Die Verknüpfung zwischen Vorteil und Amtshandlung im deutschen und spanischen Korruptionsstrafrecht

Die Verknüpfung zwischen Vorteil und Amtshandlung im deutschen und spanischen Korruptionsstrafrecht von Escobar Bravo,  Maria Eugenia
Das Werk beschäftigt sich mit der Frage, ob dem ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der Unrechtsvereinbarung bei den Bestechungsdelikten in Deutschland tatsächlich eine so zentrale Rolle zukommt, wie ihr zugesprochen wird, wenn sie gemeinhin als „Kern der Bestechungsdelikte“ bezeichnet wird. Von zentraler Bedeutung ist insofern die Frage, ob sie dazu geeignet ist, strafwürdiges Unrecht von nicht Strafwürdigem zu unterscheiden. Rechtsvergleichend wird insofern auf die Situation im spanischen Recht eingegangen, wo der Verknüpfung zwischen Amtshandlung und Vorteil schon lange keine zentrale Bedeutung für die Strafwürdigkeit der Gewährung von Vorteilen an Amtsträgern beigemessen wird. Ziel der Studie ist es insofern, der Rechtspraxis Orientierung zur Auslegung der einfachen Bestechungsdelikte im deutschen wie im spanischen Recht, also der § 331, 333 StGB und art. 422 CP zu geben. Um das Regelungskonzept der §§ 331 bis 334 StGB und arts. 419 bis 424 CP vollständig zu entwickeln, untersucht die Autorin ausgehend von der historischen Entwicklung der Bestechungsdelikte in beiden Rechtsordnungen unter anderem, welches Rechtsgut von den Bestechungsdelikten überhaupt geschützt wird und welche Ansätze hierzu in Rechtsprechung und Literatur vertreten werden. Weiter wird untersucht ob der höchstrichterlichen Rechtsprechung verallgemeinerungsfähige Grundsätze zu entnehmen sind, die eine Konturierung des Anwendungsbereichs der Bestechungsdelikte unabhängig von Einzelfallentscheidungen ermöglichen. Besondere Beachtung findet außerdem die Problematik der Strafbarkeit der Gewährung von geringwertigen Bagatellvorteilen. Das Buch schließt mit Vorschlägen für die Überarbeitung der Bestechungsdelikte im deutschen wie im spanischen Recht, die die derzeitigen Schwächen der Interpretation nicht mehr enthalten und zu mehr Rechtssicherheit in beiden Länder führen können.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Beendigung der Bestechungsdelikte

Die Beendigung der Bestechungsdelikte von Schwab,  Annette
Die Beendigung der Bestechungsdelikte hat in der Praxis vor allem unter dem Gesichtspunkt der Verjährung Bedeutung erlangt. Die Arbeit befasst sich daher zum einen mit der Frage, ob die bislang existierende Rechtsprechung, gemessen an ihren eigenen Prämissen konsistent ist und in welcher Form sie im Zusammenhang mit den weiteren beendigungsrelevanten Rechtsinstituten (insbes. Konkurrenzen, prozessualer Tatbegriff, Qualifikationen, Regelbeispiele und Beteiligung) folgerichtig fortgeschrieben werden müsste. Zum anderen setzt sie sich damit auseinander, ob die Prämissen der Rechtsprechung überhaupt zutreffen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Beendigung der Bestechungsdelikte

Die Beendigung der Bestechungsdelikte von Schwab,  Annette
Die Beendigung der Bestechungsdelikte hat in der Praxis vor allem unter dem Gesichtspunkt der Verjährung Bedeutung erlangt. Die Arbeit befasst sich daher zum einen mit der Frage, ob die bislang existierende Rechtsprechung, gemessen an ihren eigenen Prämissen konsistent ist und in welcher Form sie im Zusammenhang mit den weiteren beendigungsrelevanten Rechtsinstituten (insbes. Konkurrenzen, prozessualer Tatbegriff, Qualifikationen, Regelbeispiele und Beteiligung) folgerichtig fortgeschrieben werden müsste. Zum anderen setzt sie sich damit auseinander, ob die Prämissen der Rechtsprechung überhaupt zutreffen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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16. Münsterische Sozialrechtstagung

16. Münsterische Sozialrechtstagung von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Pohlmann,  Petra, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Zuwendungen im Bereich des Gesundheitswesens führen zu einer Vielzahl von Problemen. Denn im Gegensatz zu Zuwendungen in der freien Marktwirtschaft, die üblich und grundsätzlich nicht verwerflich sind, darf eine Vergütung hier nur als Gegenleistung für eine echte Sach- oder Dienstleistung vereinbart werden. Zwar gibt es bereits eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften, die diese Problematik bekämpfen und verhindern sollen, jedoch zeigen immer wieder auftretende Ereignisse im Gesundheitswesen, dass eine lückenlose gesetzliche Regelung unseriöser Zuwendungen kaum möglich ist. Die Unterscheidung zwischen einer rechtlich zulässigen, vom Gesetzgeber geförderten Kooperation und einer unzulässigen Korruptionshandlung fällt daher regelmäßig schwer, da die Übergänge oft fließend sind und die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften regelmäßigen gesetzgeberischen Änderungen unterliegen. All das führt unter den Beteiligten zu einer erheblichen Unsicherheit, zumal eine Überschreitung der Grenzen strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen haben kann. Die Münsterische Sozialrechtsvereinigung hat deshalb die 16. Münsterische Sozialrechtstagung dem Thema „Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Leistungserbringern – am Rande der Legalität?“ gewidmet. Die in diesem Band enthaltenen Referate der Tagung geben wichtige Hinweise zu dieser Grenzziehung und beleuchten die Folgen von „Grenzüberschreitungen“. Die Publikation richtet sich an Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Vertreter von Pharmaunternehmen und Klinikleiter sowie an Rechtsanwälte und Richter, die in diesem Bereich tätig sind.
Aktualisiert: 2023-01-30
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Die gesetzliche Konzeption der Bestechungsdelikte

Die gesetzliche Konzeption der Bestechungsdelikte von Adamski,  Vivien
Im Zuge des Gesetzes zur Reform des Korruptionsstrafrechts im Jahre 1997 hat der Gesetzgeber die Delikte der §§ 331 ff. StGB zugunsten einer praktischen Effektivität erheblich modifiziert. Die Arbeit beschäftigt sich damit, ob die Bestechungsdelikte in ihrer heutigen Form noch geeignet sind, strafwürdiges Unrecht von nicht Strafwürdigem zu unterscheiden.
Aktualisiert: 2020-09-01
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16. Münsterische Sozialrechtstagung

16. Münsterische Sozialrechtstagung von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Pohlmann,  Petra, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Zuwendungen im Bereich des Gesundheitswesens führen zu einer Vielzahl von Problemen. Denn im Gegensatz zu Zuwendungen in der freien Marktwirtschaft, die üblich und grundsätzlich nicht verwerflich sind, darf eine Vergütung hier nur als Gegenleistung für eine echte Sach- oder Dienstleistung vereinbart werden. Zwar gibt es bereits eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften, die diese Problematik bekämpfen und verhindern sollen, jedoch zeigen immer wieder auftretende Ereignisse im Gesundheitswesen, dass eine lückenlose gesetzliche Regelung unseriöser Zuwendungen kaum möglich ist. Die Unterscheidung zwischen einer rechtlich zulässigen, vom Gesetzgeber geförderten Kooperation und einer unzulässigen Korruptionshandlung fällt daher regelmäßig schwer, da die Übergänge oft fließend sind und die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften regelmäßigen gesetzgeberischen Änderungen unterliegen. All das führt unter den Beteiligten zu einer erheblichen Unsicherheit, zumal eine Überschreitung der Grenzen strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen haben kann. Die Münsterische Sozialrechtsvereinigung hat deshalb die 16. Münsterische Sozialrechtstagung dem Thema „Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Leistungserbringern – am Rande der Legalität?“ gewidmet. Die in diesem Band enthaltenen Referate der Tagung geben wichtige Hinweise zu dieser Grenzziehung und beleuchten die Folgen von „Grenzüberschreitungen“. Die Publikation richtet sich an Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Vertreter von Pharmaunternehmen und Klinikleiter sowie an Rechtsanwälte und Richter, die in diesem Bereich tätig sind.
Aktualisiert: 2023-01-30
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16. Münsterische Sozialrechtstagung

16. Münsterische Sozialrechtstagung von Dörner,  Heinrich, Ehlers,  Dirk, Pohlmann,  Petra, Schulze Schwienhorst,  Martin, Steinmeyer,  Heinz-Dietrich
Zuwendungen im Bereich des Gesundheitswesens führen zu einer Vielzahl von Problemen. Denn im Gegensatz zu Zuwendungen in der freien Marktwirtschaft, die üblich und grundsätzlich nicht verwerflich sind, darf eine Vergütung hier nur als Gegenleistung für eine echte Sach- oder Dienstleistung vereinbart werden. Zwar gibt es bereits eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften, die diese Problematik bekämpfen und verhindern sollen, jedoch zeigen immer wieder auftretende Ereignisse im Gesundheitswesen, dass eine lückenlose gesetzliche Regelung unseriöser Zuwendungen kaum möglich ist. Die Unterscheidung zwischen einer rechtlich zulässigen, vom Gesetzgeber geförderten Kooperation und einer unzulässigen Korruptionshandlung fällt daher regelmäßig schwer, da die Übergänge oft fließend sind und die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften regelmäßigen gesetzgeberischen Änderungen unterliegen. All das führt unter den Beteiligten zu einer erheblichen Unsicherheit, zumal eine Überschreitung der Grenzen strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen haben kann. Die Münsterische Sozialrechtsvereinigung hat deshalb die 16. Münsterische Sozialrechtstagung dem Thema „Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Leistungserbringern – am Rande der Legalität?“ gewidmet. Die in diesem Band enthaltenen Referate der Tagung geben wichtige Hinweise zu dieser Grenzziehung und beleuchten die Folgen von „Grenzüberschreitungen“. Die Publikation richtet sich an Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Vertreter von Pharmaunternehmen und Klinikleiter sowie an Rechtsanwälte und Richter, die in diesem Bereich tätig sind.
Aktualisiert: 2018-08-03
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Drohen mit einem Übel und Versprechen eines Vorteils

Drohen mit einem Übel und Versprechen eines Vorteils von Kuhlen,  Lothar
Die Drohung mit einem empfindlichen Übel ist Tathandlung der Nötigung, das Versprechen eines Vorteils Tathandlung der Bestechung. Beide Deliktsarten werden im geltenden Recht ganz unterschiedlich geregelt und scheinen klar voneinander unterschieden zu sein. Tatsächlich lassen sich jedoch vielfach Drohungen auch als Versprechungen auffassen und umgekehrt. Die damit verbundenen Einzelprobleme werden in der Regel entweder bei den Nötigungs- oder bei den Bestechungsdelikten diskutiert. Hier wird demgegenüber das Verhältnis beider Deliktsgruppen durch eine übergreifende Konzeption bestimmt. Sie verbindet die naturalistische Unterscheidung zwischen (angekündigtem) Tun und Unterlassen mit der normativen Differenzierung zwischen freigestelltem, gebotenem und verbotenem Verhalten. Diese „Vereinigungstheorie“ führt zu einer exklusiven Fassung beider Tathandlungen. Mit einem Übel droht hiernach, wer für den Fall der Kooperationsverweigerung ein nachteiliges Tun, das freigestellt oder verboten ist, oder aber ein nachteiliges verbotenes Unterlassen ankündigt. Einen Vorteil verspricht, wer für den Fall der Kooperation ein vorteilhaftes Tun, das freigestellt oder verboten ist, oder aber ein vorteilhaftes verbotenes Unterlassen in Aussicht stellt. Verdeutlicht wird diese Konzeption an einer Kasuistik von zehn Fällen, die überwiegend der höchstrichterlichen Rechtsprechung entnommen sind. Dabei ergeben sich deutliche Unterschiede zur bisherigen Praxis.
Aktualisiert: 2020-10-12
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Schutzinteresse und Deliktsstruktur der «Bestechungsdelikte» (§§ 331 ff. StGB)

Schutzinteresse und Deliktsstruktur der «Bestechungsdelikte» (§§ 331 ff. StGB) von Rüdiger,  Christiane
Die Korruptionsbekämpfung zählt zu den aktuellen kriminalpolitischen Themen der Gegenwart. Grundlage der jüngeren Rechtsprechung bilden die §§ 331 ff. StGB in ihrer Fassung durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz von 1997. Intention des Gesetzgebers war es, die Präventionsleistung der Bestechungsdelikte zu verbessern. Er wählte daher die Deliktsstruktur der abstrakten Gefährdungsdelikte. Damit berühren die Tatbestände zentrale Aspekte der strafrechtlichen Grundlagendiskussion. Es geht um die rechtstheoretische Begründbarkeit von Kollektivrechtsgütern. Am Beispiel der Auslegung der §§ 331 ff. StGB zeigt die Arbeit auf, dass weder grammatikalische noch teleologische oder verfassungsrechtliche Konzepte eine schärfere Umgrenzung von Kollektivrechtsgütern zufriedenstellend bewältigen können. Damit der Rechtsgutsbegriff dem Sog gesellschaftlicher Funktionalisierung entgeht, ist eine personale Orientierung der durch die Bestechungsdelikte geschützten Interessen unerlässlich. Mit der Akzentuierung des Individuums ist das Ergebnis der Arbeit vorgezeichnet. Die §§ 331, 333 StGB, denen kein verletzbares menschliches Schutzinteresse zugrundeliegt, sind aus dem StGB zu streichen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Der immaterielle Vorteilsbegriff der Bestechungsdelikte im StGB

Der immaterielle Vorteilsbegriff der Bestechungsdelikte im StGB von Bauchrowitz,  Wolfgang
In Rechtsprechung und Literatur scheint Einigkeit darüber zu bestehen, dass der Begriff des dem Amtsträger zugewendeten Vorteils im Sinne der Bestechungsdelikte nach vier Kriterien zu bestimmen ist. Es kommen materielle und immaterielle sowie unmittelbare und mittelbare Vorteile in Betracht. Hier wirft insbesondere der «immaterielle Vorteil» erhebliche Probleme auf, da seine Begrenzung im höchsten Masse unklar ist. Wenn die in der Rechtsprechung mehrfach geäusserte Auffassung, auch immaterielle Vorteile erfüllten den Tatbestand der Bestechungsdelikte, zu Ende gedacht wird, dann kann bereits jede lobende Erwähnung eines Amtsträgers in der Presse einen solchen Vorteil darstellen, und der Tatbestand der Bestechungsdelikte ist erfüllt, wenn nur ein irgendwie gearteter Bezug zu einer Amtshandlung vorhanden ist. Hier zeigt die Arbeit auf, dass die praktisch relevant gewordenen Fallgestaltungen auch unter den Begriff des mittelbaren materiellen Vorteils hätten subsumiert werden können und es des randunscharfen immateriellen Vorteilsbegriffs deshalb nicht bedarf.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die gesetzliche Konzeption der Bestechungsdelikte

Die gesetzliche Konzeption der Bestechungsdelikte von Adamski,  Vivien
Im Zuge des Gesetzes zur Reform des Korruptionsstrafrechts im Jahre 1997 hat der Gesetzgeber die Delikte der §§ 331 ff. StGB zugunsten einer praktischen Effektivität erheblich modifiziert. Die Arbeit beschäftigt sich damit, ob die Bestechungsdelikte in ihrer heutigen Form noch geeignet sind, strafwürdiges Unrecht von nicht Strafwürdigem zu unterscheiden.
Aktualisiert: 2023-04-06
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Die Reform der Bestechungsdelikte

Die Reform der Bestechungsdelikte von Köhler,  Michael
Diese Arbeit zeichnet die Diskussion über die Rechtsentwicklung der Bestechungsdelikte seit dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 bis zum Korruptionsbekämpfungsgesetz von 1997 nach und untersucht die vom Gesetzgeber mehrfach vorgenommenen Rechtsänderungen vor allem im Hinblick auf die subjektiven Tatumstände. Ausgehend von der bis heute ungeklärten Frage nach dem geschützten Rechtsgut bestätigt der Autor anhand der Subsumtion von Fallbeispielen (Drittmittelforschung, Sponsoring) die von ihm aufgestellte These, dass unter den Tatbestand der Vorteilsannahme auch nicht strafwürdige Verhaltensweisen fallen und daher eine Korrektur durch den Gesetzgeber folgerichtig wäre. Der Autor verneint darüber hinaus die von ihm anschließend untersuchte Frage, ob das geltende Dienst- und Disziplinarrecht im Vorfeldbereich eigentlichen Korruptionsunrechts als rechtliche Alternative zu einer «strafrechtlichen Lösung» tauglich ist.
Aktualisiert: 2019-12-19
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