Das Private im Privatrecht

Das Private im Privatrecht von Croon-Gestefeld,  Johanna, Korch,  Stefan, Kuschel,  Linda, Sarel,  Roee, Scholz,  Philipp
Der Band versammelt die Vorträge der 31. Jahrestagung der Gesellschaft Junge Zivilrechtswissenschaft e.V., die im August 2021 von der Bucerius Law School, der Universität Hamburg und dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ausgerichtet wurde. Unter dem Generalthema „Das Private im Privatrecht“ untersuchen die Beiträge Entwicklungen im Bereich der privaten Rechtsdurchsetzung, analysieren den Schutz des Privaten angesichts des technologischen Fortschritts und gesellschaftlichen Wandels und stellen Überlegungen zur Regulierungsfunktion des Privatrechts an. Dahinter steht stets die Frage: Was macht den Wesenskern des Privatrechts aus? Mit Beiträgen von Felix Aiwanger, Tabea Bauermeister, Paul Corleis, Klaas Hendrik Eller, Stephan Gräf, Lena Hornkohl, Katharina Kaesling, Lea Kumkar, Marco Lettenbichler, Patrick Raschner und Mathias Walch. Das Werk ist Teil der Schriftenreihe Jahrbuch Junge Zivilrechtswissenschaft, Band 5.
Aktualisiert: 2022-12-09
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Das Private im Privatrecht

Das Private im Privatrecht von Croon-Gestefeld,  Johanna, Korch,  Stefan, Kuschel,  Linda, Sarel,  Roee, Scholz,  Philipp
Der Band versammelt die Vorträge der 31. Jahrestagung der Gesellschaft Junge Zivilrechtswissenschaft e.V., die im August 2021 von der Bucerius Law School, der Universität Hamburg und dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ausgerichtet wurde. Unter dem Generalthema „Das Private im Privatrecht“ untersuchen die Beiträge Entwicklungen im Bereich der privaten Rechtsdurchsetzung, analysieren den Schutz des Privaten angesichts des technologischen Fortschritts und gesellschaftlichen Wandels und stellen Überlegungen zur Regulierungsfunktion des Privatrechts an. Dahinter steht stets die Frage: Was macht den Wesenskern des Privatrechts aus? Mit Beiträgen von Felix Aiwanger, Tabea Bauermeister, Paul Corleis, Klaas Hendrik Eller, Stephan Gräf, Lena Hornkohl, Katharina Kaesling, Lea Kumkar, Marco Lettenbichler, Patrick Raschner und Mathias Walch.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Psychodiagnostische Verfahren in der Personalauswahl als Anwendungsfall des aktuellen und künftigen Beschäftigtendatenschutzes

Psychodiagnostische Verfahren in der Personalauswahl als Anwendungsfall des aktuellen und künftigen Beschäftigtendatenschutzes von Weilnhammer,  Anna
Seit den 1960er Jahren setzen Unternehmen psychodiagnostische Verfahren in der Personalauswahl ein, um verlässliche Informationen über die Persönlichkeit von Bewerberinnen und Bewerbern zu gewinnen. Auf der Suche nach den besten Kandidatinnen und Kandidaten greifen sie beispielsweise auf graphologische Untersuchungen, Intelligenztests, Assessment-Center-Verfahren oder Persönlichkeitstests zurück. Doch wie weit dürfen Unternehmen gehen, um einen nach Qualifikation und Charakter optimale Person auszuwählen? Anhaltspunkte zur Beantwortung dieser – damals wie heute – heiß diskutierten Frage liefert diese Publikation. Sie nimmt dazu den Beschäftigtendatenschutz in den Fokus, der als Schnittstelle zwischen dem Fragerecht des Arbeitgebers und dem Datenschutz wichtige Impulse für einen zeitgemäßen Schutz von Bewerberinnen und Bewerbern in einer digitalisierten und vernetzten Arbeitswelt setzt. Dieser Schutz betrifft nicht mehr ausschließlich die Privatsphäre von Bewerbern, sondern vielmehr und im verstärkten Maße ihre informationelle Selbstbestimmung. Damit schließt die Abhandlung eine Lücke: Wie die Selbstbestimmung beim Einsatz psychodiagnostischer Verfahren angemessen berücksichtigt werden kann, wurde bislang nämlich nur zurückhaltend behandelt. So sollen psychodiagnostische Verfahren dann zulässig sein, wenn ihr Inhalt in Bezug zum Beschäftigtenverhältnisses gesetzt werden kann, sie wissenschaftlichen Standards entsprechen und Bewerberinnen und Bewerber in ihren Einsatz eingewilligt haben. Ob diese Kriterien mit datenschutzrechtlichen Besonderheiten vereinbar sind, ist jedoch zweifelhaft. Zudem stellt sich die Frage, ob sie mit den Erkenntnissen der Psychodiagnostik und Persönlichkeitspsychologie vereinbar sind. Durch die Auseinandersetzung mit diesen Problemschwerpunkten liefert die Studie einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes, wie sie der Gesetzgeber angekündigt hat und wie sie auch im Zuge der Novellierung des Datenschutzrechts durch die europäische Datenschutzgrundverordnung zu erwarten steht.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Vorlage einer Bundeszentralregisterauskunft vor Begründung des Arbeitsverhältnisses

Die Vorlage einer Bundeszentralregisterauskunft vor Begründung des Arbeitsverhältnisses von Wendel,  Karola Christiane
Strafurteile werden in Deutschland jeden Tag erlassen. Berücksichtigt man in diesem Zusammenhang außerdem, dass über die Hälfte der Deutschen erwerbstätig ist, so ist davon auszugehen, dass sich der Großteil der Strafurteile gegen Arbeitnehmer richtet. Es ist daher durchaus wahrscheinlich, dass sich ein Arbeitgeber bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes mit Stellenbewerbern konfrontiert sieht, die im Vorfeld bereits in Konflikt mit dem Strafrecht geraten sind. Im Sinne der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufs hat der Arbeitgeber demzufolge ein Interesse daran, sich auch und gerade in Bezug auf strafrechtlich relevantes Vorverhalten, ein Bild von dem Bewerber zu machen. Dazu kann er den Bewerber zunächst schlicht nach bestehenden Vorstrafen fragen. Dies ist dem Arbeitgeber nach der Einschlägigkeitsrechtsprechung des BAG gestattet, wenn die Vorstrafe einen direkten Zusammenhang zu dem konkret zu besetzenden Arbeitsplatz aufweist. Der Arbeitgeber kann jedoch nicht nur durch sein Fragerecht etwaige Vorstrafen des Bewerbers in Erfahrung bringen. Daneben besteht für ihn auch die Möglichkeit, sich über die Vorlage einer Bundeszentralregisterauskunft die entsprechenden Informationen zu beschaffen. Die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit der Einforderung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister ist schwierig. Denn ein Führungszeugnis gibt regelmäßig Auskunft über alle Vorstrafen des Bewerbers und nicht nur über die für den konkreten Arbeitsplatz einschlägigen. Infolge dieser inhaltlich umfassenderen Möglichkeit der Informationserteilung besteht die Gefahr, dass die Einschlägigkeitsrechtsprechung des BAG und das damit einhergehende Recht zur Lüge des Arbeitnehmers konterkariert werden. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Problematik fehlt bislang. Die in der rechtswissenschaftlichen Literatur diesbezüglich vorgebrachten Argumentationsansätze fokussieren sich nur auf das Verhältnis der richterrechtlich geprägten Einschlägigkeitsrechtsprechung zu den Vorschriften des BZRG oder versuchen die Problematik losgelöst von jeglichem normativen Kontext mithilfe einer Interessenabwägung einem Ergebnis zuzuführen. Völlig außer Acht gelassen wurde bislang in diesem Zusammenhang das BDSG. Dabei bezweckt dieses Gesetz doch gerade den Schutz der durch die Vorlage eines Führungszeugnisses gefährdeten informationellen Selbstbestimmung des Arbeitnehmers. Das Werk untersucht den Sachverhalt der Vorlage einer Bundeszentralregisterauskunft im vorarbeitsvertraglichen Bereich erstmalig umfassend vor dem Hintergrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen des BDSG. Dabei wird nicht nur der Frage der Zulässigkeit der Vorlage einer Bundeszentralregisterauskunft nachgegangen, sondern sich auch mit der Art des gegebenenfalls vorzulegenden Führungszeugnisses auseinandergesetzt. Darüber hinaus befasst sich die Dissertation mit der Frage, ob bzw. welche Möglichkeiten dem Bewerber zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitgeber rechtswidrig die Vorlage eines Führungszeugnisses einfordert. Dieser Aspekt wurde in der Rechtswissenschaft bislang ebenfalls nur rudimentär thematisiert. Die Untersuchung befasst sich mit den dem Bewerber zur Verfügung stehenden präventiven wie repressiven Rechten und zeigt im Anschluss daran diesbezügliche Lösungsmöglichkeiten durch die Legislative und Judikative auf. Insgesamt setzt die Untersuchung damit einen völlig neuen Akzent in der rechtswissenschaftlichen Diskussion um die Frage der Zulässigkeit der Einforderung einer Bundeszentralregisterauskunft durch den Arbeitgeber. Neu sind insbesondere die Untersuchung der Problematik anhand der Vorschriften des BDSG sowie die intensive Auseinandersetzung mit den sich an eine unzulässige Führungszeugnisvorlage anschließenden rechtlichen Konsequenzen. Eine derart umfassende Behandlung der Thematik ist in der Rechtswissenschaft bislang noch nicht erfolgt.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Datenerhebung im arbeitsrechtlichen Vertragsanbahnungsverhältnis

Datenerhebung im arbeitsrechtlichen Vertragsanbahnungsverhältnis von Eschenbacher,  Michael
Die Arbeit untersucht den Gesamtkomplex arbeitgeberseitiger Datengewinnung im Vertragsanbahnungsverhältnis. Dabei werden die dogmatischen Grundlagen der Beschränkung des Fragerechts und die Auswirkungen des BDSG auf die Grenzen des Fragerechts behandelt. Hinzu kommt eine Untersuchung der Problematik, nach welchen Grundsätzen der Bewerber auch ohne vorausgehende Frage des Arbeitgebers zur Offenbarung bestimmter Umstände verpflichtet ist. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Analyse einzelner problematischer Fallgruppen des Fragerechts und der Mitteilungspflichten des Bewerbers, der eine Untersuchung der Zulässigkeit einiger Datenerhebungsmethoden des Arbeitgebers außerhalb der Direktbefragung folgt. Nach einer Skizzierung der bestehenden Probleme bei der Durchsetzung der Fragerechtsgrenzen werden in einem abschließenden Kapitel aus den gefundenen Ergebnissen Vorschläge für eine mögliche Kodifizierung des Gesamtkomplexes abgeleitet.
Aktualisiert: 2019-12-19
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