Jugendstrafvollzug und Gesetzgebung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Kontext aktueller Entwicklungen und dessen gesetzgeberische Umsetzung
Christian Sußner
Am 31.05.2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Jugendstrafvollzug auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen ist und räumte dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2007 ein. Fast gleichzeitig wurde die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendstrafvollzug im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder übertragen. Alle 16 Bundesländer sind dem nachgekommen und haben rechtzeitig gesetzliche Grundlagen für den Jugendstrafvollzug geschaffen. Der Verfasser analysiert diese Entwicklung und diskutiert verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Er stellt die wichtigsten historischen Zusammenhänge dar und beschreibt anhand aktueller Zahlen den tatsächlichen Zustand in Jugendstrafvollzugsanstalten. Es werden Mindestanforderungen an die Gesetzgebung unter anderem aus menschenrechtlicher, völkerrechtlicher, sozialpädagogischer, kriminologischer und empirischer Perspektive dargestellt. Anhand der gefundenen Ergebnisse werden schließlich exemplarisch das Bayerische Strafvollzugsgesetz sowie die neue Regelung des Rechtsschutzes im Jugendgerichtsgesetz überprüft und einer kritischen Bewertung unterzogen.