Zum Werk
Das Werk beinhaltet eine systematische Darstellung der umwelt- und energierechtlichen Anforderungen an die Umweltplanung. Diese sind insbesondere der Schutz der Menschen vor Gefahren und Risiken für Leben und Gesundheit (insbesondere vor Schadstoffen und Lärm), aber auch der Naturschutz und Schutz der Landschaft. Den Schwerpunkt des Werks bildet die Erläuterung der Schnittmenge zwischen Umwelt-, Energie- und Planungsrecht einschließlich der europarechtlichen Rahmenbedingungen. Ausführungen zum Klimaschutz- und Umweltenergierecht runden die Darstellung ab.
Vorteile auf einen Blickwissenschaftlich fundierte und praxisgerechte Darstellungklare und übersichtliche Gliederungschneller und systematischer Zugriff auf die gewünschten Informationen
Zielgruppe
Für Raum- und Umweltplanerinnen und -planer, Juristinnen und Juristen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-13
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-09
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-08
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Das Thema der „Gemischten Baugebiete“ erlangt zunehmende Bedeutung, nachdem einerseits eine stärkere planerische Nutzungsmischung durch weitere Mischgebietsformen bundesgesetzlich angestoßen worden ist und andererseits viele Konfliktsituationen in der Planungspraxis aus unbewältigten Gemengelagen herrühren.
Neben der Nachverdichtung ist die Nutzungsmischung eine logische planerische Schlussfolgerung. Dadurch sind neben die schon früher vorhandenen gemischten Baugebietstypen, die Dorfgebiete, die Mischgebiete und die Kerngebiete, mit den Urbanen Gebieten und den Dörflichen Wohngebieten zwei neue Typen gemischter Baugebiete getreten. Mit diesen werden die Erscheinungsbilder städtebaulich-planerischer Bereiche der Innenentwicklung, die Möglichkeiten zur planerischen Herausbildung kombinierter Nutzungsformen und die Rahmenbedingungen der Umweltvorsorge verändert. Was trotz der veränderten Rahmenbedingungen bleibt, sind die Gemengelagenprobleme und die Frage, wie diese im jeweiligen
Planungsfall sachgerecht gelöst werden können.
Die neuen gemischten Baugebiete führen zu neuen Abgrenzungsfragen, zu differenzierten planerischen Lösungen und zu veränderten Erfordernissen bezüglich des Einsatzes planerischer Feinsteuerungsmöglichkeiten. Es handelt sich somit um ein Themenfeld, das sich im Kontext der Innenentwicklung als Erörterungsgegenstand geradezu aufdrängt.
Aktualisiert: 2023-06-05
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Aktualisiert: 2023-05-25
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Ordnung durch Gestaltung. Sichere Entscheidungen in allen raumordnerischen Fragen trifft man mit diesem Werk – ob als Jurist oder Nichtjurist! Pragmatisch und zuverlässig hält es stets auf dem neuesten Stand. Nach und nach erhält man eine aktuelle, praxisorientierte Kommentierung des ROG 2017, jeweils mit Hinweisen auf abweichendes Landesrecht. Das Werk ist auf die tägliche Rechtsanwendung zugeschnitten und bietet u. a. eine Synopse von ROG 2017 und ROG 2008, eine komplette Sammlung der landesrechtlichen Regelungen, die ergänzend oder abweichend neben oder anstelle des ROG 2017 gelten, eine Dokumentation der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschlüsse und Empfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung sowie Richtlinien der EU zur territorialen Kohäsion.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Ordnung durch Gestaltung. Sichere Entscheidungen in allen raumordnerischen Fragen trifft man mit diesem Werk – ob als Jurist oder Nichtjurist! Pragmatisch und zuverlässig hält es stets auf dem neuesten Stand. Nach und nach erhält man eine aktuelle, praxisorientierte Kommentierung des ROG 2017, jeweils mit Hinweisen auf abweichendes Landesrecht. Das Werk ist auf die tägliche Rechtsanwendung zugeschnitten und bietet u. a. eine Synopse von ROG 2017 und ROG 2008, eine komplette Sammlung der landesrechtlichen Regelungen, die ergänzend oder abweichend neben oder anstelle des ROG 2017 gelten, eine Dokumentation der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Beschlüsse und Empfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung sowie Richtlinien der EU zur territorialen Kohäsion.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Zum Werk
Das Werk beinhaltet eine systematische Darstellung der umwelt- und energierechtlichen Anforderungen an die Umweltplanung. Diese sind insbesondere der Schutz der Menschen vor Gefahren und Risiken für Leben und Gesundheit (insbesondere vor Schadstoffen und Lärm), aber auch der Naturschutz und Schutz der Landschaft. Den Schwerpunkt des Werks bildet die Erläuterung der Schnittmenge zwischen Umwelt-, Energie- und Planungsrecht einschließlich der europarechtlichen Rahmenbedingungen. Ausführungen zum Klimaschutz- und Umweltenergierecht runden die Darstellung ab.
Vorteile auf einen Blickwissenschaftlich fundierte und praxisgerechte Darstellungklare und übersichtliche Gliederungschneller und systematischer Zugriff auf die gewünschten Informationen
Zielgruppe
Für Raum- und Umweltplanerinnen und -planer, Juristinnen und Juristen.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Flächenverknappung, Nachverdichtung und Nutzungsmischung
sind die Folgen des Vorrangs der städtebaulichen Anforderungen
zur Nutzung vorhandener Innenentwicklungspotenziale einerseits
und der raumordnungsrechtlichen
Vorgabe der Reduzierung der
Flächenneuinanspruchnahme im Außenbereich andererseits. Die
Überplanung des Bestands mittels der dafür vorgesehenen städtebaulichen
Planungsinstrumente ist vor diesem Hintergrund eine
unerlässliche Notwendigkeit und Herausforderung zugleich. Aufgrund
der Strategie der Innenentwicklung mit Nachverdichtung
und Nutzungsmischung entstehen aber zwangsläufig wiederum
Nutzungskonflikte und Folgenwirkungen, welche mit städtebaulich-
planerischen Herausforderungen
einhergehen.
So kommt es
zunehmend vor, dass die Folgen der Nachverdichtung hier und dort
Veranlassung zur planerischen Korrektur
des Primats der städtebaulichen
Innenentwicklung geben.
Dieser Sammelband befasst sich mit den Planungsinstrumenten
der Innenentwicklung sowie mit Rechts- und Planungsfragen,
welche
bei der Innenentwicklung diesbezüglich in der Planungspraxis
immer wieder aufgeworfen werden: mit den städtebaulichen
Steuerungsmöglichkeiten zur Gestaltung und Erhaltung
des Bestandes mittels Bebauungsplans, mittels Gestaltungs- und
Erhaltungssatzungen
sowie deren Einsatzmöglichkeiten, aber auch
den Grenzen der bebauungsplanerischen Weiterentwicklung.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Die Erschließung ist eine Voraussetzung für die städtebauliche Zulässigkeit von Vorhaben. Sie gehört zu den kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, für deren ordnungsgemäße Wahrnehmung die Gemeinden verantwortlich sind (§ 123 Abs. 1 BauGB). Heutzutage bedienen sich Gemeinden in unterschiedlichem Umfang Privater zur Erfüllung ihrer Erschließungsaufgabe, sei es auf werkvertraglicher Basis, sei es auf der Basis von Erschließungsverträgen oder städtebaulichen Verträgen. Die Gemeinden können den Herstellungsaufwand für die erstmalige Erschließung
entweder nach dem geregelten Abrechnungsmodell der §§ 127 ff. BauGB vornehmen oder andere Wege der Finanzierung nutzen. Es sind dabei jedoch – je nachdem, welcher Weg beschritten wird – differenzierte Anforderungen zu beachten, deren Nichtbeachtung weitreichende Kostenfolgen auslösen können. Scheitert die Abrechnung an Rechtsfehlern, stehen die Kommunen nicht selten auch vor dem finanziellen „Ruin“. Wegen der großen Praxisrelevanz dieser Problematik wurden am 16. September 2014 an der Technischen Universität Kaiserslautern unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Anforderungen, welche mit der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Erschließungsaufgabe verbunden sind, in der Diskussion mit fachkundigen Referenten ausgeleuchtet. Die schriftlich ausgearbeiteten Vorträge sind in dem vorliegenden Band zusammengefasst.
Aktualisiert: 2023-05-12
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