Das Bescheidungsurteil als Ergebnis einer Verpflichtungsklage.

Das Bescheidungsurteil als Ergebnis einer Verpflichtungsklage. von Bickenbach,  Christian
Das Bescheidungsurteil ist in einer Zeit, in der die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen von Ansprüchen der Bürger gegen den Staat zunehmend schwieriger zu ermitteln und zu bewerten sind, eine in der gerichtlichen Praxis immer wichtigere Urteilsform, deren Grundlagen, Voraussetzungen und Wirkungen bis heute nicht ausreichend erforscht sind. Der Autor beginnt mit dem Streitgegenstandsbegriff, der für den Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung und für die Reichweite der Rechtskraft entscheidend ist. Der Verfasser führt den Streitgegenstand der Verpflichtungsklage auf das subjektiv-öffentliche Recht auf Gesetzeserfüllung und auf Aufhebung des Ablehnungsbescheids und damit auf die Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts zurück. Die wirksame gerichtliche Durchsetzung von subjektiv-öffentlichen Rechten ist durch Art. 19 IV 1 GG garantiert, zugleich ist aber die gerichtliche Kontrolle der Exekutive durch den Grundsatz der Gewaltenteilung begrenzt. Das Herbeiführen von Spruchreife stellt Bickenbach anhand gerichtlicher Entscheidungen dar und untersucht die dafür angeführten Gründe ebenso wie die Grenzen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß wegen der durch §§ 45, 46 VwVfG erfolgten Relativierung von Verfahrensfehlern bei der behördlichen Informationsgewinnung und -verarbeitung derzeit die umfassende gerichtliche Sachverhaltsermittlung gerechtfertigt ist. Der Verfasser schließt mit einem Kapitel zu den Entscheidungswirkungen von Bescheidungsurteilen, in dem u. a. die Möglichkeiten der Behörde, einen auf ein Bescheidungsurteil hin erlassenen begünstigenden Verwaltungsakt wieder aufzuheben und die Bindungswirkung der gerichtlichen Rechtsauffassung untersucht werden. Ausgezeichnet mit dem Preis der Johannes Gutenberg-Universität 2005.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement

Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement von Augsberg,  Steffen, Axer,  Peter, Bäumler,  Jelena, Bickenbach,  Christian, Boehl,  Henner Jörg, Braun Binder,  Nadja, Burgi,  Martin, Burkiczak,  Christian, Busse,  Volker, Coelln,  Christian von, Durner,  Wolfgang, Duttge,  Gunnar, Enders,  Christoph, Engels,  Andreas, Fastenrath,  Ulrich, Friauf,  Karl-Heinrich, Froese,  Judith, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Geis,  Max-Emanuel, Germelmann,  Claas Friedrich, Grefrath,  Holger, Groh,  Thomas, Groß,  Thomas, Grzeszick,  Bernd, Guckelberger,  Annette, Hebeler,  Timo, Herbst,  Tobias, Hobe,  Stephan, Höfling,  Wolfram, Huster,  Stefan, Ibler,  Martin, Kempny,  Simon, Kielmansegg,  Sebastian Graf von, Kluckert,  Sebastian, Kluth,  Winfried, Krieger,  Heike, Krings,  Günter, Lang,  Heinrich, Lecheler,  Helmut, Leisner-Egensperger,  Anna, Leuze,  Dieter, Lewinski,  Kai von, Linke,  Tobias, Mayen,  Thomas, Merten,  Jan Oliver, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Pünder,  LL.M.,  Hermann, Rehborn,  Martin, Rixen,  Stephan, Rüfner,  Wolfgang, Schmehl,  Arndt, Schöbener,  Burkhard, Schreiber,  Wolfgang, Seckelmann,  Margrit, Sieckmann,  Jan-R., Tams,  Christian J., Tangermann,  Christoph, Thiel,  Markus, Vogelgesang,  Klaus, Volkmann,  Uwe, Waldhoff,  Christian, Wall,  Heinrich de, Winkler,  Daniela, Ziekow,  Jan, Zimmermann,  Andreas
Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-05-24
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BImSchG

BImSchG von Altenschmidt,  Stefan, Appel,  Markus, Becher,  Hans, Bickenbach,  Christian, Douhaire,  Caroline, Durinke,  Peter, Fischerauer,  Sven, Franzius,  Claudio, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Ipsen,  Nils Christian, Keller,  Karsten, Kenyeressy,  Alexander, Klinger,  Remo, Krohn,  Susan, Lange,  Moritz, Lohse,  Eva, Mohr,  Katharina, Ohms,  Martin J., Reimer,  Franz, Rietzler,  Andreas, Rothfuß,  Kaja, Saurer,  Johannes, Schwerdtfeger,  Angela, Thomas,  Henning, Weise,  Jan Christoph, Weiß,  Andreas, Willbrand,  Jens, Wöckel,  Holger, Wolf,  Fabiana
Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
Aktualisiert: 2023-05-24
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BImSchG

BImSchG von Altenschmidt,  Stefan, Appel,  Markus, Becher,  Hans, Bickenbach,  Christian, Douhaire,  Caroline, Durinke,  Peter, Fischerauer,  Sven, Franzius,  Claudio, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Ipsen,  Nils Christian, Keller,  Karsten, Kenyeressy,  Alexander, Klinger,  Remo, Krohn,  Susan, Lange,  Moritz, Lohse,  Eva, Mohr,  Katharina, Ohms,  Martin J., Reimer,  Franz, Rietzler,  Andreas, Rothfuß,  Kaja, Saurer,  Johannes, Schwerdtfeger,  Angela, Thomas,  Henning, Weise,  Jan Christoph, Weiß,  Andreas, Willbrand,  Jens, Wöckel,  Holger, Wolf,  Fabiana
Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
Aktualisiert: 2023-05-24
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Das Bescheidungsurteil als Ergebnis einer Verpflichtungsklage.

Das Bescheidungsurteil als Ergebnis einer Verpflichtungsklage. von Bickenbach,  Christian
Das Bescheidungsurteil ist in einer Zeit, in der die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen von Ansprüchen der Bürger gegen den Staat zunehmend schwieriger zu ermitteln und zu bewerten sind, eine in der gerichtlichen Praxis immer wichtigere Urteilsform, deren Grundlagen, Voraussetzungen und Wirkungen bis heute nicht ausreichend erforscht sind. Der Autor beginnt mit dem Streitgegenstandsbegriff, der für den Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung und für die Reichweite der Rechtskraft entscheidend ist. Der Verfasser führt den Streitgegenstand der Verpflichtungsklage auf das subjektiv-öffentliche Recht auf Gesetzeserfüllung und auf Aufhebung des Ablehnungsbescheids und damit auf die Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts zurück. Die wirksame gerichtliche Durchsetzung von subjektiv-öffentlichen Rechten ist durch Art. 19 IV 1 GG garantiert, zugleich ist aber die gerichtliche Kontrolle der Exekutive durch den Grundsatz der Gewaltenteilung begrenzt. Das Herbeiführen von Spruchreife stellt Bickenbach anhand gerichtlicher Entscheidungen dar und untersucht die dafür angeführten Gründe ebenso wie die Grenzen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß wegen der durch §§ 45, 46 VwVfG erfolgten Relativierung von Verfahrensfehlern bei der behördlichen Informationsgewinnung und -verarbeitung derzeit die umfassende gerichtliche Sachverhaltsermittlung gerechtfertigt ist. Der Verfasser schließt mit einem Kapitel zu den Entscheidungswirkungen von Bescheidungsurteilen, in dem u. a. die Möglichkeiten der Behörde, einen auf ein Bescheidungsurteil hin erlassenen begünstigenden Verwaltungsakt wieder aufzuheben und die Bindungswirkung der gerichtlichen Rechtsauffassung untersucht werden. Ausgezeichnet mit dem Preis der Johannes Gutenberg-Universität 2005.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Handbuch des Verwaltungsrechts

Handbuch des Verwaltungsrechts von (Hrsg.),  Kahl Ludwigs, Barczak,  Tristan, Bickenbach,  Christian, Broemel,  Roland, Coelln,  Christian von, Drüen,  Klaus-Dieter, Eisenmenger,  Sven, Ernst,  Christian, Franzius,  Claudio, Groh,  Kathrin, Hilbert,  Patrick, Hill,  Hermann, Hillgruber,  Christian, Hwang,  Shu-Perng, Kahl,  Wolfgang, Kirchhof,  Paul, Kreuter-Kirchhof,  Charlotte, Leisner-Egensperger,  Anna, Lindner,  Josef Franz, Ludwigs,  Markus, Mangold,  Anna Katharina, Mann,  Thomas, Marquardsen,  Maria, Marsch,  Nikolaus, Ogorek,  Markus, Pilniok,  Arne, Poscher,  Ralf, Rixen,  Stephan, Rozek,  Jochen, Schneider,  Karsten, Schuppert,  Gunnar Folke, Siegel,  Thorsten, Tischbirek,  Alexander, Wernsmann,  Rainer, Weschpfennig,  Armin von, Windoffer,  Alexander, Winkler,  Daniela, Wolff,  Johanna
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band V behandelt in zwei Teilen die Maßstäbe und öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der Verwaltung. Im Maßstäbe-Teil werden Strukturen herausgearbeitet und Entwicklungslinien aufgezeigt, sowie behördliche Entscheidungsspielräume und ihre gerichtliche Kontrolle in den Blick genommen. Analysen zu zentralen Referenzgebieten stellen die Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht her. Der zweite Hauptteil beginnt mit einer theoretischen Fundierung der Handlungsformenlehre und hierauf einwirkender unionsrechtlicher Einflüsse, bevor die einzelnen – sowohl klassischen als auch atypischen – Handlungsformen vertieft untersucht und neuartige Perspektiven des Verwaltungshandelns entfaltet werden.
Aktualisiert: 2023-05-10
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BImSchG

BImSchG von Altenschmidt,  Stefan, Appel,  Markus, Becher,  Hans, Bickenbach,  Christian, Douhaire,  Caroline, Durinke,  Peter, Fischerauer,  Sven, Franzius,  Claudio, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Ipsen,  Nils Christian, Keller,  Karsten, Kenyeressy,  Alexander, Klinger,  Remo, Krohn,  Susan, Lange,  Moritz, Lohse,  Eva, Mohr,  Katharina, Ohms,  Martin J., Reimer,  Franz, Rietzler,  Andreas, Rothfuß,  Kaja, Saurer,  Johannes, Schwerdtfeger,  Angela, Thomas,  Henning, Weise,  Jan Christoph, Weiß,  Andreas, Willbrand,  Jens, Wöckel,  Holger, Wolf,  Fabiana
Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
Aktualisiert: 2023-04-24
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BImSchG

BImSchG von Altenschmidt,  Stefan, Appel,  Markus, Becher,  Hans, Bickenbach,  Christian, Douhaire,  Caroline, Durinke,  Peter, Fischerauer,  Sven, Franzius,  Claudio, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Ipsen,  Nils Christian, Keller,  Karsten, Kenyeressy,  Alexander, Klinger,  Remo, Krohn,  Susan, Lange,  Moritz, Lohse,  Eva, Mohr,  Katharina, Ohms,  Martin J., Reimer,  Franz, Rietzler,  Andreas, Rothfuß,  Kaja, Saurer,  Johannes, Schwerdtfeger,  Angela, Thomas,  Henning, Weise,  Jan Christoph, Weiß,  Andreas, Willbrand,  Jens, Wöckel,  Holger, Wolf,  Fabiana
Der Berliner Kommentar BImSchG erläutert umfassend und praxisnah sämtliche Vorschriften des BImSchG einschließlich der wichtigsten Regelungen aus dem ausufernden untergesetzlichen Regelwerk. Alles komfortabel versammelt in einem handlichen Werk mit präzisen, klar verständlichen Erläuterungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – verschaffen Sie sich den Überblick!
Aktualisiert: 2023-04-24
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Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers

Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers von Bickenbach,  Christian
Christian Bickenbach untersucht einen im Zentrum der Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland stehenden Kompetenzkonflikt zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht, der sich an der Kontrolle von Entscheidungen unter Unsicherheit und Prognosen entzündet. Er unternimmt es, die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers auf ausgewählten Gebieten des Verfassungsrechts zu typologisieren und zu analysieren und macht einen Vorschlag für die Operationalisierung. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwehr- und zur Schutzdimension der Grundrechte und ihre sachgeprägte hermeneutische Konkretisierung durch das Übermaß- und das Untermaßverbot. Die durch Art. 1 Abs. 3 GG garantierte Positivität der Grundrechte setzt dabei dem staatlichen Zugriff auf die Zukunft partiell mehr Schranken als die gegenwärtige Praxis des Bundesverfassungsgerichts vermuten lässt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Grundgesetz-Kommentar Gesamtwerk

Grundgesetz-Kommentar Gesamtwerk von Arnauld,  Andreas von, Aust,  Helmut Philipp, Berger,  Ariane, Bickenbach,  Christian, Boysen,  Sigrid, Broemel,  Roland, Broß,  Siegfried, Bryde,  Brun-Otto, Edenharter,  Andrea, Ernst,  Christian, Fremuth,  Michael Lysander, Goldhammer,  Michael, Groh,  Kathrin, Gurlit,  Elke, Hanschel,  Dirk, Heck,  Daniel, Heiderhoff,  Bettina, Heintzen,  Markus, Holzner,  Thomas, Kämmerer,  Jörn Axel, Kerkemeyer,  Andreas, Kielmansegg,  Sebastian Graf von, Klafki,  Anika, Kotzur,  Markus, Kunig,  Philip, Mager,  Ute, Martini,  Mario, Martini,  Stefan, Mayer,  Karl-Georg, Meyer,  Wolfgang, Münch,  Ingo von, Riemenschneider,  Markus, Saliger,  Frank, Schwerdtfeger,  Angela, Sommermann,  Karl-Peter, Starski,  Paulina, Strasburger,  Jörg Peter, Trute,  Hans-Heinrich, Uerpmann-Wittzack,  Robert, Vasel,  Johann Justus, Wallrabenstein,  Astrid, Wendel,  Mattias, Wendt,  Rudolf, Winkler,  Daniela, Zeccola,  Marc
Zum Werk Das Werk bietet angesichts der prägnanten und wissenschaftlich fundierten Kommentierung rasche Orientierung im Grundgesetz. Die dem Wortlaut folgende Kommentierung und Hervorhebungen führen schnell zur gesuchten Information. Der zunehmende Einfluss durch Europäisierung und Internationalisierung auf die Verfassung wird ab der 7. Auflage noch stärker berücksichtigt. In den einzelnen Kommentierungen ist jeweils ein gesonderter Abschnitt den überstaatlichen Bezügen gewidmet, in welchem Parallelnormen zum GG, insbesondere die Grundrechte der EMRK und der Grundrechte-Charta behandelt werden. Vorteile auf einen Blickzusammenhängende und übersichtliche Darstellung des Verfassungsrechtsklar gegliederte, prägnante und wissenschaftlich fundierte Kommentierungumfassende Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt alle seit Erscheinen der Vorauflage ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 23. Dezember 2014 (Art. 91 b GG) und die durch die Verfassungsreform 2017 erfolgte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (Art. 91 c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143f, 143g GG), Verbesserung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern (Art. 90, 143e GG) und Ergänzung des Art. 21 GG (Ausschluss verfassungswidriger Parteien von staatlicher Finanzierung und steuerlicher Entlastung). Berücksichtigt ist auch die Grundgesetzänderung zur Gewährung von Finanzhilfen insbesondere im Bildungsbereich, sog. "Digitalpakt" (Art. 104 b, 104 c, 104 d, 125 c, 143 e GG) sowie das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 15. November 2019 (Art. 72, 105 und 125 b). Zielgruppe Für Hochschullehrer, Rechtsanwälte, Richter, Studierende, Referendare, Politiker, Journalisten.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Von der Kultur der Verfassung

Von der Kultur der Verfassung von Bickenbach,  Christian, Geis,  Max-Emanuel, Winkler,  Markus
Friedhelm Hufen ist geboren im letzten Kriegswinter in Winterberg, im Sauerland, aufgewachsen ist er in Leverkusen und Münster. Studiert hat er in Münster, Freiburg und Princeton. Insbesondere der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten hat durch die damalige Rechtsprechung des Supreme Courts und die Erfahrung des melting pot sein Freiheits- und Verfahrensverständnis nachhaltig geprägt. Den größten Einfluss auf Friedhelm Hufen aber hatten seine akademischen Lehrer: Hans-Peter Schneider, der seine Habilitation in Hannover betreut hat, sowie vor allem sein Freiburger Doktorvater Konrad Hesse. Das politische, realitätsbezogene und integrative Verfassungsverständnis hat hier seinen Ursprung und findet sich sowohl in der Dissertation zum Thema Gleichheitssatz und Bildungsplanung als auch in der Habilitationsschrift zur Freiheit der Kunst in staatlichen Institutionen. Friedhelm Hufen denkt nicht vom Staat, sondern von der Verfassung her. Das Grundgesetz hat elementare Bedeutung für sein Rechtsverständnis und seine Sicht auf die Wissenschaften vom Recht. Die Verfassung ist für ihn nicht allein eine Rechtsnorm, sondern sie ist der Gesamtzustand eines politischen Gemeinwesens, das sich mit der Verfassung zugleich ein Gesetz dafür gegeben hat, wie das Zusammenleben der Menschen organisiert sein soll. Denken von der Verfassung her bedeutet für Friedhelm Hufen wiederum Denken von der Freiheit her. Freiheit und Verantwortung sind für ihn zwei Seiten einer Medaille. Seine Abschiedsvorlesung in Mainz war dem Motto Selbst Denken; gewidmet. Das Kantsche Diktum "sapere aude" stand dabei Pate. Weil ihm Freiheit so wichtig ist, bevorzugt Friedhelm Hufen staatliche Organisationsstrukturen, die eine möglichst große Gewähr für Freiheit und Pluralismus bieten: den Bundesstaat und alle Formen der Selbstverwaltung.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement

Berliner Kommentar zum Grundgesetz – Abonnement von Augsberg,  Steffen, Axer,  Peter, Bäumler,  Jelena, Bickenbach,  Christian, Boehl,  Henner Jörg, Braun Binder,  Nadja, Burgi,  Martin, Burkiczak,  Christian, Busse,  Volker, Coelln,  Christian von, Durner,  Wolfgang, Duttge,  Gunnar, Enders,  Christoph, Engels,  Andreas, Fastenrath,  Ulrich, Friauf,  Karl-Heinrich, Froese,  Judith, Gärditz,  Klaus Ferdinand, Geis,  Max-Emanuel, Germelmann,  Claas Friedrich, Grefrath,  Holger, Groh,  Thomas, Groß,  Thomas, Grzeszick,  Bernd, Guckelberger,  Annette, Hebeler,  Timo, Herbst,  Tobias, Hobe,  Stephan, Höfling,  Wolfram, Huster,  Stefan, Ibler,  Martin, Kempny,  Simon, Kielmansegg,  Sebastian Graf von, Kluckert,  Sebastian, Kluth,  Winfried, Krieger,  Heike, Krings,  Günter, Lang,  Heinrich, Lecheler,  Helmut, Leisner-Egensperger,  Anna, Leuze,  Dieter, Lewinski,  Kai von, Linke,  Tobias, Mayen,  Thomas, Merten,  Jan Oliver, Muckel,  Stefan, Müller-Franken,  Sebastian, Pünder,  LL.M.,  Hermann, Rehborn,  Martin, Rixen,  Stephan, Rüfner,  Wolfgang, Schmehl,  Arndt, Schöbener,  Burkhard, Schreiber,  Wolfgang, Seckelmann,  Margrit, Sieckmann,  Jan-R., Tams,  Christian J., Tangermann,  Christoph, Thiel,  Markus, Vogelgesang,  Klaus, Volkmann,  Uwe, Waldhoff,  Christian, Wall,  Heinrich de, Winkler,  Daniela, Ziekow,  Jan, Zimmermann,  Andreas
Dieser Kommentar zum Grundgesetz trägt insbesondere der Entwicklung des Grundgesetzes seit der Wiedervereinigung Rechnung. Nicht nur zahlreiche Änderungen, auch die zunehmende Verzahnung des nationalen Verfassungsrechts mit dem europäischen Recht haben das Grundgesetz erheblich beeinflußt. Gleichzeitig ist die Bedeutung des Verfassungsrechts für die gesamte Rechtsordnung, insbesondere durch die einflussreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, weiter gestiegen. Dies alles wird im Berliner Kommentar zum Grundgesetz für die Rechtspraxis erörtert.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Das Bescheidungsurteil als Ergebnis einer Verpflichtungsklage.

Das Bescheidungsurteil als Ergebnis einer Verpflichtungsklage. von Bickenbach,  Christian
Das Bescheidungsurteil ist in einer Zeit, in der die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen von Ansprüchen der Bürger gegen den Staat zunehmend schwieriger zu ermitteln und zu bewerten sind, eine in der gerichtlichen Praxis immer wichtigere Urteilsform, deren Grundlagen, Voraussetzungen und Wirkungen bis heute nicht ausreichend erforscht sind. Der Autor beginnt mit dem Streitgegenstandsbegriff, der für den Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung und für die Reichweite der Rechtskraft entscheidend ist. Der Verfasser führt den Streitgegenstand der Verpflichtungsklage auf das subjektiv-öffentliche Recht auf Gesetzeserfüllung und auf Aufhebung des Ablehnungsbescheids und damit auf die Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts zurück. Die wirksame gerichtliche Durchsetzung von subjektiv-öffentlichen Rechten ist durch Art. 19 IV 1 GG garantiert, zugleich ist aber die gerichtliche Kontrolle der Exekutive durch den Grundsatz der Gewaltenteilung begrenzt. Das Herbeiführen von Spruchreife stellt Bickenbach anhand gerichtlicher Entscheidungen dar und untersucht die dafür angeführten Gründe ebenso wie die Grenzen. Er kommt zu dem Ergebnis, daß wegen der durch §§ 45, 46 VwVfG erfolgten Relativierung von Verfahrensfehlern bei der behördlichen Informationsgewinnung und -verarbeitung derzeit die umfassende gerichtliche Sachverhaltsermittlung gerechtfertigt ist. Der Verfasser schließt mit einem Kapitel zu den Entscheidungswirkungen von Bescheidungsurteilen, in dem u. a. die Möglichkeiten der Behörde, einen auf ein Bescheidungsurteil hin erlassenen begünstigenden Verwaltungsakt wieder aufzuheben und die Bindungswirkung der gerichtlichen Rechtsauffassung untersucht werden. Ausgezeichnet mit dem Preis der Johannes Gutenberg-Universität 2005.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers

Die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers von Bickenbach,  Christian
Christian Bickenbach untersucht einen im Zentrum der Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland stehenden Kompetenzkonflikt zwischen dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht, der sich an der Kontrolle von Entscheidungen unter Unsicherheit und Prognosen entzündet. Er unternimmt es, die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers auf ausgewählten Gebieten des Verfassungsrechts zu typologisieren und zu analysieren und macht einen Vorschlag für die Operationalisierung. Im Mittelpunkt stehen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abwehr- und zur Schutzdimension der Grundrechte und ihre sachgeprägte hermeneutische Konkretisierung durch das Übermaß- und das Untermaßverbot. Die durch Art. 1 Abs. 3 GG garantierte Positivität der Grundrechte setzt dabei dem staatlichen Zugriff auf die Zukunft partiell mehr Schranken als die gegenwärtige Praxis des Bundesverfassungsgerichts vermuten lässt.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Schulgesetz Rheinland-Pfalz

Schulgesetz Rheinland-Pfalz von Bickenbach,  Christian, Ermlich,  Michael, Grumbach,  Joachim, Seckelmann,  Margrit
Fachleute aus der Praxis der Schulverwaltung und der Rechtswissenschaft erläutern mit jährlichen Aktualisierungen die Entscheidungen und neuen Entwicklungen im Schulwesen von Rheinland-Pfalz. Grundlegend wird das Schulgesetz als Kodifikation des Schulrechts in Rheinland-Pfalz umfassend und sachkundig kommentiert: die Schulzielbestimmungen als Grundlage der Unterrichts- und Erziehungsarbeit, die Organisation des Schulwesens in vielfältige Schularten und Schulformen, die Ausgestaltung des Schulverhältnisses, orientiert am geschärften Verständnis für die Grundrechtspositionen der Schüler, die Bestimmungen zur Schulträgerschaft und zur Schulaufsicht sowie die Normen der Schulverfassung, insbesondere der Mitbestimmungsgremien in der Schule, ebenso die Bestimmungen zum Verhältnis zu den Schulen in freier Trägerschaft. Zugleich leistet der Kommentar die verfassungsrechtliche und bildungspolitische Einordnung des Gesetzes in den gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang. Mit aktuellen tagespolitischen, aber auch grundsätzlichen Fragestellungen der Bildungspolitik wie Digitalisierung, COVID19-Pandemie, Schulstrukturdiskussion, Durchlässigkeit zwischen den Schularten, Integration von Migranten, Sexualerziehung, Religionsfreiheit und Toleranz, Schulgebet, Kopftuch in der Schule, Gemeinschafts- oder Einheitsschule, Inklusion setzt sich der Kommentar inhaltlich auseinander und bezieht Position. Der Kommentar will – in bewährter und kompetenter Weise – den Schulen, Schulträgern, Schulverwaltungen sowie den Lehrkräften und den Lehrerverbänden, den Eltern und Schülern, ebenso auch Jugendämtern, kirchlichen und privaten Schulen, den Gerichten und Rechtsanwälten, insgesamt allen am Schulrecht Rheinland-Pfalz Interessierten sachkundige Information geben und bei der Anwendung des Schulgesetzes erforderliche Hilfestellung leisten. Die Herausgeber sind a.D., Prof. Dr. iur. Christian Bickenbach, Professor für Verwaltungsrecht, Universität Potsdam, Michael Ermlich, Richter am Verwaltungsgericht Mainz, und Dr. iur. Margrit Seckelmann, Universitätsprofessur für Öffentliches Recht und das Recht der digitalen Gesellschaft an der Leibniz Universität Hannover; sie werden hierbei unterstützt von namhaften Autoren aus der Praxis und aus der Rechtswissenschaft.
Aktualisiert: 2022-08-19
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