Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich.

Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich. von Nitschke,  Hartmut
Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Personengesellschaftsrecht herauszuarbeiten. Eine eingehende Beschäftigung mit diesem Teilbereich des Gesellschaftsrechts lohnt nicht zuletzt deshalb, weil mit dem Fortschreiten der europäischen Integration auch das Bedürfnis wächst, die Barrieren für die grenzüberschreitende Gründung und Betätigung von Personengesellschaften zu identifizieren und zu beseitigen. Der Verfasser vergleicht zunächst die Gesellschaftsbegriffe des französischen und des deutschen Rechts. Sodann widmet er sich den unterschiedlichen Konzepten der Vermögenszuordnung. Er erläutert, weshalb beide Rechtsordnungen bei der Anerkennung der Personengesellschaften als Rechtssubjekte unterschiedliche Wege gegangen sind und stellt die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen dar. Im Anschluss untersucht er, ob die sonstigen Unterschiede im Recht der deutschen und französischen Personengesellschaften auf der unterschiedlichen Entscheidung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit beruhen oder anderen Ursachen zuzuschreiben sind. Dabei berücksichtigt er zahlreiche aktuelle Rechtsfragen beider Rechtsordnungen und legt einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Rolle der handelsrechtlichen Gesellschaften. Angesichts der Vielzahl und der Verschiedenartigkeit der im französischen und deutschen Recht verfügbaren Gesellschaftsformen regt der Verfasser abschließend an, die bisher übliche Zuordnung einander entsprechender Gesellschaftstypen zu überdenken.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme.

Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme. von Schley,  Michael
Die Haftung des Warenherstellers in Frankreich gehört seit langem zu einem der unübersichtlichsten Bereiche des französischen Rechts. Sie ist geprägt von einer Gemengelage verschiedener materiellrechtlicher Haftungsgrundlagen, deren Komplexität sich auf der Ebene des internationalen Privat- und Zivilprozeßrechts Frankreichs fortsetzt. Der Autor analysiert im ersten Teil ausführlich die einzelnen materiellrechtlichen Haftungsgrundlagen des französischen Produkthaftungsrechts. Im zweiten Teil untersucht er, wie sich die verschiedenen Haftungsregime im französischen IPR und IZPR niederschlagen und welche häufig noch ungeklärten Probleme sich hieraus im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr mit Deutschland ergeben. Dies wird u. a. anhand typisierter Fallkonstellationen sowohl aus der Sicht eines französischen Gerichts als auch aus derjenigen eines deutschen Gerichts dargestellt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Neue Gestaltungsfreiheit im französischen Gesellschaftsrecht: Die Société par actions simplifiée (SAS).

Neue Gestaltungsfreiheit im französischen Gesellschaftsrecht: Die Société par actions simplifiée (SAS). von Hirschmann,  Christoph
In Frankreich existiert seit dem Jahr 1994 eine Rechtsform bislang unbekannten Typs: Die Société par actions simplifiée (SAS). Mit ihr befaßt sich die von Christoph Hirschmann vorgelegte Arbeit. Sie enthält eine umfangreiche Darstellung des Rechts der SAS und ist unterteilt in einen das nationale Recht der SAS darstellenden und in einen europäischen Teil. Zunächst arbeitet Hirschmann die dogmatischen Grundlagen der SAS heraus und ordnet diese Rechtsform systematisch in das französische Gesellschaftsrecht ein. Dabei zeigt sich, daß es sich bei der SAS um eine Mischform aus Kapitalgesellschaft und personalisierter ("intuitus personae") Gesellschaft handelt. Die Einführung dieser neuen Rechtsform beruhte auf einer weitreichenden Unzufriedenheit von Praxis und Wissenschaft über die Starre des geltenden Gesellschaftsrechts, insbesondere was die Gründung gemeinsamer Tochtergesellschaften und die Bildung von Holdingstrukturen betrifft. Diese Tatsache arbeitet Hirschmann mit einer Darstellung der bis 1994 bestehenden Möglichkeiten, unternehmenspolitische Ziele zu verwirklichen, auf. Es folgt die Darstellung des Binnenrechts der SAS, dessen Besonderheit in der weitreichenden Gestaltungsfreiheit der Satzungsgeber liegt. In europarechtlicher Hinsicht geht der Autor der Frage nach, ob die europäischen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der Schaffung neuer Rechtsformen wie der SAS (oder auch der deutschen Partnerschaft) entgegenstehen. Die besondere Brisanz dieser Frage liegt darin, daß der französische Gesetzgeber mit der SAS eine Rechtsform "im Nähebereich" dieser Richtlinien geschaffen hat und sie so deren Anwendbarkeit zu entziehen sucht. Hirschmann gelangt zu dem Ergebnis, daß es den nationalen Gesetzgebern grundsätzlich nicht verwehrt ist, neue Rechtsformen - auch im Nähebereich der Richtlinien - zu schaffen. Eine Grenze bildet allerdings die "Lehre von der Umgehung von Richtlinien".
Aktualisiert: 2023-06-15
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Risikostrukturen des Überweisungsverkehrs im französischen Recht.

Risikostrukturen des Überweisungsverkehrs im französischen Recht. von Schmidt,  Christine
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen wurde das deutsche Überweisungsrecht grundlegend umgestaltet. In der Literatur hat die Neugestaltung zum Teil Kritik erfahren. Bemängelt wurde insbesondere, das neue Recht breche mit herkömmlichen Risikostrukturen des deutschen Überweisungsrechts. Christine Schmidt stellt dagegen heraus, daß die neue Risikoverteilung sinnvoll ist. Belegt wird dies durch eine umfassende Untersuchung des französischen Überweisungsrechts, das in seinen Grundstrukturen den Vorgaben der Richtlinie bereits entsprach. Durch eine systematische Analyse der französischen Rechtsprechung und Literatur werden die Risikostrukturen des französischen Überweisungsrechts entwickelt. So findet die Autorin argumentative Grundlagen für eine angemessene Bewältigung von Haftungskonflikten unter dem neuen deutschen Überweisungsrecht. Bei der Analyse des französischen Rechts wird nach den verschiedenen Haftungsbeziehungen im Überweisungsverkehr differenziert. Zunächst werden Ansprüche des Überweisenden gegen die übrigen Teilnehmer am Zahlungsverkehr untersucht und dabei nach der Art des Fehlschlagens der Überweisung unterschieden. Hierbei zeigt sich, daß die Haftung bei der Bank des Überweisenden konzentriert wird. Sie trifft nicht nur eine Garantiehaftung bei Verlust des Überweisungsbetrags, sondern sie hat auch für ein Verschulden von Zwischenbanken einzustehen. Die Untersuchung von Regreßansprüchen der überweisenden Bank gegen die anderen am Zahlungsvorgang beteiligten Banken zeigt, daß ein solcher Regreß nur sehr beschränkt möglich ist. Der Erfolg von Bereicherungsansprüchen der überweisenden Bank gegen den Überweisungsempfänger erweist sich als weitgehend davon abhängig, wo der Mangel eingetreten ist: Fehlt zwischen Überweisendem und Überweisungsempfänger ein Rechtsgrund für die Zahlung, steht der Bank grundsätzlich ein Direktanspruch gegen den Überweisungsempfänger zu. Dagegen scheiden bei Mängeln, die ausschließlich das Verhältnis des Überweisenden zu seiner Bank betreffen, Bereicherungsansprüche der Bank gegen den Überweisungsempfänger von vornherein aus. Der Bank bleiben Bereicherungsansprüche gegen den Überweisenden - allerdings in engen Grenzen - nämlich nur, soweit die Überweisung der Bank eine Schuld des Überweisenden gegenüber dem Überweisungsempfänger tilgte.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Risikostrukturen des Überweisungsverkehrs im französischen Recht.

Risikostrukturen des Überweisungsverkehrs im französischen Recht. von Schmidt,  Christine
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen wurde das deutsche Überweisungsrecht grundlegend umgestaltet. In der Literatur hat die Neugestaltung zum Teil Kritik erfahren. Bemängelt wurde insbesondere, das neue Recht breche mit herkömmlichen Risikostrukturen des deutschen Überweisungsrechts. Christine Schmidt stellt dagegen heraus, daß die neue Risikoverteilung sinnvoll ist. Belegt wird dies durch eine umfassende Untersuchung des französischen Überweisungsrechts, das in seinen Grundstrukturen den Vorgaben der Richtlinie bereits entsprach. Durch eine systematische Analyse der französischen Rechtsprechung und Literatur werden die Risikostrukturen des französischen Überweisungsrechts entwickelt. So findet die Autorin argumentative Grundlagen für eine angemessene Bewältigung von Haftungskonflikten unter dem neuen deutschen Überweisungsrecht. Bei der Analyse des französischen Rechts wird nach den verschiedenen Haftungsbeziehungen im Überweisungsverkehr differenziert. Zunächst werden Ansprüche des Überweisenden gegen die übrigen Teilnehmer am Zahlungsverkehr untersucht und dabei nach der Art des Fehlschlagens der Überweisung unterschieden. Hierbei zeigt sich, daß die Haftung bei der Bank des Überweisenden konzentriert wird. Sie trifft nicht nur eine Garantiehaftung bei Verlust des Überweisungsbetrags, sondern sie hat auch für ein Verschulden von Zwischenbanken einzustehen. Die Untersuchung von Regreßansprüchen der überweisenden Bank gegen die anderen am Zahlungsvorgang beteiligten Banken zeigt, daß ein solcher Regreß nur sehr beschränkt möglich ist. Der Erfolg von Bereicherungsansprüchen der überweisenden Bank gegen den Überweisungsempfänger erweist sich als weitgehend davon abhängig, wo der Mangel eingetreten ist: Fehlt zwischen Überweisendem und Überweisungsempfänger ein Rechtsgrund für die Zahlung, steht der Bank grundsätzlich ein Direktanspruch gegen den Überweisungsempfänger zu. Dagegen scheiden bei Mängeln, die ausschließlich das Verhältnis des Überweisenden zu seiner Bank betreffen, Bereicherungsansprüche der Bank gegen den Überweisungsempfänger von vornherein aus. Der Bank bleiben Bereicherungsansprüche gegen den Überweisenden - allerdings in engen Grenzen - nämlich nur, soweit die Überweisung der Bank eine Schuld des Überweisenden gegenüber dem Überweisungsempfänger tilgte.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich.

Das Recht der Personengesellschaften in Deutschland und Frankreich. von Nitschke,  Hartmut
Ziel der Arbeit ist es, die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Personengesellschaftsrecht herauszuarbeiten. Eine eingehende Beschäftigung mit diesem Teilbereich des Gesellschaftsrechts lohnt nicht zuletzt deshalb, weil mit dem Fortschreiten der europäischen Integration auch das Bedürfnis wächst, die Barrieren für die grenzüberschreitende Gründung und Betätigung von Personengesellschaften zu identifizieren und zu beseitigen. Der Verfasser vergleicht zunächst die Gesellschaftsbegriffe des französischen und des deutschen Rechts. Sodann widmet er sich den unterschiedlichen Konzepten der Vermögenszuordnung. Er erläutert, weshalb beide Rechtsordnungen bei der Anerkennung der Personengesellschaften als Rechtssubjekte unterschiedliche Wege gegangen sind und stellt die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen dar. Im Anschluss untersucht er, ob die sonstigen Unterschiede im Recht der deutschen und französischen Personengesellschaften auf der unterschiedlichen Entscheidung hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit beruhen oder anderen Ursachen zuzuschreiben sind. Dabei berücksichtigt er zahlreiche aktuelle Rechtsfragen beider Rechtsordnungen und legt einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Rolle der handelsrechtlichen Gesellschaften. Angesichts der Vielzahl und der Verschiedenartigkeit der im französischen und deutschen Recht verfügbaren Gesellschaftsformen regt der Verfasser abschließend an, die bisher übliche Zuordnung einander entsprechender Gesellschaftstypen zu überdenken.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme.

Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme. von Schley,  Michael
Die Haftung des Warenherstellers in Frankreich gehört seit langem zu einem der unübersichtlichsten Bereiche des französischen Rechts. Sie ist geprägt von einer Gemengelage verschiedener materiellrechtlicher Haftungsgrundlagen, deren Komplexität sich auf der Ebene des internationalen Privat- und Zivilprozeßrechts Frankreichs fortsetzt. Der Autor analysiert im ersten Teil ausführlich die einzelnen materiellrechtlichen Haftungsgrundlagen des französischen Produkthaftungsrechts. Im zweiten Teil untersucht er, wie sich die verschiedenen Haftungsregime im französischen IPR und IZPR niederschlagen und welche häufig noch ungeklärten Probleme sich hieraus im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr mit Deutschland ergeben. Dies wird u. a. anhand typisierter Fallkonstellationen sowohl aus der Sicht eines französischen Gerichts als auch aus derjenigen eines deutschen Gerichts dargestellt.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme.

Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme. von Schley,  Michael
Die Haftung des Warenherstellers in Frankreich gehört seit langem zu einem der unübersichtlichsten Bereiche des französischen Rechts. Sie ist geprägt von einer Gemengelage verschiedener materiellrechtlicher Haftungsgrundlagen, deren Komplexität sich auf der Ebene des internationalen Privat- und Zivilprozeßrechts Frankreichs fortsetzt. Der Autor analysiert im ersten Teil ausführlich die einzelnen materiellrechtlichen Haftungsgrundlagen des französischen Produkthaftungsrechts. Im zweiten Teil untersucht er, wie sich die verschiedenen Haftungsregime im französischen IPR und IZPR niederschlagen und welche häufig noch ungeklärten Probleme sich hieraus im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr mit Deutschland ergeben. Dies wird u. a. anhand typisierter Fallkonstellationen sowohl aus der Sicht eines französischen Gerichts als auch aus derjenigen eines deutschen Gerichts dargestellt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Risikostrukturen des Überweisungsverkehrs im französischen Recht.

Risikostrukturen des Überweisungsverkehrs im französischen Recht. von Schmidt,  Christine
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über grenzüberschreitende Überweisungen wurde das deutsche Überweisungsrecht grundlegend umgestaltet. In der Literatur hat die Neugestaltung zum Teil Kritik erfahren. Bemängelt wurde insbesondere, das neue Recht breche mit herkömmlichen Risikostrukturen des deutschen Überweisungsrechts. Christine Schmidt stellt dagegen heraus, daß die neue Risikoverteilung sinnvoll ist. Belegt wird dies durch eine umfassende Untersuchung des französischen Überweisungsrechts, das in seinen Grundstrukturen den Vorgaben der Richtlinie bereits entsprach. Durch eine systematische Analyse der französischen Rechtsprechung und Literatur werden die Risikostrukturen des französischen Überweisungsrechts entwickelt. So findet die Autorin argumentative Grundlagen für eine angemessene Bewältigung von Haftungskonflikten unter dem neuen deutschen Überweisungsrecht. Bei der Analyse des französischen Rechts wird nach den verschiedenen Haftungsbeziehungen im Überweisungsverkehr differenziert. Zunächst werden Ansprüche des Überweisenden gegen die übrigen Teilnehmer am Zahlungsverkehr untersucht und dabei nach der Art des Fehlschlagens der Überweisung unterschieden. Hierbei zeigt sich, daß die Haftung bei der Bank des Überweisenden konzentriert wird. Sie trifft nicht nur eine Garantiehaftung bei Verlust des Überweisungsbetrags, sondern sie hat auch für ein Verschulden von Zwischenbanken einzustehen. Die Untersuchung von Regreßansprüchen der überweisenden Bank gegen die anderen am Zahlungsvorgang beteiligten Banken zeigt, daß ein solcher Regreß nur sehr beschränkt möglich ist. Der Erfolg von Bereicherungsansprüchen der überweisenden Bank gegen den Überweisungsempfänger erweist sich als weitgehend davon abhängig, wo der Mangel eingetreten ist: Fehlt zwischen Überweisendem und Überweisungsempfänger ein Rechtsgrund für die Zahlung, steht der Bank grundsätzlich ein Direktanspruch gegen den Überweisungsempfänger zu. Dagegen scheiden bei Mängeln, die ausschließlich das Verhältnis des Überweisenden zu seiner Bank betreffen, Bereicherungsansprüche der Bank gegen den Überweisungsempfänger von vornherein aus. Der Bank bleiben Bereicherungsansprüche gegen den Überweisenden - allerdings in engen Grenzen - nämlich nur, soweit die Überweisung der Bank eine Schuld des Überweisenden gegenüber dem Überweisungsempfänger tilgte.
Aktualisiert: 2023-05-15
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