Aktualisiert: 2023-06-15
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Bemühungen, eine Opfermitverantwortung innerhalb des Betrugstatbestandes zu berücksichtigen, finden sich in vielfältiger Form seit dem römischen Recht. Die heute herrschende Betrugsdogmatik berücksichtigt das Verhalten des Opfers nicht und lehnt die sog. viktimo-dogmatischen Vorschläge ausdrücklich ab. In vielen Einzelproblemen, vor allem bei risikoreichen Spekulationsgeschäften, greift sie aber trotzdem auf fragwürdige dogmatische Konstruktionen zurück, die sich mit dem Gedanken der Mitverantwortung des Opfers erklären lassen.
Die bisherigen restriktiven Vorschläge können dogmatisch und kriminalpolitisch nicht überzeugen. Demgegenüber ist eine Einschränkung über die Verknüpfung des Prinzips der Selbstverantwortung mit dem auf der allgemeinen Unrechtslehre beruhenden Verbrechensbegriff sachgerecht, sofern dem Opfer zumutbare Maßnahmen zur Überprüfung des eingesetzten Vertrauens zur Verfügung gestanden haben, die es nicht genutzt hat. Zudem ist es erforderlich, daß sich das Verhalten des Opfers als bewußte Vernachlässigung seiner wirtschaftlichen Eigenverantwortung darstellt. Schließlich muß das Opfer als nicht schutzbedürftig anzusehen sein. Diese Konzeption läßt sich über eine teleologische Reduktion verwirklichen. Allerdings beschränkt sich ihr Anwendungsbereich auf nur wenige durch hohes Opfermitverschulden geprägte Fallgruppen, insbesondere im Bereich der Risikogeschäfte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Bemühungen, eine Opfermitverantwortung innerhalb des Betrugstatbestandes zu berücksichtigen, finden sich in vielfältiger Form seit dem römischen Recht. Die heute herrschende Betrugsdogmatik berücksichtigt das Verhalten des Opfers nicht und lehnt die sog. viktimo-dogmatischen Vorschläge ausdrücklich ab. In vielen Einzelproblemen, vor allem bei risikoreichen Spekulationsgeschäften, greift sie aber trotzdem auf fragwürdige dogmatische Konstruktionen zurück, die sich mit dem Gedanken der Mitverantwortung des Opfers erklären lassen.
Die bisherigen restriktiven Vorschläge können dogmatisch und kriminalpolitisch nicht überzeugen. Demgegenüber ist eine Einschränkung über die Verknüpfung des Prinzips der Selbstverantwortung mit dem auf der allgemeinen Unrechtslehre beruhenden Verbrechensbegriff sachgerecht, sofern dem Opfer zumutbare Maßnahmen zur Überprüfung des eingesetzten Vertrauens zur Verfügung gestanden haben, die es nicht genutzt hat. Zudem ist es erforderlich, daß sich das Verhalten des Opfers als bewußte Vernachlässigung seiner wirtschaftlichen Eigenverantwortung darstellt. Schließlich muß das Opfer als nicht schutzbedürftig anzusehen sein. Diese Konzeption läßt sich über eine teleologische Reduktion verwirklichen. Allerdings beschränkt sich ihr Anwendungsbereich auf nur wenige durch hohes Opfermitverschulden geprägte Fallgruppen, insbesondere im Bereich der Risikogeschäfte.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Bemühungen, eine Opfermitverantwortung innerhalb des Betrugstatbestandes zu berücksichtigen, finden sich in vielfältiger Form seit dem römischen Recht. Die heute herrschende Betrugsdogmatik berücksichtigt das Verhalten des Opfers nicht und lehnt die sog. viktimo-dogmatischen Vorschläge ausdrücklich ab. In vielen Einzelproblemen, vor allem bei risikoreichen Spekulationsgeschäften, greift sie aber trotzdem auf fragwürdige dogmatische Konstruktionen zurück, die sich mit dem Gedanken der Mitverantwortung des Opfers erklären lassen.
Die bisherigen restriktiven Vorschläge können dogmatisch und kriminalpolitisch nicht überzeugen. Demgegenüber ist eine Einschränkung über die Verknüpfung des Prinzips der Selbstverantwortung mit dem auf der allgemeinen Unrechtslehre beruhenden Verbrechensbegriff sachgerecht, sofern dem Opfer zumutbare Maßnahmen zur Überprüfung des eingesetzten Vertrauens zur Verfügung gestanden haben, die es nicht genutzt hat. Zudem ist es erforderlich, daß sich das Verhalten des Opfers als bewußte Vernachlässigung seiner wirtschaftlichen Eigenverantwortung darstellt. Schließlich muß das Opfer als nicht schutzbedürftig anzusehen sein. Diese Konzeption läßt sich über eine teleologische Reduktion verwirklichen. Allerdings beschränkt sich ihr Anwendungsbereich auf nur wenige durch hohes Opfermitverschulden geprägte Fallgruppen, insbesondere im Bereich der Risikogeschäfte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Lehrbuch behandelt die in der juristischen Ausbildung und Prüfung relevanten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts. Für den "Start ins Rechtsgebiet" wurden die Materien bewusst "StGB-lastig" ausgewählt (Betrug, Untreue, Subventions- und Kreditbetrug, Insolvenzstrafrecht), das Nebenstrafrecht (Finanzstrafrecht, Schutz des Kapitalmarkts, Bilanzstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht) nur selektiv behandelt. Nach vier einführenden Kapiteln wird der Stoff anhand von zentralen Leitentscheidungen neueren Datums präsentiert, die den Anlass für eine Einführung in das jeweilige Teilgebiet bilden. Daran schließt sich eine vertiefte Darstellung der anlässlich der Entscheidung diskutierten Sonderprobleme an. Auf diese Weise werden einführender Überblick und vertiefte Kenntnis der leading cases, die die Diskussion im Wirtschaftsstrafrecht in hohem Maße prägen, kombiniert. Gesetzestexte, zahlreiche Beispiele, Definitionen, instruktive Übersichten sowie Hinweise auf weiterführende Literatur erleichtern das Arbeiten mit dem Buch.
Die Neuauflage:
Neben den allfälligen Aktualisierungen auf Grund von neuer Rechtsprechung und Literatur sind in dieser Auflage auch eine Reihe von gesetzgeberischen Aktivitäten (insbesondere umfangreiche Änderungen des Rechts von Verfall und Einziehung in §§ 73 ff. StGB, Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes und konkretisierte Pläne zur Einführung eines Verbandssanktionengesetzes) zu berücksichtigen. Außerdem wurde ein weiteres Kapitel zu wichtigen strafprozessualen Fragen im Wirtschaftsstrafrecht angefügt.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-05-04
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
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Sprachen: Deutsch, Deutsch
Aktualisiert: 2023-05-04
Autor:
Hans Achenbach,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Mohamad El-Ghazi,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Axel Nordemann,
Andreas LL.M. Ransiek,
Tilman Reichling,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
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Das Lehrbuch behandelt die in der juristischen Ausbildung und Prüfung relevanten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts. Für den "Start ins Rechtsgebiet" wurden die Materien bewusst "StGB-lastig" ausgewählt (Betrug, Untreue, Subventions- und Kreditbetrug, Insolvenzstrafrecht), das Nebenstrafrecht (Finanzstrafrecht, Schutz des Kapitalmarkts, Bilanzstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht) nur selektiv behandelt. Nach vier einführenden Kapiteln wird der Stoff anhand von zentralen Leitentscheidungen neueren Datums präsentiert, die den Anlass für eine Einführung in das jeweilige Teilgebiet bilden. Daran schließt sich eine vertiefte Darstellung der anlässlich der Entscheidung diskutierten Sonderprobleme an. Auf diese Weise werden einführender Überblick und vertiefte Kenntnis der leading cases, die die Diskussion im Wirtschaftsstrafrecht in hohem Maße prägen, kombiniert. Gesetzestexte, zahlreiche Beispiele, Definitionen, instruktive Übersichten sowie Hinweise auf weiterführende Literatur erleichtern das Arbeiten mit dem Buch.
Die Neuauflage:
Neben den allfälligen Aktualisierungen auf Grund von neuer Rechtsprechung und Literatur sind in dieser Auflage auch eine Reihe von gesetzgeberischen Aktivitäten (insbesondere umfangreiche Änderungen des Rechts von Verfall und Einziehung in §§ 73 ff. StGB, Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes und konkretisierte Pläne zur Einführung eines Verbandssanktionengesetzes) zu berücksichtigen. Außerdem wurde ein weiteres Kapitel zu wichtigen strafprozessualen Fragen im Wirtschaftsstrafrecht angefügt.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Das Lehrbuch behandelt die in der juristischen Ausbildung und Prüfung relevanten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts. Für den „Start ins Rechtsgebiet“ wurden die Materien bewusst „StGB-lastig“ ausgewählt (Betrug, Untreue, Subventions- und Kreditbetrug, Insolvenzstrafrecht), das Nebenstrafrecht (Finanzstrafrecht, Schutz des Kapitalmarkts, Bilanzstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht) nur selektiv behandelt. Nach vier einführenden Kapiteln wird der Stoff anhand von zentralen Leitentscheidungen neueren Datums präsentiert, die den Anlass für eine Einführung in das jeweilige Teilgebiet bilden. Daran schließt sich eine vertiefte Darstellung der anlässlich der Entscheidung diskutierten Sonderprobleme an. Auf diese Weise werden einführender Überblick und vertiefte Kenntnis der leading cases, die die Diskussion im Wirtschaftsstrafrecht in hohem Maße prägen, kombiniert. Gesetzestexte, zahlreiche Beispiele, Definitionen, instruktive Übersichten sowie Hinweise auf weiterführende Literatur erleichtern das Arbeiten mit dem Buch.
Die Neuauflage:
Die Neuauflage ist auf den aktuellen Stand gebracht und deutlich erweitert. Umfangreiche Aktualisierungen betreffen etwa die Neufassung des Kapitalmarkt- und des Außenwirtschaftsstrafrechts sowie der Vermögensabschöpfung. Ferner wurde ein Kapitel zu den strafverfahrensrechtlichen Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts eingefügt. Auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zum Vermögensschaden bei Betrug und Untreue sowie der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Blankettgesetzen im Nebenstrafrecht haben Eingang gefunden.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Aktualisiert: 2023-04-15
Autor:
Hans Achenbach,
Katharina Beckemper,
Klaus Bernsmann,
Jens Bülte,
Gerhard Dannecker,
Andreas Ebert-Weidenfeller,
Joachim Erdmann,
Björn Gercke,
Michael Heghmanns,
Uwe Hellmann,
Felix Herzog,
Thomas Himmelreich,
Silke Hüls,
Robert Junck,
Günther Kaul,
Claudio LL.M. Harvard Kirch-Heim,
Ralf Kölbel,
Lothar Kuhlen,
Michael Lindemann,
Andreas Mosbacher,
Malte Nentwig,
Axel Nordemann,
Andreas Ransiek,
Alexander Retemeyer,
Thomas Rönnau,
Thomas Rotsch,
Steffen Salvenmoser,
Heiko Schreier,
Florian Schwab,
Gerson Trüg,
Andreas Wattenberg,
Kilian Wegner,
Frank Zieschang
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Aktualisiert: 2020-10-12
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Mit einem Schaden von jeweils über 2 Mrd. DM übertrafen die Fälle des Immobilienunternehmers Dr. J. Schneider und des Sportbodenherstellers Balsam AG alle zuvor bekannt gewordenen Folgewirkungen von Kreditbetrug. Sie machen auf eindringliche Weise deutlich, dass die kreditprüfenden Banken den Kreditbetrug entweder nicht erkannt oder das Ausmaß der Fälschungen unterschätzt haben. Damit wird der Diskussion über die Verfahren der Kreditwürdigkeitsprüfung neue Aktualität verliehen. Entscheidend - und darum auch Gegenstand dieser Arbeit - ist also die Frage, wie Kreditinstitute Kreditbetrug möglichst frühzeitig erkennen können. Der Autor verfolgt mit seiner Untersuchung sowohl ein theoretisches als auch ein pragmatisches Wissenschaftsziel. Zum einen deckt er die Zusammenhänge auf, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht im Fall von Kreditbetrug zu beobachten sind; zum anderen entwickelt er Verfahren, mit deren Hilfe Kreditbetrug vor Schadenseintritt erkannt und mit denen im Hinblick auf die Ziele einer Bank zweckmäßig gearbeitet werden kann. Das theoretische Wissenschaftsziel der Betriebswirtschaftslehre besteht in der Bereitstellung von Informationen über die Realität einer Unternehmung. Um Kreditbetrug frühzeitig zu erkennen, sind Kenntnisse über typische Techniken des Kreditbetrugs hilfreich. Solches Wissen liegt bisher aber noch nicht vor. In dieser Untersuchung wird daher erstmalig eine empirische Untersuchung durchgeführt, um typische Techniken zu identifizieren. Da die Vorgehensweisen der Kreditbetrüger durch die Banken häufig nicht erkannt werden, erfolgt im Rahmen dieser Arbeit eine Schwachstellenanalyse der gegenwärtig in Anwendung befindlichen Prüfungsverfahren. Das pragmatische Wissenschaftsziel der Betriebswirtschaftslehre ist es, diese Informationen für die Gestaltung der Realität nutzbar zu machen. Aus der Gegenüberstellung der Techniken des Kreditbetrugs und den Schwächen der Kreditwürdigkeitsprüfung ergibt sich die Forderung, die bisherigen Verfahren zu modifizieren bzw. neue Verfahren aufzunehmen. So werden z.B. im Fall Balsam mit Hilfe von dynamischen Finanzanalysen ungewöhnliche Entwicklungen aufgezeigt, die eine Ursachenanalyse erforderlich gemacht hätten. Wenn nun mit Hilfe des modifizierten Verfahrens Kreditbetrug frühzeitiger erkannt werden kann als bisher, stellt sich für die Bank die Bewertungsfrage, ob und inwieweit ein Kreditnehmer kreditwürdig ist. Eine Nutzwertkalkulation kann hierauf eine Antwort geben.
Aktualisiert: 2020-12-04
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Das Lehrbuch behandelt die in der juristischen Ausbildung und Prüfung relevanten Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts. Für den „Start ins Rechtsgebiet“ wurden die Materien bewusst „StGB-lastig“ ausgewählt (Betrug, Untreue, Subventions- und Kreditbetrug, Insolvenzstrafrecht), das Nebenstrafrecht (Finanzstrafrecht, Schutz des Kapitalmarkts, Bilanzstrafrecht, Wettbewerbsstrafrecht) nur selektiv behandelt. Nach vier einführenden Kapiteln wird der Stoff anhand von zentralen Leitentscheidungen neueren Datums präsentiert, die den Anlass für eine Einführung in das jeweilige Teilgebiet bilden. Daran schließt sich eine vertiefte Darstellung der anlässlich der Entscheidung diskutierten Sonderprobleme an. Auf diese Weise werden einführender Überblick und vertiefte Kenntnis der leading cases, die die Diskussion im Wirtschaftsstrafrecht in hohem Maße prägen, kombiniert. Gesetzestexte, zahlreiche Beispiele, Definitionen, instruktive Übersichten sowie Hinweise auf weiterführende Literatur erleichtern das Arbeiten mit dem Buch.
Die Neuauflage ist auf den aktuellen Stand gebracht und deutlich erweitert. Eingearbeitet wurden u.a. Grundzüge des Außenwirtschaftsrechts, die Neuregelung des Rechts der Selbstanzeige, vertiefte Ausführungen zum Verfall (einschließlich der aktuellen Diskussionen um die Reichweite des Brutto-Prinzips) sowie die Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Untreue nach der Leitentscheidung des BVerfG.
Aktualisiert: 2020-02-26
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Bemühungen, eine Opfermitverantwortung innerhalb des Betrugstatbestandes zu berücksichtigen, finden sich in vielfältiger Form seit dem römischen Recht. Die heute herrschende Betrugsdogmatik berücksichtigt das Verhalten des Opfers nicht und lehnt die sog. viktimo-dogmatischen Vorschläge ausdrücklich ab. In vielen Einzelproblemen, vor allem bei risikoreichen Spekulationsgeschäften, greift sie aber trotzdem auf fragwürdige dogmatische Konstruktionen zurück, die sich mit dem Gedanken der Mitverantwortung des Opfers erklären lassen.
Die bisherigen restriktiven Vorschläge können dogmatisch und kriminalpolitisch nicht überzeugen. Demgegenüber ist eine Einschränkung über die Verknüpfung des Prinzips der Selbstverantwortung mit dem auf der allgemeinen Unrechtslehre beruhenden Verbrechensbegriff sachgerecht, sofern dem Opfer zumutbare Maßnahmen zur Überprüfung des eingesetzten Vertrauens zur Verfügung gestanden haben, die es nicht genutzt hat. Zudem ist es erforderlich, daß sich das Verhalten des Opfers als bewußte Vernachlässigung seiner wirtschaftlichen Eigenverantwortung darstellt. Schließlich muß das Opfer als nicht schutzbedürftig anzusehen sein. Diese Konzeption läßt sich über eine teleologische Reduktion verwirklichen. Allerdings beschränkt sich ihr Anwendungsbereich auf nur wenige durch hohes Opfermitverschulden geprägte Fallgruppen, insbesondere im Bereich der Risikogeschäfte.
Aktualisiert: 2023-04-15
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