Organisationsformen und Finanzierungsvarianten für die Bundesfernstraßen

Organisationsformen und Finanzierungsvarianten für die Bundesfernstraßen
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Bundesauftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen zu reformieren. Dazu sollen insbesondere die Bundesautobahnen in eine bundeseigene Verwaltung übernommen werden. Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung stellt in diesem Gutachten mögliche Organisationsformen und Finanzierungsvarianten für die Bundesfernstraßen vor. Er hat dabei Prüfungserkenntnisse des Bundesrechnungshofes und internationale Erfahren berücksichtigt. Ziel des Gutachtens ist es, den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei der Reform der Verwaltung der Bundesfernstraßen zu beraten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ)

Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) von Pautsch,  Arne, Schenek,  Kai-Markus, Zimmermann,  Achim
Das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) zählt zu den in der Rechtspraxis bedeutsamen Kommunalgesetzen. Das seit 1974 bestehende Gesetz wurde im Rahmen der umfassenden Novellierung des Kommunalrechts in Baden-Württemberg geändert. Die interkommunale Zusammenarbeit wurde dabei u.a. um die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts erweitert. Damit ergeben sich völlig neue Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit. Diese Kurzkommentierung erläutert die Rechtslage und unterstützt die Gemeinden bei der Realisierung interkommunaler Zusammenarbeit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Rechtsformen der Staatsverwaltung – eine Dekonstruktion

Rechtsformen der Staatsverwaltung – eine Dekonstruktion von von Zastrow,  Johannes
Der Autor untersucht die Rechtsfolgen, die mit der Wahl einer Rechtsform der Staatsverwaltung verbunden sind. Dabei betrachtet er die rechtlichen Vor- und Nachteile, die von der Wahl einer bestimmten Rechtsform – zum Beispiel der einer Anstalt, Stiftung oder GmbH – abhängen. In der Literatur sind wiederholt Zweifel laut geworden, welche die Unterscheidbarkeit der Rechtsformen der Staatsverwaltung mehr oder weniger deutlich in Frage stellen. Diese Zweifel sind Anlass der systematischen und vergleichenden Untersuchung der Rechtsformen der Staatsverwaltung mit dem Ergebnis einer deutlichen Dekonstruktion der Rechtsformen.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Die rechtsfähige öffentliche Schule

Die rechtsfähige öffentliche Schule von Gröb,  Johannes
Die Arbeit zeigt die rechtlichen Konsequenzen einer Rechtsformänderung für öffentliche Schulen auf und identifiziert dabei aufkommende Rechtsprobleme. Behandelt werden dabei sowohl praktische (etwa arbeits- und steuerrechtliche), wie auch rechtskonstruktive Fragen. Ausführlich widmet sich die Arbeit dabei den Regionalen Berufsbildungszentren in Schleswig-Holstein, den Pionier-Institutionen in Sachen rechtlicher Selbstständigkeit öffentlicher Schulen. Auch der verfassungsrechtliche Rahmen der schulischen Eigenständigkeit ist Gegenstand der Arbeit. Instruktiv sind hier vor allem die aufgezeigte Bedeutung von Artikel 28 Abs. 2 GG sowie der Landesverfassungen für die Organisation der öffentlichen Schulen. Die Frage nach den normativen Gestaltungsoptionen für größere rechtliche Selbstständigkeit der öffentlichen Schulen ist in hohem Maße praxisrelevant und aktuell. Das Werk ist daher vor allem auch für Schulpraktiker und die Schulverwaltungen von besonderem Interesse.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Eine Bank als Anstalt des öffentlichen Rechts

Eine Bank als Anstalt des öffentlichen Rechts von Hanf,  Wolfgang
Gegenstand dieser Arbeit ist die Auseinandersetzung mit der vor dem Jahr 1999 erfolgten Teil- und im Jahr 1999 erfolgten vollständigen Privatisierung des in Deutschland in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführten Kreditinstituts, der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank (DSL-Bank). Diese wurde zum 16. Dezember 1999 «vollständig» durch Gesetz in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Schwerpunkt der Überlegungen konzentriert sich unter anderem auf die Frage, ob die seinerzeit von der Bundesregierung angestrebte und mit Hilfe des Gesetzes über die Umwandlung der DSL-Bank in eine Aktiengesellschaft vom 16. Dezember 1999 durchgesetzte «vollständige» Privatisierung dieses Kreditinstituts einem verfassungsrechtlichen Gebot entsprach. Der Autor befaßt sich eingehend mit der Frage, welche verfassungs- bzw. verwaltungsrechtlichen Besonderheiten bei einer Privatisierung eines in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts geführten Kreditinstituts zu beachten sind.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Öffentlich-rechtliche Anstalten als abhängige Konzernunternehmen.

Öffentlich-rechtliche Anstalten als abhängige Konzernunternehmen. von Fett,  Torsten
Mit Wirkung zum 01.01.1994 hat das Land Berlin seine Bankbeteiligungen an der Berliner Bank AG, der Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank AG sowie der Landesbank Berlin, Anstalt öffentlichen Rechts, unter dem Dach der Bankgesellschaft Berlin zusammengeführt. Erstmals in der Konzernrechtsgeschichte wurde damit eine öffentlich-rechtliche Anstalt den Weisungen einer juristischen Person des Privatrechts unterworfen und so in ein hybrides Konzerngebilde eingefügt. Diesen Fall nimmt der Autor zum Anlaß, die rechtliche Zulässigkeit der Konzernierung öffentlich-rechtlicher Anstalten zu untersuchen. Im Vordergrund steht dabei das Erfordernis, die Einwirkungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand bei der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen, wozu sie nach dem Demokratieprinzip verpflichtet ist. Werden die öffentlichen Aufgaben in einer öffentlich-rechtlichen Anstalt wahrgenommen und diese dann von einem privaten Dritten beherrscht, verliert die öffentliche Hand ihren notwendigen Einfluß. Jede Lösung dieses Spannungsverhältnisses zwischen Legitimation und Lenkungsmacht muß sich daher daran messen lassen, ob der öffentlichen Hand Eingriffsmöglichkeiten belassen bleiben und die öffentlich-rechtliche Anstalt dennoch dem Diktat des herrschenden Unternehmens unterworfen wird. Einen denkbaren Weg bietet das "Berliner Modell", bei dem der öffentliche Einfluß im herrschenden Unternehmen verankert ist. Der Autor setzt sich mit der vor allem gesellschaftsrechtlich bedenklichen Gestaltung kritisch auseinander und kommt am Ende zu dem Ergebnis, daß das "Berliner Modell" zwar rechtlich zulässig, aber unzweckmäßig ist. Dies macht die Suche nach Alternativen erforderlich, an deren Ende der Vorschlag des Autors steht, das herrschende Unternehmen mit der Trägerschaft der öffentlich-rechtlichen Anstalt zu beleihen und dann in den Konzern einzufügen, um durch die Aufsicht der öffentlichen Hand über den Beliehenen den Anforderungen des Demokratieprinzips gerecht werden zu können.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Verantwortlichkeit der Organe öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsversicherungsanstalten

Die Verantwortlichkeit der Organe öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsversicherungsanstalten von Diemer,  Stefan
Einige Versicherungsunternehmen der öffentlichen Hand sind in der Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Mangels eines einheitlichen Organisationsrechts für diese Rechtsform werden die Aufgaben ihrer Organe bei jeder Anstalt gesondert festgelegt. Hierbei gibt es für die Vorstände und Verwaltungsräte weder in den Errichtungsgesetzen noch in den Satzungen Regelungen über deren Verantwortlichkeit. In vergleichbaren Fällen wird unter Verweis auf den Vorbehalt des Gesetzes vertreten, dass sich eine Verantwortlichkeit nur aus dem Anstellungsvertrag ergeben könne mit der Folge, dass sie zum Gegenstand von Vertragsverhandlungen werden könnte. Diese Situation aufgreifend werden in dieser Arbeit die Grundlagen der Verantwortlichkeit der Organe und deren wesentliche Pflichten untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Kommunale Unternehmen

Kommunale Unternehmen von Cronauge,  Ulrich, Pieck,  Stefanie
Der "Cronauge" verfolgt konsequent einen rechtsformorientierten Ansatz, der die breit gefächerten möglichen Rechts- und Organisationsformen kommunaler Unternehmen darlegt. Der Autor schreibt aus kommunalem Blickwinkel, unter dem die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsform eines Unternehmens verdeutlicht werden. Entstanden ist ein Handbuch, das sich an Entscheidungsträger in den Gemeindevertretungen und Gemeindeverwaltungen richtet, denen es als Entscheidungshilfe dient und Möglichkeiten und Grenzen der Ausgliederung kommunaler Aufgaben zeigt.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Werheit,  Peter
Im Jahre 2002 hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die vormaligen drei Aufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe) zur "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht" oder auch kurz: BaFin zusammenzulegen. Geschaffen wurde eine neue "bundesunmittelbare, rechtfähige Anstalt des öffentlichen Rechts". Die Ausführung von Gesetzen durch den Bund selbst unterliegt allerdings verfassungsrechtlichen Vorgaben und Beschränkungen. Diese ergeben sich vor allem aus dem VIII. Abschnitt der Verfassung und zwar namentlich aus den Artikeln 86 ff. GG. Doch welche Vorgaben und Beschränkungen sind dies eigentlich? Und lassen sich die Vorgaben und Beschränkungen systematisieren und wenn ja, hält die BaFin einer konkreten Überprüfung anhand dieser Kriterien stand? Bereits der ausdrückliche Hinweis des Gesetzgebers auf die "Rechtsfähigkeit" der Bundesanstalt im "Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz-FinDAG" lässt nämlich vermuten, dass er sich mit genau diesen Vorgaben und Beschränkungen überhaupt nicht auseinandergesetzt hat. Denn ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts nicht schon per se rechtsfähig? Der Verfasser geht genau diesen und anderen Fragen nach und untersucht umfassend die BaFin auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das Ergebnis der Untersuchung verblüfft, denn: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in ihrer konkreten Gestalt ist verfassungswidrig.
Aktualisiert: 2019-12-20
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