Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. von Dreibus,  Alexandra, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die wirksame Vertretung eines ausländischen Vertragspartners hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen erhebliche Bedeutung. Dies war Anlaß, das Vertretungsrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Auswirkungen der europäischen Rechtsangleichung hierauf zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen Ausgestaltung, Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Einführend wird die Struktur dieser verselbständigten Rechtsträger unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten analysiert. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen erweist sich die Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den Verbandszweck aufgrund der Ultra-Vires-Lehre als maßgeblicher Faktor für das englische Vertretungsrecht. Hieraus resultieren im Bereich der Vertretung von Kapitalgesellschaften erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Gesellschaftsrecht. Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Ultra-Vires-Lehre von ihrem Ursprung bis zu ihrer weitgehenden Abschaffung durch die Umsetzung der Ersten Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 9. März 1968 (68/151/EWG) im englischen Recht nach. Die Abkehr des englischen Rechts von der Ultra-Vires-Lehre wird vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zielsetzungen der europarechtlichen Bestimmungen und der englischen Rechtsordnung erläutert. Der mit der Ultra-Vires-Lehre bezweckte Anteilseigner- und Gläubigerschutz wird dem in der deutschen Rechtsordnung vorherrschenden Prinzip des Verkehrsschutzes gegenübergestellt. Eine abschließende Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß zur Verwirklichung dieser Prinzipien im englischen Recht die Ultra-Vires-Lehre nicht erforderlich ist. Zum Schutz der Anteilseigner und Gläubiger werden Regelungen zur Kapitalerhaltung und zur Verantwortlichkeit der Vertretungsorgane gegenüber der Gesellschaft für ausreichend erachtet. Trotz der Angleichung des Vertretungsrechts durch die Erste Gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie bestehen weiterhin Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung, die für die Praxis beachtlich sind. Dies führt im Ergebnis zu der Feststellung, daß das englische Vertretungsrecht den europarechtlichen Anforderungen an den Verkehrsschutz nicht vollständig entspricht.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. von Dreibus,  Alexandra, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die wirksame Vertretung eines ausländischen Vertragspartners hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen erhebliche Bedeutung. Dies war Anlaß, das Vertretungsrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Auswirkungen der europäischen Rechtsangleichung hierauf zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen Ausgestaltung, Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Einführend wird die Struktur dieser verselbständigten Rechtsträger unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten analysiert. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen erweist sich die Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den Verbandszweck aufgrund der Ultra-Vires-Lehre als maßgeblicher Faktor für das englische Vertretungsrecht. Hieraus resultieren im Bereich der Vertretung von Kapitalgesellschaften erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Gesellschaftsrecht. Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Ultra-Vires-Lehre von ihrem Ursprung bis zu ihrer weitgehenden Abschaffung durch die Umsetzung der Ersten Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 9. März 1968 (68/151/EWG) im englischen Recht nach. Die Abkehr des englischen Rechts von der Ultra-Vires-Lehre wird vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zielsetzungen der europarechtlichen Bestimmungen und der englischen Rechtsordnung erläutert. Der mit der Ultra-Vires-Lehre bezweckte Anteilseigner- und Gläubigerschutz wird dem in der deutschen Rechtsordnung vorherrschenden Prinzip des Verkehrsschutzes gegenübergestellt. Eine abschließende Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß zur Verwirklichung dieser Prinzipien im englischen Recht die Ultra-Vires-Lehre nicht erforderlich ist. Zum Schutz der Anteilseigner und Gläubiger werden Regelungen zur Kapitalerhaltung und zur Verantwortlichkeit der Vertretungsorgane gegenüber der Gesellschaft für ausreichend erachtet. Trotz der Angleichung des Vertretungsrechts durch die Erste Gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie bestehen weiterhin Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung, die für die Praxis beachtlich sind. Dies führt im Ergebnis zu der Feststellung, daß das englische Vertretungsrecht den europarechtlichen Anforderungen an den Verkehrsschutz nicht vollständig entspricht.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. von Dreibus,  Alexandra, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die wirksame Vertretung eines ausländischen Vertragspartners hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen erhebliche Bedeutung. Dies war Anlaß, das Vertretungsrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Auswirkungen der europäischen Rechtsangleichung hierauf zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen Ausgestaltung, Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Einführend wird die Struktur dieser verselbständigten Rechtsträger unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten analysiert. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen erweist sich die Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den Verbandszweck aufgrund der Ultra-Vires-Lehre als maßgeblicher Faktor für das englische Vertretungsrecht. Hieraus resultieren im Bereich der Vertretung von Kapitalgesellschaften erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Gesellschaftsrecht. Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Ultra-Vires-Lehre von ihrem Ursprung bis zu ihrer weitgehenden Abschaffung durch die Umsetzung der Ersten Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 9. März 1968 (68/151/EWG) im englischen Recht nach. Die Abkehr des englischen Rechts von der Ultra-Vires-Lehre wird vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zielsetzungen der europarechtlichen Bestimmungen und der englischen Rechtsordnung erläutert. Der mit der Ultra-Vires-Lehre bezweckte Anteilseigner- und Gläubigerschutz wird dem in der deutschen Rechtsordnung vorherrschenden Prinzip des Verkehrsschutzes gegenübergestellt. Eine abschließende Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß zur Verwirklichung dieser Prinzipien im englischen Recht die Ultra-Vires-Lehre nicht erforderlich ist. Zum Schutz der Anteilseigner und Gläubiger werden Regelungen zur Kapitalerhaltung und zur Verantwortlichkeit der Vertretungsorgane gegenüber der Gesellschaft für ausreichend erachtet. Trotz der Angleichung des Vertretungsrechts durch die Erste Gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie bestehen weiterhin Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung, die für die Praxis beachtlich sind. Dies führt im Ergebnis zu der Feststellung, daß das englische Vertretungsrecht den europarechtlichen Anforderungen an den Verkehrsschutz nicht vollständig entspricht.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. von Dreibus,  Alexandra, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die wirksame Vertretung eines ausländischen Vertragspartners hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen erhebliche Bedeutung. Dies war Anlaß, das Vertretungsrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Auswirkungen der europäischen Rechtsangleichung hierauf zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen Ausgestaltung, Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Einführend wird die Struktur dieser verselbständigten Rechtsträger unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten analysiert. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen erweist sich die Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den Verbandszweck aufgrund der Ultra-Vires-Lehre als maßgeblicher Faktor für das englische Vertretungsrecht. Hieraus resultieren im Bereich der Vertretung von Kapitalgesellschaften erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Gesellschaftsrecht. Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Ultra-Vires-Lehre von ihrem Ursprung bis zu ihrer weitgehenden Abschaffung durch die Umsetzung der Ersten Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 9. März 1968 (68/151/EWG) im englischen Recht nach. Die Abkehr des englischen Rechts von der Ultra-Vires-Lehre wird vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zielsetzungen der europarechtlichen Bestimmungen und der englischen Rechtsordnung erläutert. Der mit der Ultra-Vires-Lehre bezweckte Anteilseigner- und Gläubigerschutz wird dem in der deutschen Rechtsordnung vorherrschenden Prinzip des Verkehrsschutzes gegenübergestellt. Eine abschließende Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß zur Verwirklichung dieser Prinzipien im englischen Recht die Ultra-Vires-Lehre nicht erforderlich ist. Zum Schutz der Anteilseigner und Gläubiger werden Regelungen zur Kapitalerhaltung und zur Verantwortlichkeit der Vertretungsorgane gegenüber der Gesellschaft für ausreichend erachtet. Trotz der Angleichung des Vertretungsrechts durch die Erste Gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie bestehen weiterhin Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung, die für die Praxis beachtlich sind. Dies führt im Ergebnis zu der Feststellung, daß das englische Vertretungsrecht den europarechtlichen Anforderungen an den Verkehrsschutz nicht vollständig entspricht.
Aktualisiert: 2023-04-15
> findR *
MEHR ANZEIGEN

Bücher zum Thema Nordirland /Internationales Recht

Sie suchen ein Buch über Nordirland /Internationales Recht? Bei Buch findr finden Sie eine große Auswahl Bücher zum Thema Nordirland /Internationales Recht. Entdecken Sie neue Bücher oder Klassiker für Sie selbst oder zum Verschenken. Buch findr hat zahlreiche Bücher zum Thema Nordirland /Internationales Recht im Sortiment. Nehmen Sie sich Zeit zum Stöbern und finden Sie das passende Buch für Ihr Lesevergnügen. Stöbern Sie durch unser Angebot und finden Sie aus unserer großen Auswahl das Buch, das Ihnen zusagt. Bei Buch findr finden Sie Romane, Ratgeber, wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Bücher uvm. Bestellen Sie Ihr Buch zum Thema Nordirland /Internationales Recht einfach online und lassen Sie es sich bequem nach Hause schicken. Wir wünschen Ihnen schöne und entspannte Lesemomente mit Ihrem Buch.

Nordirland /Internationales Recht - Große Auswahl Bücher bei Buch findr

Bei uns finden Sie Bücher beliebter Autoren, Neuerscheinungen, Bestseller genauso wie alte Schätze. Bücher zum Thema Nordirland /Internationales Recht, die Ihre Fantasie anregen und Bücher, die Sie weiterbilden und Ihnen wissenschaftliche Fakten vermitteln. Ganz nach Ihrem Geschmack ist das passende Buch für Sie dabei. Finden Sie eine große Auswahl Bücher verschiedenster Genres, Verlage, Autoren bei Buchfindr:

Sie haben viele Möglichkeiten bei Buch findr die passenden Bücher für Ihr Lesevergnügen zu entdecken. Nutzen Sie unsere Suchfunktionen, um zu stöbern und für Sie interessante Bücher in den unterschiedlichen Genres und Kategorien zu finden. Unter Nordirland /Internationales Recht und weitere Themen und Kategorien finden Sie schnell und einfach eine Auflistung thematisch passender Bücher. Probieren Sie es aus, legen Sie jetzt los! Ihrem Lesevergnügen steht nichts im Wege. Nutzen Sie die Vorteile Ihre Bücher online zu kaufen und bekommen Sie die bestellten Bücher schnell und bequem zugestellt. Nehmen Sie sich die Zeit, online die Bücher Ihrer Wahl anzulesen, Buchempfehlungen und Rezensionen zu studieren, Informationen zu Autoren zu lesen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen das Team von Buchfindr.