Modernisiertes Privatrecht und öffentliches Recht.

Modernisiertes Privatrecht und öffentliches Recht. von Gündling,  Benjamin
In einem Ersten Teil werden zunächst auf abstrakter Ebene anhand u. a. des Verbraucherschutz-, Kauf-, Verbandsklage- und Verjährungsrechts neue verbindende Systemgedanken zwischen den Teilrechtsordnungen herausgearbeitet. Den inhaltlichen Schwerpunkt bilden die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf den Verwaltungsvertrag im Zweiten Teil. Unter Berücksichtigung aktueller Reformbestrebungen zu den dogmatischen Grundlagen des Verwaltungsvertrags wird anhand von Beispielen aus dem Subventions-, Umwelt-, Bau-, Energiewirtschafts-, Privatisierungs-, Vergabe- oder Kommunalrecht die Anwendbarkeit des modernisierten AGB- und Leistungsstörungsrechts untersucht. Kernanliegen ist es aufzuzeigen, wie sich das privatrechtliche Normenprogramm auch auf die rechtsdirigierte Verwaltung anwenden lässt. Neben dogmatischen Gesichtspunkten wird durchgehend auch praxisrelevanten Aspekten wie Beweislast- oder Rechtswegfragen Beachtung geschenkt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Kündigung aus wichtigem Grund und Geschäftsgrundlage.

Kündigung aus wichtigem Grund und Geschäftsgrundlage. von Hirsch,  Christian
Das Dauerschuldverhältnis der Miete ist störungsanfällig. Im Laufe der Zeit kommt es immer wieder zu unerwarteten tatsächlichen Veränderungen, die schwierige Rechtsfragen aufwerfen können. Man denke nur an das "Jahrhunderthochwasser" an der Elbe, das zahllose Mietobjekte schwer beschädigte, oder an den umstrittenen "Stadtumbau Ost". Bei der Bewältigung solcher Probleme spielen das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und die Lehre von der Geschäftsgrundlage eine zentrale Rolle. Beide Rechtsinstitute sind erst durch die Miet- und Schuldrechtsreform in das Bürgerliche Gesetzbuch gelangt (§§ 543, 313 BGB n.F.). Mit solchen Vorschriften wollte der Reformgesetzgeber die vielbeschworene Schere zwischen dem Text des überkommenen Gesetzbuchs und der Rechtswirklichkeit schließen, die weitgehend durch Richterrecht geprägt wurde. Der Verfasser kommt zum Ergebnis, dass zumindest die §§ 543, 313 BGB n.F. nicht halten, was der ehrgeizige und selbstgewisse Gesetzgeber versprach. Zu kritisieren sind zahlreiche Zweifelsfragen und dogmatische Ungereimtheiten. In der künftigen Praxis droht eine bedenkliche Ausweitung des Anwendungsbereichs beider Rechtsinstitute. Ihr Konkurrenzverhältnis ist höchst unklar. Dringend geboten ist daher eine verständige Gesetzesauslegung, die den legislativen Zielvorstellungen entspricht, aber auch die Kontinuität der Rechtsprechung wahrt, möglichst klare Grenzen zieht und relativ einfach zu handhaben ist. In diesem Sinne entwickelt der Verfasser eine dogmatisch schlüssige Konzeption. Die Arbeit wurde von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim mit dem "Fakultätspreis für herausragende rechtswissenschaftliche Arbeiten" ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verschulden und Versprechen.

Verschulden und Versprechen. von Haberzettl,  Kai
Der Verfasser behandelt die Begründung der Schadensersatzhaftung in den Fällen der Leistungsverzögerung. Mit der Schuldrechtsreform wurde der Schuldnerverzug in ein neues System des Leistungsstörungsrechts eingefügt. Unklar ist seither das Verhältnis der sog. "zusätzlichen Voraussetzungen" zu dem Grundtatbestand der Pflichtverletzung und vor allem das hier verwirklichte Haftungskonzept. Ziel der Arbeit ist es daher, das Problem von Verschulden und Versprechen als gegensätzliche Arten der Haftungsbegründung zunächst zu thematisieren. Eine scharfe Entgegensetzung wird dann aber aufgelöst, indem in einem ersten Schritt das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Haftungsbegründung im Detail entwickelt wird. Auf dieser Grundlage wird sodann das Verhältnis von Verschulden und Versprechen durch Anerkennung eng umrissener Ausnahmen vom Verschulden bestimmt. Schließlich werden für die Fälle dieser Ausnahmen die Gründe einer Haftung aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verschulden und Versprechen.

Verschulden und Versprechen. von Haberzettl,  Kai
Der Verfasser behandelt die Begründung der Schadensersatzhaftung in den Fällen der Leistungsverzögerung. Mit der Schuldrechtsreform wurde der Schuldnerverzug in ein neues System des Leistungsstörungsrechts eingefügt. Unklar ist seither das Verhältnis der sog. "zusätzlichen Voraussetzungen" zu dem Grundtatbestand der Pflichtverletzung und vor allem das hier verwirklichte Haftungskonzept. Ziel der Arbeit ist es daher, das Problem von Verschulden und Versprechen als gegensätzliche Arten der Haftungsbegründung zunächst zu thematisieren. Eine scharfe Entgegensetzung wird dann aber aufgelöst, indem in einem ersten Schritt das Verschuldensmodell als gesetzlicher Ausgangspunkt der Haftungsbegründung im Detail entwickelt wird. Auf dieser Grundlage wird sodann das Verhältnis von Verschulden und Versprechen durch Anerkennung eng umrissener Ausnahmen vom Verschulden bestimmt. Schließlich werden für die Fälle dieser Ausnahmen die Gründe einer Haftung aufgezeigt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Einfluß der Forderungsverjährung auf dingliche Sicherungsrechte.

Der Einfluß der Forderungsverjährung auf dingliche Sicherungsrechte. von Schuch,  Christoph
Verliert eine Forderung nach Verjährung ihre Durchsetzbarkeit, ist es für den Gläubiger von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, ob er eine zu seinen Gunsten bestehende Sicherheit realisieren darf. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Neuregelung durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz mit den in § 223 BGB nur teilweise angesprochenen Fragen des Einflusses der Forderungsverjährung auf dingliche Sicherungsrechte setzt sich Christoph Schuch auseinander. Im ersten Teil ordnet der Autor den § 223 Abs. 1 BGB in die Gesetzessystematik ein und beschreibt einzelne Wirkungen der Verjährung auf Pfandrecht und Hypothek. Dann weist er die Schlüssigkeit der gesetzlichen Regelung aus den Besonderheiten dinglicher Sicherheiten einerseits und der Verjährungseinrede andererseits nach. Als Hauptanwendungsfall des § 223 Abs. 2 BGB greift Schuch im zweiten Teil die Sicherungsübereignung auf. Er bejaht deren Subsumierbarkeit unter die Vorschrift unabhängig von der Besitzlage. Anschließend erörtert er die Frage eines Befriedigungsrechts des Sicherungsnehmers, speziell auch beim besitzlosen Sicherungseigentum. Im dritten Teil beschreibt Christoph Schuch zunächst den Meinungstand zur umstrittenen Frage, ob der Vorbehaltsverkäufer nach Verjährung der Kaufpreisforderung die Herausgabe der Kaufsache fordern kann. In der anschließenden Erörterung kommt der Autor unter Entwicklung eigenständiger Kriterien, die er aus einer Analyse der Funktionsmechanismen beim Eigentumsvorbehalt gewinnt, zu dem Ergebnis, daß dem Vorbehaltsverkäufer entgegen der herrschenden Meinung eine Rücknahme der Kaufsache zu versagen ist. Abschließend erfolgt ein kritischer Ausblick auf die im Rahmen der Schuldrechtsreform geplante Neuregelung des § 223 BGB.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die §§ 280 ff. BGB.

Die §§ 280 ff. BGB. von Hellwege,  Phillip
Der Gesetzgeber hat mit der Schuldrechtsreform in den §§ 280 ff. BGB ein neues System der Schadensersatzansprüche geschaffen. Hellwege unterzieht dieses System und die neu eingeführten Begrifflichkeiten einer kritischen Würdigung. Dabei offenbart sich eine Reihe von Mängeln: So bestimmt sich der Anwendungsbereich der verschiedenen Schadensersatzansprüche nach der begehrten Schadensersatzart. Der Unterscheidung der verschiedenen Schadensersatzarten legte der Gesetzgeber jedoch kein einheitliches Abgrenzungskriterium zugrunde; dadurch kommt es zwingend zu Abgrenzungsproblemen. Auch glaubte der Gesetzgeber, es handele sich bloß um eine begriffliche Präzisierung, so daß er die Wendung Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch die Wendung Schadensersatz statt der Leistung ersetzte. Es handelt sich jedoch um eine inhaltliche Neuerung, die nicht ohne Konsequenzen bleibt. Schließlich besteht zwischen der Funktion eines Schadensersatzes und seinen Voraussetzungen kein zwingender Zusammenhang. Deshalb geht die Einschätzung des Gesetzgebers fehl, daß für einen Schadensersatz statt der Leistung gegenüber einem Anspruch auf einfachen Schadensersatz immer zusätzliche Voraussetzungen vorliegen müssen. Diese Kritik schärft das Verständnis für die bei der Gesetzesanwendung auftauchenden Abgrenzungs- und Auslegungssprobleme. Vor diesem Hintergrund beleuchtet Hellwege ausführlich den Meinungsstand der Literatur zu den §§ 280 ff. BGB und entwickelt schließlich einen eigenen Vorschlag zur Auslegung und Systematisierung dieser Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Unmöglichkeit und Pflichtverletzung.

Unmöglichkeit und Pflichtverletzung. von Kley,  Britta
Die Schuldrechtsreformkommission schlug 1992 die Streichung der Unmöglichkeitstatbestände sowie die Einführung eines einheitlichen Haftungstatbestands der Pflichtverletzung vor. Anläßlich dieser Vorschläge wird die wahre Funktion der Unmöglichkeitstatbestände untersucht und die Reform an dieser Untersuchung gemessen. Die dem BGB zugrundeliegende und schon im Gemeinen Recht verankerte allgemeine Culpa-Haftung kommt durch einen richtig verstandenen einheitlichen Haftungstatbestand der Pflichtverletzung zu neuer Geltung. Bedingt durch das Prinzip des Vorrangs des Primäranspruchs liegt die unverzichtbare Funktion der nachträglichen Unmöglichkeit darin, den äußersten Fall zu bezeichnen, bei dem das Schuldverhältnis von der Primär- auf die Sekundärebene umzuschalten ist. Die Fälle des Unvermögens erfaßt man dogmatisch korrekter als solche der Leistungserschwerungen; bei übermäßiger Belastung des Schuldners führen sie zu einer Befreiung von seiner Primärleistungspflicht. Da sich die Haftung für anfängliche Leistungsstörungen nur auf die Grundsätze der culpa in contrahendo oder auf Garantieversprechen stützen läßt, kann sie nicht nach denselben Grundsätzen behandelt werden wie die für nachträgliche Leistungsstörungen und bedarf eigener Regelung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten.

Die Haftung wegen Verletzung von Aufklärungspflichten. von Pohlmann,  André
Am 1. Januar 2002 ist die Schuldrechtsmodernisierung in Kraft getreten. Grundtatbestand der Haftung ist nach dem neuen Recht die zu vertretende Pflichtverletzung des Schuldners. Der neue Haftungstatbestand umfaßt die Fälle der culpa in contrahendo und der positiven Forderungsverletzung, wobei diese vorvertraglichen und vertraglichen Schutzpflichten erstmalig ausdrücklich im Gesetz verankert werden. André Pohlmann untersucht eine bestimmte Gattung von Schutzpflichten, nämlich die Aufklärungspflichten. Im ersten Teil der Arbeit beschäftigt er sich mit den dogmatischen Grundlagen vorvertraglicher und vertraglicher Aufklärungspflichten. Im zweiten Teil der Untersuchung nimmt er einzelne Aufklärungspflichten ins Visier, zu denen die Aufklärungspflichten im Falle anfänglicher Leistungshindernisse ebenso zählen wie vertragsspezifische Aufklärungspflichten des Verkäufers oder Unternehmers. André Pohlmann zeigt, daß die besonderen Haftungstatbestände des alten Rechts (die Garantiehaftung des Rechts- und Forderungsverkäufers, die Garantiehaftung im Falle anfänglichen Unvermögens oder die Haftung des arglistigen Verkäufers nach § 463 S. 2 BGB a.F.) sehr wohl ihre Berechtigung hatten, da sie eine Haftung auf den Nichterfüllungsschaden trotz einer lediglich auf das negative Interesse gerichteten Aufklärungspflichtverletzung gewährten. Demgegenüber versagt eine ausschließlich am Begriff der Pflichtverletzung orientierte Haftung in diesen Fällen, denn die zu vertretende Aufklärungspflichtverletzung führt bei konsequenter Beachtung des im § 249 S. 1 BGB zum Ausdruck gekommenen Kausalitätsprinzips lediglich zum Ersatz des negativen Interesses, nicht jedoch zum Ersatz des Nichterfüllungsschadens. Der Autor berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2002 bestehenden neuen Regelungen des BGB.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wesen und Funktion der Verjährung im Rahmen des deutschen und englischen Schuldrechts.

Wesen und Funktion der Verjährung im Rahmen des deutschen und englischen Schuldrechts. von Kornilakis,  Angelos
Ziel der vorliegenden Arbeit ist nicht allein die Darstellung des Rechtsinstituts in beiden Rechtsordnungen, sondern darüber hinaus die Feststellung gemeinsamer Topoi, die als Grundlage für ein einheitliches, europäisches Verjährungskonzept dienen können. Im Zuge seiner Untersuchung der kollidierenden Interessen bzw. Grundrechte des Gläubigers und des Schuldners stellt der Autor die eigentlichen Zwecke des Rechtsinstituts der Verjährung fest. Die Überprüfung der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Verjährung und die Übertragung der Ergebnisse auf das europäische Gemeinschaftsrecht liefern die gemeinsame Grundlage der Verjährung für beide Rechtsordnungen. Daneben setzt sich der Verfasser mit dem englischen Verjährungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Verjährung schuldrechtlicher Ansprüche, auseinander. Im dritten Teil untersucht Angelos Kornilakis das Wesen der Verjährung als zeitliche Grenze zur Geltendmachung eines subjektiven Rechts und das Verhältnis zwischen Verjährung und Anspruch. Dabei vertritt er die These, daß Verjährung und Anspruch keinen dogmatischen, sondern lediglich einen funktionellen Zusammenhang aufweisen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf das Verhältnis zwischen Beginn der Verjährung und Entstehung des Anspruchs. Im vierten Teil werden die Probleme des geltenden deutschen Verjährungsrechts dargestellt und Lösungsversuche sowohl de lege lata als auch de lege ferenda bzw. in Bezug auf den Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes unternommen. Aus den Ergebnissen seiner Untersuchung leitet Kornilakis abschließend Gesichtspunkte für ein einheitliches europäisches Verjährungskonzept ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Leistungspflichten und Schutzpflichten.

Leistungspflichten und Schutzpflichten. von Kuhlmann,  Kai
Mit dem Reformentwurf der Schuldrechtskommission von 1992 wurde dem allgemeinen Schuldrecht des BGB ein Leistungsstörungskonzept entgegengesetzt, in dessen Mittelpunkt als einheitlicher Grundtatbestand der Begriff der Pflichtverletzung steht, auf dem alle Rechte der Vertragspartner aufbauen. Dieser Reformentwurf gibt Anlaß zur Überprüfung, ob in der Anwendung und Fortentwicklung des geltenden Rechts neue Grundkategorien entstanden sind, die dem Schuldrecht zugrundegelegt werden können. Vor dem Hintergrund der tragenden Unterscheidung zwischen Leistungspflichten und Schutzpflichten, die in Anlehnung an das Pflichtensystem von Hugo Kress vorgenommen wird, untersucht der Autor deshalb sowohl das allgemeine Leistungsstörungsrecht des BGB als auch die entsprechenden Vorschriften des Kommissionsentwurfs. Jeweils ausgehend von der Nichterfüllung der Leistungspflicht und der Verletzung von Schutzpflichten werden Schadensersatz, Rücktritt, Befreiung von der Primärleistungspflicht und deren Zusammenhänge eingehend behandelt. Darüber hinaus gilt ein Teil der Arbeit den Besonderheiten der Unterlassungpflicht und der Frage, wie diese im Leistungsstörungsrecht des BGB sowie des Kommissionsentwurfs bewältigt werden. Die Reformvorschläge des Kommissionsentwurfs werden im Ergebnis überwiegend abgelehnt. Stattdessen wird ein an der Unterscheidung von Leistungs- und Schutzpflichten sowie ihrer Zusammenhänge orientiertes Verständnis der §§ 275 ff BGB entwickelt. Dargelegt wird, daß - wie dem Kommissionsentwurf - auch dem Schuldrecht des BGB das Prinzip der Haftung für jede schuldhafte Pflichtverletzung zugrundeliegt. Diese Sicht führt u. a. zu einer vom gängigen Verständnis abweichenden Bewertung der tatbestandlich festgeschriebenen Störungsformen Unmöglichkeit und Verzug sowie deren Funktion im Regelungszusammenhang der §§ 275 ff BGB. Darüber hinaus wird eine differenzierte Betrachtung der entscheidenden Zusammenhänge von Pflichtverletzung, Verschulden und Vertragsstörung im Bereic
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Schuldrechtsmodernisierung.

Die Schuldrechtsmodernisierung. von Möffert,  Franz-Josef
Die Europäische Union verabschiedete drei Richtlinien, deren Inhalte innerhalb bestimmter Fristen in nationales Recht umzusetzen waren. Für alle Verträge, die ab dem 1.1.2002 geschlossen wurden, gilt das neue, zu diesem Zeitpunkt meist noch unbekannte Recht. Das Buch ist ein übersichtlicher und unverzichtbarer Ratgeber für die tägliche Praxis.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vertragsrecht im Einkauf.

Vertragsrecht im Einkauf. von Renner,  Helmut
Mitarbeiter im Einkauf werden zunehmend mit komplexen Vertragsabschlüssen konfrontiert. Unter ständigem Zeitdruck ist es oftmals unmöglich, zur Klärung der vertragsrechtlichen Fragen einen Juristen einzuschalten. Man hofft, trotz juristischer Defizite und Zweifel unbeschadet über die Runden zu kommen. Daher ist es unerlässlich, sich solide Kenntnisgrundlage im Einkaufsrecht zu verschaffen. Das vorliegende Werk wird dabei ein wichtiger Wegweiser sein, der von einem erfahrenen Fachmann und Praktiker verfasst, über die wichtigsten Rechtsfragen Aufschluss verschafft: - Gesetzliche Regelung vorvertraglicher Pflichten - Abgrenzung von Leistungsbestimmung und AGBs - Garantien und zugesicherte Eigenschaften - Reaktionen auf Lieferverzug - Sachmängel, Nacherfüllung und Schadenersatz - Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten - Neuregelung der Verjährungsvorschriften - Rechtsprobleme bei Qualitätssicherungsvereinbarungen - Grundzüge der Produkthaftung und des internationalen Kaufrechts Das Buch enthält ebenso viele aus der aktuellen Rechtspraxis entnommene Beispiele und erleichtern somit dem Nutzer das Verständnis für vertragsrechtliche Regelungen und Zusammenhänge. Es ist in einer auch für Nichtjuristen lesbaren Sprache abgefasst, unumgängliche Rechtsbegriffe werden erläutert. So wird alles Wissenswerte, was Sie beim Einkauf rechtlich beachten sollten, auf leicht verständliche Weise vermittelt. Dieses Fachbuch ist deshalb ein Muss für alle beruflich im Einkauf und Verkauf tätigen Personen, aber auch für Studierende mit dem Schwerpunkt Einkauf/Logistik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Spannung der Schuld.

Die Spannung der Schuld. von Rödl,  Julia
Wann endet die Pflicht des Schuldners, seine vertragsgemäße Leistung zu erbringen, und ab welchem Punkt muß oder darf er stattdessen Schadenersatz leisten? Welche Anstrengung muß der Schuldner also erbringen, um von der Primärleistungspflicht befreit zu sein, und unter welchen Umständen wird auf die Sekundärleistungspflicht umgeschaltet? Julia Rödl geht in der vorliegenden Arbeit zunächst dieser Fragestellung anhand der Vorschriften des BGB (Stand bis 31.12.2001) nach und vergleicht diese anschließend mit den entsprechenden Regelungen des Entwurfs der Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts von 1992. Im Blickpunkt stehen die jeweiligen Regelungen in § 275 und des im BGB noch bei § 242 angesiedelten Wegfalls der Geschäftsgrundlage, der im Kommissionsentwurf in § 306 normiert wurde. Mit der am 1.01.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform ist diese - aus der Zeit der Entstehung der Regeln der Schuldrechtsreform stammende - Betrachtung durchaus nicht obsolet geworden. Vielmehr setzt sich die Autorin auch mit den grundsätzlichen, über den konkreten Regelungen im Gesetz stehenden Fragen zur Leistungspflicht des Schuldners auseinander. Einige der Kritikpunkte der Autorin an den Vorschriften des Kommissionsentwurfs haben Eingang in das Gesetz gefunden, andere der behandelten Problemfelder sind jedoch nach wie vor aktuell. Schließlich dürfte auch die Auseinandersetzung mit den Regelungen des Kommissionsentwurfs, die Diskussionsgrundlage für die Schuldrechtsreform waren, für das Verständnis der heutigen § 275 BGB (Ausschluß der Leistungspflicht) und § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) durchaus von Interesse sein.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht.

Das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht. von Rust,  Ulrich
Die Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts schlägt in ihrem Reformentwurf eine Auflösung des klassischen Gewährleistungsrechts vor. Statt dessen soll in Anlehnung an das UN-Kaufrecht ein allumfassender Haftungstatbestand in Gestalt der Pflichtverletzung eingeführt werden, unter den auch der Sachmangel zu subsumieren sein soll. Der Verf. nimmt dies zum Anlaß, die bekannten, die Reformdiskussion auslösenden Probleme der geltenden Sachmängelhaftung umfassend zu untersuchen und diese dem Entwurf der Schuldrechtskommission gegenüberzustellen. Sein Hauptaugenmerk gilt dabei den dogmatischen Grundlagen des geltenden Rechts. Hier kommt der Verf. zu dem Ergebnis, daß die Lieferung einer mangelhaften Sache die Nichterfüllung einer Leistungspflicht bedeutet, eine allgemeine Verschuldenshaftung hingegen auf der schuldhaften Verletzung einer unentwickelten Schutzpflicht beruht. Der Verf. verwirft damit nicht nur die leidige Differenzierung in Mangel- und Mangelfolgeschäden zugunsten einer umfassenden culpa-Haftung. Vielmehr zieht er daraus den Schluß, daß geltendes Gewährleistungs- und allgemeines Leistungsstörungsrecht nicht so unvereinbar und isoliert nebeneinander stehen, wie es von der herrschenden Lehre und der Reformkommission gesehen wird. Auch zur Einführung eines Rechtsbehelfs der Nacherfüllung äußert sich der Verf. kritisch. Beide Rechtsbehelfe sind seiner Ansicht nach mit so weitreichenden Ausnahmetatbeständen versehen, daß von einem klaren Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten der Nacherfüllung keinesfalls gesprochen werden kann. Vielmehr vertraut der Verf. auf die derzeit praktizierte Schutzwürdigkeit der wirtschaftlichen Interessen der die Nacherfüllung ablehnenden Vertragspartei. Die Vereinheitlichung der Verjährungsfristen befürwortet der Verf. hingegen, da die bestehenden Divergenzen zu Abgrenzungsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Rechtsbehelfen geradezu einladen. Im Ergebnis steht der Verf. einer vollständigen Auflösung der klassischen Sachmängelhaftung skeptisch gegenüber, da die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Haftungstatbestandes seiner Ansicht nach nur die Strukturprobleme, nicht aber die Sachprobleme des geltenden Rechts lösen kann. Vielmehr bedarf das Gewährleistungsrecht seiner Ansicht nach nur einzelner, punktueller Änderungen, um seinen angestammten Platz im HGH sichern zu können, ohne die historischen Wurzeln des römischen und gemeinen Rechts preiszugeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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§ 284 BGB – zur Vorgeschichte und Auslegung einer neuen Norm.

§ 284 BGB – zur Vorgeschichte und Auslegung einer neuen Norm. von Schneider,  Birgit
§ 284 BGB ist eine Neuschöpfung im Recht der Leistungsstörungen, das durch die Schuldrechtsreform tiefgreifende Veränderungen erfahren hat. Die Vorschrift gewährt dem Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ersatz frustrierter Aufwendungen. Die genaue Betrachtung der alten Rechtslage lehrt, dass der Reformgesetzgeber gut daran tat, sich dieser schwierigen Problematik anzunehmen. Geschaffen hat er allerdings ein weit reichendes Gläubigerrecht, das bei unbedachter Handhabung über das legitime Ziel hinauszuschießen droht. Um eine ausgewogene Risikoverteilung zu gewährleisten, die auch den berechtigten Interessen des Schuldners gerecht wird, bedarf es eines Korrektivs: Der Aufwendungsersatzanspruch ist einer Billigkeitskontrolle zu unterziehen. Unter diesen Voraussetzungen gewährt die neue Norm - um mit Bernhard Windscheid, einem der Väter des ursprünglichen BGB, zu sprechen - "dem Richter die Möglichkeit, die Anforderungen des Rechtsgefühls mit den Mitteln des Rechts selbst zu befriedigen. Dieses Princip enthält auch keine Gefährdung für den Rechtsverkehr; es ist gefährlich nur in der Hand der ungeschickten und leichtfertigen Richter, aber für den Richter dieser Art werden die Gesetze nicht geschrieben.".
Aktualisiert: 2023-06-15
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AGB – Kommentar

AGB – Kommentar von Feldhusen,  Claire, Niebling,  Jürgen
Das bis zur 3. Auflage als »AnwaltKommentar AGB-Recht« im Deutschen Anwaltsverlag erschienene Werk erscheint nun in erweiterter Herausgeberschaft und teilweise neuer Autorenschaft als Luchterhand Kommentar: Durch die klare Herausarbeitung der praxisrelevanten Lösungen, die themenbezogene Information durch das Lexikon und den adäquaten Umfang bietet dieser Kommentar wohldosiert genau das, was Sie für die effektive Beratung und Rechtsvertretung in AGB-Sachen benötigen. Neben der Kommentierung der §§ 305-310 BGB, einer Einführung zur Richtlinie 93/13/EWG sowie einer Kommentierung zum UKlaG konzentriert er sich im Lexikonteil bewusst auf die in der Praxis wichtigsten Verträge und elementaren Klauseln, die aktuell und kompakt erläutert werden. Hilfreich sind auch die Hinweise zur Gestaltung von AGB, bei der immer noch viele Fehler gemacht werden. Inhalt: • Kommentierung der §§ 305-310 BGB • Kommentierung des UKlaG + AGB-RL 93/13/EWG • Das ausführliche und von ausgewiesenen Spezialisten verfasste AGB-Lexikon bildet den Schwerpunkt dieses Werkes. NEU in der 4. Auflage: • Auswirkungen der Schuldrechtsreform (§§ 308, 309, 310 BGB) • Aufnahme neuer wichtiger Stichworte in das Lexikon (z.B. »Datenschutz«, »Softwarerecht«, »Inhaltskontrolle im B2B-Verkehr«) sowie Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
Aktualisiert: 2023-06-12
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Unternehmenskauf und Bürgerliches Gesetzbuch

Unternehmenskauf und Bürgerliches Gesetzbuch von Thiessen,  Jan
Das Bürgerliche Gesetzbuch widmet dem Unternehmens- und Beteiligungskauf auch nach der Schuldrechtsreform keine besonderen Vorschriften. Häufig setzen die Parteien daher in detaillierten Verträgen ihr eigenes Recht. Die Parteien sind jedoch auf das Gesetz angewiesen, wenn vertragliche Regelungen zu teuer, nicht durchsetzbar oder unwirksam sind.°°Ein Jahrhundert Rechtsprechung zum alten BGB hat die Haftungspraxis beim Unternehmens- und Beteiligungskauf weit von den Vorstellungen der Gesetzesverfasser entfernt, die das Kaufrecht auch für ungeregelte Kaufgegenstände als geeignet ansahen und eine strenge Zusicherungshaftung durch eine kurze Verjährung abmilderten. Die Tradition des Partikularrechts trug zur Abkehr vom BGB ebenso bei wie die Erschütterungen des Privatrechts durch Inflation, Nationalsozialismus und Krieg.°°Der Autor begreift die Schuldrechtsreform als Chance zur Neubestimmung. Ein weiter Beschaffenheitsbegriff und eine dem Willen der Parteien folgende Haftung mit flexiblen Rechtsfolgen bei hinreichend langer Verjährung bilden ein System, das den Parteien als Grundlage, aber auch als Auffangregelung für maßgeschneiderte Verträge dienen kann.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Schuldrechtsmodernisierung.

Die Schuldrechtsmodernisierung. von Möffert,  Franz-Josef
Die Europäische Union verabschiedete drei Richtlinien, deren Inhalte innerhalb bestimmter Fristen in nationales Recht umzusetzen waren. Für alle Verträge, die ab dem 1.1.2002 geschlossen wurden, gilt das neue, zu diesem Zeitpunkt meist noch unbekannte Recht. Das Buch ist ein übersichtlicher und unverzichtbarer Ratgeber für die tägliche Praxis.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Neues Leistungsstörungs- und Kaufrecht

Neues Leistungsstörungs- und Kaufrecht von Lorenz,  Stephan
Schriftliche Fassung eines vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin gehaltenen Vortrags. Der Autor zieht zwei Jahre nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eine erste Bilanz des neuen Leistungsstörungs- und Kaufrechts. Aufgezeigt werden sowohl die Scheinprobleme als auch die wirklichen Probleme dieses Bereichs sowie Einzelfragen der Richtlinienkonformität des neuen Kaufrechts. Dabei wird insbesondere für einen fairen Umgang mit dem neuen Recht und eine vorurteilsfreie Diskussion plädiert. Die Reform wird dabei auch im Kontext der Europäischen Zivilrechtsvereinheitlichung bewertet.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Neues Leistungsstörungs- und Kaufrecht

Neues Leistungsstörungs- und Kaufrecht von Lorenz,  Stephan
Schriftliche Fassung eines vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin gehaltenen Vortrags. Der Autor zieht zwei Jahre nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes eine erste Bilanz des neuen Leistungsstörungs- und Kaufrechts. Aufgezeigt werden sowohl die Scheinprobleme als auch die wirklichen Probleme dieses Bereichs sowie Einzelfragen der Richtlinienkonformität des neuen Kaufrechts. Dabei wird insbesondere für einen fairen Umgang mit dem neuen Recht und eine vorurteilsfreie Diskussion plädiert. Die Reform wird dabei auch im Kontext der Europäischen Zivilrechtsvereinheitlichung bewertet.
Aktualisiert: 2023-05-29
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