PGR 2021
Gesetzestext mit Verweisen auf Fassungen, Materialien und Entscheidungen
Dietmar Morscher
Seit der letzten Ausgabe (Stand 1. Januar
2020) sind neben dem Wirtschaftsprüfergesetz
(LGBl. 2019/18, 1. Januar 2021)
mit seinen Auswirkungen auf das PGR
zahlreiche weitere Erlasse mit teilweise
umfangreichen Änderungen in Kraft
getreten. Diese betrafen z.B.
– die Lockerung der Reviewpflicht für
Kleinunternehmen (LGBl. 2020/22,
1. März 2020),
– die Übermittlung bestimmter Daten
des Handelsregisters an die zentrale
Europäische Plattform (LGBl. 2020/303,
1. Januar 2021),
– Änderungen in Verbindung mit der
Totalrevision der Insolvenzordnung
(LGBl. 2020/369) sowie
– jene zur Umsetzung der internationalen
Standards zur Bekämpfung
von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
(LGBl. 2020/520,
1. Februar 2021).
Dazu kommen einige kleinere Änderungen
durch die Landesgesetzblätter
2020/308 (1. April 2021) und 2020/513
(1. Januar 2021).
Eine weitere, aber noch ausstehende Änderung
(LGBl. 2021/225) tritt gleichzeitig
mit dem Beschluss des Gemeinsamen
EWR-Ausschusses Nr. 235/2020 vom
11. Dezember 2020 zur Änderung von
Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) in Kraft.
Zum Zeitpunkt der Drucklegung war
nur noch die Zustimmung Islands
ausständig. Wir haben daher die neu
einzufügenden Artikel (Art. 367 bis 367s
sowie § 66f SchlT) bereits eingefügt
und mit einem entsprechenden Hinweis
versehen.