Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks.

Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks. von Malorny,  Friederike
Die Folgen eines Streiks treffen nicht nur die Arbeitgeberseite, sondern oft auch kampfunbeteiligte Dritte. Doch wer trägt das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks? Die Arbeit stellt ein allgemein gültiges System zur Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks auf, das in das Zivilrecht eingebettet ist und versucht, das Spannungsverhältnis der widerstreitenden Interessen der Gewerkschaft einerseits und der Arbeitgeberseite und Dritten andererseits aufzulösen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Interesse am Bauwerk

Das Interesse am Bauwerk von Artz,  Martin, Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Lethmate,  Frederik Maximilian, Malorny,  Friederike, Pohlmann,  Petra, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Für Komplikationen bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten gibt es zahlreiche prominente Beispiele. Die Verantwortungsbereiche der verschiedenen Baubeteiligten lassen sich dabei nicht immer überschneidungsfrei abgrenzen. Wegen der zentralen Rolle, die Architekten unter den Baubeteiligten einnehmen, sind deren Haftung sowie deren Versicherungsschutz von besonderer Bedeutung für alle Baubeteiligten. Die vorliegende Dissertation analysiert vor diesem Hintergrund den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren auf Grundlage der aktuellen Musterbedingungen des GDV – den AVB Arch./Ing. 2020. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Einschränkungen sich insbesondere durch die sogenannte Erfüllungsklausel in Bezug auf Mängel oder Schäden am Bauwerk ergeben. Diesbezüglich setzt sich die Arbeit kritisch mit den Ansätzen auseinander, die bei Architektenverträgen zur Bestimmung des eigentlichen Leistungsgegenstandes vertreten werden. Unter Hervorhebung der Komplikationen, die mit einer strikten Trennung zwischen dem Bauwerk und dem Architektenwerk einhergehen, wird aufzeigt, inwieweit auch das Werk des Architekten – je nach vereinbartem Umfang der Planungs- bzw. Überwachungsleistungen – einen körperlichen Charakter aufweisen kann und welche Konsequenzen sich daraus für den Versicherungsschutz ergeben. Das Buch richtet sich sowohl an Studierende als auch interessierte Praktiker und Praktikerinnen.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Das Interesse am Bauwerk

Das Interesse am Bauwerk von Artz,  Martin, Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Lethmate,  Frederik Maximilian, Malorny,  Friederike, Pohlmann,  Petra, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Für Komplikationen bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten gibt es zahlreiche prominente Beispiele. Die Verantwortungsbereiche der verschiedenen Baubeteiligten lassen sich dabei nicht immer überschneidungsfrei abgrenzen. Wegen der zentralen Rolle, die Architekten unter den Baubeteiligten einnehmen, sind deren Haftung sowie deren Versicherungsschutz von besonderer Bedeutung für alle Baubeteiligten. Die vorliegende Dissertation analysiert vor diesem Hintergrund den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren auf Grundlage der aktuellen Musterbedingungen des GDV – den AVB Arch./Ing. 2020. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Einschränkungen sich insbesondere durch die sogenannte Erfüllungsklausel in Bezug auf Mängel oder Schäden am Bauwerk ergeben. Diesbezüglich setzt sich die Arbeit kritisch mit den Ansätzen auseinander, die bei Architektenverträgen zur Bestimmung des eigentlichen Leistungsgegenstandes vertreten werden. Unter Hervorhebung der Komplikationen, die mit einer strikten Trennung zwischen dem Bauwerk und dem Architektenwerk einhergehen, wird aufzeigt, inwieweit auch das Werk des Architekten – je nach vereinbartem Umfang der Planungs- bzw. Überwachungsleistungen – einen körperlichen Charakter aufweisen kann und welche Konsequenzen sich daraus für den Versicherungsschutz ergeben. Das Buch richtet sich sowohl an Studierende als auch interessierte Praktiker und Praktikerinnen.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das Interesse am Bauwerk

Das Interesse am Bauwerk von Artz,  Martin, Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Lethmate,  Frederik Maximilian, Malorny,  Friederike, Pohlmann,  Petra, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Für Komplikationen bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten gibt es zahlreiche prominente Beispiele. Die Verantwortungsbereiche der verschiedenen Baubeteiligten lassen sich dabei nicht immer überschneidungsfrei abgrenzen. Wegen der zentralen Rolle, die Architekten unter den Baubeteiligten einnehmen, sind deren Haftung sowie deren Versicherungsschutz von besonderer Bedeutung für alle Baubeteiligten. Die vorliegende Dissertation analysiert vor diesem Hintergrund den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren auf Grundlage der aktuellen Musterbedingungen des GDV – den AVB Arch./Ing. 2020. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Einschränkungen sich insbesondere durch die sogenannte Erfüllungsklausel in Bezug auf Mängel oder Schäden am Bauwerk ergeben. Diesbezüglich setzt sich die Arbeit kritisch mit den Ansätzen auseinander, die bei Architektenverträgen zur Bestimmung des eigentlichen Leistungsgegenstandes vertreten werden. Unter Hervorhebung der Komplikationen, die mit einer strikten Trennung zwischen dem Bauwerk und dem Architektenwerk einhergehen, wird aufzeigt, inwieweit auch das Werk des Architekten – je nach vereinbartem Umfang der Planungs- bzw. Überwachungsleistungen – einen körperlichen Charakter aufweisen kann und welche Konsequenzen sich daraus für den Versicherungsschutz ergeben. Das Buch richtet sich sowohl an Studierende als auch interessierte Praktiker und Praktikerinnen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Interesse am Bauwerk

Das Interesse am Bauwerk von Artz,  Martin, Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Lethmate,  Frederik Maximilian, Malorny,  Friederike, Pohlmann,  Petra, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Für Komplikationen bei der Planung und Realisierung von Bauprojekten gibt es zahlreiche prominente Beispiele. Die Verantwortungsbereiche der verschiedenen Baubeteiligten lassen sich dabei nicht immer überschneidungsfrei abgrenzen. Wegen der zentralen Rolle, die Architekten unter den Baubeteiligten einnehmen, sind deren Haftung sowie deren Versicherungsschutz von besonderer Bedeutung für alle Baubeteiligten. Die vorliegende Dissertation analysiert vor diesem Hintergrund den Umfang der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten und Ingenieuren auf Grundlage der aktuellen Musterbedingungen des GDV – den AVB Arch./Ing. 2020. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Einschränkungen sich insbesondere durch die sogenannte Erfüllungsklausel in Bezug auf Mängel oder Schäden am Bauwerk ergeben. Diesbezüglich setzt sich die Arbeit kritisch mit den Ansätzen auseinander, die bei Architektenverträgen zur Bestimmung des eigentlichen Leistungsgegenstandes vertreten werden. Unter Hervorhebung der Komplikationen, die mit einer strikten Trennung zwischen dem Bauwerk und dem Architektenwerk einhergehen, wird aufzeigt, inwieweit auch das Werk des Architekten – je nach vereinbartem Umfang der Planungs- bzw. Überwachungsleistungen – einen körperlichen Charakter aufweisen kann und welche Konsequenzen sich daraus für den Versicherungsschutz ergeben. Das Buch richtet sich sowohl an Studierende als auch interessierte Praktiker und Praktikerinnen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks.

Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks. von Malorny,  Friederike
Die Folgen eines Streiks treffen nicht nur die Arbeitgeberseite, sondern oft auch kampfunbeteiligte Dritte. Doch wer trägt das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks? Die Arbeit stellt ein allgemein gültiges System zur Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks auf, das in das Zivilrecht eingebettet ist und versucht, das Spannungsverhältnis der widerstreitenden Interessen der Gewerkschaft einerseits und der Arbeitgeberseite und Dritten andererseits aufzulösen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Arbeitskampfrecht

Arbeitskampfrecht von Bertke,  Anne-Kathrin, Brockmann,  Judith, Czycholl,  Roland, Frieling,  Tino, Gast,  Arendt, Horcher,  Michael, Husemann,  Tim, Jacobs,  Matthias, Klein,  Thomas, Krois,  Christopher, Malorny,  Friederike, Mehrens,  Christian, Münder,  Matthias, Paffhausen,  Patricia, Reinbach,  Hubertus, Schmidt,  Benedikt, Schmitt,  Laura, Siegfanz-Strauß,  Sandy
Zum Werk Die Konturen des Arbeitskampfrechts werden durch das BAG gezogen, das immer wieder auch auf neue Kampfformen reagiert und seine Rechtsprechung dem anpasst. In dem Handbuch werden, nach der Darstellung der normativen Grundlagen, die auf Arbeitnehmer- aber auch auf Arbeitgeberseite möglichen Kampfmaßnahmen (einschl. aller modernen Formen) behandelt. Auf der Rechtsfolgenseite werden sowohl das Individual- wie auch das kollektive Arbeitsrecht dargestellt. Abgerundet wird das Werk durch Kapitel zu den Rechtsfolgen rechtswidriger Arbeitskämpfe, prozessuale Ausführungen und eine Darstellung zur Schlichtung. Inhalt§ 1 Einführung§ 2 Normative Grundlagen und Grundprinzipien des Arbeitskampfes§ 3 Anwendungsbereich des Arbeitskampfrechts§ 4 Streik§ 5 Weitere Kampfmittel der Arbeitnehmer§ 6 Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitgeber§ 7 Individualarbeitsrechtliche Rechtsfolgen§ 8 Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen§ 9 Sozialrechtliche Folgen§ 10 Rechtsfolgen rechtswidriger Arbeitskämpfe§ 11 Prozessuales§ 12 Schlichtung Vorteile auf einen Blickaktuelle Bestandsaufnahmekompakte und zugleich wissenschaftlich gründliche Darstellungorientiert an den Leitlinien der Rechtsprechung Zielgruppe Für Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Unternehmen, Rechtsanwälte und Gerichte
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks.

Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks. von Malorny,  Friederike
Die Folgen eines Streiks treffen nicht nur die Arbeitgeberseite, sondern oft auch kampfunbeteiligte Dritte. Doch wer trägt das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks? Die Arbeit stellt ein allgemein gültiges System zur Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks auf, das in das Zivilrecht eingebettet ist und versucht, das Spannungsverhältnis der widerstreitenden Interessen der Gewerkschaft einerseits und der Arbeitgeberseite und Dritten andererseits aufzulösen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der erwachte Gesetzgeber

Der erwachte Gesetzgeber von Buhl,  Samir, Frieling,  Tino, Krois,  Christopher, Malorny,  Friederike, Münder,  Matthias, Richter,  Barbara, Schmidt,  Laura
Eine der unumstößlichen Weisheiten im Arbeitsrecht besteht darin, von einem weitgehend „untätigen“ Gesetzgeber auszugehen und ihm die Fähigkeit abzusprechen, die wahren Probleme der Praxis lösen zu können. Zahllose wissenschaftliche Beiträge enden mit der Feststellung, es bestehe Gesetzgebungsbedarf – aber nur, um im nächsten Satz resignierend festzustellen, dass mit dem Gesetzgeber nicht zu rechnen sei. In Deutschland hat der Gesetzgeber aber zuletzt gezeigt, dass er keineswegs so handlungsunfähig ist, wie oft behauptet. Er hat das Tarifrecht und mittelbar möglicherweise das Arbeitskampfrecht geändert, Mindeststandards für Löhne eingeführt und das Thema Arbeitnehmerüberlassung angepackt. Auch der europäische Gesetzgeber ist tätig geworden und hat den Beschäftigtendatenschutz (neu-)geregelt. Der neu erwachte Gesetzgeber im Arbeitsrecht ruft zahllose Fragen hervor, denen sich die Beiträge dieses Tagungsbands zur 7. Assistent/innentagung im Arbeitsrecht vom 27. bis zum 29. Juli 2017 in Hamburg widmen. Mit Beiträgen von Sebastian Beckerle, Jan Alexander Daum, Hazel Franke, Miriam Kersting, Thomas Klein, Ernesto Klengel, Dominik Leist, Philipp Matzke, Larissa Schobert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Der erwachte Gesetzgeber

Der erwachte Gesetzgeber von Buhl,  Samir, Frieling,  Tino, Krois,  Christopher, Malorny,  Friederike, Münder,  Matthias, Richter,  Barbara, Schmidt,  Laura
Eine der unumstößlichen Weisheiten im Arbeitsrecht besteht darin, von einem weitgehend „untätigen“ Gesetzgeber auszugehen und ihm die Fähigkeit abzusprechen, die wahren Probleme der Praxis lösen zu können. Zahllose wissenschaftliche Beiträge enden mit der Feststellung, es bestehe Gesetzgebungsbedarf – aber nur, um im nächsten Satz resignierend festzustellen, dass mit dem Gesetzgeber nicht zu rechnen sei. In Deutschland hat der Gesetzgeber aber zuletzt gezeigt, dass er keineswegs so handlungsunfähig ist, wie oft behauptet. Er hat das Tarifrecht und mittelbar möglicherweise das Arbeitskampfrecht geändert, Mindeststandards für Löhne eingeführt und das Thema Arbeitnehmerüberlassung angepackt. Auch der europäische Gesetzgeber ist tätig geworden und hat den Beschäftigtendatenschutz (neu-)geregelt. Der neu erwachte Gesetzgeber im Arbeitsrecht ruft zahllose Fragen hervor, denen sich die Beiträge dieses Tagungsbands zur 7. Assistent/innentagung im Arbeitsrecht vom 27. bis zum 29. Juli 2017 in Hamburg widmen. Mit Beiträgen von Sebastian Beckerle, Jan Alexander Daum, Hazel Franke, Miriam Kersting, Thomas Klein, Ernesto Klengel, Dominik Leist, Philipp Matzke, Larissa Schobert.
Aktualisiert: 2023-04-04
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