Die Segmentierte Verbandsperson (Protected Cell Company) nach liechtensteinischem Recht

Die Segmentierte Verbandsperson (Protected Cell Company) nach liechtensteinischem Recht von Nigg,  Julian
Im Jahr 2015 ist die Segmentierte Verbandsperson (Protected Cell Company; PCC) als gesellschaftsrechtliche Gestaltungsvariante für liechtensteinische Verbandspersonen im allgemeinen Teil des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) positivrechtlich verankert worden. Diese neuartige Organisationsform eröffnet für Verbandspersonen die Möglichkeit, ihr Vermögen in haftungsrechtlich voneinander getrennten Zellen zu organisieren. Die Besonderheit der Segmentierten Verbandsperson liegt darin, dass die einzelnen Zellen zwar über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, die Gläubiger einer Zelle ihre Ansprüche jedoch niemals gegenüber anderen Zellen geltend machen können. Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Abhandlung mit der systematisch-kritischen Darstellung der Segmentierten Verbandsperson. Dabei zeigt der Autor auf, dass die Segmentierte Verbandsperson das Potenzial hat, in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen eingesetzt zu werden und insofern abermals eine innovative Schöpfung des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts darstellt. In diesem Kontext wird jedoch dezidiert auch darauf hingewiesen, dass die Segmentierte Verbandsperson ihr volles Potenzial erst nach entsprechenden legistischen Korrekturen entfalten kann. Insbesondere zeigt der Autor auf, dass das derzeitige Haftungsregime zu einer generellen Instabilität der Segmentierten Verbandsperson führt und die zulässigen Zwecke, für die eine Segmentierte Verbandsperson errichtet werden kann, de lege lata zu eng gefasst sind. Die Abhandlung ist zugleich die erste umfassende Darstellung der Segmentierten Verbandsperson.
Aktualisiert: 2023-03-16
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Rechtliche Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in Liechtenstein

Rechtliche Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in Liechtenstein von Geiger,  Märten
Das Genossenschaftswesen in Liechtenstein basiert auf drei unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen, dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), dem Gesetz über die Bürgergenossenschaften sowie der Verordnung über die Europäische Genossenschaft. In der vorliegenden Arbeit werden deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede in ihren Grundzügen aufgezeigt. Ausgehend von den historischen Grundlagen des Genossenschaftswesens in Liechtenstein – noch heute befinden sich 42,6% der liechtensteinischen Landesfläche im Eigentum von Genossenschaften – wird der Bogen geschlagen zu den erst kürzlich aufgekommenen Innovationsgenossenschaften. Aus Schweizer Sicht ist die privatrechtliche Regelung der Genossenschaften im PGR von besonderem Interesse. Sie basiert zu einem großen Teil auf einem Vorentwurf von Eugen Huber zum Schweizer Obligationenrecht aus dem Jahr 1919. Der darauf aufbauende Entwurf zur PGR-Regelung wird in dieser Arbeit zum ersten Mal veröffentlicht.
Aktualisiert: 2022-10-29
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Die Rechtsstellung der Anwartschaftsberechtigten bei der liechtensteinischen Familienstiftung

Die Rechtsstellung der Anwartschaftsberechtigten bei der liechtensteinischen Familienstiftung von Quaderer,  Roger
Band 5 der Reihe "Schriften zum liechtensteinischen Recht" (SLR 5) ist ein Abdruck einer in leicht abgeänderter Fassung an der Universität Innsbruck eingereichten Dissertation. Damit liegt erstmals eine eingehende Untersuchung zur Rechtsstellung des Anwartschaftsberechtigten bei der liechtensteinischen Familienstiftung vor. Die Untersuchung erfolgte im wesentlichen anhand der Regelungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Gesetzes über das Treuunternehmen, wobei die Darstellung teilweise durch Vergleiche zur schweizerischen und österreichischen Rechtslage angereichert wurde. Roger Quaderer verarbeitete nicht nur einschlägige Literatur, sondern berücksichtigte insbesondere die Rechtsprechung und, soweit vorhanden, auch die Gesetzesmaterialien. Auf die gesellschaftsrechtliche Praxis wurde besonders Rücksicht genommen, soweit der Autor entsprechenden Zugang hatte. Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Erkenntnis, dass eine Stiftung ein Organisationsgefüge mit mehreren Beteiligten ist, deren Rechtspositionen sich gegenseitig berühren bzw. beeinflussen. Deshalb steht am Anfang die Darlegung der Familienstiftung. Zunächst wird allgemein auf die gesetzliche Regelung von Stiftungen eingegangen, zentrale Bestimmung ist die Verweisnorm des Art. 552 Abs. 4 PGR, weswegen sich immer wieder Fragen über die Anwendbarkeit von Bestimmungen des Gesetzes über das Treuunternehmen stellen. Sodann wird auf die wichtigsten Stiftungsbeteiligten, das sind Stifter, Stiftungsrat sowie, "last but not least", die Begünstigten eingegangen. Ganz der Regel in der Praxis entsprechend, wird von der treuhänderischen Errichtung einer Familienstiftung ausgegangen. Dabei ist vor allem das Verhältnis zwischen rechtlichem und wirtschaftlichem Stifter Gegenstand der Ausführungen. Der nächste Teil der Untersuchung ist speziell dem Anwartschaftsberechtigten gewidmet. Allgemein wird der Begriff des Anwartschaftsberechtigten vertiefend dargestellt. Seine Rechtsstellung wird danach unter den Aspekten der Verwaltung insbesondere das Stiftungsvermögens, der Begünstigung sowie der Abänderung der Familienstiftung dargestellt. Das Auskunftsrecht von Begünstigten und die entsprechende Auskunftspflicht des Stiftungsrats wurden besonders hervorgehoben. Die Rechtsposition der Anwartschaftsberechtigten wird vor allem durch privatautonom vorgesehene Änderungsmöglichkeiten der Stiftung tangiert, weshalb auch diese behandelt werden. Der Schutz seiner Rechtsstellung wird in der Arbeit im weitesten Sinn des Wortes verstanden, so dass insbesondere die richterliche Aufsicht und die Durchsetzung sonstiger Anstände privatrechtlicher Natur dargestellt werden. Weiters wird auf die Geltendmachung der Rechnungslegung sowie der Verantwortlichkeit von Organträgern der Familienstiftung eingegangen. Zum Schluss legt der Autor die Beendigung der Familienstiftung und die Rechtsfolgen für die Anwartschaftsberechtigten dar.
Aktualisiert: 2023-01-05
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Die Auswirkungen des EWR-Acquis auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht

Die Auswirkungen des EWR-Acquis auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht von Hammermann,  Bernd
Mit dem Band 3 der Reihe "Schriften zum liechtensteinischen Recht" erscheint im GMG Juris Verlag eine der ersten Dissertationen, welche sich mit Teilaspekten der heutigen EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins auseinandersetzt. Die von Bernd Hammermann verfasste und an der Universität Fribourg/CH angenommene Arbeit trägt den Titel "Die Auswirkungen des EWR-Acquis auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht". Durch die Übernahme eines Grossteils des EU-Binnenmarktrechts im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch die EFTA-Staaten Island/ Liechtenstein und Norwegen erreichten diese Staaten den gegenseitigen diskriminierungsfreien Zugang zum Binnenmarkt der 15 EU-Mitgliedstaaten. Im Vorfeld der Teilnahme Liechtensteins am EWR standen neben der Personenfreizügigkeit und des Grunderwerbs insbesondere Fragen der Auswirkungen des EWR-Rechts auf das liechtensteinische Gesellschaftsrecht zur Diskussion. Die hier vorliegende Arbeit stellt sich zur Aufgabe/ den Benutzer in die Thematik nicht nur heranzuführen, indem über Ziel und Zweck der über dreissigj ährigen Rechts-angleichung im Bereich des Gesellschaftsrechts in Europa informiert wird, sondern es werden auch die für das Verständnis notwendigen Grundlagen des EG- wie auch EWR-Rechts erläutert. Des weiteren wird die Anpassungs- und Umsetzungspflicht hinsichtlich des von Liechtenstein zu übernehmenden EWR-Acquis im Bereich des Gesellschaftsrechts konkretisiert. Der umfassendste Teil ist jedoch der Analyse der Auswirkungen des EWR-Abkommens und den zu übernehmenden EWR-Richtlinien auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) gewidmet. Auf Vorschriften über die Rechnungslegung und die Rechnungsprüfer wird nicht eingegangen. Es wird u.a. auf die notwendigen Anpassungen im Bereich der Offenlegung notwendiger Geschäftsurkunden gegenüber Dritten, die Gründerhaftung, die fiduziarische Gründung, die öffentliche Beurkundung, die Änderungen betr. die Aktiengesellschaft (Mindestkapital, Kapitalschutzregeln, Kapitalveränderung und Gleichbehand-lungsgebot) eingegangen. Ebenso wird die Einpersonen-Kapitalgesellschaft wie auch die neu in Liechtenstein einzuführende Rechtsform der sog. Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) erläutert. Der abschliessende Exkurs geht auf das Verhältnis zwischen den besonderen liechtensteinischen Gesellschaftsformen (Anstalt, Stiftung, und Treuunternehmen) und dem EWR-Recht wie auch auf die Problematik der Anerkennung dieser Gesellschaftsformen nach dem EWR-Beitritt Liechtensteins ein. Neben den Erläuterungen und Erklärungen zu einer Vielzahl der Richtlinienbestimmungen ermöglicht neben einem Stichwortverzeichnis die Gliederung der Arbeit in einzelne Abschnitte wie Offenlegung, Gründung von Kapitalgesellschaften, Gründungskapital, Kapitalschutzregeln etc. auch den schnellen Zugriff nur auf Teilfragen der Auswirkungen des EWR-Rechts auf das liechtensteinische PGR.
Aktualisiert: 2023-01-05
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