Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht

Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht von Glatz,  Solvejg
Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht

Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht von Glatz,  Solvejg
Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht

Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht von Glatz,  Solvejg
Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht

Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht von Glatz,  Solvejg
Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-06-26
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Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht

Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht von Glatz,  Solvejg
Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-04-02
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Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht

Abgrenzungsmaßstäbe im Abkommensrecht von Glatz,  Solvejg
Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Grundsätze der steuerlichen Behandlung gemischt veranlasster Aufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht

Die Grundsätze der steuerlichen Behandlung gemischt veranlasster Aufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht von Gärtner,  Steffen
Die Frage der steuerlichen Behandlung gemischt privat und betrieblich-beruflich veranlasster Aufwendungen ist auf akademischer und praktischer Ebene ein ewiges Streitthema. Mit der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 (GrS 1/06) wurde eine Kehrtwende in der fast vier Jahrzehnte geltenden Grundlagenrechtsprechung eingeleitet, welche eine umfangreichere steuerliche Berücksichtigung gemischter Aufwendungen ermöglicht. Ein umfassendes Aufteilungsgebot gilt jedoch auch künftig nicht. Dieses Grundlagenwerk erarbeitet und untersucht die Grundsätze der steuerlichen Behandlung gemischter Aufwendungen umfassend und berücksichtigt neben der historischen und aktuellen Rechtsprechung u.a. auch verfahrensrechtliche Aspekte. Die Arbeit stellt für die akademische Auseinandersetzung und für die praktische Arbeit gleichsam eine fruchtbare Basis dar. Der Autor ist Steuerberater in Berlin und Lehrbeauftragter für Steuerlehre an der Universität Potsdam.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Steuerabzugsfähigkeit von Ausbildungsaufwendungen

Die Steuerabzugsfähigkeit von Ausbildungsaufwendungen von Ortmann,  Anke
Die Steuerabzugsfähigkeit von Ausbildungsaufwendungen beschäftigt Rechtsprechung und Steuerrechtswissenschaft seit Jahrzehnten. So hat der BFH im Jahr 2002 seine bisherige schematische Abgrenzung zwischen Ausbildungskosten und Fortbildungskosten aufgegeben und seitdem auch Aufwendungen für eine Umschulung, für ein Erststudium und eine erstmalige Berufsausbildung zum Erwerbsaufwendungsabzug zugelassen. Daraufhin hat der Gesetzgeber die einkommensteuerliche Behandlung der Ausbildungsaufwendungen durch Gesetz vom 21. Juli 2004 neu geregelt und dabei das Abzugsverbot für Kosten der erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums wieder eingeführt. Diese Arbeit zeigt die historische Entwicklung auf und setzt sich ausführlich mit der fiskalisch motivierten Neuregelung auseinander. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass diese als verfassungswidrig einzustufen ist. Darüber hinaus entwickelt die Arbeit allgemeingültige Kriterien für den Erwerbsaufwendungsabzug von Bildungsaufwendungen anhand des Veranlassungsprinzips.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Rückgängigmachung der verdeckten Gewinnausschüttung bei der GmbH

Rückgängigmachung der verdeckten Gewinnausschüttung bei der GmbH von Lay,  Henrik
Verdeckte Gewinnausschüttungen tragen im Körperschaftsteuerrecht das wohl größte Konfliktpotenzial im Verhältnis zu den Finanzbehörden. Dies lässt sich schon an den unzähligen Entscheidungen des Bundesfinanzhofes erkennen, die nur die Spitze der täglichen Praxis widerspiegeln. Das Konfliktpotenzial ließe sich erheblich reduzieren, wenn es gelänge, verdeckte Gewinnausschüttungen "rückgängig" zu machen. Deswegen ist es nicht überraschend, dass das Thema seit langem diskutiert worden ist. Der Gesetzgeber, der eine gesetzliche Regelung des Problems im Entwurf des Jahressteuergesetzes 1996 plante, nahm von der Kodifizierung dann jedoch wieder Abstand. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat auf Grundlage der so genannten Einlagelösung bislang den Standpunkt bezogen, dass verdeckte Gewinnausschüttungen i.S.d. § 8 III 2 KStG nicht rückgängig gemacht werden könnten. Die Unternehmenssteuerreform 2001 und der hiermit vollzogene Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren geben Anlass, diese klassische Frage des Körperschaftsteuerrechts neu zu überdenken. Dies hängt damit zusammen, dass der Bundesfinanzhof die von ihm in mittlerweile ständiger Rechtsprechung vertretene Lösung unter Geltung des Anrechnungsverfahrens entwickelte. Insbesondere das System des Herstellens der Ausschüttungsbelastung führte in der Argumentation des Bundesfinanzhofes dazu, die Möglichkeit der Rückgängigmachung der verdeckten Gewinnausschüttung nicht anzuerkennen. Ziel dieser Studie ist es, nach dem Wegfall dieser Argumentationsbasis die so genannte Einlagelösung kritisch zu hinterfragen und neue Ansatzpunkte aufzuzeigen. Hierfür werden unter anderem die aktuellen Entwicklungen in der Dogmatik der verdeckten Gewinnausschüttung herangezogen und aufgearbeitet. Auf dieser Grundlage werden dann Lösungen für verschiedene Fallgruppen dargestellt.
Aktualisiert: 2019-12-20
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