Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht von Harz,  Annegret, Riecke,  Olaf, Schmid,  Michael J.
Das Handbuch für alle im Miet-und Wohnungseigentumsrecht tätigen Rechtsanwälte und Beteiligte. Die Neuauflage bietet eine umfassende Überarbeitung und Aktualisierung, basierend auf den Neuerungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. NEU in der 7. Auflage: • Schwerpunkt der Neuauflage sind die Regelungen des am 01.01.2019 in Kraft getretenen Mietrechtsanpassungsgesetzes z.B.: – Stärkung der Position des Mieters insbesondere im Hinblick auf erweiterte Auskunftsrechte und transparentere, niedrigere Kostenumlagen – Einführung einer Kappungsgrenze dergestalt, dass die Miete innerhalb von 6 Jahren aufgrund von Modernisierungen maximal um 3 € (sofern die Miete unterhalb von 7 € pro Quadratmeter liegt maximal um 2 €) innerhalb von 6 Jahren steigen darf – Neue Auskunftspflicht des Vermieters dergestalt, dass er dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die zuvor für die Wohnung vereinbarte Miete zu erteilen hat, wenn er unter Berufung auf die Höhe der Vormiete eine Miete verlangen will, die über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miete liegt – Leichtere Rügemöglichkeit bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse • Die aktuellste Rechtsprechung wurde eingearbeitet • Der bei Redaktionsschluss vorliegende Entwurf zur geplanten WEG-Reform ist in der Neuauflage berücksichtigt
Aktualisiert: 2020-12-31
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Mietrecht

Mietrecht von Harz,  Annegret, Schmid,  Michael J.
Der Arbeitsalltag von Rechtsanwälten erfordert heutzutage gleichermaßen rasche und praxisnahe Informationen zu einer Vielzahl von Rechtsfragen und Gesetzen. Der Kommentar deckt die gesamte Bandbreite des Mietrechts ab und stellt die praxisrelevanten Fragen prägnant dar. Im Vordergrund der Kommentierung steht die Rechtsprechung. NEU in der 6. Auflage: • Schwerpunkt der Neuauflage sind die Regelungen des am 01.01.2019 in Kraft getretenen Mietrechtsanpassungsgesetzes insbesondere die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, z.B.: – Stärkung der Position des Mieters insbesondere im Hinblick auf erweiterte Auskunftsrechte und transparentere, niedrigere Kostenumlagen. – Einführung einer Kappungsgrenze dergestalt, dass die Miete innerhalb von 6 Jahren aufgrund von Modernisierungen maximal um 3 € (sofern die Miete unterhalb von 7 € pro Quadratmeter liegt maximal um 2 €) innerhalb von 6 Jahren steigen darf. – Neue Auskunftspflicht des Vermieters dergestalt, dass er dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert Auskunft über die zuvor für die Wohnung vereinbarte Miete zu erteilen hat, wenn er unter Berufung auf die Höhe der Vormiete eine Miete verlangen will, die über der nach der Mietpreisbremse zulässigen Miete liegt. – Leichtere Rügemöglichkeit bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse • Die aktuellste Rechtsprechung wurde eingearbeitet Die Auswirkungen des Covid 19 Gesetzes auf mietrechtliche Fragestellungen werden in einem gesonderten Anhang detailliert behandelt.
Aktualisiert: 2020-09-30
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WEG Kommentar

WEG Kommentar von Riecke,  Olaf, Schmid,  Michael J.
Der Kommentar enthält alle für das Wohnungseigentumsrecht einschlägigen Vorschriften und erläutert sie praxisnah. NEU in der 5. Auflage: Schwerpunkt der Neuauflage sind die seit der Vorauflage ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen, insbesondere zu den Themen • Saldenliste und Jahresabrechnung • Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Jahresabrechnung ist nicht allein deshalb anfechtbar, weil der Verwalter eine von ihm freiwillig erstellte Saldenliste trotz gegenteiliger Ankündigung nicht an die Wohnungseigentümer versendet bzw. nicht in der Eigentümerversammlung zur Einsicht vorlegt. • Schadensersatzansprüche gegen säumigen Hausgeldschuldner 1. Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes ist die Wohnungseigentümergemeinschaft. 2. Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngelds nicht, kommen gegen ihn nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht. • Stimmrechtsvermehrung; Majorisierung 1. Bei Geltung des Kopfstimmrechts entsteht ein neues Stimmrecht, wenn ein Wohnungseigentümer das Alleineigentum an einer von mehreren Einheiten auf eine von ihm beherrschte juristische Person überträgt; die juristische Person ist von der Ausübung ihres Stimmrechts nicht allgemein ausgeschlossen. 2. Ein Stimmrechtsausschluss wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kommt nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Betracht; es reicht nicht aus, dass der mit den Stimmen eines Mehrheitseigentümers gefasste Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, oder dass ein Wohnungseigentümer aufgrund seines Stimmgewichts Beschlussfassungen blockiert, obwohl es ein Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung wäre, einen positiven Beschluss zu fassen.
Aktualisiert: 2022-05-18
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Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Handbuch des Fachanwalts Miet- und Wohnungseigentumsrecht von Harz,  Annegret, Riecke,  Olaf, Schmid,  Michael J.
Die Neuauflage dieses Standardwerks bietet eine umfassende Überarbeitung und Aktualisierung basierend auf der neuesten obergerichtlichen Rechtsprechung und der neueren Literatur. Insbesondere werden die praktischen Auswirkungen des am 01.06. 2015 in Kraft getretenen Gesetzes zur Mietpreisbremse behandelt. Aus dem Inhalt: - Mietrecht: Allgemeine Grundsatzfragen und Systematisierung der Mietverhältnisse • Besonderheiten bei der Vermietung • Mietvertrag • Miete • Mietnebenkosten • Kaution und andere Sicherungsrechte • Gebrauchsgewährungspflicht • Erhaltung, insbesondere Schönheitsreparaturen • Mängelhaftung • Nebenpflichten • Untermiete • Vorkaufsrecht • Wechsel der Vertragsparteien • Ende des Mietverhältnisses • Gewerberaummiete – Einzelfragen • Pacht - Wohnungseigentumsrecht: Bildung von Wohnungs- und Teileigentum • Sonder- und Gemeinschaftseigentum • Verwalter und Verwaltungsbeirat • Eigentümerversammlung, Stimmrecht, Regelungsinstrumente der Eigentümer, Vereinbarungen, Beschlüsse, Gemeinschaftsordnung, Privatautonomie, Öffnungsklauseln • Wohngeld, bauliche Änderung, zweckwidrige Nutzung • Entziehung des Wohnungseigentums • Wohnungserbbaurecht und Dauerwohnrecht - Maklerrecht, Nachbarrecht -Allgemeines Immobilienrecht: Maklerrecht • Nachbarrecht • Immobilienrecht • Bauträgerrecht, Kaufrecht • Verkehrssicherungspflicht • Versicherungen
Aktualisiert: 2019-01-09
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Mietrecht

Mietrecht von Harz,  Annegret, Schmid,  Michael J.
Der Kommentar deckt die gesamte Bandbreite des Mietrechts ab und stellt die praxisrelevanten Fragen prägnant dar. Im Vordergrund der Kommentierung steht die Rechtsprechung. Schwerpunkt der Neuauflage ist die Darstellung der Auswirkungen des am 1.6.2015 in Kraft getretenen Mietrechtsnovellierungsgesetzes (Mietpreisbremse). Die 2016 in Kraft getretenen Änderungen und im Gespräch befindlichen Neuerungen und Rechtsentwicklungen z.B. •Wohngelderhöhung •Verschärfung der EnEV •verbesserter Verbraucherschutz •Verfassungsbeschwerde zum Bestellerprinzip sind selbstverständlich ebenfalls Gegenstand der Kommentierung. Mit dem Ziel alle mietrechtlichen Themen im Kommentar abzudecken, wurden in die 5. Auflage folgende Vorschriften und Themen NEU aufgenommen: •Trinkwasserverordnung •RVG (Vorschriften mit Bezug zum Mietrecht) •Versicherungen •Wohngeldgesetz und Harz IV •Genossenschaften •Mediation Kommentiert werden im Übrigen die einschlägigen Vorschriften folgender Gesetze und Verordnungen: BGB , LPartG, GewSchG, HausratsV, BetrKV, WoFlV, HeizkostenV, WoVermittG, NMV 1970, II.BV, WohnBindG, WoFG, WiStG, StGB, InsO, ZVG, ZPO, GVG, EugVVO, GKG, WBVG. Begründer: Dr. Michael J. Schmid †, weiland Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht, München. Herausgeberin: Dr. Annegret Harz, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, München.
Aktualisiert: 2020-02-18
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 4: Schuldrecht – Besonderer Teil II

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 4: Schuldrecht – Besonderer Teil II von Artz,  Markus, Berger,  Klaus Peter, Bieber,  Hans-Jürgen, Harke,  Jan Dirk, Häublein,  Martin, Henssler,  Martin, Hergenröder,  Curt Wolfgang, Hesse,  Dirk, Krueger,  Wolfgang, Müller-Glöge,  Rudi, Schmid,  Michael J., Wagner,  Gerhard, Zehelein,  Kai
Der Großkommentar zum BGB Zur Neuauflage von Band 4 In die 7. Auflage wurde die als so genannte "Mietpreisbremse" bekannte Gesetzesreform eingearbeitet. Die wichtigsten Änderungen durch das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz) sind: - Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen darf die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10% steigen. - In das Gesetz werden Indikatoren aufgenommen, die dafür sprechen, dass ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. - Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, sind von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen ist die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. - Eine zulässig vereinbarte Miete darf auch bei Wiedervermietung weiter verlangt werden. - Modernisierungen vor Wiedervermietung erlauben eine erhöhte Miete nach den Regeln einer Modernisierung im bestehenden Mietverhältnis. - Bei Staffelmietverträgen gelten die vorbezeichneten Regelungen für jede Mietstaffel, bei Indexmieten für die vereinbarte Ausgangsmiete. - Beanstandungen der vereinbarten Miete muss der Mieter qualifiziert rügen, um Rückforderungsansprüche für künftig fällige Mieten zu erhalten. - Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter einen gesetzlichen Auskunftsanspruch zu den preisbildenden Tatsachen, soweit er diese nicht selbst ermitteln kann, z.B. mit Hilfe des örtlichen Mietspiegels. - Wohnungsvermittlungsverträge müssen in Textform (z.B. E-Mail) geschlossen werden. - Vereinbarungen zwischen Vermieter und Makler, um die Zahlungspflicht für die Maklervergütung auf den Mieter abzuwälzen, sind unwirksam. Band 4 enthält das reformierte Mietrecht und berücksichtigt das als so genannte "Mietpreisbremse" bekannte Gesetz. Das Arbeitsrecht wurde unter Auswertung der reichhaltigen Rechtsprechung gründlich aktualisiert. Aus dem Bereich des Arbeitsrechts ist insbesondere auf die Neukommentierung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) hinzuweisen. Zu den Autoren von Band 4 Die Bearbeiter des vierten Bandes: Prof. Dr. Markus Artz, Prof. Dr. Klaus Peter Berger, Hans-Jürgen Bieber, Vors. Richter am KG a.D., Prof. Dr. Jan Dirk Harke, Richter am OLG; Prof. Dr. Martin Häublein; Prof. Dr. Martin Henssler; Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, Dirk Hesse, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Dr. Rudi Müller-Glöge, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, Dr. Michael J. Schmid, Richter am BayObLG a.D.; Dr. Kai Zehelein, Richter am Amtsgericht. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2019-10-08
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Wohnungseigentumsgesetz

Wohnungseigentumsgesetz von Kahlen,  Hermann, Schmid,  Michael J.
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ist eingearbeitet. Schwerpunkte der Reform sind: - - erweiterte Möglichkeit von Mehrheitsentscheidungen durch die Wohnungseigentümer, beispielsweise über die Verteilung der Betriebskosten - das Verfahrensrecht richtet sich nun nach der ZPO statt wie bisher nach dem FGG - es wurde eine Beschlusssammlung beim Verwalter eingeführt - schließlich führte die Reform für Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten in der Zwangsversteigerung ein - gesetzliche Festschreibung des BGH-Beschlusses vom 2.6.2005 zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Juristisches und praktisches Know-how auf den Punkt gebracht: - schnell und aktuell nach der WEG-Reform: ein neuer Kommentar zu einem neu reformierten Gesetz - Ratgeber als Kommentar - handlich im Taschenformat - völlig neu geschrieben, ohne Redundanzen oder überholte Rechtsprechung - viele Details aus der Rechtsprechung eingearbeitet und mit Parallelfundstellen nachgewiesen - allgemeinverständliche Sprache, Verzicht auf ungebräuchliche Abkürzungen - Übersichten vor längeren Kommentierungen - systematisch aufbereitet, mit alphabetischen Stichwortlisten. RiOLG Dr. Michael Schmid und RA Hermann Kahlen sind bereits durch mehrfache Veröffentlichungen zum Wohnungseigentumsrecht sowie zum Mietrecht als Experten hervorgetreten. Für den fachkundigen Nichtjuristen wie Verwaltungsbeiräte, Wohnungsverwalter, Makler, Bauunternehmer, Banken sowie für alle Wohnungseigentümer. Infolge der Detailfülle der verwerteten Rechtsprechung werden auch Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger sowie Notare von diesem aktuellen Kommentar profitieren.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Gewerberaummiete

Gewerberaummiete von Alberts,  Lukas, Baldus,  Walter, Bischof,  Hans Helmut, Boerner,  Annette, Burbulla,  Rainer, Dahl,  Michael, Dombert,  Matthias, Doukoff,  Norman, Fleckenstein-Weiland,  Barbara, Geldmacher,  Günther, Ghassemi-Tabar,  Nima, Grünwald,  Ulrich, Guhling,  Hartmut, Hamann,  Hartmut, Hemme,  Susanne, Hintzen,  Udo, Hornmann,  Gerhard, Joachim,  Willi E., Kazele,  Norbert, Krüger,  Martin J., Leonhard,  Marc, Linnenbrink,  Frank, Makowski,  Gösta Christian, Menn,  Isabelle, Mersson,  Günter, Nober,  Robert, Peitscher,  Stefan, Plaßmann,  Sylvia, Reich,  Manfred, Schmid,  Michael J., Schuschke,  Winfried, Schweitzer,  Philipp, Stroyer,  Christoph, Weitemeyer,  Birgit, Wilk,  Cornelius
Zum Werk Das Werk schließt eine Lücke auf dem Markt: Erstmalig werden in einem Band alle im Gewerberaummietrecht relevanten Gesetze zusammengestellt und sachkundig kommentiert. Auf diese Weise bietet das Werk einerseits die Vorzüge eines Handbuchs, das einen gesamten Lebenssachverhalt mit all seinen Spielarten erfasst. Andererseits ermöglicht es als Kommentar den raschen Zugriff und entspricht am besten der Arbeitsmethode des Juristen, die beim Gesetzeswortlaut ansetzt. Kommentiert werden: - BGB (§§ 305 ff., 313, 535 ff., 581 ff.) - BetrKV - HeizKV - WärmeLV - WEG (Auszug) - InsO (Auszug) - ZVG (Auszug) - UStG (Auszug) - KStG (Auszug) - GewStG (Auszug) - EStG (Auszug) - GrEStG (Auszug) - ErbStG (Auszug) - BBodSchG (Auszug) - PreisKlG (Auszug) Darüber hinaus enthält das Werk eine systematische Darstellung des Prozessrechts: Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung, außergerichtliche Konfliktlösung (Schiedsverfahren, Mediation) einschließlich Formularen und Beispielsformulierungen zu allen im Gewerberaummietrecht relevanten Antrags- und Klagearten. Vorteile auf einen Blick - erster gesetzesübergreifender Kommentar zum gesamten Gewerberaummietrecht - erste allein auf den unternehmerischen Verkehr zugeschnittene Kommentierung der §§ 305-310 BGB - systematische Darstellung des Prozessrechts einschließlich Beispielsformulierungen und Formularen - kenntnisreiche Behandlung auch von Spezialthemen: Gaststättenpachtrecht, Gewerberaummietrecht im Rahmen von Immobilientransaktionen, Gewerberaummiete und öffentliches Recht, Versicherung von Gewerbeimmobilien, Hotels und andere Spezialimmobilien, Steuern. - hochkarätiges Autorenteam, darunter BGH- und OLG-Richter, Rechtsanwälte und Professoren Zu den Herausgebern Nima Ghassemi-Tabar ist Rechtsanwalt, Hartmut Guhling ist Richter am Bundesgerichtshof und gehört dem für Gewerberaummiete zuständigen XII. Zivilsenat an, Frau Birgit Weitemeyer ist Professorin an der Bucerius Law School in Hamburg. Zielgruppe Rechtsanwälte, Richter, Unternehmensjuristen.
Aktualisiert: 2019-04-29
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Die Vermietung von Eigentumswohnungen

Die Vermietung von Eigentumswohnungen von Schmid,  Michael J.
Die Vermietung von Eigentumswohnungen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Gleichwohl hat der Gesetzgeber das Miet- und das Wohnungseigentumsrecht nicht harmonisiert. Auch der Rechtsprechung ist das bisher nicht gelungen. Der vermietende Wohnungseigentümer hat eine Doppelstellung zwischen dem Mieter und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Beiden gegenüber ist er verpflichtet, auch wenn die Interessen gegensätzlich sind. Typisch für die Vermietung von Eigentumswohnungen ist, daß der Vermieter nur eine oder wenige Wohnung(en) vermietet. Er verfügt deshalb in der Regel nicht über eine professionelle Organisation, sondern muß sich um seine Wohnung meist selbst und alleine kümmern. Der Mieter erwartet mit Recht, daß er als Mieter einer Eigentumswohnung nicht Mieter zweiter Klasse ist. Und die übrigen Wohnungseigentümer, insbesondere diejenigen, die ihre Wohnungen selbst bewohnen, kümmern sich nicht um die Probleme des Vermieters. Dieses Buch will allen Beteiligten eine Hilfestellung bei der Bewältigung der sich daraus ergebenden Schwierigkeiten anbieten.
Aktualisiert: 2019-10-07
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