Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. von Dreibus,  Alexandra, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die wirksame Vertretung eines ausländischen Vertragspartners hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen erhebliche Bedeutung. Dies war Anlaß, das Vertretungsrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Auswirkungen der europäischen Rechtsangleichung hierauf zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen Ausgestaltung, Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Einführend wird die Struktur dieser verselbständigten Rechtsträger unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten analysiert. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen erweist sich die Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den Verbandszweck aufgrund der Ultra-Vires-Lehre als maßgeblicher Faktor für das englische Vertretungsrecht. Hieraus resultieren im Bereich der Vertretung von Kapitalgesellschaften erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Gesellschaftsrecht. Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Ultra-Vires-Lehre von ihrem Ursprung bis zu ihrer weitgehenden Abschaffung durch die Umsetzung der Ersten Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 9. März 1968 (68/151/EWG) im englischen Recht nach. Die Abkehr des englischen Rechts von der Ultra-Vires-Lehre wird vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zielsetzungen der europarechtlichen Bestimmungen und der englischen Rechtsordnung erläutert. Der mit der Ultra-Vires-Lehre bezweckte Anteilseigner- und Gläubigerschutz wird dem in der deutschen Rechtsordnung vorherrschenden Prinzip des Verkehrsschutzes gegenübergestellt. Eine abschließende Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß zur Verwirklichung dieser Prinzipien im englischen Recht die Ultra-Vires-Lehre nicht erforderlich ist. Zum Schutz der Anteilseigner und Gläubiger werden Regelungen zur Kapitalerhaltung und zur Verantwortlichkeit der Vertretungsorgane gegenüber der Gesellschaft für ausreichend erachtet. Trotz der Angleichung des Vertretungsrechts durch die Erste Gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie bestehen weiterhin Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung, die für die Praxis beachtlich sind. Dies führt im Ergebnis zu der Feststellung, daß das englische Vertretungsrecht den europarechtlichen Anforderungen an den Verkehrsschutz nicht vollständig entspricht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. von Dreibus,  Alexandra, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die wirksame Vertretung eines ausländischen Vertragspartners hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen erhebliche Bedeutung. Dies war Anlaß, das Vertretungsrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Auswirkungen der europäischen Rechtsangleichung hierauf zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen Ausgestaltung, Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Einführend wird die Struktur dieser verselbständigten Rechtsträger unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten analysiert. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen erweist sich die Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den Verbandszweck aufgrund der Ultra-Vires-Lehre als maßgeblicher Faktor für das englische Vertretungsrecht. Hieraus resultieren im Bereich der Vertretung von Kapitalgesellschaften erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Gesellschaftsrecht. Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Ultra-Vires-Lehre von ihrem Ursprung bis zu ihrer weitgehenden Abschaffung durch die Umsetzung der Ersten Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 9. März 1968 (68/151/EWG) im englischen Recht nach. Die Abkehr des englischen Rechts von der Ultra-Vires-Lehre wird vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zielsetzungen der europarechtlichen Bestimmungen und der englischen Rechtsordnung erläutert. Der mit der Ultra-Vires-Lehre bezweckte Anteilseigner- und Gläubigerschutz wird dem in der deutschen Rechtsordnung vorherrschenden Prinzip des Verkehrsschutzes gegenübergestellt. Eine abschließende Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß zur Verwirklichung dieser Prinzipien im englischen Recht die Ultra-Vires-Lehre nicht erforderlich ist. Zum Schutz der Anteilseigner und Gläubiger werden Regelungen zur Kapitalerhaltung und zur Verantwortlichkeit der Vertretungsorgane gegenüber der Gesellschaft für ausreichend erachtet. Trotz der Angleichung des Vertretungsrechts durch die Erste Gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie bestehen weiterhin Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung, die für die Praxis beachtlich sind. Dies führt im Ergebnis zu der Feststellung, daß das englische Vertretungsrecht den europarechtlichen Anforderungen an den Verkehrsschutz nicht vollständig entspricht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mortgage und Charge.

Mortgage und Charge. von Hofmann,  Carsten
Solange das Recht der Kreditsicherheiten auf europäischer Ebene noch nicht vereinheitlicht ist, besteht ein großes Bedürfnis des internationalen Handelsverkehrs an rechtsvergleichenden Darstellungen des Rechts der Kreditsicherheiten der EU Mitgliedsstaaten. Mortgage und Charge sind die am häufigsten bestellten Kreditsicherheiten an Sachen und Rechten des englischen Rechts. Die Floating Charge, die am gesamten Vermögen einer Kapitalgesellschaft bestellt werden kann, ist die bedeutendste Kreditsicherheit im englischen Wirtschaftsleben überhaupt. Die vorliegende Arbeit ist vornehmlich an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet. Die Darstellung der vertraglichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der englischen Kreditsicherheiten nimmt einen breiten Raum ein. Die rechtsvergleichenden Ausführungen am Ende der Arbeit erleichtern dem Leser durch den Vergleich der englischen mit der deutschen Rechtslage den Zugang zu den ihm fremden Rechtsinstituten.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sanktionen gegen Insiderhandel.

Sanktionen gegen Insiderhandel. von Mennicke,  Petra R.
Ausgehend von der Frage, mit welchen Sanktionen Insidergeschäfte an der Börse belegt werden sollten, hat die Verfasserin eine grundlegende Untersuchung zur Insiderproblematik vorgenommen, die im Ergebnis zu einem differenzierten Vorschlag für die Strafvorschrift im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) führt. Nach einer Einführung in die Problematik wird die Frage erörtert, warum Insidergeschäfte überhaupt verboten werden sollen. Die Verfasserin bejaht die Verbotswürdigkeit und begründet dieses mit der Marktmacht des Insiders, die er aufgrund des Informationsgefälles zu den übrigen Anlegern hat. Nach einer Erörterung der Vorgaben der EG-Insider-Richtlinie bezüglich der Sanktionierung wird das US-amerikanische Insiderrecht ausführlich dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Schwerpunkt sind die vielfältigen Sanktionierungsmöglichkeiten des Straf- und Zivilrechts, die Gesetzgeber und Rechtsprechung insbesondere in den 80er Jahren geschaffen haben. Diese werden an dem zur Verbotswürdigkeit gefundenen Ergebnis gemessen. Als wichtiges Beispiel für ein europäisches Insiderrecht wird das von Großbritannien behandelt. Im letzten Teil der Arbeit erfolgt - ausgehend von dem zur Verbotswürdigkeit gefundenen Ergebnis - auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung im WpHG eine Auseinandersetzung mit der bislang in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung noch offenen Frage der Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit von Insiderhandel, die die nach dem vom WpHG geschützten Rechtsgut einschließt. Im Ergebnis wird die strafrechtliche Ahndung für zulässig gehalten. Die Erörterung der Schutzgesetzeigenschaft des Insiderhandelsverbots im WpHG und die Formulierung eines eigenen Vorschlags runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sanktionen gegen Insiderhandel.

Sanktionen gegen Insiderhandel. von Mennicke,  Petra R.
Ausgehend von der Frage, mit welchen Sanktionen Insidergeschäfte an der Börse belegt werden sollten, hat die Verfasserin eine grundlegende Untersuchung zur Insiderproblematik vorgenommen, die im Ergebnis zu einem differenzierten Vorschlag für die Strafvorschrift im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) führt. Nach einer Einführung in die Problematik wird die Frage erörtert, warum Insidergeschäfte überhaupt verboten werden sollen. Die Verfasserin bejaht die Verbotswürdigkeit und begründet dieses mit der Marktmacht des Insiders, die er aufgrund des Informationsgefälles zu den übrigen Anlegern hat. Nach einer Erörterung der Vorgaben der EG-Insider-Richtlinie bezüglich der Sanktionierung wird das US-amerikanische Insiderrecht ausführlich dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Schwerpunkt sind die vielfältigen Sanktionierungsmöglichkeiten des Straf- und Zivilrechts, die Gesetzgeber und Rechtsprechung insbesondere in den 80er Jahren geschaffen haben. Diese werden an dem zur Verbotswürdigkeit gefundenen Ergebnis gemessen. Als wichtiges Beispiel für ein europäisches Insiderrecht wird das von Großbritannien behandelt. Im letzten Teil der Arbeit erfolgt - ausgehend von dem zur Verbotswürdigkeit gefundenen Ergebnis - auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung im WpHG eine Auseinandersetzung mit der bislang in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung noch offenen Frage der Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit von Insiderhandel, die die nach dem vom WpHG geschützten Rechtsgut einschließt. Im Ergebnis wird die strafrechtliche Ahndung für zulässig gehalten. Die Erörterung der Schutzgesetzeigenschaft des Insiderhandelsverbots im WpHG und die Formulierung eines eigenen Vorschlags runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Mortgage und Charge.

Mortgage und Charge. von Hofmann,  Carsten
Solange das Recht der Kreditsicherheiten auf europäischer Ebene noch nicht vereinheitlicht ist, besteht ein großes Bedürfnis des internationalen Handelsverkehrs an rechtsvergleichenden Darstellungen des Rechts der Kreditsicherheiten der EU Mitgliedsstaaten. Mortgage und Charge sind die am häufigsten bestellten Kreditsicherheiten an Sachen und Rechten des englischen Rechts. Die Floating Charge, die am gesamten Vermögen einer Kapitalgesellschaft bestellt werden kann, ist die bedeutendste Kreditsicherheit im englischen Wirtschaftsleben überhaupt. Die vorliegende Arbeit ist vornehmlich an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet. Die Darstellung der vertraglichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der englischen Kreditsicherheiten nimmt einen breiten Raum ein. Die rechtsvergleichenden Ausführungen am Ende der Arbeit erleichtern dem Leser durch den Vergleich der englischen mit der deutschen Rechtslage den Zugang zu den ihm fremden Rechtsinstituten.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Sanktionen gegen Insiderhandel.

Sanktionen gegen Insiderhandel. von Mennicke,  Petra R.
Ausgehend von der Frage, mit welchen Sanktionen Insidergeschäfte an der Börse belegt werden sollten, hat die Verfasserin eine grundlegende Untersuchung zur Insiderproblematik vorgenommen, die im Ergebnis zu einem differenzierten Vorschlag für die Strafvorschrift im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) führt. Nach einer Einführung in die Problematik wird die Frage erörtert, warum Insidergeschäfte überhaupt verboten werden sollen. Die Verfasserin bejaht die Verbotswürdigkeit und begründet dieses mit der Marktmacht des Insiders, die er aufgrund des Informationsgefälles zu den übrigen Anlegern hat. Nach einer Erörterung der Vorgaben der EG-Insider-Richtlinie bezüglich der Sanktionierung wird das US-amerikanische Insiderrecht ausführlich dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Schwerpunkt sind die vielfältigen Sanktionierungsmöglichkeiten des Straf- und Zivilrechts, die Gesetzgeber und Rechtsprechung insbesondere in den 80er Jahren geschaffen haben. Diese werden an dem zur Verbotswürdigkeit gefundenen Ergebnis gemessen. Als wichtiges Beispiel für ein europäisches Insiderrecht wird das von Großbritannien behandelt. Im letzten Teil der Arbeit erfolgt - ausgehend von dem zur Verbotswürdigkeit gefundenen Ergebnis - auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung im WpHG eine Auseinandersetzung mit der bislang in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung noch offenen Frage der Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit von Insiderhandel, die die nach dem vom WpHG geschützten Rechtsgut einschließt. Im Ergebnis wird die strafrechtliche Ahndung für zulässig gehalten. Die Erörterung der Schutzgesetzeigenschaft des Insiderhandelsverbots im WpHG und die Formulierung eines eigenen Vorschlags runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Sanktionen gegen Insiderhandel.

Sanktionen gegen Insiderhandel. von Mennicke,  Petra R.
Ausgehend von der Frage, mit welchen Sanktionen Insidergeschäfte an der Börse belegt werden sollten, hat die Verfasserin eine grundlegende Untersuchung zur Insiderproblematik vorgenommen, die im Ergebnis zu einem differenzierten Vorschlag für die Strafvorschrift im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) führt. Nach einer Einführung in die Problematik wird die Frage erörtert, warum Insidergeschäfte überhaupt verboten werden sollen. Die Verfasserin bejaht die Verbotswürdigkeit und begründet dieses mit der Marktmacht des Insiders, die er aufgrund des Informationsgefälles zu den übrigen Anlegern hat. Nach einer Erörterung der Vorgaben der EG-Insider-Richtlinie bezüglich der Sanktionierung wird das US-amerikanische Insiderrecht ausführlich dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Schwerpunkt sind die vielfältigen Sanktionierungsmöglichkeiten des Straf- und Zivilrechts, die Gesetzgeber und Rechtsprechung insbesondere in den 80er Jahren geschaffen haben. Diese werden an dem zur Verbotswürdigkeit gefundenen Ergebnis gemessen. Als wichtiges Beispiel für ein europäisches Insiderrecht wird das von Großbritannien behandelt. Im letzten Teil der Arbeit erfolgt - ausgehend von dem zur Verbotswürdigkeit gefundenen Ergebnis - auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung im WpHG eine Auseinandersetzung mit der bislang in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung noch offenen Frage der Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit von Insiderhandel, die die nach dem vom WpHG geschützten Rechtsgut einschließt. Im Ergebnis wird die strafrechtliche Ahndung für zulässig gehalten. Die Erörterung der Schutzgesetzeigenschaft des Insiderhandelsverbots im WpHG und die Formulierung eines eigenen Vorschlags runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. von Dreibus,  Alexandra, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die wirksame Vertretung eines ausländischen Vertragspartners hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen erhebliche Bedeutung. Dies war Anlaß, das Vertretungsrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Auswirkungen der europäischen Rechtsangleichung hierauf zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen Ausgestaltung, Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Einführend wird die Struktur dieser verselbständigten Rechtsträger unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten analysiert. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen erweist sich die Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den Verbandszweck aufgrund der Ultra-Vires-Lehre als maßgeblicher Faktor für das englische Vertretungsrecht. Hieraus resultieren im Bereich der Vertretung von Kapitalgesellschaften erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Gesellschaftsrecht. Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Ultra-Vires-Lehre von ihrem Ursprung bis zu ihrer weitgehenden Abschaffung durch die Umsetzung der Ersten Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 9. März 1968 (68/151/EWG) im englischen Recht nach. Die Abkehr des englischen Rechts von der Ultra-Vires-Lehre wird vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zielsetzungen der europarechtlichen Bestimmungen und der englischen Rechtsordnung erläutert. Der mit der Ultra-Vires-Lehre bezweckte Anteilseigner- und Gläubigerschutz wird dem in der deutschen Rechtsordnung vorherrschenden Prinzip des Verkehrsschutzes gegenübergestellt. Eine abschließende Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß zur Verwirklichung dieser Prinzipien im englischen Recht die Ultra-Vires-Lehre nicht erforderlich ist. Zum Schutz der Anteilseigner und Gläubiger werden Regelungen zur Kapitalerhaltung und zur Verantwortlichkeit der Vertretungsorgane gegenüber der Gesellschaft für ausreichend erachtet. Trotz der Angleichung des Vertretungsrechts durch die Erste Gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie bestehen weiterhin Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung, die für die Praxis beachtlich sind. Dies führt im Ergebnis zu der Feststellung, daß das englische Vertretungsrecht den europarechtlichen Anforderungen an den Verkehrsschutz nicht vollständig entspricht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Sanktionen gegen Insiderhandel.

Sanktionen gegen Insiderhandel. von Mennicke,  Petra R.
Ausgehend von der Frage, mit welchen Sanktionen Insidergeschäfte an der Börse belegt werden sollten, hat die Verfasserin eine grundlegende Untersuchung zur Insiderproblematik vorgenommen, die im Ergebnis zu einem differenzierten Vorschlag für die Strafvorschrift im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) führt. Nach einer Einführung in die Problematik wird die Frage erörtert, warum Insidergeschäfte überhaupt verboten werden sollen. Die Verfasserin bejaht die Verbotswürdigkeit und begründet dieses mit der Marktmacht des Insiders, die er aufgrund des Informationsgefälles zu den übrigen Anlegern hat. Nach einer Erörterung der Vorgaben der EG-Insider-Richtlinie bezüglich der Sanktionierung wird das US-amerikanische Insiderrecht ausführlich dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Schwerpunkt sind die vielfältigen Sanktionierungsmöglichkeiten des Straf- und Zivilrechts, die Gesetzgeber und Rechtsprechung insbesondere in den 80er Jahren geschaffen haben. Diese werden an dem zur Verbotswürdigkeit gefundenen Ergebnis gemessen. Als wichtiges Beispiel für ein europäisches Insiderrecht wird das von Großbritannien behandelt. Im letzten Teil der Arbeit erfolgt - ausgehend von dem zur Verbotswürdigkeit gefundenen Ergebnis - auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung im WpHG eine Auseinandersetzung mit der bislang in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung noch offenen Frage der Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit von Insiderhandel, die die nach dem vom WpHG geschützten Rechtsgut einschließt. Im Ergebnis wird die strafrechtliche Ahndung für zulässig gehalten. Die Erörterung der Schutzgesetzeigenschaft des Insiderhandelsverbots im WpHG und die Formulierung eines eigenen Vorschlags runden die Untersuchung ab.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Mortgage und Charge.

Mortgage und Charge. von Hofmann,  Carsten
Solange das Recht der Kreditsicherheiten auf europäischer Ebene noch nicht vereinheitlicht ist, besteht ein großes Bedürfnis des internationalen Handelsverkehrs an rechtsvergleichenden Darstellungen des Rechts der Kreditsicherheiten der EU Mitgliedsstaaten. Mortgage und Charge sind die am häufigsten bestellten Kreditsicherheiten an Sachen und Rechten des englischen Rechts. Die Floating Charge, die am gesamten Vermögen einer Kapitalgesellschaft bestellt werden kann, ist die bedeutendste Kreditsicherheit im englischen Wirtschaftsleben überhaupt. Die vorliegende Arbeit ist vornehmlich an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtet. Die Darstellung der vertraglichen Ausgestaltungsmöglichkeiten der englischen Kreditsicherheiten nimmt einen breiten Raum ein. Die rechtsvergleichenden Ausführungen am Ende der Arbeit erleichtern dem Leser durch den Vergleich der englischen mit der deutschen Rechtslage den Zugang zu den ihm fremden Rechtsinstituten.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. von Dreibus,  Alexandra, Hadding,  Walther, Schneider,  Uwe H.
Die wirksame Vertretung eines ausländischen Vertragspartners hat für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen erhebliche Bedeutung. Dies war Anlaß, das Vertretungsrecht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Auswirkungen der europäischen Rechtsangleichung hierauf zu untersuchen. Im Mittelpunkt stehen Ausgestaltung, Umfang, Grenzen und Nachweis der Vertretungsmacht in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie den öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Einführend wird die Struktur dieser verselbständigten Rechtsträger unter rechtsvergleichenden Gesichtspunkten analysiert. Im Zusammenhang mit den juristischen Personen erweist sich die Begrenzung der Rechtsfähigkeit durch den Verbandszweck aufgrund der Ultra-Vires-Lehre als maßgeblicher Faktor für das englische Vertretungsrecht. Hieraus resultieren im Bereich der Vertretung von Kapitalgesellschaften erhebliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Gesellschaftsrecht. Die Autorin zeichnet die Entwicklung der Ultra-Vires-Lehre von ihrem Ursprung bis zu ihrer weitgehenden Abschaffung durch die Umsetzung der Ersten Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie vom 9. März 1968 (68/151/EWG) im englischen Recht nach. Die Abkehr des englischen Rechts von der Ultra-Vires-Lehre wird vor dem Hintergrund unterschiedlicher Zielsetzungen der europarechtlichen Bestimmungen und der englischen Rechtsordnung erläutert. Der mit der Ultra-Vires-Lehre bezweckte Anteilseigner- und Gläubigerschutz wird dem in der deutschen Rechtsordnung vorherrschenden Prinzip des Verkehrsschutzes gegenübergestellt. Eine abschließende Bewertung kommt zu dem Ergebnis, daß zur Verwirklichung dieser Prinzipien im englischen Recht die Ultra-Vires-Lehre nicht erforderlich ist. Zum Schutz der Anteilseigner und Gläubiger werden Regelungen zur Kapitalerhaltung und zur Verantwortlichkeit der Vertretungsorgane gegenüber der Gesellschaft für ausreichend erachtet. Trotz der Angleichung des Vertretungsrechts durch die Erste Gesellschaftsrechtliche EG-Richtlinie bestehen weiterhin Unterschiede zur deutschen Rechtsordnung, die für die Praxis beachtlich sind. Dies führt im Ergebnis zu der Feststellung, daß das englische Vertretungsrecht den europarechtlichen Anforderungen an den Verkehrsschutz nicht vollständig entspricht.
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