Gesetze des Landes Berlin 73. Ergänzungslieferung

Gesetze des Landes Berlin 73. Ergänzungslieferung
Zur Ergänzungslieferung Mit der 73. Ergänzungslieferung wird die Textsammlung auf den Stand Oktober 2022 gebracht. Neu aufgenommen wird das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Außerdem sind Änderungen enthalten u.a.des Landesabgeordnetengesetzes,des Landesmindestlohngesetzes,des Landeskrankenhausgesetzes sowieumfangreichere Änderungen im Bereich des Bildungswesens. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, Unternehmen, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Hochschullehrerinnen und -lehrer.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Gesetze des Landes Berlin 73. Ergänzungslieferung

Gesetze des Landes Berlin 73. Ergänzungslieferung
Zur Ergänzungslieferung Mit der 73. Ergänzungslieferung wird die Textsammlung auf den Stand Oktober 2022 gebracht. Neu aufgenommen wird das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Außerdem sind Änderungen enthalten u.a.des Landesabgeordnetengesetzes,des Landesmindestlohngesetzes,des Landeskrankenhausgesetzes sowieumfangreichere Änderungen im Bereich des Bildungswesens. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte, Unternehmen, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Hochschullehrerinnen und -lehrer.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Schulgesetz für den Freistaat Sachsen

Schulgesetz für den Freistaat Sachsen von Brüggen,  Georg, Geiert,  Constanze, Rechentin,  Thomas
Diese Ausgabe des Sächsischen Schulgesetzes erfolgt aus Anlass der umfassenden Novelle durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen vom 26. April 2017 (SächsGVBl. 2017 Nr. 6 Seite 242). Die ausführliche Einführung von Staatsminister a.D. Dr. Georg Brüggen, Ministerialdirigent Thomas Rechentin und Rechtsanwältin Constanze Geiert, LL.M. beinhaltet erste Erläuterungen auf ca. 50 Seiten. Der Text des Sächsischen Schulgesetzes ist in Form einer vollständigen Synopse dargestellt. Darin sind alle Änderungen in der bisherigen und der neuen Fassung unter Kennzeichnung der textlichen Abweichungen und ihres gestuften Inkrafttretens gegenübergestellt. Zur weiteren Erläuterung dieser Neuregelungen sind umfangreiche Begründungen aus den Gesetzgebungsmaterialien abgedruckt. Weiterhin ist die Begründung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 1. Februar 2017 (SächsGVBl. 2017 Nr. 2 Seite 18) (betr. die Bildungsempfehlung) enthalten.
Aktualisiert: 2021-02-24
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Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz von Karpen,  Klaus, Popken,  Jens
Schleswig-Holstein hat 2007 mit dem völlig neu gefassten Schulgesetz neue Akzente gesetzt. Mehr gemeinsames Lernen, mehr individuelle Förderung, mehr Ganztagsschulen, die Einführung der Regional- und Gemeinschaftsschule, mehr Selbstständigkeit für berufsbildende Schulen, veränderte Schulträgerstrukturen - das sind nur einige Stichwörter, die im neuen Schulgesetz zum Tragen kamen und die es zu kommentieren galt. Seitdem haben nachfolgende Landesregierungen wesentliche schulgesetzlich verankerte Vorgaben abermals geändert. So gibt es neben dem Gymnasium in Schleswig-Holstein zukünftig nur noch die Gemeinschaftsschule als weiterführende Schulart. Die Schulübergangsempfehlung am Ende der Grundschulzeit wurde zwischenzeitlich abgeschafft und wird nunmehr wieder eingeführt; die Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe können Kooperationen an allgemeinbildenden Schulen mit Oberstufe oder beruflichen Gymnasien eingehen; das Gymnasium wird ab dem Schuljahr 2019/2020 wieder neun Schulleistungsjahre umfassen. Die auf dem Schulgesetz als Ermächtigungsgrundlage beruhenden Verordnungen konnten nach insgesamt zehn Jahren Geltungsdauer nicht weiter verlängert und mussten neu erlassen werden. Dadurch war der Anhang fast vollständig zu überarbeiten. Erstmals erläutert wird § 112 SchuG, sodass die Kommentierung zum kommunalen Schullastenausgleich damit vollständig ist. Zudem machte die Direktwirkung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 die grundlegende Überarbeitung der zentralen datenschutzrechtlichen Vorschriften des Schulgesetzes erforderlich. Die Novellierung insbesondere des § 30 SchulG stellt die Schulen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vor neue Aufgaben im Hinblick auf den sorgfältigen Umgang mit besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten. Auf diese Änderungen gehen die Erläuterungen ein und/oder werden sich zukünftig mit den daraus resultierenden Fragestellungen auseinandersetzen. Der Kommentar legt seinen Schwerpunkt auf die vielfältigen Fragen und Problemstellungen in der praktischen Arbeit. Damit liegt ein kompetentes und zuverlässiges Erläuterungswerk zum Schulrecht in Schleswig-Holstein vor. Die profunde Sachkenntnis und weit reichenden Praxiserfahrungen der Autoren haben sich in einer anschaulichen, allgemein verständlichen und leicht nachvollziehbaren Kommentierung niedergeschlagen. Der Praxis-Kommentar ist für Schulträger und alle mit Schul(rechts)fragen befassten und daran interessierten Institutionen und Personen eine nützliche Orientierungs- und Arbeitshilfe - insbesondere für Schulleitungen und Lehrpersonal, Schulverwaltungs- und Jugendämter, kirchliche und private Institutionen, Elternbeiräte, Schülervertretungen, (Aus)Bildungseinrichtungen, Gerichte, Anwälte, Kammern, Verbände. Ministerialdirigent a. D. Klaus Karpen war vormaliger Leiter der Abteilung Grundsatzfragen Schule und berufliche Bildung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur und Vorsitzender des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz. Ministerialrat Jens Popken, bis 2011 Leiter des Schulrechtsreferates im schleswig-holsteinischen Bildungsministerium, war in dieser Funktion an der Abfassung des Regierungsentwurfs für das Schulgesetz 2007 unmittelbar beteiligt. Unterstützt werden sie von Ministerialrätin Claudia Schiffler, Regierungsdirektor Hauke Grundmann und Oberregierungsrat Dr. Sönke Gantz, die in der Schulaufsicht bzw. als (ehemalige) Mitarbeiter des Schulrechtsreferats sowohl an dem Regierungsentwurf für die Novelle 2014 mitgearbeitet haben als auch ihre praktischen Erfahrungen in der Anwendung des Schulrechts in die Kommentierung einbringen können. Das gilt ebenso für Oberamtsrat Holger Brooks als für den Schulbereich verantwortlichen Mitarbeiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz.
Aktualisiert: 2023-01-17
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Schulgesetz Rheinland-Pfalz

Schulgesetz Rheinland-Pfalz von Bickenbach,  Christian, Ermlich,  Michael, Grumbach,  Joachim, Seckelmann,  Margrit
Fachleute aus der Praxis der Schulverwaltung und der Rechtswissenschaft erläutern mit jährlichen Aktualisierungen die Entscheidungen und neuen Entwicklungen im Schulwesen von Rheinland-Pfalz. Grundlegend wird das Schulgesetz als Kodifikation des Schulrechts in Rheinland-Pfalz umfassend und sachkundig kommentiert: die Schulzielbestimmungen als Grundlage der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, die Organisation des Schulwesens in vielfältige Schularten und Schulformen, die Ausgestaltung des Schulverhältnisses, orientiert am geschärften Verständnis für die Grundrechtspositionen der Schüler, die Bestimmungen zur Schulträgerschaft und zur Schulaufsicht sowie die Normen der Schulverfassung, insbesondere der Mitbestimmungsgremien in der Schule, ebenso die Bestimmungen zum Verhältnis zu den Schulen in freier Trägerschaft. Zugleich leistet der Kommentar die verfassungsrechtliche und bildungspolitische Einordnung des Gesetzes in den gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang. Mit aktuellen tagespolitischen, aber auch grundsätzlichen Fragestellungen der Bildungspolitik wie Digitalisierung, COVID19-Pandemie, Schulstrukturdiskussion, Durchlässigkeit zwischen den Schularten, Integration von Migranten, Sexualerziehung, Religionsfreiheit und Toleranz, Schulgebet, Kopftuch in der Schule, Gemeinschafts- oder Einheitsschule, Inklusion setzt sich der Kommentar inhaltlich auseinander und bezieht Position. Der Kommentar will – in bewährter und kompetenter Weise – den Schulen, Schulträgern, Schulverwaltungen sowie den Lehrkräften und den Lehrerverbänden, den Eltern und Schülern, ebenso auch Jugendämtern, kirchlichen und privaten Schulen, den Gerichten und Rechtsanwälten, insgesamt allen am Schulrecht Rheinland-Pfalz Interessierten sachkundige Information geben und bei der Anwendung des Schulgesetzes erforderliche Hilfestellung leisten. Die Herausgeber sind a.D., Prof. Dr. iur. Christian Bickenbach, Professor für Verwaltungsrecht, Universität Potsdam, Michael Ermlich, Richter am Verwaltungsgericht Mainz, und Dr. iur. Margrit Seckelmann, Universitätsprofessur für Öffentliches Recht und das Recht der digitalen Gesellschaft an der Leibniz Universität Hannover; sie werden hierbei unterstützt von namhaften Autoren aus der Praxis und aus der Rechtswissenschaft.
Aktualisiert: 2022-08-19
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