Der Durchgriff im Schiedsvertrag.

Der Durchgriff im Schiedsvertrag. von Frank,  Christian
Mit zunehmender Globalisierung des Handels und knapperen Mitteln für staatliche Gerichte ist ein steigender Trend zur Schiedsgerichtsbarkeit festzustellen. Dieser wird sich nur fortsetzen, wenn sie auch "schwierige" Fälle lösen kann, wie etwa Fragen des Durchgriffs bei der juristischen Person. Im Mittelpunkt der hierzu geführten Diskussionen haben bislang materiell-rechtliche Fragen des Durchgriffs gestanden. Die Probleme des Durchgriffs haben jedoch das Schiedsrecht eingeholt: Die tatsächliche Komplexität der Konzerne mit ihrer Aufsplitterung in einzelne juristische Personen kollidiert auch im Schiedsvertragsrecht mit dem Prinzip der Relativität vertraglicher Beziehungen. Rechtssubjekte, die nicht Partei eines Schiedsvertrages sind, welcher aber von einer anderen Einheit desselben Konzerns geschlossen wurde, drängen in Schiedsverfahren, um eigene Ansprüche gegen die Schiedsvertragspartei auf der anderen Seite durchzusetzen. In umgedrehten Konstellationen versucht eine Partei des Schiedsvertrages, ein Schiedsverfahren auf solche Subjekte auszudehnen, die - ohne selbst Schiedsvertragspartei zu sein - etwa auf Grund konzernrechtlicher Verbindungen hinter der eigentlichen Schiedsvertragspartei stehen. Ob und in welchen Fällen dies rechtlich möglich sein sollte, ist eine Frage des Durchgriffs im Schiedsvertrag. In die vorliegende Arbeit wurden rechtsvergleichend mit Frankreich und den USA zwei der wichtigsten Rechtsordnungen für das Schiedsrecht einbezogen, in welchen der Durchgriff im Schiedsvertrag bereits Gegenstand zahlreicher Entscheidungen gewesen ist. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage der Lösungsvorschläge des Autors im deutschen Recht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Durchgriff im Schiedsvertrag.

Der Durchgriff im Schiedsvertrag. von Frank,  Christian
Mit zunehmender Globalisierung des Handels und knapperen Mitteln für staatliche Gerichte ist ein steigender Trend zur Schiedsgerichtsbarkeit festzustellen. Dieser wird sich nur fortsetzen, wenn sie auch "schwierige" Fälle lösen kann, wie etwa Fragen des Durchgriffs bei der juristischen Person. Im Mittelpunkt der hierzu geführten Diskussionen haben bislang materiell-rechtliche Fragen des Durchgriffs gestanden. Die Probleme des Durchgriffs haben jedoch das Schiedsrecht eingeholt: Die tatsächliche Komplexität der Konzerne mit ihrer Aufsplitterung in einzelne juristische Personen kollidiert auch im Schiedsvertragsrecht mit dem Prinzip der Relativität vertraglicher Beziehungen. Rechtssubjekte, die nicht Partei eines Schiedsvertrages sind, welcher aber von einer anderen Einheit desselben Konzerns geschlossen wurde, drängen in Schiedsverfahren, um eigene Ansprüche gegen die Schiedsvertragspartei auf der anderen Seite durchzusetzen. In umgedrehten Konstellationen versucht eine Partei des Schiedsvertrages, ein Schiedsverfahren auf solche Subjekte auszudehnen, die - ohne selbst Schiedsvertragspartei zu sein - etwa auf Grund konzernrechtlicher Verbindungen hinter der eigentlichen Schiedsvertragspartei stehen. Ob und in welchen Fällen dies rechtlich möglich sein sollte, ist eine Frage des Durchgriffs im Schiedsvertrag. In die vorliegende Arbeit wurden rechtsvergleichend mit Frankreich und den USA zwei der wichtigsten Rechtsordnungen für das Schiedsrecht einbezogen, in welchen der Durchgriff im Schiedsvertrag bereits Gegenstand zahlreicher Entscheidungen gewesen ist. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage der Lösungsvorschläge des Autors im deutschen Recht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Jean Etienne Marie Portalis und der Code civil.

Jean Etienne Marie Portalis und der Code civil. von Plesser,  Markus Alexander
Der Autor behandelt einen Höhepunkt der französischen und europäischen Zivilrechtsgeschichte: die Entstehung des Code civil in den letzten Jahren der französischen Revolution. Von 1800-1804 fochten Revolutionäre, Kirche, Royalisten und Republikaner gegeneinander um die Übernahme ihrer Ideen in das einheitliche und richtungweisende Zivilgesetzbuch, das eine lange Phase der Rechtszersplitterung und Rechtsverwirrung beenden sollte. Unter Berücksichtigung der grundlegenden philosophischen Ideen der Zeit analysiert Plesser, in welchem Maße Jean Etienne Marie Portalis, ein enger Mitarbeiter Napoleons und Mitglied der maßgeblich an der Ausarbeitung des Code civil beteiligten Gremien, die Gesetzgebungsarbeiten beeinflußt hat. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Untersuchung von Portalis' Einfluß bei den Debatten der Gesetzentwürfe zum gesamten Zivilrecht im Staatsrat. Hintergründe und Tragweite der Debatten werden durch die Erläuterung der bis dahin vorhandenen, sich teilweise überschneidenden und widersprechenden Regelungen von geschriebenem Recht, Gewohnheitsrechten, königlichen Gesetzen, kanonischem Recht und Revolutionsgesetzen deutlich. Den Rahmen der Arbeit bilden die zum Verständnis erforderlichen Darstellungen von Portalis' Biographie, der rechtsgeschichtlichen Ausgangssituation und der philosophischen Grundlagen von Portalis' Zivilrechtsverständnis. Im Schlußteil werden die Ergebnisse der Untersuchung wertend zusammengefaßt und Portalis' Leistung gewürdigt. Es zeigt sich, daß Portalis eine eindrucksvolle Persönlichkeit war und den Code civil maßgeblich beeinflußt hat.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Haftung in Absatzketten im französischen Recht und im europäischen Zuständigkeitsrecht.

Haftung in Absatzketten im französischen Recht und im europäischen Zuständigkeitsrecht. von Beaumart,  Markus
Die traditionelle Produkthaftung ist in Frankreich - anders als im deutschen Recht - im wesentlichen anhand von vertraglichen Anspruchsgrundlagen entwickelt worden. Maßgeblich für die Abgrenzung von Vertrags- und Deliktsrecht ist nach französischem Recht die Einbindung des Geschädigten in die Absatzkette. In den Mittelpunkt seiner Darstellung stellt der Verfasser daher zum einen die Regreßmöglichkeiten der in eine solche Absatzkette eingebundenen Personen, zum anderen die in solchen Vertragsketten möglichen Direktansprüche. Über die dogmatische Begründung letzterer besteht nach wie vor keine Einigkeit, insbesondere nachdem die Rechtsprechung in den letzten Jahren bei der Anwendung der Direktansprüche mehrfachen Schwankungen unterlag. Wichtigste Frage für die praktische Rechtsanwendung ist, inwiefern der Endabnehmer in einer Absatzkette, der direkt gegen den Hersteller oder Verkäufer höherer Ordnung vorgehen will, Einwendungen aus einem Vertrag zweier Vormänner ausgesetzt ist. Die Grundentscheidung für das Vertragsrecht erklärt zum Teil die verspätete Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie; denn die Richtlinie fordert insoweit die Einführung einer vertragsunabhängigen Haftung. Erst mit Gesetz vom 19. Mai 1998 hat sich Frankreich den europarechtlichen Vorgaben angepaßt und ein Produkthaftungsgesetz in Kraft gesetzt. Die Untersuchung kommentiert den Inhalt dieser neuen als Art. 1386-1 bis 1386-18 in den Code civil eingeführten Vorschriften. In Anlehnung an die Richtlinie schaffen sie eine verschuldensunabhängige Haftung, die neben die traditionellen Anspruchsgrundlagen tritt. Aufgrund des Vorrangs des Vertragsrechts lassen sich die Direktansprüche des französischen Rechts nicht ohne weiteres in die Gerichtsstände des EuGVÜ einordnen. Der Europäische Gerichtshof hat sich insoweit zu Recht gegen eine Einordnung der Direktansprüche in den vertraglichen Gerichtsstand des Art.5 Ziff.1 EuGVÜ ausgesprochen. Neben diesen zuständigkeitsrechtlichen Fragen bezieht die Untersuchung die Behandlung im internationalen Privatrecht mit ein, wobei sich Zweifelsfragen insbesondere aus der strikten vertraglichen Qualifikation der Direktansprüche in der französischen Rechtsprechung ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Jean Etienne Marie Portalis und der Code civil.

Jean Etienne Marie Portalis und der Code civil. von Plesser,  Markus Alexander
Der Autor behandelt einen Höhepunkt der französischen und europäischen Zivilrechtsgeschichte: die Entstehung des Code civil in den letzten Jahren der französischen Revolution. Von 1800-1804 fochten Revolutionäre, Kirche, Royalisten und Republikaner gegeneinander um die Übernahme ihrer Ideen in das einheitliche und richtungweisende Zivilgesetzbuch, das eine lange Phase der Rechtszersplitterung und Rechtsverwirrung beenden sollte. Unter Berücksichtigung der grundlegenden philosophischen Ideen der Zeit analysiert Plesser, in welchem Maße Jean Etienne Marie Portalis, ein enger Mitarbeiter Napoleons und Mitglied der maßgeblich an der Ausarbeitung des Code civil beteiligten Gremien, die Gesetzgebungsarbeiten beeinflußt hat. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Untersuchung von Portalis' Einfluß bei den Debatten der Gesetzentwürfe zum gesamten Zivilrecht im Staatsrat. Hintergründe und Tragweite der Debatten werden durch die Erläuterung der bis dahin vorhandenen, sich teilweise überschneidenden und widersprechenden Regelungen von geschriebenem Recht, Gewohnheitsrechten, königlichen Gesetzen, kanonischem Recht und Revolutionsgesetzen deutlich. Den Rahmen der Arbeit bilden die zum Verständnis erforderlichen Darstellungen von Portalis' Biographie, der rechtsgeschichtlichen Ausgangssituation und der philosophischen Grundlagen von Portalis' Zivilrechtsverständnis. Im Schlußteil werden die Ergebnisse der Untersuchung wertend zusammengefaßt und Portalis' Leistung gewürdigt. Es zeigt sich, daß Portalis eine eindrucksvolle Persönlichkeit war und den Code civil maßgeblich beeinflußt hat.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die „principes directeurs“ des französischen Zivilprozesses.

Die „principes directeurs“ des französischen Zivilprozesses. von Schilling,  Maximilian
Anders als in der deutschen ZPO sind in den Art. 1 bis 24 des französischen »Nouveau Code de Procédure Civile« sämtliche Maximen des französischen Zivilverfahrensrechts positivrechtlich normiert. Insoweit liegt die Vermutung nahe, das Maximenwesen sei im französischen Zivilverfahrensrecht vergleichsweise klar geregelt und böte wenig Anlass für Diskussionen. Das Gegenteil ist der Fall. Insbesondere aufgrund des in Frankreich noch weit verbreiteten, überkommenen Verständnisses des Zivilprozesses entzündet sich an nahezu jeder Bestimmung der Art. 1 bis 24 des »Nouveau Code de Procédure Civile« in der französischen Literatur wie auch in der französischen Rechtsprechung eine mehr oder weniger heftige Kontroverse. Gegenstand der Arbeit ist die Vergleichung der in der deutschen Literatur bislang noch kaum behandelten »principes directeurs« des französischen Zivilprozesses mit den Maximen des deutschen Zivilprozesses. Ausgehend von den beiden Hauptmaximen des französischen Zivilprozesses, dem »principe dispositif« einerseits und den »droits de la défense« andererseits, werden hierzu sämtliche Maximen des französischen Zivilprozesses samt ihrer jeweiligen Ausprägungen im Detail mit den entsprechenden Regeln des deutschen Zivilverfahrensrechts verglichen, wobei umgekehrt auch nach Entsprechungen von Maximen des deutschen Zivilprozesses im französischen Zivilverfahrensrecht gesucht wird. Ein besonderes Augenmerk legt der Verfasser hierbei auf die Handhabung der Maximen in der jeweiligen Gerichtspraxis. Abschließend stellt er u. a. Überlegungen zur Sinnhaftigkeit einer Normierung von Prozessmaximen im deutschen Zivilverfahrensrecht an. Dem Praktiker bietet sich hier aufgrund der zahlreich verarbeiteten Rechtsprechung beider Länder eine fundierte Darstellung der Maximen des französischen Zivilverfahrensrechts und ihrer Handhabung in der Gerichtspraxis. Dem interessierten Juristen bietet die Arbeit aufgrund ihrer differenzierten Gliederung und des umfangreichen Sachregisters die Möglichkeit, sich entweder nur mit Teilaspekten oder nur überblicksmäßig mit der Gesamtmaterie zu befassen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Haftung der Erben im internationalen Erbrecht.

Die Haftung der Erben im internationalen Erbrecht. von Zillmann,  Gunnar
Die Bedeutung internationaler Erbfälle wächst kontinuierlich. Ihrer Abwicklung stehen wegen der Verschiedenheit der nationalen Kollisionsrechtsordnungen häufig gravierende Hindernisse im Weg. Eine internationale Vereinheitlichung des Kollisionsrechts tut not, scheiterte bislang jedoch daran, daß sich verschiedene kollisionsrechtliche Grundprinzipien unversöhnlich gegenüberstehen. So konnte bislang international keine Einigkeit darüber erzielt werden, ob der gesamte Erbfall wie in Deutschland nach einem einzigen Recht abgewickelt werden soll (Prinzip der Nachlaßeinheit) oder ob wie in Frankreich das Belegenheitsrecht gelten soll (Prinzip der Nachlaßspaltung). Der Verfasser stellt die Vorzüge und Nachteile der beiden Prinzipien in Deutschland und Frankreich am Beispiel der Erbenhaftung dar. Anhand der Probleme, die sich bei der Haftung der Erben im Außenverhältnis ergeben, verdeutlicht er die Verwobenheit des Nachlaßabwicklungsrechts mit dem Verfahrensrecht und die Bedeutung des Belegenheitsrechts für die Publizität der Nachlaßabwicklung. Bei der Erörterung der Haftung der Miterben im Innenverhältnis wird die Notwendigkeit deutlich, die Verteilung des Nachlasses nach einem Recht einheitlich vorzunehmen. Der Verfasser zeigt damit, daß keines der beiden Prinzipien eine absolute Geltung beanspruchen sollte. Nur eine kollisionsrechtliche Trennung von Nachlaßabwicklung und Nachlaßverteilung in der Weise, daß die Nachlaßabwicklung der jeweiligen lex fori unterliegt, die Verteilung des Nachlasses aber nach einem einheitlichen Erbstatut erfolgt, vermag nach seiner Auffassung die Problematik angemessen zu bewältigen. Ein rechtsvergleichender Überblick zeigt, daß sich dieses Ergebnis auch international allmählich durchzusetzen scheint.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Haftung in Absatzketten im französischen Recht und im europäischen Zuständigkeitsrecht.

Haftung in Absatzketten im französischen Recht und im europäischen Zuständigkeitsrecht. von Beaumart,  Markus
Die traditionelle Produkthaftung ist in Frankreich - anders als im deutschen Recht - im wesentlichen anhand von vertraglichen Anspruchsgrundlagen entwickelt worden. Maßgeblich für die Abgrenzung von Vertrags- und Deliktsrecht ist nach französischem Recht die Einbindung des Geschädigten in die Absatzkette. In den Mittelpunkt seiner Darstellung stellt der Verfasser daher zum einen die Regreßmöglichkeiten der in eine solche Absatzkette eingebundenen Personen, zum anderen die in solchen Vertragsketten möglichen Direktansprüche. Über die dogmatische Begründung letzterer besteht nach wie vor keine Einigkeit, insbesondere nachdem die Rechtsprechung in den letzten Jahren bei der Anwendung der Direktansprüche mehrfachen Schwankungen unterlag. Wichtigste Frage für die praktische Rechtsanwendung ist, inwiefern der Endabnehmer in einer Absatzkette, der direkt gegen den Hersteller oder Verkäufer höherer Ordnung vorgehen will, Einwendungen aus einem Vertrag zweier Vormänner ausgesetzt ist. Die Grundentscheidung für das Vertragsrecht erklärt zum Teil die verspätete Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie; denn die Richtlinie fordert insoweit die Einführung einer vertragsunabhängigen Haftung. Erst mit Gesetz vom 19. Mai 1998 hat sich Frankreich den europarechtlichen Vorgaben angepaßt und ein Produkthaftungsgesetz in Kraft gesetzt. Die Untersuchung kommentiert den Inhalt dieser neuen als Art. 1386-1 bis 1386-18 in den Code civil eingeführten Vorschriften. In Anlehnung an die Richtlinie schaffen sie eine verschuldensunabhängige Haftung, die neben die traditionellen Anspruchsgrundlagen tritt. Aufgrund des Vorrangs des Vertragsrechts lassen sich die Direktansprüche des französischen Rechts nicht ohne weiteres in die Gerichtsstände des EuGVÜ einordnen. Der Europäische Gerichtshof hat sich insoweit zu Recht gegen eine Einordnung der Direktansprüche in den vertraglichen Gerichtsstand des Art.5 Ziff.1 EuGVÜ ausgesprochen. Neben diesen zuständigkeitsrechtlichen Fragen bezieht die Untersuchung die Behandlung im internationalen Privatrecht mit ein, wobei sich Zweifelsfragen insbesondere aus der strikten vertraglichen Qualifikation der Direktansprüche in der französischen Rechtsprechung ergeben.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Der Durchgriff im Schiedsvertrag.

Der Durchgriff im Schiedsvertrag. von Frank,  Christian
Mit zunehmender Globalisierung des Handels und knapperen Mitteln für staatliche Gerichte ist ein steigender Trend zur Schiedsgerichtsbarkeit festzustellen. Dieser wird sich nur fortsetzen, wenn sie auch "schwierige" Fälle lösen kann, wie etwa Fragen des Durchgriffs bei der juristischen Person. Im Mittelpunkt der hierzu geführten Diskussionen haben bislang materiell-rechtliche Fragen des Durchgriffs gestanden. Die Probleme des Durchgriffs haben jedoch das Schiedsrecht eingeholt: Die tatsächliche Komplexität der Konzerne mit ihrer Aufsplitterung in einzelne juristische Personen kollidiert auch im Schiedsvertragsrecht mit dem Prinzip der Relativität vertraglicher Beziehungen. Rechtssubjekte, die nicht Partei eines Schiedsvertrages sind, welcher aber von einer anderen Einheit desselben Konzerns geschlossen wurde, drängen in Schiedsverfahren, um eigene Ansprüche gegen die Schiedsvertragspartei auf der anderen Seite durchzusetzen. In umgedrehten Konstellationen versucht eine Partei des Schiedsvertrages, ein Schiedsverfahren auf solche Subjekte auszudehnen, die - ohne selbst Schiedsvertragspartei zu sein - etwa auf Grund konzernrechtlicher Verbindungen hinter der eigentlichen Schiedsvertragspartei stehen. Ob und in welchen Fällen dies rechtlich möglich sein sollte, ist eine Frage des Durchgriffs im Schiedsvertrag. In die vorliegende Arbeit wurden rechtsvergleichend mit Frankreich und den USA zwei der wichtigsten Rechtsordnungen für das Schiedsrecht einbezogen, in welchen der Durchgriff im Schiedsvertrag bereits Gegenstand zahlreicher Entscheidungen gewesen ist. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage der Lösungsvorschläge des Autors im deutschen Recht.
Aktualisiert: 2023-05-20
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