Die Aufsicht über Finanzkonglomerate.

Die Aufsicht über Finanzkonglomerate. von Hadding,  Walther, Schieber,  Jörg, Schneider,  Uwe H.
Die Frage, wie Finanzkonglomerate wirksam beaufsichtigt werden können, ist in den letzten Jahren Gegenstand vieler Überlegungen gewesen. Die verstärkten Anstrengungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, von IOSCO, IAIS, der Tripartite-Gruppe und des Joint Forum dürften nicht zuletzt auf die leidvollen Erfahrungen beim Zusammenbruch der BCCI-Gruppe und der Barings-Gruppe zurückzuführen sein. Diese Vorfälle haben verdeutlicht, welche Schäden für die Einleger und die gesamte Volkswirtschaft aus dem Zusammenbruch solcher Finanzkonglomerate entstehen können. In der vorliegenden Arbeit beschreibt der Autor die durch Finanzkonglomerate hervorgerufenen Probleme und erarbeitet Lösungsvorschläge. Dabei ist es vorrangiges Ziel, dem ökonomischen und rechtlichen Spannungsfeld gerecht zu werden, das den Charakter und die Geschäftstätigkeit dieser Unternehmensgruppen prägt und das bei der Entwicklung der Lösungsansätze berücksichtigt werden muß. Zudem analysiert Schieber, ob die bestehenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen diesen Anforderungen gerecht werden. Dabei wird aufzeigt, daß zunächst grundsätzlich geklärt werden muß, ob das einzelne Unternehmen oder aber die Unternehmensgruppe als Ganzes vorrangig Gegenstand der Finanzaufsicht sein sollen. Viele der bislang noch ungelösten Probleme bei Finanzkonglomeraten sind darauf zurückzuführen, daß das Aufsichtsrecht in dieser zentralen Frage kein in sich geschlossenes Konzept verfolgt und das Banken- und Versicherungsaufsichtsrecht in diesem Punkt erheblich voneinander abweichen. Als Folge davon widersprechen sich einige der aufsichtsrechtlichen Instrumente teilweise und fügen sich nicht systemgerecht in die übrige Rechtsordnung ein. Dies gilt insbesondere für die Behandlung der Konglomerate als Einheit, die dem Konzern- und Gesellschaftsrecht widerspricht. Sie führt dazu, daß das Problem der sog. »Doppelbelegung des Eigenkapitals« nicht als ein Scheinproblem erkannt wird, hinter dem sich in Wirklichkeit das Problem der Ansteckungsgefahr verbirgt. Dieses kann nur durch die Begrenzung der gruppeninternen Risikoaussetzung wirksam bekämpft werden, nicht aber durch die von den internationalen Aufsichtsgremien favorisierte konsolidierte Eigenmittelüberwachung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Schadenersatzanspruch gemäß § 317 AktG bei Schädigung der abhängigen Eine-Person-AG.

Der Schadenersatzanspruch gemäß § 317 AktG bei Schädigung der abhängigen Eine-Person-AG. von Bollmann,  Christian-Friedrich, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die Aufgabenstellung der vorliegenden Arbeit auf dem Gebiet des Rechts des faktischen Konzerns ist die Untersuchung der Haftung nach § 317 AktG, wenn das herrschende Unternehmen Alleinaktionär der abhängigen Aktiengesellschaft ist. Hierzu ordnet der Autor ausgehend vom Gesetzeszweck § 317 AktG in die Systematik des Konzernrechts ein und zeigt die mit der faktischen Konzernierung verbundenen besonderen Risiken und Verhaltensanforderungen auf. In Exkursen geht er auf die Besonderheiten der Haftung der Treuhandanstalt für die von ihr ehemals abhängigen, umgewandelten Aktiengesellschaften ein. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, daß - ebenso wie bei jeder abhängigen Gesellschaft - der Schutzzweck der §§ 311 ff. AktG auch bei der Eine-Person-AG deren umfassenden vermögens- und ertragsmäßigen Schutz sowie den Schutz ihrer Integrität erfordert. Eine Einflußnahme auf die Eine-Person-AG ist nur im Rahmen des sogenannten "Einzelausgleichssystems" erlaubt. Dieses gilt auch für den qualifiziert faktischen Aktienkonzern, den der Gesetzgeber i. S. einer Konzernbildungskontrolle verhindern wollte. Effektiver Bestandteil dieser Kontrolle ist die analoge Anwendung von § 317 Abs. 1 AktG, die auch in Einklang mit der vom Gesetzgeber vorgegebenen Stufenleiter der Konzernierung - faktischer Konzern, Vertragskonzern, Eingliederung, Fusion oder übertragende Umwandlung - steht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Polen.

Polen. von Brockhuis,  Jörn, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Gegenstand der Arbeit ist eine kritische, reformorientierte und rechtsvergleichende Studie zum polnischen Kreditsicherungsrecht. Eingehend behandelt Jörn Brockhuis die Bereiche Hypothek, Pfandrecht, Bürgschaft, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Eigentumsvorbehalt und Forderungsgarantie behandelt. Die Arbeit ist in drei Kapitel unterteilt. Im ersten Kapitel werden die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der Kreditsicherungsrechte herausgearbeitet. Ausführlich stellt der Autor das Kreditvertragsrecht, die verschiedenen Übertragungsformen und das Besitzrecht dar. Dem folgt im zweiten Kapitel eine ausführliche Schilderung und Analyse der einzelnen Sicherungsrechte. Diese werden, ausgehend von der Feststellung, daß Sicherungsrechte, nicht in sich ruhende, sozusagen statische Rechtsverhältnisse erzeugen, in drei zeitlichen Phasen (Erwerbs-, Sicherungs- und Beendigungsphase) geschildert und analysiert. Im letzten Kapitel faßt Brockhuis die Reformvorschläge stichwortartig zusammen. Dem Autor ist es gelungen, eine fundierte, wissenschaftliche Abhandlung über das polnische Kreditsicherungsrecht zu verfassen, die trotz der Tiefe der wissenschaftlichen Analyse leicht lesbar geblieben ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Belgien und Luxemburg.

Belgien und Luxemburg. von Grigat,  Ricarda, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die Autorin der vorliegenden Untersuchung beschäftigt sich mit der Vertretung verselbständigter Rechtsträger in Belgien und Luxemburg. Durch den in den letzten Jahren erfolgten starken Anstieg der internationalen Wirtschaftsbeziehungen stellen sich für international tätige Unternehmen immer häufiger praktische Probleme im Hinblick auf die Rechtsanwendung. Zur Lösung solcher Probleme soll diese Untersuchung eine Hilfestellung geben. Für den Wirtschaftsverkehr von besonderer Bedeutung ist bei Beginn einer Geschäftsbeziehung die Frage nach der Vertretung einer Gesellschaft. Da bei geschäftlichen Verbindungen als Vertragspartner insbesondere die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG und die Kapitalgesellschaften auftreten, wird der Schwerpunkt der Arbeit auf diese Gesellschaftsformen gelegt. Daneben widmet sich die Verfasserin auch der Vertretung selbständiger Rechtsträger des öffentlichen Rechts. Im Rahmen der einzelnen Kapitel werden kurz die Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung dargestellt sowie eine kurze Bewertung dieser Unterschiede vorgenommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Griechenland.

Griechenland. von Hadding,  Walther, Hamouzopoulos,  Nikolaos, Schneider,  Uwe H.
Die Untersuchung zum Recht der Kreditsicherheiten in Griechenland schließt an frühere Werke an, die in der Reihe "Recht der Kreditsicherheiten in europäischen Ländern" (Belgien, Deutschland, England, Frankreich, Österreich, Spanien und Schweiz) erschienen sind. Je mehr im Zuge der sogenannten Globalisierung des Wirtschaftsverkehrs Kredite grenzüberschreitend eingeräumt werden, desto mehr spielt nicht nur die Rechtswahl der Partner für das Kreditverhältnis eine maßgebliche Rolle, sondern es wird gerade auch das Recht der Kreditsicherheiten ausländischer Rechtsordnungen besonders wichtig. Denn angesichts der hier weithin geltenden lex rei sitae ist der Spielraum für eine Rechtswahl begrenzt. So gewinnt namentlich für den Bereich der Europäischen Union das jeweilige Recht der Kreditsicherheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten - diesseits von Bestrebungen zur Harmonisierung - für die Wirtschaftspraxis erhöhte Bedeutung. Die Kenntnis der ausländischen Regelungen vermag sich der Inlandsjurist oft nur eingeschränkt zu verschaffen. Es ist daher verdienstvoll, daß der Verfasser - selbst Rechtsanwalt in Griechenland und lange Zeit bei der Commercial Bank of Greece (Germany) GmbH, Frankfurt a. M., tätig - aus der Erfahrung sowohl mit der griechischen als auch der deutschen Rechtsordnung eine wissenschaftlichen Ansprüchen Rechnung tragende Darstellung der Kreditsicherheiten nach griechischem Recht in deutscher Sprache (Rechtsterminologie) vorgelegt hat. In Griechenland hat sich das Recht der Kreditsicherheiten wohl noch nicht - wie inzwischen in Deutschland - zu einem eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt, so daß der Verfasser die einschlägige griechische Rechtsprechung und Literatur aus den einzelnen Bereichen des Schuldrechts und Sachenrechts gleichsam zusammentragen mußte. Die maßgebenden rechtlichen Bestimmungen sind bislang kaum unter dem einheitlichen wirtschaftlichen Gesichtspunkt der Kreditsicherung erörtert und zusammenfassend dargestellt worden. In den beiden Hauptteilen der Untersuchung wird die griechische Rechtslage zum Pfandrecht und zur Hypothek mit hoher Gründlichkeit wiedergegeben. Beachtlich ist ferner die Erläuterung des griechischen Grundbuchsystems und Schiffsregistersystems. Die Darstellung bietet für den deutschen Juristen in Wissenschaft (Rechtsvergleichung) und Praxis (z. B. Kreditwirtschaft) damit einen wichtigen Erkenntnisfortschritt, weil eine schwer zugängliche Rechtsmaterie erschlossen worden ist.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht bei privaten und öffentlichen Rechtsträgern in Österreich.

Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht bei privaten und öffentlichen Rechtsträgern in Österreich. von Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H., Seikel,  Gregor
Das deutsche Recht der Stellvertretung hat Regeln für den Umfang und die Grenzen der Vertretungsmacht entwickelt, die sich in der Praxis weitgehend bewährt haben. Die Internationalisierung der Wirtschaftsbeziehungen bringt es jedoch mit sich, daß zunehmend ausländische Rechtssubjekte, die durch ihre Organe und rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten vertreten werden, am deutschen Rechtsverkehr teilnehmen. Beim Abschluß von Rechtsgeschäften mit ausländischen Rechtsträgern stellt sich zunächst die Frage, welches nationale Recht auf den Vertretungsakt anwendbar ist. Sofern das ausländische Recht der Stellvertretung für das Vertreterhandeln maßgeblich ist, sind die deutschen Vertragspartner oftmals überfordert, die Wirksamkeit des Vertreterhandelns zu überprüfen. Die vorliegende rechtsvergleichende Untersuchung zum Recht der Stellvertretung in Österreich bietet in einer zusammenfassenden Darstellung einen Leitfaden und eine Hilfestellung für deutsche Vertragspartner, die Rechtsgeschäfte mit österreichischen Rechtsträgern abschließen. In der Darstellung wird ein Schwerpunkt auf die praktisch bedeutsame Vertretung von österreichischen Gesellschaften gelegt. Dazu werden die verschiedenen Gesellschaftsformen, deren gesetzliche Grundlagen und Organisationsstruktur dargestellt. Im Hauptteil der Untersuchung setzt sich Seikel mit der Vertretung der Gesellschaften durch ihre Organe auseinander. Neben der Ausgestaltung der organschaftlichen Vertretung wird dabei auf ihren Umfang und ihre Grenzen im österreichischen Recht eingegangen. Von besonderer Bedeutung für die Geschäftspartner österreichischer Gesellschaften ist der Nachweis der organschaftlichen Vertretungsmacht, der regelmäßig mit dem österreichischen Firmenbuch, das dem deutschen Handelsregister weitgehend entspricht, geführt wird. Im Abschnitt zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von Gesellschaften wird das Augenmerk auf die im Wirtschaftsverkehr bedeutsamen Formen der Prokura, der Handlungsvollmacht und der Generalvollm
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Forderungsabtretung, insbesondere zur Kreditsicherung, in ausländischen Rechtsordnungen.

Die Forderungsabtretung, insbesondere zur Kreditsicherung, in ausländischen Rechtsordnungen. von Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die Forderungsabtretung ist heute nicht nur eines der wichtigsten Kreditsicherungsmittel, sondern auch ein Instrument für neue Formen der Finanzierung. Ihre Bedeutung ist in den letzten Jahren noch gewachsen. An einer Rechtsangleichung fehlt es aber noch weitgehend. Bei den grenzüberschreitenden Geschäften führt dies dazu, daß sich die Geschäftsparteien auch mit den Grundfragen des jeweils geltenden ausländischen Rechts auseinandersetzen müssen. Die Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen sind dabei zum Teil beträchtlich. Vor diesem Hintergrund haben es sich die Herausgeber zur Aufgabe gemacht, möglichst viele Beiträge über die Wirksamkeitsvoraussetzungen für Forderungsabtretungen, insbesondere zu Sicherungszwecken, in ausländischen Rechtsordnungen zusammenzustellen. Dargestellt wird die Rechtslage in 14 Staaten der Europäischen Union, 6 osteuropäischen Reformstaaten sowie 3 sonstigen Staaten. Ergänzt werden sie durch Beiträge zum Internationalen Privatrecht, zu der Arbeit von UNCITRAL im Bereich der Forderungsabtretung zu Zwecken der Finanzierung sowie zur Forderungsabtretung im kaufmännischen Geschäftsverkehr (insbes. § 354 a HGB). Die Bearbeiter haben ihre Aufgabe darin gesehen, die gesetzliche Regelung sowie die Entwicklungen in der Rechtsprechung und in der Vertragspraxis aufzuzeigen, um damit ihre nationale Rechtsordnung der Rechtsvergleichung zu erschließen und sie der Praxis vorzustellen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Erwerbsrecht auf Aktien bei Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen.

Das Erwerbsrecht auf Aktien bei Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen. von Gallego Sánchez,  Helmuth Mauricio, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die Emission von Wandelschuldverschreibungen und Optionsanleihen ist für Aktiengesellschaften eine wichtige Finanzierungsmethode. Die Rechtsfragen, die sich stellen, sind erheblich und komplex. Eine besondere Rolle spielt dabei die Gefahr der sog. "Verwässerung". Kann der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung bzw. Optionsanleihe davor geschützt werden, daß sich seine Rechtsposition zwischen der Übernahme des Papiers und dem Geltendmachen des Anspruchs auf Beteiligung an der Gesellschaft verschlechtert, weil sich die Rechtsverhältnisse in der Gesellschaft - z.B. durch Ausgabe neuer Aktien im Zug einer Kapitalerhöhung - verändert haben und damit Gewinnchancen und Einfluß des einzelnen in der Gesellschaft gesunken sind? Der Autor behandelt die vielschichtigen Rechtsfragen. Die erarbeiteten Lösungsvorschläge und nützlichen Anregungen für die Gestaltung der Emissionsbedingungen geben eine wertvolle praktische Hilfe und werden die wissenschaftliche Diskussion bereichern.
Aktualisiert: 2023-06-15
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