Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?

Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle? von Schmidt-Husson,  Franck
Die Deutsche Welle ist die einzige Rundfunkanstalt des Bundes. Ihre Aufgabe nach dem Deutsche-Welle-Gesetz ist es, für das Ausland Rundfunk und Telemedien anzubieten. Seit der Wiedervereinigung und besonders mit dem Regierungswechsel 1998 ist die Anstalt Gegenstand politischer Debatten geworden, die vor allem Programmauftrag und Finanzierung betreffen. Unausweichlich stellt sich dabei die Frage, ob die Deutsche Welle Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit ist oder nicht und wie staatsnah Auslandsrundfunk verfaßt sein darf. Das BVerfG hat die Frage noch nicht entschieden, neueres Schrifttum will sie wie bei den Landesrundfunkanstalten beantwortet sehen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Deutsche Welle ihrem Wesen und dem Wesen der Grundrechte nach nicht auf die Rundfunkfreiheit berufen kann und auch nicht im Wege eines Reflexes von objektivrechtlichen Grundrechtswirkungen profitiert. Die Deutsche Welle, so weist er nach, veranstaltet keinen Rundfunk im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG, sondern betreibt Öffentlichkeitsarbeit für den Bund. Der Kompetenz des Bundes für die auswärtigen Angelegenheiten entsprungen, obliege der Anstalt eine ausschließliche Staatsaufgabe. Ihre Sendungen erfüllten eine politische Mission, die durchaus propagandistisch gefärbt sein dürfe. Die Freiheit, in der sie ihre Aufgabe erledigt, sei einfachgesetzlicher Natur: als Mittel zum außenpolitischen Zweck vom Gesetzgeber gewollt, von Verfassungs wegen aber nicht gesollt, sondern nur erlaubt. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Beschäftigung mit Art. 19 Abs. 3 und Art. 5 Abs. l GG sowie mit den Kompetenznormen der Art. 73 Nr. 1 und 87 Abs. 1 Satz 1 GG. Als Rechtstatsachen kommen die Geschichte des deutschen Ausandsrundfunks und die Rechtslage in Frankreich, Großbritannien und den USA in den Blick. Ausgezeichnet mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistung der Vereinigung der Freunde der Universität des Saarlandes 2005.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?

Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle? von Schmidt-Husson,  Franck
Die Deutsche Welle ist die einzige Rundfunkanstalt des Bundes. Ihre Aufgabe nach dem Deutsche-Welle-Gesetz ist es, für das Ausland Rundfunk und Telemedien anzubieten. Seit der Wiedervereinigung und besonders mit dem Regierungswechsel 1998 ist die Anstalt Gegenstand politischer Debatten geworden, die vor allem Programmauftrag und Finanzierung betreffen. Unausweichlich stellt sich dabei die Frage, ob die Deutsche Welle Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit ist oder nicht und wie staatsnah Auslandsrundfunk verfaßt sein darf. Das BVerfG hat die Frage noch nicht entschieden, neueres Schrifttum will sie wie bei den Landesrundfunkanstalten beantwortet sehen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Deutsche Welle ihrem Wesen und dem Wesen der Grundrechte nach nicht auf die Rundfunkfreiheit berufen kann und auch nicht im Wege eines Reflexes von objektivrechtlichen Grundrechtswirkungen profitiert. Die Deutsche Welle, so weist er nach, veranstaltet keinen Rundfunk im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG, sondern betreibt Öffentlichkeitsarbeit für den Bund. Der Kompetenz des Bundes für die auswärtigen Angelegenheiten entsprungen, obliege der Anstalt eine ausschließliche Staatsaufgabe. Ihre Sendungen erfüllten eine politische Mission, die durchaus propagandistisch gefärbt sein dürfe. Die Freiheit, in der sie ihre Aufgabe erledigt, sei einfachgesetzlicher Natur: als Mittel zum außenpolitischen Zweck vom Gesetzgeber gewollt, von Verfassungs wegen aber nicht gesollt, sondern nur erlaubt. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Beschäftigung mit Art. 19 Abs. 3 und Art. 5 Abs. l GG sowie mit den Kompetenznormen der Art. 73 Nr. 1 und 87 Abs. 1 Satz 1 GG. Als Rechtstatsachen kommen die Geschichte des deutschen Ausandsrundfunks und die Rechtslage in Frankreich, Großbritannien und den USA in den Blick. Ausgezeichnet mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistung der Vereinigung der Freunde der Universität des Saarlandes 2005.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?

Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle? von Schmidt-Husson,  Franck
Die Deutsche Welle ist die einzige Rundfunkanstalt des Bundes. Ihre Aufgabe nach dem Deutsche-Welle-Gesetz ist es, für das Ausland Rundfunk und Telemedien anzubieten. Seit der Wiedervereinigung und besonders mit dem Regierungswechsel 1998 ist die Anstalt Gegenstand politischer Debatten geworden, die vor allem Programmauftrag und Finanzierung betreffen. Unausweichlich stellt sich dabei die Frage, ob die Deutsche Welle Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit ist oder nicht und wie staatsnah Auslandsrundfunk verfaßt sein darf. Das BVerfG hat die Frage noch nicht entschieden, neueres Schrifttum will sie wie bei den Landesrundfunkanstalten beantwortet sehen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Deutsche Welle ihrem Wesen und dem Wesen der Grundrechte nach nicht auf die Rundfunkfreiheit berufen kann und auch nicht im Wege eines Reflexes von objektivrechtlichen Grundrechtswirkungen profitiert. Die Deutsche Welle, so weist er nach, veranstaltet keinen Rundfunk im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG, sondern betreibt Öffentlichkeitsarbeit für den Bund. Der Kompetenz des Bundes für die auswärtigen Angelegenheiten entsprungen, obliege der Anstalt eine ausschließliche Staatsaufgabe. Ihre Sendungen erfüllten eine politische Mission, die durchaus propagandistisch gefärbt sein dürfe. Die Freiheit, in der sie ihre Aufgabe erledigt, sei einfachgesetzlicher Natur: als Mittel zum außenpolitischen Zweck vom Gesetzgeber gewollt, von Verfassungs wegen aber nicht gesollt, sondern nur erlaubt. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Beschäftigung mit Art. 19 Abs. 3 und Art. 5 Abs. l GG sowie mit den Kompetenznormen der Art. 73 Nr. 1 und 87 Abs. 1 Satz 1 GG. Als Rechtstatsachen kommen die Geschichte des deutschen Ausandsrundfunks und die Rechtslage in Frankreich, Großbritannien und den USA in den Blick. Ausgezeichnet mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistung der Vereinigung der Freunde der Universität des Saarlandes 2005.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Machtübergabe – Ausland

Machtübergabe – Ausland von Seidl,  Andreas
Außenpolitik neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, dass Ihnen die Globalisierung mehr schadet als nutzt? Und wünschen auch Sie sich einen ähnlichen Lebensstandard aller Menschen auf dieser Welt? Welche politische Form kann Staaten ohne Krieg vereinen und Fluchtursachen vermeiden? Dieses Buch verrät uns: ... wie eine internationale Union aussehen kann, in der Staaten - je nach Bereitschaft ihrer Völker - schrittweise ihr Handeln vereinheitlichen und sich demokratisch zusammenschließen. ... wie unterentwickelte Länder nacheinander durch Bildung und Infrastruktur entwickelt werden, damit die dortige Bevölkerung sich selbst helfen kann. ... wie grenzüberschreitende Ausbeutung und Kriminalität abgebaut und die Vereinigten Staaten der Welt aufgebaut werden können. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch
Aktualisiert: 2022-09-01
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Diplomatie der Aufarbeitung

Diplomatie der Aufarbeitung von Kaplan,  Jonathan
Die Spannungen zwischen der Abgrenzung von der nationalsozialistischen Vergangenheit und der durchgehenden Beschäftigung der DDR-Führung mit den politischen Folgen des „Dritten Reiches“ formulierten eine andere Art von „NS-Vergangenheitsbewältigung“ im Vergleich zur Bundesrepublik. Diese wurden von den ideologischen Vorbedingungen dieses Staates geprägt und hatten eine entscheidende Rolle in der Arbeit des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR (MfAA). Jonathan Kaplan untersucht verschiedene Aspekte der „NS-Vergangenheitsbewältigung“ im MfAA: die Integration von DDR-Diplomaten mit politischen Erfahrungen aus dem „Dritten Reich“ und von Diplomaten mit jüdischer Herkunft, und die propagandistischen Maßnahmen der DDR gegen Nazi- und Kriegsverbrecher in der Bundesrepublik.
Aktualisiert: 2022-09-22
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Gerichtlicher Rechtsschutz in auswärtigen Angelegenheiten

Gerichtlicher Rechtsschutz in auswärtigen Angelegenheiten von Sutter,  Kaspar
Öffentliche Rechtsverhältnisse mit Auslandbezug, sog. auswärtige Angelegenheiten, gehören heute zum Rechtsalltag. Seit alters gelten diese als besonders politiknah und der richterlichen Prüfung nur partiell zugänglich. Vorbehältlich eines völkerrechtlichen Anspruchs begründet heute der 'vorwiegend politische Charakter' solcher Akte den Gerichtsausschluss. Was ist darunter zu verstehen? Wann läuft der Richter Gefahr, das Parkett der Aussenpolitik zu betreten? Welche aussenpolitischen Interessen können die Rechtsschutzinteressen Einzelner verdrängen? Als im Oktober 1999 der Nazi-Kollaborateur Maurice Papon form- bzw. rechtsschutzlos an Frankreich überführt wurde, vermochten damals aussenpolitische Gründe dieses Vorgehen zu rechtfertigen? Weshalb standen solche umgekehrt der gerichtlichen Kontrolle bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA, welche die FINMA im Februar 2009 auf erheblichen Druck der amerikanischen Steuerbehörden anordnete, nicht im Wege? In einem rechtsvergleichenden Teil spürt die Arbeit zunächst dem 'acte de gouvernement' nach. Ein klassisch französisches Institut, das sich bis heute hartnäckig in Praxis und Doktrin hält. Im Zentrum steht sodann die vertiefte Analyse der gesetzlichen Ausnahme der 'übrigen auswärtigen Angelegenheiten', wie sie die Bundesrechtspflege vorsieht. Auf Grundlage der Kasuistik in Praxis und Doktrin wird eine umfassende Dogmatik zu solchen vorwiegend politischen Akten entwickelt. Diese wird hierauf an den Zwangsmassnahmen zur Terrorismusbekämpfung exemplifiziert. Die Arbeit wagt schliesslich einen Ausblick und fragt, ob sich der Gerichtsausschluss in auswärtigen Angelegenheiten heute überhaupt noch rechtfertigen lässt.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle?

Rundfunkfreiheit für die Deutsche Welle? von Schmidt-Husson,  Franck
Die Deutsche Welle ist die einzige Rundfunkanstalt des Bundes. Ihre Aufgabe nach dem Deutsche-Welle-Gesetz ist es, für das Ausland Rundfunk und Telemedien anzubieten. Seit der Wiedervereinigung und besonders mit dem Regierungswechsel 1998 ist die Anstalt Gegenstand politischer Debatten geworden, die vor allem Programmauftrag und Finanzierung betreffen. Unausweichlich stellt sich dabei die Frage, ob die Deutsche Welle Trägerin des Grundrechts der Rundfunkfreiheit ist oder nicht und wie staatsnah Auslandsrundfunk verfaßt sein darf. Das BVerfG hat die Frage noch nicht entschieden, neueres Schrifttum will sie wie bei den Landesrundfunkanstalten beantwortet sehen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich die Deutsche Welle ihrem Wesen und dem Wesen der Grundrechte nach nicht auf die Rundfunkfreiheit berufen kann und auch nicht im Wege eines Reflexes von objektivrechtlichen Grundrechtswirkungen profitiert. Die Deutsche Welle, so weist er nach, veranstaltet keinen Rundfunk im Sinne von Art. 5 Abs. 1 GG, sondern betreibt Öffentlichkeitsarbeit für den Bund. Der Kompetenz des Bundes für die auswärtigen Angelegenheiten entsprungen, obliege der Anstalt eine ausschließliche Staatsaufgabe. Ihre Sendungen erfüllten eine politische Mission, die durchaus propagandistisch gefärbt sein dürfe. Die Freiheit, in der sie ihre Aufgabe erledigt, sei einfachgesetzlicher Natur: als Mittel zum außenpolitischen Zweck vom Gesetzgeber gewollt, von Verfassungs wegen aber nicht gesollt, sondern nur erlaubt. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Beschäftigung mit Art. 19 Abs. 3 und Art. 5 Abs. l GG sowie mit den Kompetenznormen der Art. 73 Nr. 1 und 87 Abs. 1 Satz 1 GG. Als Rechtstatsachen kommen die Geschichte des deutschen Ausandsrundfunks und die Rechtslage in Frankreich, Großbritannien und den USA in den Blick. Ausgezeichnet mit dem Dr.-Eduard-Martin-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistung der Vereinigung der Freunde der Universität des Saarlandes 2005.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Gerichtlicher Rechtsschutz in auswärtigen Angelegenheiten

Gerichtlicher Rechtsschutz in auswärtigen Angelegenheiten von Sutter,  Kaspar
Öffentliche Rechtsverhältnisse mit Auslandbezug, sog. auswärtige Angelegenheiten, gehören heute zum Rechtsalltag. Seit alters gelten diese als besonders politiknah und der richterlichen Prüfung nur partiell zugänglich. Vorbehältlich eines völkerrechtlichen Anspruchs begründet heute der 'vorwiegend politische Charakter' solcher Akte den Gerichtsausschluss. Was ist darunter zu verstehen? Wann läuft der Richter Gefahr, das Parkett der Aussenpolitik zu betreten? Welche aussenpolitischen Interessen können die Rechtsschutzinteressen Einzelner verdrängen? Als im Oktober 1999 der Nazi-Kollaborateur Maurice Papon form- bzw. rechtsschutzlos an Frankreich überführt wurde, vermochten damals aussenpolitische Gründe dieses Vorgehen zu rechtfertigen? Weshalb standen solche umgekehrt der gerichtlichen Kontrolle bei der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA, welche die FINMA im Februar 2009 auf erheblichen Druck der amerikanischen Steuerbehörden anordnete, nicht im Wege? In einem rechtsvergleichenden Teil spürt die Arbeit zunächst dem 'acte de gouvernement' nach. Ein klassisch französisches Institut, das sich bis heute hartnäckig in Praxis und Doktrin hält. Im Zentrum steht sodann die vertiefte Analyse der gesetzlichen Ausnahme der 'übrigen auswärtigen Angelegenheiten', wie sie die Bundesrechtspflege vorsieht. Auf Grundlage der Kasuistik in Praxis und Doktrin wird eine umfassende Dogmatik zu solchen vorwiegend politischen Akten entwickelt. Diese wird hierauf an den Zwangsmassnahmen zur Terrorismusbekämpfung exemplifiziert. Die Arbeit wagt schliesslich einen Ausblick und fragt, ob sich der Gerichtsausschluss in auswärtigen Angelegenheiten heute überhaupt noch rechtfertigen lässt.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Übungsfälle zu „Beamtenrecht in Niedersachsen“

Übungsfälle zu „Beamtenrecht in Niedersachsen“ von Klostermann,  Olaf
" zum Leitfaden Beamtenrecht in Niedersachsen " Diese Sammlung von Übungsfällen soll dazu beitragen, Nachwuchskräften die zunächst teilweise schwierige und unübersichtliche Materie des Beamtenrechts näher zu bringen, um die Zusammenhänge versehen zu können. Der Schwerpunkt der Fälle liegt im Ernennungs-und Laufbahnrecht. Diese Lösungsvorschläge sollen eine Hilfe zur Selbsthilfe sein und stellen keine vollständigen Lösungssätze dar.
Aktualisiert: 2022-08-23
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