Wissen und Ad-Hoc-Publizität.

Wissen und Ad-Hoc-Publizität. von Bekritsky,  Grigory
Die Wissenszurechnung ist wieder da. Im Rahmen der Ad-Hoc-Publizität gehört sie zu den umstrittensten Themen der europäischen Kapitalmarktinformationshaftung. Die hierfür maßgebliche Vorschrift des Art. 17 MAR schweigt nämlich zu der Frage, bei welchen Personen innerhalb des Emittenten sich eine Insiderinformation befinden muss, damit die Ad-Hoc-Publizitätspflicht entsteht. Die rechtlichen Grundlagen sind bislang unzureichend durchdacht und wenig geklärt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen.

Die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen. von Fietz,  Timo
Die Untersuchung befasst sich mit der grundsätzlichen Frage, wann eine juristische Person Kenntnis im rechtlichen Sinne besitzt. Aufbauend auf allgemeinen Überlegungen zur zivilrechtlichen Zurechnungsdogmatik wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen am speziellen Beispiel der Haftung für unterlassene oder fehlerhafte Kapitalmarktinformation nach den §§ 97, 98 WpHG behandelt. Hierbei werden auch etwaige Grenzen aufgezeigt, die bei der Wissenszurechnung berücksichtigt werden müssen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen.

Die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen. von Fietz,  Timo
Die Untersuchung befasst sich mit der grundsätzlichen Frage, wann eine juristische Person Kenntnis im rechtlichen Sinne besitzt. Aufbauend auf allgemeinen Überlegungen zur zivilrechtlichen Zurechnungsdogmatik wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen am speziellen Beispiel der Haftung für unterlassene oder fehlerhafte Kapitalmarktinformation nach den §§ 97, 98 WpHG behandelt. Hierbei werden auch etwaige Grenzen aufgezeigt, die bei der Wissenszurechnung berücksichtigt werden müssen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wissen und Ad-Hoc-Publizität.

Wissen und Ad-Hoc-Publizität. von Bekritsky,  Grigory
Die Wissenszurechnung ist wieder da. Im Rahmen der Ad-Hoc-Publizität gehört sie zu den umstrittensten Themen der europäischen Kapitalmarktinformationshaftung. Die hierfür maßgebliche Vorschrift des Art. 17 MAR schweigt nämlich zu der Frage, bei welchen Personen innerhalb des Emittenten sich eine Insiderinformation befinden muss, damit die Ad-Hoc-Publizitätspflicht entsteht. Die rechtlichen Grundlagen sind bislang unzureichend durchdacht und wenig geklärt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Wissen und Ad-Hoc-Publizität.

Wissen und Ad-Hoc-Publizität. von Bekritsky,  Grigory
Die Wissenszurechnung ist wieder da. Im Rahmen der Ad-Hoc-Publizität gehört sie zu den umstrittensten Themen der europäischen Kapitalmarktinformationshaftung. Die hierfür maßgebliche Vorschrift des Art. 17 MAR schweigt nämlich zu der Frage, bei welchen Personen innerhalb des Emittenten sich eine Insiderinformation befinden muss, damit die Ad-Hoc-Publizitätspflicht entsteht. Die rechtlichen Grundlagen sind bislang unzureichend durchdacht und wenig geklärt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen.

Die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen. von Fietz,  Timo
Die Untersuchung befasst sich mit der grundsätzlichen Frage, wann eine juristische Person Kenntnis im rechtlichen Sinne besitzt. Aufbauend auf allgemeinen Überlegungen zur zivilrechtlichen Zurechnungsdogmatik wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen am speziellen Beispiel der Haftung für unterlassene oder fehlerhafte Kapitalmarktinformation nach den §§ 97, 98 WpHG behandelt. Hierbei werden auch etwaige Grenzen aufgezeigt, die bei der Wissenszurechnung berücksichtigt werden müssen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Schaden, Kausalität und Kausalitätsbeweis beim Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen Verletzung der ad hoc-Publizitätspflicht

Schaden, Kausalität und Kausalitätsbeweis beim Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen Verletzung der ad hoc-Publizitätspflicht von Gbekor,  Sarah
Verletzt ein Emittent die ad hoc-Publizitätspflicht, so kann dies Schäden bei Anlegern auslösen – sei es, weil Anleger ihre Anlageentscheidungen bei vollständiger und richtiger Information nicht getroffen hätten, sei es, weil sie die Transaktion zu einem günstigeren Preis getätigt hätten. Schadensersatzklagen von Anlegern sind aber überwiegend nicht erfolgreich. Das Werk analysiert die Ursachen hierfür, wobei der ersetzbare Schaden, der erforderliche Kausalzusammenhang und die Anforderungen an dessen Beweis – insbesondere Beweiserleichterungen – im Fokus stehen. Im Rahmen einer positiven ökonomischen Analyse des Rechts untersucht das Werk, inwieweit die wirtschaftswissenschaftlichen und wirtschaftspsychologischen Voraussetzungen für Beweiserleichterungen vorliegen. Damit stellt das Werk eine de lege lata anwendbare Lösung bereit, die einen gerechten Ausgleich im Spannungsfeld der Interessen von Emittenten und Anlegern herstellt und zugleich die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts stärkt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Schaden, Kausalität und Kausalitätsbeweis beim Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen Verletzung der ad hoc-Publizitätspflicht

Schaden, Kausalität und Kausalitätsbeweis beim Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen Verletzung der ad hoc-Publizitätspflicht von Gbekor,  Sarah
Verletzt ein Emittent die ad hoc-Publizitätspflicht, so kann dies Schäden bei Anlegern auslösen – sei es, weil Anleger ihre Anlageentscheidungen bei vollständiger und richtiger Information nicht getroffen hätten, sei es, weil sie die Transaktion zu einem günstigeren Preis getätigt hätten. Schadensersatzklagen von Anlegern sind aber überwiegend nicht erfolgreich. Das Werk analysiert die Ursachen hierfür, wobei der ersetzbare Schaden, der erforderliche Kausalzusammenhang und die Anforderungen an dessen Beweis – insbesondere Beweiserleichterungen – im Fokus stehen. Im Rahmen einer positiven ökonomischen Analyse des Rechts untersucht das Werk, inwieweit die wirtschaftswissenschaftlichen und wirtschaftspsychologischen Voraussetzungen für Beweiserleichterungen vorliegen. Damit stellt das Werk eine de lege lata anwendbare Lösung bereit, die einen gerechten Ausgleich im Spannungsfeld der Interessen von Emittenten und Anlegern herstellt und zugleich die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts stärkt.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität

Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität von Steinrück,  Philipp
Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht mehr in § 15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung - über die Bildung von Regelbeispielen hinaus - rechtsverbindlich zu konkretisieren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Philipp Steinrück allgemeingültige Konzepte zur Auslegung der Aufschubvoraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR, wobei der Schwerpunkt zweifelsohne in der Ermittlung des berechtigten Aufschubinteresses im Sinne von Art. 17 Abs. 4 lit. a) MAR liegt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die kursrelevante Tatsache

Die kursrelevante Tatsache von Peter,  Anna
Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität ist eine der zentralen Pflichten börsenkotierter Gesellschaften zur Aufrechterhaltung der Kotierung. Damit eine effektive Preisbildung am Kapitalmarkt möglich ist, haben Emittenten 'kursrelevante Tatsachen, die in ihrem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind', umgehend zu veröffentlichen. Die vorliegende Zürcher Dissertation untersucht den Begriff der kursrelevanten Tatsache gemäss den Regularien der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange. Die einzelnen Elemente der kursrelevanten Tatsache werden eingehend behandelt und anhand der unterschiedlichen Erscheinungsformen sowie der typischen Anwendungsfällen dargestellt. Die Praxis der Vollzugs- und Rechtsprechungsinstanzen der SIX wird hierbei kritisch hinterfragt. In einem Exkurs untersucht die Arbeit zudem das Verhältnis der kursrelevanten Tatsache zur Insiderinformation gemäss dem Börsengesetz.
Aktualisiert: 2020-01-08
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Werben um Aktionärsstimmen bei Schweizer Publikumsgesellschaften („Proxy Fights“)

Werben um Aktionärsstimmen bei Schweizer Publikumsgesellschaften („Proxy Fights“) von Kunz,  Christian
Bedeutende Minderheitsaktionäre entscheiden sich auch in der Schweiz zunehmend für die Ausübung ihrer Stimmrechte (voice statt exit). Um Mehrheiten für ihre Anliegen zu erreichen, sind sie auf Unterstützung durch ihre Mitaktionäre angewiesen. Die Zürcher Dissertation untersucht die Zulässigkeit, Möglichkeiten und Grenzen des Werbens um Aktionärsstimmen (Abstimmungskämpfen) bei Schweizer Publikumsgesellschaften. Beleuchtet werden gesellschafts-, börsen- und wettbewerbsrechtliche Aspekte aus der Warte des Aktionärs, der einen Abstimmungskampf führt oder dies erwägt, und des Verwaltungsrats, der damit konfrontiert ist oder präventiv Massnahmen ergreifen will. Die Arbeit soll involvierten Parteien und Beratern als praktischer Behelf dienen, gleichzeitig wissenschaftliche Bestandesaufnahme sein und die laufende Aktienrechtsrevision begleiten.
Aktualisiert: 2020-01-17
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Anlegerschutz durch Transparenz

Anlegerschutz durch Transparenz von Uhl,  Alexandra
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen der Veränderungen im europäischen und nationalen Insiderrecht bei M&A-Transaktionen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem zur Vorbereitung einer Transaktion notwendigen Informationsfluss des Emittenten, sowie dessen Ad-hoc-Publizitätspflichten. Es wurden insbesondere die Veränderungen im Hinblick auf die Beteiligung der Organe und Berater des Emittenten sowie die Möglichkeiten des Emittenten, Insiderinformationen an Dritte weiterzugeben (z. B. im Rahmen einer Due Diligence), beleuchtet. Darüber hinaus wurde das Augenmerk auf die Veränderungen des Spannungsverhältnisses der Ad-hoc-Publizitätspflichten iSd. § 15 WpHG und den übernahmerechtlichen Veröffentlichungspflichten gemäß § 10 WpÜG gerichtet sowie auf die Besonderheit der Behandlung von Insiderinformationen bei konzernierten Unternehmen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Haftung und Schadenskompensation bei Verstößen gegen Ad-hoc-Publizitätspflichten

Haftung und Schadenskompensation bei Verstößen gegen Ad-hoc-Publizitätspflichten von Jungmichel,  Tim
Die Anleger börsennotierter Unternehmen in Deutschland durchlebten in den Jahren zwischen 1998 und 2002 ein Wechselbad der Gefühle. Der beispiellosen Emissionsflut neuer Aktien und einer grenzenlos bul- lischen Euphorie bis zum Monat März 2000 folgte der kapitalvernich- tende Börsencrash auf Raten, der von zahlreichen Insolvenzen jun- ger Aktiengesellschaften begleitet war. Gerade in dieser Zeit wurde die Investitionsentscheidung vieler Anleger durch Veröffentlichungen unzähliger falscher Ad-hoc-Mitteilungen der Emittenten negativ beein- flusst und dadurch geschädigt. Da erst mit dem 4. Finanzmarktförde- rungsgesetz die Haftungsnormen der §§ 37b, 37c WpHG geschaffen wurden, konnten diese geschädigten Anleger Schadensersatz bei fehlerhafter Ad-hoc-Publizität nur nach den Normen des allgemeinen Zivilrechts einfordern. Fast sämtliche Klagen waren zunächst erfolg- los. Erst durch Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs (Infomatec, EM.TV) erhielten geschädigte Anleger Schadensersatz zugesprochen. Tim Jungmichel untersucht sämtliche mögliche zivilrechtliche Anspruchs- grundlagen bei Verstössen gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht gem. § 15 WpHG auf ihre Tauglichkeit und nimmt Stellung zu der Rechtsprechung des BGH. Der Autor analysiert und diskutiert insbesondere Aspekte der haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden Kausalität. Einen be- sonderen Schwerpunkt der Untersuchung bilden die neuen Haftungs- normen der §§ 37b, 37c WpHG, zu denen es noch keine obergericht- liche Rechtsprechung gibt. Die Novellierungen der Haftungsnormen durch das Anlegerschutzverbessungsgesetz (AnSVG) sind hierbei be- rücksichtigt. Im Fokus steht dabei der Begriff der Insiderinformation und die neue Möglichkeit der Emittenten der Selbstbefreiung von der Ad-hoc-Publizitätspflicht gem. § 15 Abs. 3 WpHG bei Vorliegen berech- tigter Interessen. Ebenso erfolgt eine Analyse der vom Gesetzgeber beabsichtigte Rechtsfolge in den §§ 37b, 37c WpHG. Der Autor nimmt am Ende des Werkes jedoch auch Stellung dazu, ob eine persönliche Haftung der handelnden Organe, eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Wertpapiertransaktion der Anleger sowie eine Schadenspauschalierung de lege ferenda ein- geführt werden sollte.
Aktualisiert: 2019-12-20
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