Grundlagen des Rechts

Grundlagen des Rechts von Krüper,  Julian
Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet. Die Autoren Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-06-16
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Grundlagen des Rechts

Grundlagen des Rechts von Krüper,  Julian
Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet. Die Autoren Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-06-16
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Grundlagen des Rechts

Grundlagen des Rechts von Krüper,  Julian
Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet. Die Autoren Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-06-16
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Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).

Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). von Brauneder,  Wilhelm
Das ABGB von 1811 stellt mit einem Vorläufer von 1797 für die Provinz Galizien die älteste Privatrechtskodifikation überhaupt dar. Es ist vom Naturrecht geprägt, so daß nur jene Bestimmungen Aufnahme fanden, die als logisch immer und überall geltend angesehen wurden, während wandelbares Recht außerhalb des Gesetzbuches verblieb. Dies ermöglichte seine Geltung in der multinationalen Habsburgermonarchie sowie seine Ausstrahlungen auf Schweizer Kantone und Balkanstaaten. Das Buch beschreibt in umfassender Weise die Entstehung und Entwicklung im 19. Jahrhundert bis zur umfassenden Reform von 1914/16.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Schuldnerverzug.

Schuldnerverzug. von Harke,  Jan Dirk
Das römische Recht des Schuldnerverzugs sperrt sich gegen die heute gängige Vorstellung, die schuldhafte Verzögerung einer Leistung bedeute eine Nichterfüllung der Leistungspflicht in Ansehung der Zeit. In Rom wurde der Schuldner nämlich nicht für die Folgen der Verzögerung, vielmehr dafür haftbar gemacht, daß er zum Leistungstermin nicht geleistet hatte. Dies hatte zur Folge, daß das hypothetische Schicksal der rechtzeitigen Leistung beim Gläubiger unberücksichtigt blieb, also weder ein nachträglicher Untergang des Leistungsgegenstands den Schuldner entlasten noch ein durch die Leistungsverzögerung provozierter Folgeschaden den Ersatzanspruch des Gläubigers vergrößern konnte. Wann hat sich dieses Konzept, in dem noch der Strafgedanke wirkt, zu dem modernen Begriff des Schuldnerverzugs gewandelt? Und ist der Transformationsprozeß überhaupt schon abgeschlossen? Der Autor führt vom Ringen der mittelalterlichen Juristen mit den unverstandenen römischen Quellen über die Grundlegung der modernen Verzugsrechtslehre im Humanismus zu deren Ausbildung im Naturrecht und den gegenläufigen Tendenzen in der Gemeinrechtslehre, um mit der Betrachtung des BGB und der neueren Rechtsvereinheitlichungswerke zu schließen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Utilitas Constantiniana.

Utilitas Constantiniana. von Harke,  Jan Dirk
Das legislative Wirken Konstantins des Großen auf dem Gebiet des Privatrechts steht in dem Ruf, mit der bis zu Diokletian fortgeführten Tradition des klassischen römischen Rechts zu brechen. Der Vergleich der Rechtssetzung beider Kaiser leidet freilich unter der Asymmetrie der Überlieferung, weil von Konstantin nur regelrechte Gesetze mit punktuellen Neuerungen erhalten sind. Gleichwohl kann man übergreifende Züge ausmachen, auf der einen Seite das Bemühen um die Verwirklichung der rechtsgeschäftlichen Absicht als Teil einer dogmatisch konsequenten Rechtsfortbildung, auf der anderen Seite das gegenläufige Streben nach Rechtssicherheit als dominierendes Element unter den politisch motivierten Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB

Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB von Haferkamp,  Hans-Peter
Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft? Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Einführung in das römische Privatrecht

Einführung in das römische Privatrecht von Reiter,  Christian
Das römische Privatrecht ist die Grundlage unserer Rechtskultur und gemeinsame Tradition der meisten europäischen Rechte sowie der von diesen beeinflussten Rechtsordnungen auf der ganzen Welt. Das Werk betrachtet exemplarisch ausgewählte, für das Ganze repräsentative Gebiete, vor allem aus dem Schuld-, Sachen-, Erb- und Prozessrecht, um daran wesentliche Institute, Strukturen und Grundprinzipien des römischen Rechts und Rechtsdenkens aufzuzeigen. Die Darstellung beruht durchgehend auf praktischen, z.T. auch real-historischen, Fällen. Dabei wird an den wesentlichen Stellen auch das geltende Recht vergleichend einbezogen. Die Geschichte des römischen Rechts wird in Grundzügen geschildert. Zahlreiche zweisprachige juristische Quellentexte und Beispiele aus der römischen nichtjuristischen Literatur vermitteln einen unmittelbaren Zugang zum römischen Recht; und viele Verweise auf weitere Quellen sollen zur Vertiefung anregen.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB

Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB von Haferkamp,  Hans-Peter
Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft? Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).

Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). von Brauneder,  Wilhelm
Das ABGB von 1811 stellt mit einem Vorläufer von 1797 für die Provinz Galizien die älteste Privatrechtskodifikation überhaupt dar. Es ist vom Naturrecht geprägt, so daß nur jene Bestimmungen Aufnahme fanden, die als logisch immer und überall geltend angesehen wurden, während wandelbares Recht außerhalb des Gesetzbuches verblieb. Dies ermöglichte seine Geltung in der multinationalen Habsburgermonarchie sowie seine Ausstrahlungen auf Schweizer Kantone und Balkanstaaten. Das Buch beschreibt in umfassender Weise die Entstehung und Entwicklung im 19. Jahrhundert bis zur umfassenden Reform von 1914/16.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Grundlagen des Rechts

Grundlagen des Rechts von Krüper,  Julian
Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet. Die Autoren Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-05-18
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Grundlagen des Rechts

Grundlagen des Rechts von Krüper,  Julian
Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet. Die Autoren Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-05-17
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Grundlagen des Rechts

Grundlagen des Rechts von Krüper,  Julian
Juristische Grundlagenfächer wie die Rechtsgeschichte, die Rechtsphilosophie oder die Rechtssoziologie führen in der juristischen Ausbildung ein Schattendasein. Ziel des Werkes ist es deshalb, Einblicke in die Grundlagen des Rechts zu geben und gleichzeitig Problemstellungen der jeweiligen Disziplin beispielhaft zu thematisieren, was eine praktische Anschauung gewährleistet und gleichzeitig Anreize setzt, die gewonnenen Erkenntnisse in weiterführender Literatur zu vertiefen. In die 4. Auflage neu mit aufgenommen wurde ein Kapitel zur Verfassungstheorie. Die Beiträge wurden gründlich überarbeitet. Die Autoren Prof. Dr. Susanne Augenhofer, LL.M., Universität Innsbruck | Prof. Dr. Andreas Funke, Universität Erlangen-Nürnberg | Prof. Dr. Katrin Gierhake, LL.M., Universität Regensburg | Prof. Dr. Albert Ingold, Universität Mainz | Prof. Dr. Julian Krüper, Universität Bochum | Prof. Dr. Michael Lindemann, Universität Bielefeld | Prof. Dr. Bettina Noltenius, Universität Passau | Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, LL.M., Bucerius Law School, Hamburg | Prof. Dr. Giesela Rühl, LL.M., Humboldt-Universität zu Berlin | Dr. Sebastian Roßner, M.A., Düsseldorf | Prof. Dr. Heiko Sauer, Universität Bonn | LRDir Dr. Stephan Schuster-Oppenheim, Bonn | Ass. Prof. Dr. Peter Stegmaier, Universiteit Twente | Prof. Dr. Dr. Markus Thiel, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster
Aktualisiert: 2023-05-16
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Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).

Österreichs Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). von Brauneder,  Wilhelm
Das ABGB von 1811 stellt mit einem Vorläufer von 1797 für die Provinz Galizien die älteste Privatrechtskodifikation überhaupt dar. Es ist vom Naturrecht geprägt, so daß nur jene Bestimmungen Aufnahme fanden, die als logisch immer und überall geltend angesehen wurden, während wandelbares Recht außerhalb des Gesetzbuches verblieb. Dies ermöglichte seine Geltung in der multinationalen Habsburgermonarchie sowie seine Ausstrahlungen auf Schweizer Kantone und Balkanstaaten. Das Buch beschreibt in umfassender Weise die Entstehung und Entwicklung im 19. Jahrhundert bis zur umfassenden Reform von 1914/16.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Schuldnerverzug.

Schuldnerverzug. von Harke,  Jan Dirk
Das römische Recht des Schuldnerverzugs sperrt sich gegen die heute gängige Vorstellung, die schuldhafte Verzögerung einer Leistung bedeute eine Nichterfüllung der Leistungspflicht in Ansehung der Zeit. In Rom wurde der Schuldner nämlich nicht für die Folgen der Verzögerung, vielmehr dafür haftbar gemacht, daß er zum Leistungstermin nicht geleistet hatte. Dies hatte zur Folge, daß das hypothetische Schicksal der rechtzeitigen Leistung beim Gläubiger unberücksichtigt blieb, also weder ein nachträglicher Untergang des Leistungsgegenstands den Schuldner entlasten noch ein durch die Leistungsverzögerung provozierter Folgeschaden den Ersatzanspruch des Gläubigers vergrößern konnte. Wann hat sich dieses Konzept, in dem noch der Strafgedanke wirkt, zu dem modernen Begriff des Schuldnerverzugs gewandelt? Und ist der Transformationsprozeß überhaupt schon abgeschlossen? Der Autor führt vom Ringen der mittelalterlichen Juristen mit den unverstandenen römischen Quellen über die Grundlegung der modernen Verzugsrechtslehre im Humanismus zu deren Ausbildung im Naturrecht und den gegenläufigen Tendenzen in der Gemeinrechtslehre, um mit der Betrachtung des BGB und der neueren Rechtsvereinheitlichungswerke zu schließen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Utilitas Constantiniana.

Utilitas Constantiniana. von Harke,  Jan Dirk
Das legislative Wirken Konstantins des Großen auf dem Gebiet des Privatrechts steht in dem Ruf, mit der bis zu Diokletian fortgeführten Tradition des klassischen römischen Rechts zu brechen. Der Vergleich der Rechtssetzung beider Kaiser leidet freilich unter der Asymmetrie der Überlieferung, weil von Konstantin nur regelrechte Gesetze mit punktuellen Neuerungen erhalten sind. Gleichwohl kann man übergreifende Züge ausmachen, auf der einen Seite das Bemühen um die Verwirklichung der rechtsgeschäftlichen Absicht als Teil einer dogmatisch konsequenten Rechtsfortbildung, auf der anderen Seite das gegenläufige Streben nach Rechtssicherheit als dominierendes Element unter den politisch motivierten Entscheidungen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rechtsgeschichte

Rechtsgeschichte von Hähnchen, Hähnchen,  Susanne
Inhalt und Konzeption: Dieses Lehrbuch richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft. Es dient der Vorlesungsbegleitung im Grundlagenfach Rechtsgeschichte, kann darüber hinaus jedoch ebenso gewinnbringend zur Vertiefung im Rahmen des einschlägigen Schwerpunktbereichs herangezogen werden. In der Tradition der Vorauflagen wird der Bogen, ausgehend von der römischen Antike, über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Wiedervereinigung von DDR und Bundesrepublik gespannt. Der Strafrechtsgeschichte ist dabei ebenso ein eigenes Kapitel gewidmet wie der Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert, der Weimarer Republik und dem NS-Unrechtsstaat. Für den ersten Einstieg werden neben der Erläuterung von Grundbegriffen auch Hinweise zum Lösen rechtsgeschichtlicher Klausuren oder Verfassen von Hausarbeiten gegeben. Tabellarische Gegenüberstellungen von allgemein historischen und rechtsgeschichtlich besonders bedeutsamen Vorgängen geben einen schnellen Überblick über die jeweils folgenden Kapitel. Die Einarbeitung historischer Quellen – sofern nötig mit Übersetzung – erleichtert das Verständnis für die Epochen und ihre spezifischen Rechtsprobleme. Zahlreiche Querverweise geben Orientierung und verdeutlichen wichtige Zusammenhänge.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Schuldnerverzug.

Schuldnerverzug. von Harke,  Jan Dirk
Das römische Recht des Schuldnerverzugs sperrt sich gegen die heute gängige Vorstellung, die schuldhafte Verzögerung einer Leistung bedeute eine Nichterfüllung der Leistungspflicht in Ansehung der Zeit. In Rom wurde der Schuldner nämlich nicht für die Folgen der Verzögerung, vielmehr dafür haftbar gemacht, daß er zum Leistungstermin nicht geleistet hatte. Dies hatte zur Folge, daß das hypothetische Schicksal der rechtzeitigen Leistung beim Gläubiger unberücksichtigt blieb, also weder ein nachträglicher Untergang des Leistungsgegenstands den Schuldner entlasten noch ein durch die Leistungsverzögerung provozierter Folgeschaden den Ersatzanspruch des Gläubigers vergrößern konnte. Wann hat sich dieses Konzept, in dem noch der Strafgedanke wirkt, zu dem modernen Begriff des Schuldnerverzugs gewandelt? Und ist der Transformationsprozeß überhaupt schon abgeschlossen? Der Autor führt vom Ringen der mittelalterlichen Juristen mit den unverstandenen römischen Quellen über die Grundlegung der modernen Verzugsrechtslehre im Humanismus zu deren Ausbildung im Naturrecht und den gegenläufigen Tendenzen in der Gemeinrechtslehre, um mit der Betrachtung des BGB und der neueren Rechtsvereinheitlichungswerke zu schließen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Schuldnerverzug.

Schuldnerverzug. von Harke,  Jan Dirk
Das römische Recht des Schuldnerverzugs sperrt sich gegen die heute gängige Vorstellung, die schuldhafte Verzögerung einer Leistung bedeute eine Nichterfüllung der Leistungspflicht in Ansehung der Zeit. In Rom wurde der Schuldner nämlich nicht für die Folgen der Verzögerung, vielmehr dafür haftbar gemacht, daß er zum Leistungstermin nicht geleistet hatte. Dies hatte zur Folge, daß das hypothetische Schicksal der rechtzeitigen Leistung beim Gläubiger unberücksichtigt blieb, also weder ein nachträglicher Untergang des Leistungsgegenstands den Schuldner entlasten noch ein durch die Leistungsverzögerung provozierter Folgeschaden den Ersatzanspruch des Gläubigers vergrößern konnte. Wann hat sich dieses Konzept, in dem noch der Strafgedanke wirkt, zu dem modernen Begriff des Schuldnerverzugs gewandelt? Und ist der Transformationsprozeß überhaupt schon abgeschlossen? Der Autor führt vom Ringen der mittelalterlichen Juristen mit den unverstandenen römischen Quellen über die Grundlegung der modernen Verzugsrechtslehre im Humanismus zu deren Ausbildung im Naturrecht und den gegenläufigen Tendenzen in der Gemeinrechtslehre, um mit der Betrachtung des BGB und der neueren Rechtsvereinheitlichungswerke zu schließen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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