Die Öffnungsklauseln der Datenschutzgrundverordnung
Ein Beitrag zur Europäischen Handlungsformenlehre
Marian Müller
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat eine europarechtliche Rechtsfigur in den Fokus gerückt, die bereits in anderen Sekundärrechtsakten genutzt wurde, nunmehr aber eine bisher unbekannte Bedeutung gewinnt: Öffnungsklauseln zu Gunsten normativer Regelungen im nationalen Recht.
Die Arbeit von Marian Müller ist einerseits eine datenschutzrechtliche Untersuchung, die das Verständnis der Öffnungsklauseln der DSGVO und ihrer Umsetzung in nationales Datenschutzrecht durch das BDSG n.F. klärt. Andererseits widmet sich die Arbeit den Fragen nach der Qualifizierung der DSGVO als „Grundverordnung“ und ihrer Einordnung in den Handlungsformenkatalog des Art. 288 AEUV sowie dem rechtsdogmatischen Verständnis von Öffnungsklauseln. Mit einem systembildenden Anspruch geht sie dabei über das Datenschutzrecht hinaus, nutzt dieses Rechtsgebiet als Referenzgebiet und leistet einen Beitrag zur Handlungsformenlehre des Europarechts und zur Klärung seines Verhältnisses zum nationalen Recht.