Die herrschende Meinung als Indikator europäischer Rechtskultur von Tuschak,  Bernadette

Die herrschende Meinung als Indikator europäischer Rechtskultur

Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Bezugsquellen und Produzenten herrschender Meinung in England und Deutschland am Beispiel des Europarechts

Die Autorin widmet sich der empirischen Erfassung eines insbesondere in der Rechtspraxis unerlässlichen, jedoch in seinen Entstehungsmechanismen schwer beschreibbaren Phänomens: der herrschenden Meinung. Wo entsteht – oder konkreter: wo steht – herrschende Meinung? Wer sind die „Herrscher“ der herrschenden Meinung, das heißt wer nimmt ausschlaggebenden Einfluss auf die Meinungsbildung im Recht? Und warum? Diesen entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit der Entstehung herrschender Meinung aus dem Blickwinkel eines anwaltlichen Rechtspraktikers näher auf den Grund zu gehen, bildet ein wesentliches Ziel der Studie. Dabei bleibt die Verfasserin jedoch nicht stehen, sondern betrachtet das Phänomen der herrschenden Meinung sowie seine Entstehung und Handhabung vielmehr als aussagekräftigen rechtskulturellen Teilbereich, dessen rechtsvergleichende Betrachtung Rückschlüsse auf ein Be- beziehungsweise Entstehen einer europäischen Rechtskultur als wesentlicher Grundvoraussetzung eines fortschreitenden europäischen Harmonisierungsprozesses ermöglicht. In dieser Studie werden Deutschland als Vertreter der kontinentaleuropäischen Rechtstradition und England als Vertreter des Common Law-Rechtskreises gegenübergestellt, wobei sich die rechtsvergleichende Untersuchung auf das Produkthaftungsrecht als europarechtlich determiniertem nationalen Rechtsbereich bezieht. Ihren Ausgangspunkt nimmt die Untersuchung ihrem Titel entsprechend bei der herrschenden Meinung als rechtstheoretischem Phänomen, wobei in Anlehnung an eine Bestandsaufnahme der bisher in Deutschland verfolgten Untersuchungsansätze zu diesem Thema die spezifische methodische Untersuchungsgrundlage der Studie entwickelt wird. In einem zweiten Schritt ermittelt die Verfasserin zunächst für England und Deutschland die Ausgangslage des anwaltlichen Praktikers bei der Auswahl seiner rechtlichen Informationsquellen. Auf dieser Grundlage werden konkrete Untersuchungsobjekte ausgewählt und näher analysiert, die einige wesentliche Erkenntnisse zu den Eigenarten und Eigenschaften praxisrelevanter Bezugsquellen herrschender Meinung ermöglichen. Darauf aufbauend befasst sich die Verfasserin mit den Produzenten der zuvor ermittelten Bezugsquellen. Dabei werden verschiedene Produzentengruppen identifiziert, deren nähere Untersuchung bedeutsame Sozialisationsaspekte ebenso umfasst wie rechtskulturelle Zusammenhänge und eine aussagekräftige rechtssoziologische Datenerhebung ermöglicht. In diesem Zusammenhang werden sowohl anderweitige statistische Erhebungen beispielsweise des Statistischen Bundesamtes in die Untersuchung einbezogen als auch das eigene umfangreiche Datenmaterial mit quantitativen wie qualitativen Methoden ausgewertet. Damit liefert die Untersuchung eine Fülle an Zahlenmaterial zu den Produzenten bedeutsamer rechtlicher Bezugsquellen (darunter für Deutschland unter anderem Palandt, Münchener Kommentar, Staudinger, Soergel, NJW sowie für England insbesondere Halsbury´s Laws of England, New Law Journal (NLJ)). Die im Rahmen dieser Untersuchung erzielten Erkenntnisse erlauben im Ergebnis eine Beurteilung eines Be- beziehungsweise Entstehens einer europäischen Rechtskultur als Grundlage eines erfolgreichen europäischen Harmonisierungsprozesses. Darüber hinaus verweisen sie auf spezifische Problemkreise des europäischen Einigungsprozesses insbesondere etwa in Gestalt der Entwicklung einer „europäischen“ Juristenausbildung. Insofern strebt die Verfasserin einen Ausblick auf das Europa der Zukunft an.

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