Das Dian.

Das Dian. von Glück,  Ulrike
Das Dian ist eines der ältesten Rechtsinstitute des chinesischen Rechts. Die Autorin verfolgt das Ziel, Inhalt, Rechtsnatur und Entwicklung dieses Rechtsinstitutes von den Anfängen in der Tang-Zeit (618-907 n. Chr.) bis in die Gegenwart darzustellen. Bei einem Dian überträgt der Eigentümer (Dian-Geber) Besitz, Nutzung und Fruchtziehung eines Grundstücks oder Gebäudes gegen Zahlung einer Geldsumme (Dian-Preis) an den Gläubiger. Während der Laufzeit des Dian wird die Geldsumme nicht verzinst; an die Stelle der Zinszahlung tritt die Nutzung durch den Gläubiger. Der Dian-Geber ist berechtigt, am Ende der Laufzeit den Dian-Gegenstand gegen Rückzahlung des Dian-Preises wieder einzulösen. Eine Einlösungspflicht besteht nicht. Das Dian ist eines der wenigen zivilrechtlichen Rechtsinstitute, das bereits in den strafrechtlich ausgerichteten Kodices der chinesischen Kaiserzeit geregelt ist. Es hat sowohl die Rezeption kontinentaleuropäischen Rechts als auch die Einführung einer sozialistischen Rechtsordnung überdauert. Angelehnt an die Zäsuren des chinesischen Rechtssystems ist die Arbeit in drei Teile gegliedert: das Dian in der Kaiserzeit, insbesondere während der Qing-Dynastie (1644-1911), das Dian während der Republik (1911-1949) und das Dian in der Volksrepublik China (seit 1949). Jeder Abschnitt enthält eine ausführliche Einführung in die einschlägigen Rechtsquellen. Anschließend werden die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Dian, die Rechtsstellung der Beteiligten während der Laufzeit des Dian und die Beendigung des Dian beschrieben. Ferner wird das Dian von anderen Rechtsinstituten, wie z.B. dem Verkauf unter Wiederkaufsvorbehalt und der Hypothek, abgegrenzt. Die Autorin kommt zum Ergebnis, daß weder die Einordnung des Dian als Nutzungspfandrecht noch die Beurteilung als Fruchtziehungsrecht den besonderen Eigenarten des Rechtsinstitutes gerecht wird. Da das Dian eine Vielzahl von Funktionen erfüllte, z. B. unter anderem die einer Pacht, ist es als Rechtsinstitut sui generis zu beurteilen. Ulrike Glück zeigt, daß sich die gesetzliche Regelung des Dian während der Republik und die Behandlung des Dian in der Volksrepublik China eng an die historische Rechtslage anlehnen. Dies beweist, daß dieses genuin chinesische Rechtsinstitut im 20. Jahrhundert trotz erheblicher formaler Zäsuren und Brüche des chinesischen Rechtssystems inhaltliche Kontinuität aufweist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Handbuch Vertriebsrecht

Handbuch Vertriebsrecht von Amereller,  Florian, Anton,  Michael, Becker,  Bernhard R. von, Berscheid,  Ulrich, Bittner,  Silke, Budde,  Robert, Christen,  Marquard, Chrocziel,  Peter, Clausnitzer,  Jochen, Dahm,  Patrick, Dostal,  Boris, Eckhoff,  Lars, Erdmann,  Günter, Fernlund,  Anders, Fischer,  Kai Christian, Flohr,  Eckhard, Föhlisch,  Carsten, Fontcuberta Llanes,  Javier, Fountoulakis,  Christiana, Fritz,  Roland, Glück,  Ulrike, Gödde,  Jürgen, Gozzo,  Francesco, Hess,  Gunther, Hochedlinger,  Gerhard, Huber,  Bernhard, Hunsperger,  Reto, Jäger,  Axel, Kleinknecht,  Gregor, Köberlein,  Lilian, Krüger,  Stefan, Kutscher-Puis,  Fabienne, Lefebvre,  Paul, Liesegang,  Henning, Ludyga,  Hannes, Martinek,  Michael, Meier,  Johannes, Meßmer,  Stefan, Meyer,  Sebastian, Münker,  Reiner, Omlor,  Sebastian, Pilich,  Mateusz, Rahlmeyer,  Dietmar, Rösch,  Max Jakob, Rossen,  Frans, Schleicher,  Matthias, Schmeyer,  Birgit, Semler,  Franz Jörg, Sperling,  Christian, Stief,  Marco, Sujecki,  Bartosz, Summerer,  Thomas, Tischendorf,  Falk, Treumann,  Christian, Tsukamoto,  Sayako, Wagner,  Jens, Walter,  Konrad, Wank,  Rolf, Wauschkuhn,  Ulf, Yalcin,  Döne
Zum Werk Das Recht des nationalen wie internationalen Vertriebs von Waren, Dienstleistungen und Immaterialgütern ist eine dynamische Querschnittsmaterie. Sie berührt das Vertrags- und Kartellrecht ebenso wie das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, das Handels-, Außenwirtschafts-, Verbraucherschutz- und Arbeitsrecht. Dieses Standardwerk stellt das nationale und internationale Vertriebsrecht systematisch und praxisnah dar und bietet interessengerechte und zweckmäßige Lösungen an. Es enthält ausführliche Darstellungen zu den Themen:Grundlagen des VertriebsrechtsVertriebsrecht und VerbraucherschutzrechtVertriebsrecht und ArbeitsrechtHandelsvertretervertragVertragshändlervertragFranchisevertragInternetvertriebVertrieb von FinanzdienstleistungenSonstige Vertriebsverträge und RegelungstypenEuropäisches und Deutsches KartellrechtAusgewählte Fragen aus dem gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht im VertriebProdukthaftungsrechtExportkontrollrecht und VertriebsverträgeBranchenspezifische Besonderheiten im VertriebsrechtVertriebsverträge im AuslandGerichtliche und außergerichtliche StreitbeilegungInternationales Vertriebsvertragsrecht und ProzessrechtSchlichtungs- und Schiedsverfahren Vorteile auf einen Blickheterogenes Rechtsgebiet zusammengefasstalle Vertriebsformen erläutertVertriebsmittler umfassend berücksichtigtinternationales Recht mit enthalten Zur Neuauflage Die Neuauflage umfasst noch mehr Länderberichte. Zu den verarbeiteten umfangreichen Rechtsänderungen gehören u.a.die 9. und 10. GWB-Novelle,die Neuregelung des Rechts der Verträge über digitale Produkte,die Neuregelung zum Widerrufsrecht im Online-Vertrieb,die Änderungen des Verbraucherdarlehensrechts,der Brexit. Zielgruppe Für Juristinnen und Juristen, die in rechtsberatender oder vertragsgestaltender Tätigkeit mit Aufgaben des Vertriebsrechts befasst sind, insbesondere in Rechtsanwaltschaft, Unternehmen vor allem der Absatzwirtschaft, Verbänden, Versicherungen oder Vertriebsorganisationen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Dian.

Das Dian. von Glück,  Ulrike
Das Dian ist eines der ältesten Rechtsinstitute des chinesischen Rechts. Die Autorin verfolgt das Ziel, Inhalt, Rechtsnatur und Entwicklung dieses Rechtsinstitutes von den Anfängen in der Tang-Zeit (618-907 n. Chr.) bis in die Gegenwart darzustellen. Bei einem Dian überträgt der Eigentümer (Dian-Geber) Besitz, Nutzung und Fruchtziehung eines Grundstücks oder Gebäudes gegen Zahlung einer Geldsumme (Dian-Preis) an den Gläubiger. Während der Laufzeit des Dian wird die Geldsumme nicht verzinst; an die Stelle der Zinszahlung tritt die Nutzung durch den Gläubiger. Der Dian-Geber ist berechtigt, am Ende der Laufzeit den Dian-Gegenstand gegen Rückzahlung des Dian-Preises wieder einzulösen. Eine Einlösungspflicht besteht nicht. Das Dian ist eines der wenigen zivilrechtlichen Rechtsinstitute, das bereits in den strafrechtlich ausgerichteten Kodices der chinesischen Kaiserzeit geregelt ist. Es hat sowohl die Rezeption kontinentaleuropäischen Rechts als auch die Einführung einer sozialistischen Rechtsordnung überdauert. Angelehnt an die Zäsuren des chinesischen Rechtssystems ist die Arbeit in drei Teile gegliedert: das Dian in der Kaiserzeit, insbesondere während der Qing-Dynastie (1644-1911), das Dian während der Republik (1911-1949) und das Dian in der Volksrepublik China (seit 1949). Jeder Abschnitt enthält eine ausführliche Einführung in die einschlägigen Rechtsquellen. Anschließend werden die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Dian, die Rechtsstellung der Beteiligten während der Laufzeit des Dian und die Beendigung des Dian beschrieben. Ferner wird das Dian von anderen Rechtsinstituten, wie z.B. dem Verkauf unter Wiederkaufsvorbehalt und der Hypothek, abgegrenzt. Die Autorin kommt zum Ergebnis, daß weder die Einordnung des Dian als Nutzungspfandrecht noch die Beurteilung als Fruchtziehungsrecht den besonderen Eigenarten des Rechtsinstitutes gerecht wird. Da das Dian eine Vielzahl von Funktionen erfüllte, z. B. unter anderem die einer Pacht, ist es als Rechtsinstitut sui generis zu beurteilen. Ulrike Glück zeigt, daß sich die gesetzliche Regelung des Dian während der Republik und die Behandlung des Dian in der Volksrepublik China eng an die historische Rechtslage anlehnen. Dies beweist, daß dieses genuin chinesische Rechtsinstitut im 20. Jahrhundert trotz erheblicher formaler Zäsuren und Brüche des chinesischen Rechtssystems inhaltliche Kontinuität aufweist.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Dian.

Das Dian. von Glück,  Ulrike
Das Dian ist eines der ältesten Rechtsinstitute des chinesischen Rechts. Die Autorin verfolgt das Ziel, Inhalt, Rechtsnatur und Entwicklung dieses Rechtsinstitutes von den Anfängen in der Tang-Zeit (618-907 n. Chr.) bis in die Gegenwart darzustellen. Bei einem Dian überträgt der Eigentümer (Dian-Geber) Besitz, Nutzung und Fruchtziehung eines Grundstücks oder Gebäudes gegen Zahlung einer Geldsumme (Dian-Preis) an den Gläubiger. Während der Laufzeit des Dian wird die Geldsumme nicht verzinst; an die Stelle der Zinszahlung tritt die Nutzung durch den Gläubiger. Der Dian-Geber ist berechtigt, am Ende der Laufzeit den Dian-Gegenstand gegen Rückzahlung des Dian-Preises wieder einzulösen. Eine Einlösungspflicht besteht nicht. Das Dian ist eines der wenigen zivilrechtlichen Rechtsinstitute, das bereits in den strafrechtlich ausgerichteten Kodices der chinesischen Kaiserzeit geregelt ist. Es hat sowohl die Rezeption kontinentaleuropäischen Rechts als auch die Einführung einer sozialistischen Rechtsordnung überdauert. Angelehnt an die Zäsuren des chinesischen Rechtssystems ist die Arbeit in drei Teile gegliedert: das Dian in der Kaiserzeit, insbesondere während der Qing-Dynastie (1644-1911), das Dian während der Republik (1911-1949) und das Dian in der Volksrepublik China (seit 1949). Jeder Abschnitt enthält eine ausführliche Einführung in die einschlägigen Rechtsquellen. Anschließend werden die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Dian, die Rechtsstellung der Beteiligten während der Laufzeit des Dian und die Beendigung des Dian beschrieben. Ferner wird das Dian von anderen Rechtsinstituten, wie z.B. dem Verkauf unter Wiederkaufsvorbehalt und der Hypothek, abgegrenzt. Die Autorin kommt zum Ergebnis, daß weder die Einordnung des Dian als Nutzungspfandrecht noch die Beurteilung als Fruchtziehungsrecht den besonderen Eigenarten des Rechtsinstitutes gerecht wird. Da das Dian eine Vielzahl von Funktionen erfüllte, z. B. unter anderem die einer Pacht, ist es als Rechtsinstitut sui generis zu beurteilen. Ulrike Glück zeigt, daß sich die gesetzliche Regelung des Dian während der Republik und die Behandlung des Dian in der Volksrepublik China eng an die historische Rechtslage anlehnen. Dies beweist, daß dieses genuin chinesische Rechtsinstitut im 20. Jahrhundert trotz erheblicher formaler Zäsuren und Brüche des chinesischen Rechtssystems inhaltliche Kontinuität aufweist.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das Dian.

Das Dian. von Glück,  Ulrike
Das Dian ist eines der ältesten Rechtsinstitute des chinesischen Rechts. Die Autorin verfolgt das Ziel, Inhalt, Rechtsnatur und Entwicklung dieses Rechtsinstitutes von den Anfängen in der Tang-Zeit (618-907 n. Chr.) bis in die Gegenwart darzustellen. Bei einem Dian überträgt der Eigentümer (Dian-Geber) Besitz, Nutzung und Fruchtziehung eines Grundstücks oder Gebäudes gegen Zahlung einer Geldsumme (Dian-Preis) an den Gläubiger. Während der Laufzeit des Dian wird die Geldsumme nicht verzinst; an die Stelle der Zinszahlung tritt die Nutzung durch den Gläubiger. Der Dian-Geber ist berechtigt, am Ende der Laufzeit den Dian-Gegenstand gegen Rückzahlung des Dian-Preises wieder einzulösen. Eine Einlösungspflicht besteht nicht. Das Dian ist eines der wenigen zivilrechtlichen Rechtsinstitute, das bereits in den strafrechtlich ausgerichteten Kodices der chinesischen Kaiserzeit geregelt ist. Es hat sowohl die Rezeption kontinentaleuropäischen Rechts als auch die Einführung einer sozialistischen Rechtsordnung überdauert. Angelehnt an die Zäsuren des chinesischen Rechtssystems ist die Arbeit in drei Teile gegliedert: das Dian in der Kaiserzeit, insbesondere während der Qing-Dynastie (1644-1911), das Dian während der Republik (1911-1949) und das Dian in der Volksrepublik China (seit 1949). Jeder Abschnitt enthält eine ausführliche Einführung in die einschlägigen Rechtsquellen. Anschließend werden die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Dian, die Rechtsstellung der Beteiligten während der Laufzeit des Dian und die Beendigung des Dian beschrieben. Ferner wird das Dian von anderen Rechtsinstituten, wie z.B. dem Verkauf unter Wiederkaufsvorbehalt und der Hypothek, abgegrenzt. Die Autorin kommt zum Ergebnis, daß weder die Einordnung des Dian als Nutzungspfandrecht noch die Beurteilung als Fruchtziehungsrecht den besonderen Eigenarten des Rechtsinstitutes gerecht wird. Da das Dian eine Vielzahl von Funktionen erfüllte, z. B. unter anderem die einer Pacht, ist es als Rechtsinstitut sui generis zu beurteilen. Ulrike Glück zeigt, daß sich die gesetzliche Regelung des Dian während der Republik und die Behandlung des Dian in der Volksrepublik China eng an die historische Rechtslage anlehnen. Dies beweist, daß dieses genuin chinesische Rechtsinstitut im 20. Jahrhundert trotz erheblicher formaler Zäsuren und Brüche des chinesischen Rechtssystems inhaltliche Kontinuität aufweist.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Handbuch Vertriebsrecht

Handbuch Vertriebsrecht von Amereller,  Florian, Anton,  Michael, Becker,  Bernhard R. von, Berscheid,  Ulrich, Bittner,  Silke, Budde,  Robert, Christen,  Marquard, Chrocziel,  Peter, Clausnitzer,  Jochen, Dahm,  Patrick, Dostal,  Boris, Eckhoff,  Lars, Erdmann,  Günter, Fernlund,  Anders, Fischer,  Kai Christian, Flohr,  Eckhard, Föhlisch,  Carsten, Fontcuberta Llanes,  Javier, Fountoulakis,  Christiana, Fritz,  Roland, Glück,  Ulrike, Gödde,  Jürgen, Gozzo,  Francesco, Hess,  Gunther, Hochedlinger,  Gerhard, Huber,  Bernhard, Hunsperger,  Reto, Jäger,  Axel, Kleinknecht,  Gregor, Köberlein,  Lilian, Krüger,  Stefan, Kutscher-Puis,  Fabienne, Lefebvre,  Paul, Liesegang,  Henning, Ludyga,  Hannes, Martinek,  Michael, Meier,  Johannes, Meßmer,  Stefan, Meyer,  Sebastian, Münker,  Reiner, Omlor,  Sebastian, Pilich,  Mateusz, Rahlmeyer,  Dietmar, Rösch,  Max Jakob, Rossen,  Frans, Schleicher,  Matthias, Schmeyer,  Birgit, Semler,  Franz Jörg, Sperling,  Christian, Stief,  Marco, Sujecki,  Bartosz, Summerer,  Thomas, Tischendorf,  Falk, Treumann,  Christian, Tsukamoto,  Sayako, Wagner,  Jens, Walter,  Konrad, Wank,  Rolf, Wauschkuhn,  Ulf, Yalcin,  Döne
Zum Werk Das Recht des nationalen wie internationalen Vertriebs von Waren, Dienstleistungen und Immaterialgütern ist eine dynamische Querschnittsmaterie. Sie berührt das Vertrags- und Kartellrecht ebenso wie das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, das Handels-, Außenwirtschafts-, Verbraucherschutz- und Arbeitsrecht. Dieses Standardwerk stellt das nationale und internationale Vertriebsrecht systematisch und praxisnah dar und bietet interessengerechte und zweckmäßige Lösungen an. Es enthält ausführliche Darstellungen zu den Themen:Grundlagen des VertriebsrechtsVertriebsrecht und VerbraucherschutzrechtVertriebsrecht und ArbeitsrechtHandelsvertretervertragVertragshändlervertragFranchisevertragInternetvertriebVertrieb von FinanzdienstleistungenSonstige Vertriebsverträge und RegelungstypenEuropäisches und Deutsches KartellrechtAusgewählte Fragen aus dem gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht im VertriebProdukthaftungsrechtExportkontrollrecht und VertriebsverträgeBranchenspezifische Besonderheiten im VertriebsrechtVertriebsverträge im AuslandGerichtliche und außergerichtliche StreitbeilegungInternationales Vertriebsvertragsrecht und ProzessrechtSchlichtungs- und Schiedsverfahren Vorteile auf einen Blickheterogenes Rechtsgebiet zusammengefasstalle Vertriebsformen erläutertVertriebsmittler umfassend berücksichtigtinternationales Recht mit enthalten Zur Neuauflage Die Neuauflage umfasst noch mehr Länderberichte. Zu den verarbeiteten umfangreichen Rechtsänderungen gehören u.a.die 9. und 10. GWB-Novelle,die Neuregelung des Rechts der Verträge über digitale Produkte,die Neuregelung zum Widerrufsrecht im Online-Vertrieb,die Änderungen des Verbraucherdarlehensrechts,der Brexit. Zielgruppe Für Juristinnen und Juristen, die in rechtsberatender oder vertragsgestaltender Tätigkeit mit Aufgaben des Vertriebsrechts befasst sind, insbesondere in Rechtsanwaltschaft, Unternehmen vor allem der Absatzwirtschaft, Verbänden, Versicherungen oder Vertriebsorganisationen.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Handbuch des Vertriebsrechts

Handbuch des Vertriebsrechts von Amereller,  Florian, Anstett,  Lilyane, Anton,  Michael, Becker,  Bernhard R. von, Berscheid,  Ulrich, Bischof,  Hans Helmut, Braun,  David, Bredow,  Jens, Budde,  Robert, Chrocziel,  Peter, Feldmann,  Philipp, Fischer,  Kai Christian, Flohr,  Eckhard, Fontcuberta Llanes,  Javier, Glück,  Ulrike, Gödde,  Jürgen, Hees,  Roderik B. van, Hess,  Gunther, Hochedlinger,  Gerhard, Huber,  Bernhard, Jacobsson,  Richard, Kleinknecht,  Gregor, Krüger,  Stefan, Kutscher-Puis,  Fabienne, Lakkis,  Panajotta, Lefebvre,  Paul, Ludyga,  Hannes, Mamedova,  Bilgeis, Manderla,  Thomas, Martinek,  Michael, Meßmer,  Stefan, Moolen,  Mark van der, Nastold,  Ulrich, Omlor,  Sebastian, Passarge,  Malte, Peintinger,  Stefan, Pilich,  Mateusz, Podehl,  Jörg, Pohl,  Amelie, Rahlmeyer,  Dietmar, Rossen,  Frans, Semler,  Franz Jörg, Somary,  Tobias, Summerer,  Thomas, Tanaka,  Mikio, Tischendorf,  Falk, Tsukamoto,  Sayako, Wagner,  Jens, Walter,  Konrad, Wank,  Rolf, Wille,  Hans
Das Vertriebsrecht ist ein stark international geprägtes eigenes Rechtsgebiet an der Schnittstelle zwischen Vertrags- und Kartellrecht, Recht des gewerblichen Rechtsschutzes, Verbraucherschutzrechts und Arbeitsrecht. Dieses Standardwerk stellt das nationale und internationale Vertriebsrecht systematisch und praxisnah dar und bietet interessengerechte und zweckmäßige Lösungen an. Es enthält ausführliche Darstellungen zu den Themen: - Grundlagen des Vertriebsrechts - Vertriebsrecht und Verbraucherschutzrecht - Vertriebsrecht und Arbeitsrecht - Der Handelsvertretervertrag - Der Vertragshändlervertrag - Der Franchisevertrag - Internetvertrieb - Vertrieb von Finanzdienstleistungen - Sonstige Vertriebsverträge und Regelungstypen - Europäisches und Deutsches Kartellrecht - Ausgewählte Fragen aus dem gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht im Vertrieb - Produkthaftungsrecht - Exportkontrollrecht und Vertriebsverträge - Branchenspezifische Besonderheiten im Vertriebsrecht - Vertriebsverträge im Ausland - Gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung - Internationales Vertriebsvertragsrecht und Prozessrecht - Schlichtungs- und Schiedsverfahren - heterogenes Rechtsgebiet zusammengefasst - wesentliche Vertriebsformen erläutert - internationales Recht mit enthalten Alle in der Praxis tätigen Juristen, die in rechtsberatender oder vertragsgestaltender Tätigkeit mit Aufgaben des Vertriebsrechts befasst sind: Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen vor allem der Absatzwirtschaft, Juristen in Verbänden, Versicherungen oder Vertriebsorganisationen.
Aktualisiert: 2019-09-24
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Das Dian.

Das Dian. von Glück,  Ulrike
Das Dian ist eines der ältesten Rechtsinstitute des chinesischen Rechts. Die Autorin verfolgt das Ziel, Inhalt, Rechtsnatur und Entwicklung dieses Rechtsinstitutes von den Anfängen in der Tang-Zeit (618-907 n. Chr.) bis in die Gegenwart darzustellen. Bei einem Dian überträgt der Eigentümer (Dian-Geber) Besitz, Nutzung und Fruchtziehung eines Grundstücks oder Gebäudes gegen Zahlung einer Geldsumme (Dian-Preis) an den Gläubiger. Während der Laufzeit des Dian wird die Geldsumme nicht verzinst; an die Stelle der Zinszahlung tritt die Nutzung durch den Gläubiger. Der Dian-Geber ist berechtigt, am Ende der Laufzeit den Dian-Gegenstand gegen Rückzahlung des Dian-Preises wieder einzulösen. Eine Einlösungspflicht besteht nicht. Das Dian ist eines der wenigen zivilrechtlichen Rechtsinstitute, das bereits in den strafrechtlich ausgerichteten Kodices der chinesischen Kaiserzeit geregelt ist. Es hat sowohl die Rezeption kontinentaleuropäischen Rechts als auch die Einführung einer sozialistischen Rechtsordnung überdauert. Angelehnt an die Zäsuren des chinesischen Rechtssystems ist die Arbeit in drei Teile gegliedert: das Dian in der Kaiserzeit, insbesondere während der Qing-Dynastie (1644-1911), das Dian während der Republik (1911-1949) und das Dian in der Volksrepublik China (seit 1949). Jeder Abschnitt enthält eine ausführliche Einführung in die einschlägigen Rechtsquellen. Anschließend werden die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Dian, die Rechtsstellung der Beteiligten während der Laufzeit des Dian und die Beendigung des Dian beschrieben. Ferner wird das Dian von anderen Rechtsinstituten, wie z.B. dem Verkauf unter Wiederkaufsvorbehalt und der Hypothek, abgegrenzt. Die Autorin kommt zum Ergebnis, daß weder die Einordnung des Dian als Nutzungspfandrecht noch die Beurteilung als Fruchtziehungsrecht den besonderen Eigenarten des Rechtsinstitutes gerecht wird. Da das Dian eine Vielzahl von Funktionen erfüllte, z. B. unter anderem die einer Pacht, ist es als Rechtsinstitut sui generis zu beurteilen. Ulrike Glück zeigt, daß sich die gesetzliche Regelung des Dian während der Republik und die Behandlung des Dian in der Volksrepublik China eng an die historische Rechtslage anlehnen. Dies beweist, daß dieses genuin chinesische Rechtsinstitut im 20. Jahrhundert trotz erheblicher formaler Zäsuren und Brüche des chinesischen Rechtssystems inhaltliche Kontinuität aufweist.
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