Linke Juristen in der Weimarer Republik

Linke Juristen in der Weimarer Republik von Gangl,  Manfred
Der staatsrechtliche Diskurs linker Juristen liegt zur allgemeinen Staatsrechtsdebatte der Weimarer Republik eigentümlich quer. Er geht weder umstandslos in die üblichen Unterscheidungen von Demokraten und Antidemokraten, Rechtspositivisten und Antipositivisten auf, noch läßt er sich klar davon abgrenzen. Die Positionen linker Juristen mögen sich inhaltlich mit denen der bekannten Kommentatoren der Weimarer Reichsverfassung, Gerhard Anschütz und Richard Thoma, oder Gustav Radbruchs, des zeitweiligen sozialdemokratischen Justizministers oder auch Hans Kelsens, Begründer der reinen Rechtslehre und Gründer der demokratischen Verfassung Österreichs decken, ohne jedoch deren rechtspositivistische Prämissen vollständig zu teilen. Sie können aber auch mit deren theoretischen und oft genug politischen Gegnern, mit den Positionen eines Carl Schmitt oder Rudolf Smend analytisch und methodisch konform gehen, und dennoch konträre politische Folgerungen ziehen. In dem Versuch, die Umrisse und Inhalte eines linken staatsrechtlichen Diskurses zu bestimmen, liegt daher theoretische und politische Brisanz.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Linke Juristen in der Weimarer Republik

Linke Juristen in der Weimarer Republik von Gangl,  Manfred
Der staatsrechtliche Diskurs linker Juristen liegt zur allgemeinen Staatsrechtsdebatte der Weimarer Republik eigentümlich quer. Er geht weder umstandslos in die üblichen Unterscheidungen von Demokraten und Antidemokraten, Rechtspositivisten und Antipositivisten auf, noch läßt er sich klar davon abgrenzen. Die Positionen linker Juristen mögen sich inhaltlich mit denen der bekannten Kommentatoren der Weimarer Reichsverfassung, Gerhard Anschütz und Richard Thoma, oder Gustav Radbruchs, des zeitweiligen sozialdemokratischen Justizministers oder auch Hans Kelsens, Begründer der reinen Rechtslehre und Gründer der demokratischen Verfassung Österreichs decken, ohne jedoch deren rechtspositivistische Prämissen vollständig zu teilen. Sie können aber auch mit deren theoretischen und oft genug politischen Gegnern, mit den Positionen eines Carl Schmitt oder Rudolf Smend analytisch und methodisch konform gehen, und dennoch konträre politische Folgerungen ziehen. In dem Versuch, die Umrisse und Inhalte eines linken staatsrechtlichen Diskurses zu bestimmen, liegt daher theoretische und politische Brisanz.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Linke Juristen in der Weimarer Republik

Linke Juristen in der Weimarer Republik von Gangl,  Manfred
Der staatsrechtliche Diskurs linker Juristen liegt zur allgemeinen Staatsrechtsdebatte der Weimarer Republik eigentümlich quer. Er geht weder umstandslos in die üblichen Unterscheidungen von Demokraten und Antidemokraten, Rechtspositivisten und Antipositivisten auf, noch läßt er sich klar davon abgrenzen. Die Positionen linker Juristen mögen sich inhaltlich mit denen der bekannten Kommentatoren der Weimarer Reichsverfassung, Gerhard Anschütz und Richard Thoma, oder Gustav Radbruchs, des zeitweiligen sozialdemokratischen Justizministers oder auch Hans Kelsens, Begründer der reinen Rechtslehre und Gründer der demokratischen Verfassung Österreichs decken, ohne jedoch deren rechtspositivistische Prämissen vollständig zu teilen. Sie können aber auch mit deren theoretischen und oft genug politischen Gegnern, mit den Positionen eines Carl Schmitt oder Rudolf Smend analytisch und methodisch konform gehen, und dennoch konträre politische Folgerungen ziehen. In dem Versuch, die Umrisse und Inhalte eines linken staatsrechtlichen Diskurses zu bestimmen, liegt daher theoretische und politische Brisanz.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Der soziale Rechtsstaat als Alternative zur autoritären Herrschaft.

Der soziale Rechtsstaat als Alternative zur autoritären Herrschaft. von Lee,  Eun-Jeung
Der konventionell anmutende Titel dieser Arbeit verrät nicht den brisanten Aspekt ihres Gegenstandes. Es geht nämlich um nichts Geringeres als um die Anwendbarkeit von normativen Prämissen und Erkenntnissen der Staats- und Demokratietheorie Hermann Hellers auf südkoreanische Verhältnisse. Seit Beginn der Industrialisierung ist der ökonomische Modernisierungsprozeß von ausgeprägten sozialen Disparitäten begleitet worden, die sich oft in schweren politischen Krisen entluden und nicht nur in den westlichen Ländern, sondern auch in der Dritten Welt den Demokratisierungsprozeß schwer belasteten, wenn nicht sogar unterbrachen und zu einer Regression in diktatorische Regime führten. Südkorea war dabei keine Ausnahme. Die historischen Erfahrungen zeigen eindeutig, daß derartige Probleme nicht mittels einer »autoritär-repressiven« Politik zu bewältigen sind, sondern nur durch konsequent durchgeführte wirtschaftliche und soziale Demokratisierung. Ohne Zweifel gehört Hermann Heller zu den sozialphilosophischen Köpfen, die sich in der Weimarer Republik dieser Krise stellten und nach Möglichkeiten einer Alternative in Gestalt eines demokratischen und zugleich sozialen Rechtsstaates suchten. In der vorliegenden Arbeit erläutert und kommentiert die Autorin die zu Unrecht in Vergessenheit geratene Theorie Hellers, die dem sehr viel bekannteren Ansatz Carl Schmitts an Bedeutung nicht nachsteht, und untersucht, inwieweit der Hellersche Entwurf des »Sozialen Rechtsstaates« für die Entwicklung zeitgenössischer, nicht-westlicher Gesellschaften wie Südkorea fruchtbar gemacht werden könnte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz.

Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz. von Unruh,  Peter
Die herausragenden verfassungstheoretischen Positionen der Weimarer Staatsrechtslehre sind in der Staatsrechtslehre unter dem Grundgesetz immer noch präsent. Von besonderer Bedeutung sind die einschlägigen Theorien von Hans Kelsen, Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller. Der Umstand, dass vor allem diese Autoren bis heute eine beträchtliche Nachwirkung entfalten, wirft die Frage auf, ob ihre verfassungstheoretischen Entwürfe - insgesamt oder partiell - als taugliches Deutungsmuster für ein fundiertes Verständnis des Grundgesetzes dienen können. Der Versuch einer Antwort erfolgt hier auf der Grundlage eines verfassungstheoretischen Vergleichs. In einer kurzen Einleitung werden die fortbestehende Relevanz von Verfassungstheorie im Zeitalter der Globalisierung und die entsprechenden Bezüge zwischen der Weimarer und der aktuellen Staatsrechtslehre erläutert. Im ersten Hauptteil entwirft Peter Unruh sodann einen Abriss der Verfassungstheorie des Grundgesetzes in Gestalt des einschlägigen Verfassungsbegriffs. Den Ausgangspunkt bildet die Autonomie als verfassungstheoretischer Basiswert, verstanden als Freiheit und Gleichheit des Individuums und verfassungsrechtlich verankert in Art. 1 Abs. 1 GG. Auf diesem Fundament erheben sich zwei tragende Säulen, die aus jeweils acht Teilbausteinen mit spezifischem Inhalt bestehen. So umfassen die Strukturelemente des Verfassungsbegriffs die Volkssouveränität, die Herrschaftskonstitution, den Vorrang und die Normativität der Verfassung, den Rahmencharakter, den umfassenden Charakter und die Universalität der Verfassung sowie die Kodifikation und die Verfassungsänderung. Die materialen Elemente hingegen setzen sich aus der repräsentativen Demokratie, der (horizontalen) Gewaltenteilung, der Herrschaft des Rechts, der Verfassungsgerichtsbarkeit, den Grundrechten, der vertikalen Gewaltenteilung, der Republik und der Sozialstaatlichkeit zusammen. Die so präzisierte Verfassungstheorie des Grundgesetzes liefert die Kontrastfolie für den Vergleich mit den verfassungstheoretischen Ansätzen von Hans Kelsen, Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller. Dieser Vergleich führt zu dem Ergebnis, dass keiner der analysierten Entwürfe zu einer vollständigen Rekonstruktion der Verfassungstheorie des Grundgesetzes taugt. Allerdings divergieren die Abweichungen bei den einzelnen Autoren im Hinblick auf die einzelnen Verfassungsbegriffselemente, und auch das Ausmaß der Abweichung ist unterschiedlich. Insgesamt liegt der wissenschaftliche Ertrag der Studie in einer Selbstvergewisserung darüber, was wir eigentlich tun, wenn wir uns auch heute noch auf diese "Klassiker der Verfassungstheorie" berufen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der soziale Rechtsstaat als Alternative zur autoritären Herrschaft.

Der soziale Rechtsstaat als Alternative zur autoritären Herrschaft. von Lee,  Eun-Jeung
Der konventionell anmutende Titel dieser Arbeit verrät nicht den brisanten Aspekt ihres Gegenstandes. Es geht nämlich um nichts Geringeres als um die Anwendbarkeit von normativen Prämissen und Erkenntnissen der Staats- und Demokratietheorie Hermann Hellers auf südkoreanische Verhältnisse. Seit Beginn der Industrialisierung ist der ökonomische Modernisierungsprozeß von ausgeprägten sozialen Disparitäten begleitet worden, die sich oft in schweren politischen Krisen entluden und nicht nur in den westlichen Ländern, sondern auch in der Dritten Welt den Demokratisierungsprozeß schwer belasteten, wenn nicht sogar unterbrachen und zu einer Regression in diktatorische Regime führten. Südkorea war dabei keine Ausnahme. Die historischen Erfahrungen zeigen eindeutig, daß derartige Probleme nicht mittels einer »autoritär-repressiven« Politik zu bewältigen sind, sondern nur durch konsequent durchgeführte wirtschaftliche und soziale Demokratisierung. Ohne Zweifel gehört Hermann Heller zu den sozialphilosophischen Köpfen, die sich in der Weimarer Republik dieser Krise stellten und nach Möglichkeiten einer Alternative in Gestalt eines demokratischen und zugleich sozialen Rechtsstaates suchten. In der vorliegenden Arbeit erläutert und kommentiert die Autorin die zu Unrecht in Vergessenheit geratene Theorie Hellers, die dem sehr viel bekannteren Ansatz Carl Schmitts an Bedeutung nicht nachsteht, und untersucht, inwieweit der Hellersche Entwurf des »Sozialen Rechtsstaates« für die Entwicklung zeitgenössischer, nicht-westlicher Gesellschaften wie Südkorea fruchtbar gemacht werden könnte.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz.

Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz. von Unruh,  Peter
Die herausragenden verfassungstheoretischen Positionen der Weimarer Staatsrechtslehre sind in der Staatsrechtslehre unter dem Grundgesetz immer noch präsent. Von besonderer Bedeutung sind die einschlägigen Theorien von Hans Kelsen, Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller. Der Umstand, dass vor allem diese Autoren bis heute eine beträchtliche Nachwirkung entfalten, wirft die Frage auf, ob ihre verfassungstheoretischen Entwürfe - insgesamt oder partiell - als taugliches Deutungsmuster für ein fundiertes Verständnis des Grundgesetzes dienen können. Der Versuch einer Antwort erfolgt hier auf der Grundlage eines verfassungstheoretischen Vergleichs. In einer kurzen Einleitung werden die fortbestehende Relevanz von Verfassungstheorie im Zeitalter der Globalisierung und die entsprechenden Bezüge zwischen der Weimarer und der aktuellen Staatsrechtslehre erläutert. Im ersten Hauptteil entwirft Peter Unruh sodann einen Abriss der Verfassungstheorie des Grundgesetzes in Gestalt des einschlägigen Verfassungsbegriffs. Den Ausgangspunkt bildet die Autonomie als verfassungstheoretischer Basiswert, verstanden als Freiheit und Gleichheit des Individuums und verfassungsrechtlich verankert in Art. 1 Abs. 1 GG. Auf diesem Fundament erheben sich zwei tragende Säulen, die aus jeweils acht Teilbausteinen mit spezifischem Inhalt bestehen. So umfassen die Strukturelemente des Verfassungsbegriffs die Volkssouveränität, die Herrschaftskonstitution, den Vorrang und die Normativität der Verfassung, den Rahmencharakter, den umfassenden Charakter und die Universalität der Verfassung sowie die Kodifikation und die Verfassungsänderung. Die materialen Elemente hingegen setzen sich aus der repräsentativen Demokratie, der (horizontalen) Gewaltenteilung, der Herrschaft des Rechts, der Verfassungsgerichtsbarkeit, den Grundrechten, der vertikalen Gewaltenteilung, der Republik und der Sozialstaatlichkeit zusammen. Die so präzisierte Verfassungstheorie des Grundgesetzes liefert die Kontrastfolie für den Vergleich mit den verfassungstheoretischen Ansätzen von Hans Kelsen, Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller. Dieser Vergleich führt zu dem Ergebnis, dass keiner der analysierten Entwürfe zu einer vollständigen Rekonstruktion der Verfassungstheorie des Grundgesetzes taugt. Allerdings divergieren die Abweichungen bei den einzelnen Autoren im Hinblick auf die einzelnen Verfassungsbegriffselemente, und auch das Ausmaß der Abweichung ist unterschiedlich. Insgesamt liegt der wissenschaftliche Ertrag der Studie in einer Selbstvergewisserung darüber, was wir eigentlich tun, wenn wir uns auch heute noch auf diese "Klassiker der Verfassungstheorie" berufen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Der soziale Rechtsstaat als Alternative zur autoritären Herrschaft.

Der soziale Rechtsstaat als Alternative zur autoritären Herrschaft. von Lee,  Eun-Jeung
Der konventionell anmutende Titel dieser Arbeit verrät nicht den brisanten Aspekt ihres Gegenstandes. Es geht nämlich um nichts Geringeres als um die Anwendbarkeit von normativen Prämissen und Erkenntnissen der Staats- und Demokratietheorie Hermann Hellers auf südkoreanische Verhältnisse. Seit Beginn der Industrialisierung ist der ökonomische Modernisierungsprozeß von ausgeprägten sozialen Disparitäten begleitet worden, die sich oft in schweren politischen Krisen entluden und nicht nur in den westlichen Ländern, sondern auch in der Dritten Welt den Demokratisierungsprozeß schwer belasteten, wenn nicht sogar unterbrachen und zu einer Regression in diktatorische Regime führten. Südkorea war dabei keine Ausnahme. Die historischen Erfahrungen zeigen eindeutig, daß derartige Probleme nicht mittels einer »autoritär-repressiven« Politik zu bewältigen sind, sondern nur durch konsequent durchgeführte wirtschaftliche und soziale Demokratisierung. Ohne Zweifel gehört Hermann Heller zu den sozialphilosophischen Köpfen, die sich in der Weimarer Republik dieser Krise stellten und nach Möglichkeiten einer Alternative in Gestalt eines demokratischen und zugleich sozialen Rechtsstaates suchten. In der vorliegenden Arbeit erläutert und kommentiert die Autorin die zu Unrecht in Vergessenheit geratene Theorie Hellers, die dem sehr viel bekannteren Ansatz Carl Schmitts an Bedeutung nicht nachsteht, und untersucht, inwieweit der Hellersche Entwurf des »Sozialen Rechtsstaates« für die Entwicklung zeitgenössischer, nicht-westlicher Gesellschaften wie Südkorea fruchtbar gemacht werden könnte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz.

Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz. von Unruh,  Peter
Die herausragenden verfassungstheoretischen Positionen der Weimarer Staatsrechtslehre sind in der Staatsrechtslehre unter dem Grundgesetz immer noch präsent. Von besonderer Bedeutung sind die einschlägigen Theorien von Hans Kelsen, Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller. Der Umstand, dass vor allem diese Autoren bis heute eine beträchtliche Nachwirkung entfalten, wirft die Frage auf, ob ihre verfassungstheoretischen Entwürfe - insgesamt oder partiell - als taugliches Deutungsmuster für ein fundiertes Verständnis des Grundgesetzes dienen können. Der Versuch einer Antwort erfolgt hier auf der Grundlage eines verfassungstheoretischen Vergleichs. In einer kurzen Einleitung werden die fortbestehende Relevanz von Verfassungstheorie im Zeitalter der Globalisierung und die entsprechenden Bezüge zwischen der Weimarer und der aktuellen Staatsrechtslehre erläutert. Im ersten Hauptteil entwirft Peter Unruh sodann einen Abriss der Verfassungstheorie des Grundgesetzes in Gestalt des einschlägigen Verfassungsbegriffs. Den Ausgangspunkt bildet die Autonomie als verfassungstheoretischer Basiswert, verstanden als Freiheit und Gleichheit des Individuums und verfassungsrechtlich verankert in Art. 1 Abs. 1 GG. Auf diesem Fundament erheben sich zwei tragende Säulen, die aus jeweils acht Teilbausteinen mit spezifischem Inhalt bestehen. So umfassen die Strukturelemente des Verfassungsbegriffs die Volkssouveränität, die Herrschaftskonstitution, den Vorrang und die Normativität der Verfassung, den Rahmencharakter, den umfassenden Charakter und die Universalität der Verfassung sowie die Kodifikation und die Verfassungsänderung. Die materialen Elemente hingegen setzen sich aus der repräsentativen Demokratie, der (horizontalen) Gewaltenteilung, der Herrschaft des Rechts, der Verfassungsgerichtsbarkeit, den Grundrechten, der vertikalen Gewaltenteilung, der Republik und der Sozialstaatlichkeit zusammen. Die so präzisierte Verfassungstheorie des Grundgesetzes liefert die Kontrastfolie für den Vergleich mit den verfassungstheoretischen Ansätzen von Hans Kelsen, Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller. Dieser Vergleich führt zu dem Ergebnis, dass keiner der analysierten Entwürfe zu einer vollständigen Rekonstruktion der Verfassungstheorie des Grundgesetzes taugt. Allerdings divergieren die Abweichungen bei den einzelnen Autoren im Hinblick auf die einzelnen Verfassungsbegriffselemente, und auch das Ausmaß der Abweichung ist unterschiedlich. Insgesamt liegt der wissenschaftliche Ertrag der Studie in einer Selbstvergewisserung darüber, was wir eigentlich tun, wenn wir uns auch heute noch auf diese "Klassiker der Verfassungstheorie" berufen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Hermann Hellers Theorie der Politik und des Staates

Hermann Hellers Theorie der Politik und des Staates von Henkel,  Michael
Hermann Heller (1891-1933) ist einer Gruppe von deutschen Staatsrechtslehrern der Weimarer Republik zuzurechnen, die sich gegen eine positivistische Beschränkung der Staatsrechtslehre auf rechtsnormative Fragen wandte und die eine Berücksichtigung sozialer, politischer und historischer Aspekte des Staates in eine juristische Wissenschaft vom Verfassungsstaat einforderte. Im Unterschied zu den anderen Vertretern einer solchen antipositivistischen Position zielte Heller nicht nur auf eine Neubesinnung der juristischen Staatslehre, sondern darüber hinaus auf die theoretische Grundlegung einer modernen Politikwissenschaft. Dies suchte er durch die Ausführung einer systematischen Theorie der Politik und des Staates zu realisieren, die vor allem in seinem Hauptwerk Staatslehre entfaltet ist. Michael Henkel unternimmt eine systematische Rekonstruktion dieser Theorie Hellers. Dabei werden die Genese der Theorie und sodann erstmals in der Forschung die sozialtheoretischen Grundlagen von Hellers Ansatz detailliert offengelegt und in ihren theoriegeschichtlichen Zusammenhang eingeordnet. Der Autor zeigt auch, wie Hellers wissenschaftliches Unternehmen als die spezifisch politikwissenschaftliche Ausprägung einer Sozialtheorie begriffen werden muß, die er im Leipzig der Zwischenkriegszeit gemeinsam mit seinen Kollegen Theodor Litt und Hans Freyer formuliert hat. Schließlich wird Hellers Theorie im Lichte aktueller Debatten in der Politikwissenschaft und der deutschen Staatsrechtslehre auf ihre Aktualität hin befragt. Hierbei erweist sich Hellers Ansatz als für eine Selbstverständigung der heutigen Politikwissenschaft überaus fruchtbar.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz.

Weimarer Staatsrechtslehre und Grundgesetz. von Unruh,  Peter
Die herausragenden verfassungstheoretischen Positionen der Weimarer Staatsrechtslehre sind in der Staatsrechtslehre unter dem Grundgesetz immer noch präsent. Von besonderer Bedeutung sind die einschlägigen Theorien von Hans Kelsen, Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller. Der Umstand, dass vor allem diese Autoren bis heute eine beträchtliche Nachwirkung entfalten, wirft die Frage auf, ob ihre verfassungstheoretischen Entwürfe - insgesamt oder partiell - als taugliches Deutungsmuster für ein fundiertes Verständnis des Grundgesetzes dienen können. Der Versuch einer Antwort erfolgt hier auf der Grundlage eines verfassungstheoretischen Vergleichs. In einer kurzen Einleitung werden die fortbestehende Relevanz von Verfassungstheorie im Zeitalter der Globalisierung und die entsprechenden Bezüge zwischen der Weimarer und der aktuellen Staatsrechtslehre erläutert. Im ersten Hauptteil entwirft Peter Unruh sodann einen Abriss der Verfassungstheorie des Grundgesetzes in Gestalt des einschlägigen Verfassungsbegriffs. Den Ausgangspunkt bildet die Autonomie als verfassungstheoretischer Basiswert, verstanden als Freiheit und Gleichheit des Individuums und verfassungsrechtlich verankert in Art. 1 Abs. 1 GG. Auf diesem Fundament erheben sich zwei tragende Säulen, die aus jeweils acht Teilbausteinen mit spezifischem Inhalt bestehen. So umfassen die Strukturelemente des Verfassungsbegriffs die Volkssouveränität, die Herrschaftskonstitution, den Vorrang und die Normativität der Verfassung, den Rahmencharakter, den umfassenden Charakter und die Universalität der Verfassung sowie die Kodifikation und die Verfassungsänderung. Die materialen Elemente hingegen setzen sich aus der repräsentativen Demokratie, der (horizontalen) Gewaltenteilung, der Herrschaft des Rechts, der Verfassungsgerichtsbarkeit, den Grundrechten, der vertikalen Gewaltenteilung, der Republik und der Sozialstaatlichkeit zusammen. Die so präzisierte Verfassungstheorie des Grundgesetzes liefert die Kontrastfolie für den Vergleich mit den verfassungstheoretischen Ansätzen von Hans Kelsen, Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller. Dieser Vergleich führt zu dem Ergebnis, dass keiner der analysierten Entwürfe zu einer vollständigen Rekonstruktion der Verfassungstheorie des Grundgesetzes taugt. Allerdings divergieren die Abweichungen bei den einzelnen Autoren im Hinblick auf die einzelnen Verfassungsbegriffselemente, und auch das Ausmaß der Abweichung ist unterschiedlich. Insgesamt liegt der wissenschaftliche Ertrag der Studie in einer Selbstvergewisserung darüber, was wir eigentlich tun, wenn wir uns auch heute noch auf diese "Klassiker der Verfassungstheorie" berufen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Der soziale Rechtsstaat als Alternative zur autoritären Herrschaft.

Der soziale Rechtsstaat als Alternative zur autoritären Herrschaft. von Lee,  Eun-Jeung
Der konventionell anmutende Titel dieser Arbeit verrät nicht den brisanten Aspekt ihres Gegenstandes. Es geht nämlich um nichts Geringeres als um die Anwendbarkeit von normativen Prämissen und Erkenntnissen der Staats- und Demokratietheorie Hermann Hellers auf südkoreanische Verhältnisse. Seit Beginn der Industrialisierung ist der ökonomische Modernisierungsprozeß von ausgeprägten sozialen Disparitäten begleitet worden, die sich oft in schweren politischen Krisen entluden und nicht nur in den westlichen Ländern, sondern auch in der Dritten Welt den Demokratisierungsprozeß schwer belasteten, wenn nicht sogar unterbrachen und zu einer Regression in diktatorische Regime führten. Südkorea war dabei keine Ausnahme. Die historischen Erfahrungen zeigen eindeutig, daß derartige Probleme nicht mittels einer »autoritär-repressiven« Politik zu bewältigen sind, sondern nur durch konsequent durchgeführte wirtschaftliche und soziale Demokratisierung. Ohne Zweifel gehört Hermann Heller zu den sozialphilosophischen Köpfen, die sich in der Weimarer Republik dieser Krise stellten und nach Möglichkeiten einer Alternative in Gestalt eines demokratischen und zugleich sozialen Rechtsstaates suchten. In der vorliegenden Arbeit erläutert und kommentiert die Autorin die zu Unrecht in Vergessenheit geratene Theorie Hellers, die dem sehr viel bekannteren Ansatz Carl Schmitts an Bedeutung nicht nachsteht, und untersucht, inwieweit der Hellersche Entwurf des »Sozialen Rechtsstaates« für die Entwicklung zeitgenössischer, nicht-westlicher Gesellschaften wie Südkorea fruchtbar gemacht werden könnte.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Gesammelte Schriften

Gesammelte Schriften von Borinski, Draht,  Martin, Heller,  Hermann, Müller,  Christoph, Niemeyer,  Gerhart, Stammer,  Otto
Mit nur 42 Jahren starb Hermann Heller am 5. November 1933 im spanischen Exil. Zu seinem Hauptwerk gehört das Werk Staatslehre, das er nicht mehr fertigstellen konnte. Heller prägte darin den Begriff des sozialen Rechtsstaats. Sein Gesamtwerk gilt als Grundlage sozialdemokratischen Staatsverständnisses. Seine Gesammelten Schriften setzen sich aus drei Bänden zusammen und liegen in der 2. Auflage von 1992 vor: Band 1: Orientierung und Entscheidung Band 2: Staatslehre als politische Wissenschaft Band 3: Recht, Staat, Macht "Hellers ganzes wissenschaftliches Leben [war] auf die Aufgabe gerichtet, die demokratischen und sozialen Möglichkeiten der Verfassung von Weimar zu nutzen und zu vertiefen. […] Gelang es nicht, eine soziale Demokratie aufzubauen, so fürchtete Heller, es könnte der gesamte Kulturzusammenhang abreißen, der seit der Antike, der Renaissance und der Aufklärung in immer neuen Anläufen die Befreiung der Menschen aus Unterdrückung und Unselbständigkeit bewirkt hatte. Die Gewaltherrschaft Hitlers und seiner Anhänger hat eine solche Katastrophe herbeigeführt, und wir müssen uns heute auf die menschlichen und gesellschaftlichen Grundlagen der Demokratie ganz neu besinnen. Hellers Werk ist bei der Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit unersetzlich." Aus dem Vorwort zur ersten Auflage
Aktualisiert: 2023-04-19
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Linke Juristen in der Weimarer Republik

Linke Juristen in der Weimarer Republik von Gangl,  Manfred
Der staatsrechtliche Diskurs linker Juristen liegt zur allgemeinen Staatsrechtsdebatte der Weimarer Republik eigentümlich quer. Er geht weder umstandslos in die üblichen Unterscheidungen von Demokraten und Antidemokraten, Rechtspositivisten und Antipositivisten auf, noch läßt er sich klar davon abgrenzen. Die Positionen linker Juristen mögen sich inhaltlich mit denen der bekannten Kommentatoren der Weimarer Reichsverfassung, Gerhard Anschütz und Richard Thoma, oder Gustav Radbruchs, des zeitweiligen sozialdemokratischen Justizministers oder auch Hans Kelsens, Begründer der reinen Rechtslehre und Gründer der demokratischen Verfassung Österreichs decken, ohne jedoch deren rechtspositivistische Prämissen vollständig zu teilen. Sie können aber auch mit deren theoretischen und oft genug politischen Gegnern, mit den Positionen eines Carl Schmitt oder Rudolf Smend analytisch und methodisch konform gehen, und dennoch konträre politische Folgerungen ziehen. In dem Versuch, die Umrisse und Inhalte eines linken staatsrechtlichen Diskurses zu bestimmen, liegt daher theoretische und politische Brisanz.
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