Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen von Brauneder,  Wilhelm, Lingelbach,  Gerhard, Pötschke,  Dieter

Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen

Teil I: Goslar und Wernigerode

Es ist schon erstaunlich, was unsere Vorfahren im Mittelalter in den Stadtrechten alles regelten. Natürlich ging es darin zunächst um die Rechte und Pflichten der in Gilden organisierten Kaufleute, Krämer, Bäcker, Fleischer, Schuhmacher, Schmiede und Kürschner. Sie hatten das Sagen in den Städten, stellten die Ratsmitglieder und bestimmten, was ins Stadtrecht aufgenommen wurde. Strafen wurden verhängt, wenn die Brote oder Biermaße zu klein waren, und Tuchhändler durften ihre Tuche nur dann zu Hause schneiden, wenn sie die Standgebühren im Kaufhaus entrichtet hatten. Besonders hart traf es Münzer, die aus Silber Pfennige schlugen. Fand man bei ihnen Falschgeld, so drohte der Verlust einer Hand und bei erwiesener Falschmünzerei das Sieden im Fass. Fenster und Türen zur Straße durften nur nach innen aufgehen. Steuern für die Hofstelle wurden in Form von Zehnthühnern entrichtet. In Osterwieck erhielt der Richter vom verkauften Wein literweise einen Anteil. Für die Bestrafung von im Streit erzeugten Wunden wurde ein Wundpegel verwendet, um die Tiefe der Wunde nachzuweisen. Die Städte schotteten aber auch ihre Märkte ab: Außerhalb gebackenes Brot und erzeugtes Fleisch durfte nur stark eingeschränkt angeboten werden. Tuchhändler konnten Hosen verkaufen, jedoch immer mindestens sechs Stück. So florierte das einheimische Handwerk.
Der vorliegende Band beschreibt diesen Prozess der immer stärkeren »Regeldichte« vom Stadtrecht über die Willküren (Stadtordnungen) bis hin zur Polizeiordnung im 18. Jahrhundert. Die Untersuchung orien­tiert sich hauptsächlich am Goslarer Stadtrecht, »jener großartigen, unter den mittelalterlichen Stadtrechten Deutschlands an Umfang […], Systematik, juristischer Durchdringung und Klarheit kaum ihres­gleichen findenden Kodifikation« (Wilhelm Ebel). Die Inhalte des Goslarer und des von ihm abgeleiteten und umgearbeiteten Wernigeröder Stadtrechtes werden sorgfältig verglichen.

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Die Publikation Stadtrechte, Willküren und Polizeiordnungen - Teil I: Goslar und Wernigerode von , , ist bei Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte erschienen. Die Publikation ist mit folgenden Schlagwörtern verschlagwortet: Gilden, Harz-Region, Rechtsgeschichte, Stadtrechte. Weitere Bücher, Themenseiten, Autoren und Verlage finden Sie hier: https://buchfindr.de/sitemap_index.xml . Auf Buch FindR finden Sie eine umfassendsten Bücher und Publikationlisten im Internet. Sie können die Bücher und Publikationen direkt bestellen. Ferner bieten wir ein umfassendes Verzeichnis aller Verlagsanschriften inkl. Email und Telefonnummer und Adressen. Die Publikation kostet in Deutschland 25 EUR und in Österreich 25.7 EUR Für Informationen zum Angebot von Buch FindR nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!