Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.

Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht. von Rüger,  David
Die donatio mortis causa des klassischen römischen Rechts - eine Schenkung unter der Voraussetzung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt - ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht. Die vorliegende Arbeit untersucht solche Problemkreise exemplarisch durch vertiefte Exegese einzelner Stellen, die unter anderem Konstellationen vorweggenommener Erbfolge, Ehegattenschenkungen oder Verfügungen über die Mitgift betreffen. Viele dieser Stellen belegen, daß bereits das klassische Recht ein Reurecht des Schenkers kannte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.

Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht. von Rüger,  David
Die donatio mortis causa des klassischen römischen Rechts - eine Schenkung unter der Voraussetzung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt - ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht. Die vorliegende Arbeit untersucht solche Problemkreise exemplarisch durch vertiefte Exegese einzelner Stellen, die unter anderem Konstellationen vorweggenommener Erbfolge, Ehegattenschenkungen oder Verfügungen über die Mitgift betreffen. Viele dieser Stellen belegen, daß bereits das klassische Recht ein Reurecht des Schenkers kannte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.

Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht. von Rüger,  David
Die donatio mortis causa des klassischen römischen Rechts - eine Schenkung unter der Voraussetzung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt - ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht. Die vorliegende Arbeit untersucht solche Problemkreise exemplarisch durch vertiefte Exegese einzelner Stellen, die unter anderem Konstellationen vorweggenommener Erbfolge, Ehegattenschenkungen oder Verfügungen über die Mitgift betreffen. Viele dieser Stellen belegen, daß bereits das klassische Recht ein Reurecht des Schenkers kannte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.

Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht. von Rüger,  David
Die donatio mortis causa des klassischen römischen Rechts - eine Schenkung unter der Voraussetzung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt - ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht. Die vorliegende Arbeit untersucht solche Problemkreise exemplarisch durch vertiefte Exegese einzelner Stellen, die unter anderem Konstellationen vorweggenommener Erbfolge, Ehegattenschenkungen oder Verfügungen über die Mitgift betreffen. Viele dieser Stellen belegen, daß bereits das klassische Recht ein Reurecht des Schenkers kannte.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.

Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht. von Rüger,  David
Die donatio mortis causa des klassischen römischen Rechts - eine Schenkung unter der Voraussetzung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt - ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht. Die vorliegende Arbeit untersucht solche Problemkreise exemplarisch durch vertiefte Exegese einzelner Stellen, die unter anderem Konstellationen vorweggenommener Erbfolge, Ehegattenschenkungen oder Verfügungen über die Mitgift betreffen. Viele dieser Stellen belegen, daß bereits das klassische Recht ein Reurecht des Schenkers kannte.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung

Die Übertragung von Vermögen anlässlich des Todes außerhalb des Erbrechts durch Schenkung von Meyer,  Isabell
Schenkungen können auf den Tod des Schenkers hinausgeschoben werden. Wann eine solche Schenkung dem Schenkungsrecht unterstellt bleibt und wann sie dem Erbrecht unterfällt, wird je nach rechtlicher Ausgestaltung der Zuwendung unterschiedlich beantwortet. Die Autorin befasst sich zunächst mit § 2301 BGB und stellt sodann umfassend dar, dass auf den Tod des Schenkers hinausgeschobene Schenkungen unter Anwendung des § 2301 BGB widersprüchlich behandelt werden. Im Anschluss an die Klärung der grundsätzlichen Frage, in welchem Verhältnis Schenkungen und Verfügungen von Todes wegen zueinanderstehen, erarbeitet sie einen Lösungsvorschlag, der künftig die Abgrenzung von Schenkungen und erbrechtlichen Verfügungen ermöglichen soll.
Aktualisiert: 2023-01-13
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Die Selbstbindung des Erblassers im deutschen und französischen Recht

Die Selbstbindung des Erblassers im deutschen und französischen Recht von Schirmer,  Fabian Laurent
Ein Odium, heißt es, begleitet die erbrechtliche Bindung, wie sie durch Erbvertrag oder Schenkung von Todes wegen durch den Erblasser selbst hervorgebracht werden kann. Sie gilt sowohl im deutschen als auch im französischen Recht als eine Beschränkung der Testierfreiheit, sodass von Freiheit auch dann gesprochen wird, wenn dem Erblasser verboten ist, eine erbrechtliche Bindung einzugehen. Nicht nur das Verbot der Erbverträge im Code civil, die prohibition des pactes sur succession future, sondern auch die Vorgaben des BGB offenbaren hier ein restriktives Verständnis erbrechtlicher Privatautonomie. Vor diesem Hintergrund wird in beiden Rechtsordnungen große Sorgfalt auf die diffizile Unterscheidung zwischen Vertragsfreiheit auf der einen und Ausübung von Testierfreiheit auf der anderen Seite gelegt, d.h. die Abgrenzung von Rechtsgeschäften unter Lebenden und von Todes wegen. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Fachbereichs-Preis des Fachbereichs Rechtswissenschaften für das akademische Jahr 2017/2018 der Philipps-Universität Marburg ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Selbstbindung des Erblassers im deutschen und französischen Recht

Die Selbstbindung des Erblassers im deutschen und französischen Recht von Schirmer,  Fabian Laurent
Ein Odium, heißt es, begleitet die erbrechtliche Bindung, wie sie durch Erbvertrag oder Schenkung von Todes wegen durch den Erblasser selbst hervorgebracht werden kann. Sie gilt sowohl im deutschen als auch im französischen Recht als eine Beschränkung der Testierfreiheit, sodass von Freiheit auch dann gesprochen wird, wenn dem Erblasser verboten ist, eine erbrechtliche Bindung einzugehen. Nicht nur das Verbot der Erbverträge im Code civil, die prohibition des pactes sur succession future, sondern auch die Vorgaben des BGB offenbaren hier ein restriktives Verständnis erbrechtlicher Privatautonomie. Vor diesem Hintergrund wird in beiden Rechtsordnungen große Sorgfalt auf die diffizile Unterscheidung zwischen Vertragsfreiheit auf der einen und Ausübung von Testierfreiheit auf der anderen Seite gelegt, d.h. die Abgrenzung von Rechtsgeschäften unter Lebenden und von Todes wegen. Die vorliegende Arbeit wurde mit dem Fachbereichs-Preis des Fachbereichs Rechtswissenschaften für das akademische Jahr 2017/2018 der Philipps-Universität Marburg ausgezeichnet.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Erbverträge

Erbverträge von Tzschaschel,  Hans-Ulrich
In diesem Leitfaden werden zunächst allgemeine Hinweise zum Wesen, zur Errichtung und zur Form eines Erbvertrages gegeben. Die sich anschließenden Muster umfassen einseitige und zweiseitige Erbverträge sowie Ehe- und Erbverträge. Auch Muster zu verwandten Rechtsgeschäften aus dem Erbrecht, wie Aufhebung und Anfechtung eines Erbvertrages, Rücktritt vom Erbvertrag, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sowie die Schenkung von Todes wegen, werden zur Verfügung gestellt. Die Vertragsmuster dieses Heftes sind für häufig wiederkehrende Interessenlagen gedacht und geben dem Nutzer Vorschläge für vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand. Die Neuauflage berücksichtigt die ab 1. 1. 2009 gültigen Steuersätze zur Erbschaftsteuer.
Aktualisiert: 2021-12-30
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Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht.

Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht. von Rüger,  David
Die donatio mortis causa des klassischen römischen Rechts - eine Schenkung unter der Voraussetzung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt - ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht. Die vorliegende Arbeit untersucht solche Problemkreise exemplarisch durch vertiefte Exegese einzelner Stellen, die unter anderem Konstellationen vorweggenommener Erbfolge, Ehegattenschenkungen oder Verfügungen über die Mitgift betreffen. Viele dieser Stellen belegen, daß bereits das klassische Recht ein Reurecht des Schenkers kannte.
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