Handbuch Nachlassvermögensverwaltung

Handbuch Nachlassvermögensverwaltung von Roth,  Jan, Wozniak,  Daniel
Das Handbuch umfasst alle Facetten der Verwaltung von Vermögensgegenständen, die zu einem Nachlass bzw. einer Erbschaft gehören. Die Beiträge nehmen dabei nicht nur alle rechtlichen Rahmengestaltungen wie etwa die Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft in den Blick, sondern auch Rechte und Pflichten der Verwalter bei Banken, Family Offices, Treuhändern und faktischen Besitzern. Dabei legen die Autoren besonderes Augenmerk auf die Übergänge und Schnittbereiche zwischen diesen unterschiedlichen Rechtsrahmen. Neben den rechtlichen Aspekten der Nachlassvermögensverwaltung findet der Praktiker ausführliche Hinweise zu wirtschaftlichen und unternehmerischen Fragestellungen sowie zu steuerlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Verwaltung nachlasszugehöriger Vermögensgegenstände und praktische Anleitungen zur Beschränkung der Erbenhaftung. Schließlich enthält das Werk Hinweise und Muster zu vertraglichen Gestaltungen mit bzw. zwischen Nachlassbeteiligten und anderen nachlassspezifischen Aufgabenstellungen. Das Handbuch richtet sich an Banken, Family Offices, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, (Mit-)Erben, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie im Erbrecht tätige Rechtsanwälte.
Aktualisiert: 2023-05-16
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Handbuch Nachlassvermögensverwaltung

Handbuch Nachlassvermögensverwaltung von Roth,  Jan, Wozniak,  Daniel
Das Handbuch umfasst alle Facetten der Verwaltung von Vermögensgegenständen, die zu einem Nachlass bzw. einer Erbschaft gehören. Die Beiträge nehmen dabei nicht nur alle rechtlichen Rahmengestaltungen wie etwa die Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft in den Blick, sondern auch Rechte und Pflichten der Verwalter bei Banken, Family Offices, Treuhändern und faktischen Besitzern. Dabei legen die Autoren besonderes Augenmerk auf die Übergänge und Schnittbereiche zwischen diesen unterschiedlichen Rechtsrahmen. Neben den rechtlichen Aspekten der Nachlassvermögensverwaltung findet der Praktiker ausführliche Hinweise zu wirtschaftlichen und unternehmerischen Fragestellungen sowie zu steuerlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Verwaltung nachlasszugehöriger Vermögensgegenstände und praktische Anleitungen zur Beschränkung der Erbenhaftung. Schließlich enthält das Werk Hinweise und Muster zu vertraglichen Gestaltungen mit bzw. zwischen Nachlassbeteiligten und anderen nachlassspezifischen Aufgabenstellungen. Das Handbuch richtet sich an Banken, Family Offices, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, (Mit-)Erben, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie im Erbrecht tätige Rechtsanwälte.
Aktualisiert: 2023-05-06
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Handbuch Nachlassvermögensverwaltung

Handbuch Nachlassvermögensverwaltung von Roth,  Jan, Wozniak,  Daniel
Das Handbuch umfasst alle Facetten der Verwaltung von Vermögensgegenständen, die zu einem Nachlass bzw. einer Erbschaft gehören. Die Beiträge nehmen dabei nicht nur alle rechtlichen Rahmengestaltungen wie etwa die Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft in den Blick, sondern auch Rechte und Pflichten der Verwalter bei Banken, Family Offices, Treuhändern und faktischen Besitzern. Dabei legen die Autoren besonderes Augenmerk auf die Übergänge und Schnittbereiche zwischen diesen unterschiedlichen Rechtsrahmen. Neben den rechtlichen Aspekten der Nachlassvermögensverwaltung findet der Praktiker ausführliche Hinweise zu wirtschaftlichen und unternehmerischen Fragestellungen sowie zu steuerlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Verwaltung nachlasszugehöriger Vermögensgegenstände und praktische Anleitungen zur Beschränkung der Erbenhaftung. Schließlich enthält das Werk Hinweise und Muster zu vertraglichen Gestaltungen mit bzw. zwischen Nachlassbeteiligten und anderen nachlassspezifischen Aufgabenstellungen. Das Handbuch richtet sich an Banken, Family Offices, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, (Mit-)Erben, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie im Erbrecht tätige Rechtsanwälte.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Personal Brand Magazin

Personal Brand Magazin von Hagemann,  Jörn, Jaqueline,  Strecker, Kaiser,  Ann-Kathrin, Kessler,  Sandro, Krumm,  Rainer, Löwe,  Melanie, Peters,  Frank, Rösler,  Walther, Schulz,  Benjamin, Sewald,  Andrea, Sontheimer,  Petra, Sperlich,  Dr. med. Franz, werdewelt Verlags- und Medienhaus GmbH, Williams,  Judith, Zbinden,  Madeleine
Personality gewinnt. In einer (Business)Welt, in der Dienstleistungen und Produkte austauschbar sind, ist dieses Credo aktueller denn je. Der Kern unserer Arbeit im Personal Branding dreht sich immer um den Menschen. Denn Geschäfte werden in 80 Prozent der Branchen von Mensch zu Mensch gemacht. Was heute zählt, sind Authentizität, Verbundenheit, Vertrauen und Beziehungen. Der Mensch ist es, der mit seiner Geschichte, seiner Persönlichkeit, seinen Werten einzigartig ist und den Unterschied macht. Wir stellen die Menschen im Personal Brand Magazin dar, wie sie sind, mit Ecken und Kanten, mit Stärken und Herausforderungen, mit Erlebtem und Zukunftsvisionen. Autoren in dieser Ausgabe: Jörn Hagemann Ann-Katrin Kaiser Sandro Kessler Rainer Krumm Melanie Löwe Frank Peters Walther Rösler Ben Schulz Andrea Sewald Petra Sontheimer Dr. med. Franz Sperlich Jaqueline Strecker Judith Williams Madeleine Zbinden
Aktualisiert: 2021-10-04
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Die Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung von Fensterer,  Hans H
Erblasser haben ein Interesse daran, im privaten wie auch im betrieblichen Bereich die von ihnen angeordnete Verwendung ihres Nachlasses sicherzustellen. Insbesondere durch das Instrument der Testamentsvollstreckung hat der Erblasser die Möglichkeit, das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist deswegen sinnvoll, weil nicht immer gewährleistet ist, dass die Erben tatsächlich den letzten Willen des Erblassers ausführen werden. Das kann daran liegen, dass durch die letztwillige Verfügung Streitigkeiten unter den Erben zu befürchten sind oder die Erben jung oder unerfahren sind. Auch besteht die Gefahr, dass die Erben den letzten Willen des Erblassers eigenmächtig unterlaufen. Der Autor, Rechtsanwalt Hans-Helmut Fensterer, ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Erbrechts, erläutert die Testaments-vollstreckung anhand von Beispielen und Musterformulierungen und unter Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung. Dabei setzt er sich mit der Rechtsstellung aller Beteiligten (Erblasser, Er-be, Testamentsvollstrecker) auseinander, wobei er auf eine für den erbrechtlichen Laien verständliche Darstellung wert legt.
Aktualisiert: 2021-06-08
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Die Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers

Die Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers von Semmler,  Nadja
Die Studie setzt sich mit der Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers auseinander. Die Grenzen seiner Rechtsmacht sind - je nach Ausgestaltung der Testamentsvollstreckung - nicht immer deutlich in der letztwilligen Verfügung und im Gesetz umrissen. Der Umfang der Rechtsmacht bestimmt sich aus den dem Vollstrecker übertragenen Aufgaben, seinen Rechten und Pflichten gegenüber den Erben; der Vollstrecker hat seinen Aufgabenkreis dabei nach den Leitprinzipien der Testamentsvollstreckung treuhänderisch, fremdnützig und friedenssichernd wahrzunehmen. Der Testamentsvollstrecker ist ein Treuhänder. Dieser Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers kommt Bedeutung für die Ermittlung der Rechtsmachtgrenzen zu. Hingegen ist nicht - wie es in Rechtsprechung und Literatur häufig geschieht - auf den Erblasserwillen abzustellen, um den Umfang der Rechtsmacht des Vollstreckers zu ermitteln. Für die Bestimmung des zulässigen Umfanges seiner Rechtsmacht ist auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Erben als wahren Eigentümern des Nachlasses Bedeutung beizumessen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, ob der Erblasser mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung über eine Beschränkung der Disposition über den Nachlassgegenstand hinaus eine (unzulässige) Beschränkung der Willensfreiheit der Erben bezweckte. Die Verfügungsbeschränkungen, denen der Vollstrecker unterliegt, sind wegen seiner treuhänderischen Rechtstellung teils enger auszulegen, als dies bisher von der herrschenden Auffassung getan wird. So sind die Grundsätze des Rechtsmissbrauchs auf den Testamentsvollstrecker als Treuhänder in dem Sinne anzuwenden, dass ein von ihm rechtsmissbräuchlich getätigtes Rechtsgeschäft immer dann unwirksam ist, wenn der Geschäftsgegner Kenntnis vom Rechtsmissbrauch hatte. Insichgeschäfte sind dem Testamentsvollstrecker bei nicht ausdrücklicher Gestattung nur in viel engerem Maße möglich als von der herrschenden Meinung angenommen. Aufgrund der treuhänderischen und fremdnützigen Vermögensverwaltung ist davon auszugehen, dass nur notwendige Insichgeschäfte dem Vollstrecker konkludent gestattet sind. Bei einer dinglichen Verfügungsbeschränkung des Vollstreckers durch den Erblasser steht jenem zwar das Verwaltungsrecht an dem Nachlassgegenstand weiterhin zu, dies aber nur so lange, wie die Erben über den Nachlassgegenstand nicht verfügen. Aufgrund der dinglichen Verfügungsbeschränkung des Vollstreckers ist es den Erben entgegen dem grundsätzlichen Ausschluss ihrer Verfügungsbefugnis über die der Vollstreckung unterworfenen Nachlassgegenstände in diesem Fällen möglich, über den Nachlassgegenstand zu verfügen, weil ansonsten der Erblasser mit seiner Anordnung den völligen Ausschluss jedweder Verfügung über den Gegenstand erreichen könnte, was gesetzlich nicht vorgesehen ist. Von Bedeutung für den Umfang der Rechtsmacht des Vollstreckers sind weiterhin diejenigen Normen, welche seine Machtfülle begrenzen oder seine Macht beenden. Die Begrenzung der Rechtsmacht des Vollstreckers findet vor allem durch den Anspruch der Erben auf eine ordnungsgemäße Verwaltung (§ 2216 BGB) und den ansonsten gegebenen Anspruch auf Schadensersatz (§ 2219 BGB) sowie den Anspruch auf Freigabe von Nachlassgegenständen (§ 2217 BGB) statt. Zur Beendigung der Rechtsmacht des Vollstreckers kommt es entweder durch die Beendigung der übertragenen Aufgaben oder durch Zeitablauf (§ 2210 BGB) oder durch eine Entlassung seitens des Nachlassgerichts. Für die Frage des Umfanges der Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers ist zu berücksichtigen, inwieweit eine Rechtsmachterweiterung durch die Erteilung einer nur aus wichtigem Grunde widerruflichen Vollmacht möglich ist. Ausgeschlossen ist die Erteilung einer solchen Vollmacht, wenn diese die materiellrechtlichen Grenzen der Testamentsvollstreckung umgehen würde. Bei der Erteilung von widerruflichen postmortalen Vollmachten an den Testamentsvollstrecker ist zu beachten, dass in einer Person zwei Rechtspositionen, die es ermöglichen fremdes Vermögen zu verpflichten, vereinigt werden. Anhand einer Einzelfallbetrachtung ist daher immer zu prüfen, ob der als postmortal Bevollmächtigter handelnde Testamentsvollstrecker zuvor bei den Erben rückzufragen hat.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Testamentsvollstrecker und Erbe

Testamentsvollstrecker und Erbe von Schmucker,  Axel
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung erlangte in den letzten Jahren eine steigende praktische Relevanz. Dabei mag vor allem der Wunsch des Erblassers im Vordergrund stehen, die zu Lebzeiten geschaffenen Vermögenswerte zusammenzuhalten und über den Todeszeitpunkt hinaus Einfluss auf die Verwaltung oder die Verteilung des Nachlasses ausüben zu können. Dieses Ansinnen schafft ein Spannungsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erbe, welches naturgemäß einen umfangreichen rechtlichen Problemkreis eröffnet. Der Verfasser untersucht das Rechtsverhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Erbe und zeigt die hierbei auftretenden Problemkreise und Ansprüche auf. Insbesondere hinterfragt er kritisch die bisherige Praxis der Rechtssprechung im Entlassungsverfahren des Testamentsvollstreckers auf Antrag des Erben.
Aktualisiert: 2019-12-19
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