Die Abhängigkeit der Frau in Eherechtsnormen des Mittelalters und der Neuzeit als Ausdruck eines gesellschaftlichen Leitbilds von Ehe und Familie
Zugleich eine Untersuchung zu den Realisierungschancen des zivilrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes
Karina Kroj
Noch in das Bürgerliche Gesetzbuch war unter heftiger Kritik der damaligen Frauenbewegung der Güterstand der Verwaltung und Nutzniessung als gesetzliches eheliches Güterrecht aufgenommen worden, der die Frau finanziell von ihrem Ehemann abhängig machte, weil er die Frau von der Verwaltung ihres Vermögens und jeglichen Vermögenszuwachses während der Ehe ausschloss. Die Zeit zwischen dem 13. und 19. Jahrhundert bildet den Rahmen für die Untersuchung, ob und inwiefern diese rechtliche Abhängigkeit der Ehefrau einem gesellschaftlichen Leitbild von Ehe und Familie entsprach. Hierfür werden theologische, philosophische, pädagogische und literarische Darstellungen zum Verhältnis der Ehegatten analysiert.