Zur Identität des strafrechtlichen Zueignungsbegriffes.

Zur Identität des strafrechtlichen Zueignungsbegriffes. von Kauffmann,  Julia
Die große Mehrzahl aller in Deutschland begangener Straftaten richtet sich gegen das Eigentum anderer. Der Diebstahl stellte mit fast 3 Mio. registrierten Fällen im Jahr 2004 fast die Hälfte der gesamten polizeilich erfassten Kriminalität. Nicht zuletzt wegen dieser hohen praktischen Relevanz bedarf es strafrechtlicher Tatbestände, die klar konturieren, welche Verhaltensweisen mit Strafe bedroht sind. Um so mehr mag es verwundern, dass die Eigentumsdelikte von einem Schlüsselbegriff dominiert sind, den die Alltagssprache nicht kennt und der in der Fachliteratur nach wie vor ungeklärt ist: dem Begriff der "Zueignung", der durch das 6. StrRG von 1998 neue Brisanz erlangt hat - ist er doch das (neben dem Tatobjekt) einzige verbliebene Tatbestandsmerkmal des § 246 StGB und die immerhin zentrale Figur des § 242 StGB. Die Autorin bemüht sich um eine neue, restriktive Interpretation des Zueignungsbegriffs. Die Untersuchung fußt auf der Erschließung des Rechtsgutes der Eigentumsdelikte. Dabei wird ein grundlegender Perspektivenwechsel vorgeschlagen und das Eigentum als strafrechtliches Schutzgut neu definiert. Die Abhandlung widmet sich der Frage, ob das Merkmal der Zueignung in den §§ 242 und 246 StGB als identisch zu interpretieren ist und welche Konsequenzen sich aus dieser Identität ergäben. Die Entwicklung eines einheitlichen Zueignungsbegriffs, der theoretisch wie praktisch in der Lage ist, den gesamten Bereich der Eigentumsdelikte ohne inneren Bruch abzudecken, bildet den Kernpunkt der Arbeit. Weitere Schwerpunkte liegen bei der Drittzueignung und der Zueignung durch Unterlassen. Die vorliegende Schrift entwirft einen Zueignungsbegriff, der - einheitlich verstanden und angewandt - die Zueignungsdelikte als verfassungsrechtlich hinreichend bestimmt rehabilitiert, ohne sich selbst ins kriminalpolitische Aus zu katapultieren.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Zur Identität des strafrechtlichen Zueignungsbegriffes.

Zur Identität des strafrechtlichen Zueignungsbegriffes. von Kauffmann,  Julia
Die große Mehrzahl aller in Deutschland begangener Straftaten richtet sich gegen das Eigentum anderer. Der Diebstahl stellte mit fast 3 Mio. registrierten Fällen im Jahr 2004 fast die Hälfte der gesamten polizeilich erfassten Kriminalität. Nicht zuletzt wegen dieser hohen praktischen Relevanz bedarf es strafrechtlicher Tatbestände, die klar konturieren, welche Verhaltensweisen mit Strafe bedroht sind. Um so mehr mag es verwundern, dass die Eigentumsdelikte von einem Schlüsselbegriff dominiert sind, den die Alltagssprache nicht kennt und der in der Fachliteratur nach wie vor ungeklärt ist: dem Begriff der "Zueignung", der durch das 6. StrRG von 1998 neue Brisanz erlangt hat - ist er doch das (neben dem Tatobjekt) einzige verbliebene Tatbestandsmerkmal des § 246 StGB und die immerhin zentrale Figur des § 242 StGB. Die Autorin bemüht sich um eine neue, restriktive Interpretation des Zueignungsbegriffs. Die Untersuchung fußt auf der Erschließung des Rechtsgutes der Eigentumsdelikte. Dabei wird ein grundlegender Perspektivenwechsel vorgeschlagen und das Eigentum als strafrechtliches Schutzgut neu definiert. Die Abhandlung widmet sich der Frage, ob das Merkmal der Zueignung in den §§ 242 und 246 StGB als identisch zu interpretieren ist und welche Konsequenzen sich aus dieser Identität ergäben. Die Entwicklung eines einheitlichen Zueignungsbegriffs, der theoretisch wie praktisch in der Lage ist, den gesamten Bereich der Eigentumsdelikte ohne inneren Bruch abzudecken, bildet den Kernpunkt der Arbeit. Weitere Schwerpunkte liegen bei der Drittzueignung und der Zueignung durch Unterlassen. Die vorliegende Schrift entwirft einen Zueignungsbegriff, der - einheitlich verstanden und angewandt - die Zueignungsdelikte als verfassungsrechtlich hinreichend bestimmt rehabilitiert, ohne sich selbst ins kriminalpolitische Aus zu katapultieren.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Liebe Sonne

Der Liebe Sonne von Fuß,  Dirk, Schlensker,  Matthias
Dieses Buch setzt der Liebe ein Denkmal. Die intimen und sensiblen Texte hat Matthias Schlensker als Liebesgedichte für seine geliebte Ute geschrieben; sie spiegeln eine tiefe Welt der Gefühle, ebenso wie die von Dirk Fuß geschaffenen Bilder. Beide Bestandteile dieser Sammlung sind aus intensiver Introspektion entstanden und weisen den Weg aus im Inneren geordneter Bestimmung zur Freiheit im Chaos der äußeren Zwänge: Die von Menschen ehrlich gefühlte und empfundene Liebe überwindet als stärkste Kraft sämtliche von außen gesetzten Maßstäbe der Üblichkeit und scheinbarer Notwendigkeit.
Aktualisiert: 2023-03-23
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Europäische Lese

Europäische Lese von Lackner,  Denise, Veran,  Peter
Nach seiner vielbeachteten Groteske um Engelbert Dollfuß, "Plädoyer eines Märtyrers", legt der steirische Autor Peter Veran nun sein zweites Buch vor. Hier präsentiert er sich von einer völlig anderen, überraschenden Seite: als Lyriker jenseits aller lyrischen Moden und als passionierter Leser im mehrfachen Sinne des Wortes. Veran wandert durch die Haupt- und Seitentrakte einer imaginären Bibliothek, die den Geist Europas, seiner Rebellen und Außenseiter, aufbewahrt und lebendig erhält, und blättert zugleich im Buch seines Lebens. Den Blick stets auf andere gerichtet – Zeitgenossen und Persönlichkeiten ferner Epochen, Berühmte und Verkannte, unruhige, schöpferische Geister allesamt –, schärft er sein eigenes Profil und zeichnet, in vielen Variationen, sein eigenes Bild: einmal überschwänglich, einmal melancholisch, einmal zornig, einmal zart, immer aber von einer tiefen, ungebrochenen Freude am Dasein erfüllt.
Aktualisiert: 2020-08-31
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Die Zueignungsabsicht beim Diebstahl

Die Zueignungsabsicht beim Diebstahl von Meister,  Stefan
Das gesetzliche Merkmal der Zueignungsabsicht beim Diebstahl ist trotz seiner langen dogmengeschichtlichen Tradition strafrechtsdogmatisch noch weitgehend ungeklärt. Bei der Bestimmung des Zueignungsbegriffs zeigt sich im Schrifttum verbreitet Resignation gegenüber den bestehenden dogmatischen Defiziten. Die wissenschaftliche Diskussion zersplittert zunehmend in eine vorwiegend an Strafwürdigkeitserwägungen orientierte Einzelfallerörterung. Ziel der Untersuchung ist es, die Inhalte und Funktionen des Merkmals Zueignungsabsicht aufbauend auf einer dogmengeschichtlichen Betrachtung in einer in sich folgerichtigen und praktisch überzeugenden Gesamtkonzeption zu erfassen. Die Untersuchung behandelt im einzelnen den aus Ent- eignungs- und Aneignungselement bestehenden Zueignungsbegriff und die im Diebstahlstatbestand auf die Zueignung bezogenen Begriffe der Absicht und der Rechtswidrigkeit.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zur Identität des strafrechtlichen Zueignungsbegriffes.

Zur Identität des strafrechtlichen Zueignungsbegriffes. von Kauffmann,  Julia
Die große Mehrzahl aller in Deutschland begangener Straftaten richtet sich gegen das Eigentum anderer. Der Diebstahl stellte mit fast 3 Mio. registrierten Fällen im Jahr 2004 fast die Hälfte der gesamten polizeilich erfassten Kriminalität. Nicht zuletzt wegen dieser hohen praktischen Relevanz bedarf es strafrechtlicher Tatbestände, die klar konturieren, welche Verhaltensweisen mit Strafe bedroht sind. Um so mehr mag es verwundern, dass die Eigentumsdelikte von einem Schlüsselbegriff dominiert sind, den die Alltagssprache nicht kennt und der in der Fachliteratur nach wie vor ungeklärt ist: dem Begriff der "Zueignung", der durch das 6. StrRG von 1998 neue Brisanz erlangt hat - ist er doch das (neben dem Tatobjekt) einzige verbliebene Tatbestandsmerkmal des § 246 StGB und die immerhin zentrale Figur des § 242 StGB. Die Autorin bemüht sich um eine neue, restriktive Interpretation des Zueignungsbegriffs. Die Untersuchung fußt auf der Erschließung des Rechtsgutes der Eigentumsdelikte. Dabei wird ein grundlegender Perspektivenwechsel vorgeschlagen und das Eigentum als strafrechtliches Schutzgut neu definiert. Die Abhandlung widmet sich der Frage, ob das Merkmal der Zueignung in den §§ 242 und 246 StGB als identisch zu interpretieren ist und welche Konsequenzen sich aus dieser Identität ergäben. Die Entwicklung eines einheitlichen Zueignungsbegriffs, der theoretisch wie praktisch in der Lage ist, den gesamten Bereich der Eigentumsdelikte ohne inneren Bruch abzudecken, bildet den Kernpunkt der Arbeit. Weitere Schwerpunkte liegen bei der Drittzueignung und der Zueignung durch Unterlassen. Die vorliegende Schrift entwirft einen Zueignungsbegriff, der - einheitlich verstanden und angewandt - die Zueignungsdelikte als verfassungsrechtlich hinreichend bestimmt rehabilitiert, ohne sich selbst ins kriminalpolitische Aus zu katapultieren.
Aktualisiert: 2023-04-15
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