Hungerwinter

Hungerwinter von Gilbers,  Harald
Hungerwinter, Nazi-Schleuser und ein scheinbarer Fall von Notwehr: Der 5. historische Krimi mit dem jüdischen Kommissar Oppenheimer spielt 1947 in Berlin zu Beginn des Kalten Krieges. 1947 wird Kommissar Oppenheimer mitten im Berliner Winter zum Schauplatz eines Verbrechens gerufen. Anscheinend gibt es nicht viel zu ermitteln: Der Tote ist ein Einbrecher, der vom Hausherrn überrascht wurde. Notwehr. Doch Oppenheimer hat Zweifel am Tathergang, die sich schnell bestätigen. Als kurz darauf sein Kollege Billhardt spurlos verschwindet, wird Oppenheimer bewusst, in welches Labyrinth aus Verrat und Täuschung er sich vorgewagt hat. Und die Verschwörung reicht bis in die Reihen der Kripo …  Mit seiner historischen Krimi-Reihe um den jüdischen Kommissar Oppenheimer zeichnet der Historiker Harald Gilbers ein packend-realistisches Bild der 40er Jahre in Berlin. Kriegswirren und Bombennächte, der Zusammenbruch des NS-Reiches, Hungerwinter und das Tauziehen der alliierten Siegermächte um Berlin im Kalten Krieg werden atmosphärisch so dicht beschrieben, »dass der Leser sich geradezu im zerbombten Berlin […] wähnt.« BR 5 Aktuell Für den ersten Band der Krimi-Reihe wurde Harald Gilbers mit dem Friedrich-Glauser-Preis ausgezeichnet.  Die historischen Krimis um Kommissar Oppenheimer sind in folgender Reihenfolge erschienen: - »Germania« (1944) - »Odins Söhne« (1945) - »Endzeit« (1945) - »Totenliste« (1946) - »Hungerwinter« (1947) 
Aktualisiert: 2023-05-02
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Deckname Adler

Deckname Adler von Hammerschmidt,  Peter
»Intelligent, anpassungsfähig, verschwiegen und zuverlässig« BND-Notiz über Klaus Barbie Die unglaubliche Nachkriegskarriere von Klaus Barbie, einstiger Gestapo-Chef und »Schlächter von Lyon«, einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher, ab 1947 Agent des amerikanischen Geheimdienstes CIC und ab 1966 Informant des Bundesnachrichtendienstes. Der Historiker Peter Hammerschmidt hat umfassend und hartnäckig recherchiert, um die komplette Biographie Klaus Barbies nach 1945 aufzudecken. Er ging bis zum Bundeskanzleramt, damit ihm Einblick in Barbies BND-Akte gewährt wurde. Er interviewte Zeitzeugen, fand unveröffentlichte Briefe des ehemaligen SS-Hauptsturmführers und schließlich 2012 dessen zwischen 1987 und 1991 entstandenen Memoiren. Und er belegt endgültig: Barbie, der ab 1951 als Klaus Altmann in Bolivien lebte, stand in den 1960er Jahren auf der Gehaltsliste des BND, war noch bis 1968 über die Firma MEREX am bundesdeutschen Waffenhandel mit Lateinamerika beteiligt und hatte weltweite Kontakte zu seinen alten Kameraden. Engagiert und spannend erzählt Peter Hammerschmidt, in welch skandalösem, so umfassend noch nicht bekannten Ausmaß NS-Kriegsverbrecher nach 1945 geschützt wurden.
Aktualisiert: 2023-01-27
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Corpus Iuris Civilis IV

Corpus Iuris Civilis IV von Behrends,  Okko, Knütel,  Rolf, Kupisch,  Berthold, Seiler,  Hans Hermann
Privatrecht als Ordnungsform CORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Wirtschaftsgesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike! Wurzeln des BGB im römischen Recht Im kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom CORPUS IURIS CIVILIS maßgeblich geprägt. Digesten: Herkunft und Schicksal Die von Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellte Rechtssammlung stellt mit ihrem fast unerschöpflichen Vorrat an Rechtsproblemen eine fachjuristische Dokumentation einzigartigen Ranges dar. Das Herzstück bilden die 50 Bücher der Digesten ("Geordnete Sammlung"). Sie bestehen aus Fragmenten rechtswissenschaftlicher Schriften von etwa 40 röm. Juristen der sog. klassischen Zeit. Band IV Band IV beinhaltet die Digesten 21 bis 27, diese haben zentrale Materien insbesondere aus dem Kaufrecht und dem Familienrecht zum Gegenstand: - Sach- und Rechtsmängelhaftung beim Kauf (Dig. 21) - Zinsrecht (Dig. 22, 1) und Beweisrecht (Dig. 22, 3 ff.) - Eheschließung (Dig. 23, 2) und Ehescheidung (Dig. 24, 2) - Schenkungen unter Ehegatten (Dig. 24, 1) und Unterhaltspflicht (Dig. 25, 3) - Anerkennung von Kindern (Dig. 25, 3) und Vormundschaft (Dig. 26 u. 27) Zeitgemäße Übersetzung Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft. Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer. 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Deckname Adler

Deckname Adler von Hammerschmidt,  Peter
»Intelligent, anpassungsfähig, verschwiegen und zuverlässig« BND-Notiz über Klaus Barbie Die unglaubliche Nachkriegskarriere von Klaus Barbie, einstiger Gestapo-Chef und »Schlächter von Lyon«, einer der meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher, ab 1947 Agent des amerikanischen Geheimdienstes CIC und ab 1966 Informant des Bundesnachrichtendienstes. Der Historiker Peter Hammerschmidt hat umfassend und hartnäckig recherchiert, um die komplette Biographie Klaus Barbies nach 1945 aufzudecken. Er ging bis zum Bundeskanzleramt, damit ihm Einblick in Barbies BND-Akte gewährt wurde. Er interviewte Zeitzeugen, fand unveröffentlichte Briefe des ehemaligen SS-Hauptsturmführers und schließlich 2012 dessen zwischen 1987 und 1991 entstandenen Memoiren. Und er belegt endgültig: Barbie, der ab 1951 als Klaus Altmann in Bolivien lebte, stand in den 1960er Jahren auf der Gehaltsliste des BND, war noch bis 1968 über die Firma MEREX am bundesdeutschen Waffenhandel mit Lateinamerika beteiligt und hatte weltweite Kontakte zu seinen alten Kameraden. Engagiert und spannend erzählt Peter Hammerschmidt, in welch skandalösem, so umfassend noch nicht bekannten Ausmaß NS-Kriegsverbrecher nach 1945 geschützt wurden.
Aktualisiert: 2023-01-26
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Kirchlich (wieder) heiraten?

Kirchlich (wieder) heiraten? von Houf,  Arnold
Tatsache ist – dass Ehen scheitern Tatsache ist – dass es auch Menschen betrifft, die mit der Kirche verbunden sind Tatsache ist – dass Viele der Meinung sind, dass die Kirche nicht hilft und deshalb enttäuscht sind Tatsache ist – dass die Kirche Ehen für nichtig erklären und Vielen helfen kann Tatsache ist – dass es Menschen gibt, die mit der Kirche neu anfangen können Dieses Buch soll für diejenigen eine Hilfe sein, die mehr darüber wissen wollen
Aktualisiert: 2020-02-13
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CIC Special Completely-in-canal

CIC Special Completely-in-canal von Timmel,  Roland
Ein Extraheft rund um die Besonderheiten der sehr kleinen In-dem-Ohr-Hörsystembauformen CIC (Completely in Canal) sowie IIC (Invisible in Canal). Informieren Sie sich ausführlich über die Themen: • Entwicklungsgeschichte • Die richtige Ohrabformung • Materialien für Ohrabformungen • Schalenfertigung sowie Technikeinbau • Vor- und Nachteile sowie Vorurteile • Anpassung, Sitz und Okklusionseffekt • Audiologie Die Autoren, allesamt Experten aus Industrie und Praxis, zeigen auf, dass CICs und IICs in ihren Möglichkeiten noch deutlich unterschätzt werden und plädieren für eine nähere Beschäftigung mit diesen Bauformen – ganz im Sinne eines der häufigsten Kundenwünsche nach einer möglichst unauffälligen Versorgung.
Aktualisiert: 2020-02-17
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Corpus Iuris Civilis I

Corpus Iuris Civilis I von Behrends,  Okko, Knütel,  Rolf, Kupisch,  Berthold, Seiler,  Hans Hermann
Privatrecht als Ordnungsform CORPUS IURIS CIVILIS ist der Inbegriff antiker Rechtsregeln für eine hochentwickelte Gesellschaft. Zum ersten Mal wird das Privatrecht als selbständige Ordnungsform verstanden, welche die persönlichen Verhältnisse des Einzelnen rational und zusammenhängend regelt: Die bedeutendste Hinterlassenschaft der römischen Antike! Wurzeln des BGB im römischen Recht Im kontinentalen Europa stellt die Rechtssammlung über viele Jahrhunderte die wesentliche Rechtsquelle dar. Die europäische Rechtstradition wurzelt noch heute im römischen Recht. Auch das BGB ist, wie fast alle geltenden Rechtsordnungen, vom CORPUS IURIS CIVILIS maßgeblich geprägt. Institutionen: Herkunft und Bedeutung Die von Kaiser Justinian (527-565) zusammengestellte Rechtssammlung CORPUS IURIS CIVILIS stellt mit ihrem fast unerschöpflichen Vorrat an Rechtsproblemen eine fachjuristische Dokumentation einzigartigen Ranges dar. Den Anfang machen die kaiserlichen Institutionen (Band I). In weitem Umfang sind sie den Institutionen des klassischen Juristen Gaius (um 160 n.Chr.) nachgebildet. Die kaiserlichen Institutionen haben in eindrucksvoller Weise den durch höchste Präzision von Tatbestand und Rechtsfolge gekennzeichneten Stil des klassischen Rechtsdenkens begründet. Daneben haben die Institutionen aber auch als juristische Grammatik zur Einübung in das juristische Denken (Anfängerlehrbuch) gedient. Seit dem Humanismus des 16. Jahrhunderts gehören die Institutionen zum festen Bestand der Allgemeinbildung. Zeitgemäße Übersetzung Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft. Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer. 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Zeitgemäße Nähe

Zeitgemäße Nähe von Böhnke,  Michael, Schüller,  Thomas
In der römisch-katholischen Kirche gibt es europaweit einen zunehmenden Priestermangel. Dieser führt dazu, dass das Amt des Pfarrers in zahlreichen Pfarrgemeinden nicht besetzt werden kann und sich die traditionelle Gestalt der Leitung einer Pfarrgemeinde – jede Pfarrgemeinde hat ihren eigenen Pfarrer – verändert. Angesichts dieser Entwicklung haben sich Pastoralpraktiker in den Bistümern und Pfarrgemeinden sowie Bischöfe und Pastoraltheologen auf die Suche nach Alternativen begeben. Eine neue Form der Leitung einer Pfarrgemeinde – kurz Gemeindeleitung genannt – ermöglicht c. 517 § 2 des kirchlichen Gesetzbuchs Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983. Er erlaubt den Diözesanbischöfen – im Falle des Priestermangels –, Diakonen und nichtgeweihten Personen bzw. Personengruppen die „Teilhabe an der Ausübung der Hirtensorge für eine Pfarrei“ zu übertragen. Für die Moderation der Hirtensorge müssen sie einen Priester bestimmen, der diese Aufgabe in der Regel nebenamtlich wahrnimmt. Diese neu in den Codex von 1983 aufgenommene Norm hat ihre Wurzeln in der kirchlichen Praxis Südamerikas. Als entscheidende Quelle kann ein Beschluss angesehen werden, den die Generalversammlung der lateinamerikanischen Bischöfe 1968 in Medellin gefasst hat. C. 517 § 2 CIC wurde in Deutschland u. a. in den Diözesen Aachen und Limburg – dort durch partikularrechtliche Statuten – den jeweiligen ortskirchlichen Kontexten angepasst. Die Leitung in vakanten Pfarrgemeinden wurde seit 1991 entsprechend organisiert. Während die Zahl der Fälle, in denen die Gemeindeleitung gemäß c. 517 § 2 CIC erfolgen konnte, im Bistum Aachen im einstelligen Bereich und damit eher gering blieb, wurde der Kanon im Bistum Limburg umfassend angewendet. Bislang ist die Anwendung der durch den c. 517 § 2 CIC ermöglichten Form der Gemeindeleitung in den Pfarrgemeinden in Deutschland nicht und im deutschsprachigen Bereich kaum erforscht. Diese Lücke wird durch eine empirische Untersuchung, deren Genese und Ergebnisse in dieser Publikation vorgestellt werden, gefüllt.
Aktualisiert: 2021-07-27
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Corpus Iuris Civilis V

Corpus Iuris Civilis V von Knütel,  Rolf, Krampe,  Christoph, Kupisch,  Berthold, Rüfner,  Thomas, Schermaier,  Martin, Seiler,  Hans Hermann, Ziegler,  Karl-Heinz
Inhalt Band V Gegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung läßt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum): - Errichtung des Testaments, - wirksame und unwirksame Errichtung, - Errichtung für Unmündige, - Inhalt und Eröffnung, - Formerleichterungen bei Errichtung bei Soldaten. Neben das Vermächtnis (legatum), das traditionell formgebunden ist, tritt seit der Kaiserzeit im Zuge einer allgemeinen Entwicklung das funktional vergleichbare, aber weitgehend formfreie Fideikommiß (fideicommissum). Beide Rechtsinstitute sind von großer praktischer Bedeutung, wie die Kasuistik der Zuwendungen anschaulich zeigt: - Immobilien, Geld, Renten, Mitgift, Unterhalt - Arbeitsleistungen, Wohnung, Hausrat, Lebensmittel - Kleidung, Schmuck, Toilettenartikel In Europa ist auch das römische Erbrecht zu allen Zeiten eine hohe Schule des juristischen Denkens gewesen – ein Faktum, das an Aktualität nichts verloren hat. Zeitgemäße Übersetzung Die zielsprachenorientierte Übersetzung eröffnet Juristen und an Rechtsfragen orientierten Zeitgenossen einen neuen Zugang zu den klassischen Texten der Rechtswissenschaft. Bestellen Sie die Edition zur Fortsetzung mit einer einzigen Bestellnummer. 15 % Ermäßigung auf den Einzelpreis: ISBN 978-3-8114-4533-8.
Aktualisiert: 2020-10-12
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