Berlin 1937/1947

Berlin 1937/1947 von Croner,  Harry, Machner,  Bettina, Reißmann,  Bärbel, Ret,  Angelika
Die Entscheidung, ausgerechnet das Jahr 1937 zu dokumentieren, trafen die Herausgeberinnen mit guten Gründen. Denn wer fast ausschließlich die grausame Seite des Nationalsozialismus zeigt, kann nicht erklären, wie sich die ungeheuerlichen Energien zusammenballten, mit denen Hitlerdeutschland Europa 1938 bis 1945 terrorisierte; wie es möglich wurde, viele Zehnmillionen Deutsche in das System des aus heutiger Sicht so offenkundig Verbrecher-ischen zu integrieren, sie zu begeistern oder zumindest in den Zustand weitgehend zufriedener Passivität zu versetzen. Wie wurden so viele Deutsche zu gefügigen Mitmachern und – zum kleineren Teil – zu überzeugten Vollstreckern? Wer solchen Fragen nachgeht, findet im schönen Schein der Jahre 1936 bis 1938 wichtige Anhaltspunkte. Götz Aly
Aktualisiert: 2022-10-11
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Verjagt aus Amt und Würden

Verjagt aus Amt und Würden von Citron-Piorkowski,  Renate, Marenbach,  Ulrich
Die Verfolgung als jüdisch oder politisch unzuverlässig geltender Richter in der NS-Zeit machte auch vor den Toren des Preußischen Oberverwaltungsgerichts in Berlin nicht halt. Die Mitglieder dieses einzigen Organs der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Preußen waren ebenso wie Richter der anderen Gerichtsbarkeiten von dem sog. Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums betroffen. Gegen 14 von ihnen – fast ein Viertel der dortigen Richterschaft – wurden Maßnahmen ergriffen: Drei wurden entlassen und acht auf provinziale Regierungsratsstellen versetzt; drei weitere „wählten“ zur Abwendung einer solchen Degradierung den Ruhestand. Die Studie schließt eine Lücke, die bisher mit Blick auf den Ausgrenzungsprozess in der preußischen Verwaltungsgerichtsbarkeit bestand. Unter Auswertung einer Vielzahl von Akten und privater Dokumente werden die Einzelschicksale nicht nur der Betroffenen nachgezeichnet, sondern auch die Akteure benannt, die in Gerichtsleitung und Innenministerium die Ausgrenzung vollzogen. Betroffen waren unterschiedlichste Persönlichkeiten, neben Sozialdemokraten, Liberalen und Zentrumsmitgliedern auch unpolitische „Nichtarier“, sodass ein Kaleidoskop der Weimarer Zeit entsteht. Drei als „Volljuden“ eingestufte Richter kamen infolge der NS-Herrschaft zu Tode: der Vorsitzende des Republikanischen Richterbundes Wilhelm Kroner, Herausgeber der Zeitschrift „Die Justiz“, der Völkerrechtler Ernst Isay, Kommentator des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, und der Genossenschaftsrechtler Fritz Citron. Andere überlebten in der Emigration. Die meisten der Hiergebliebenen übernahmen als politisch Unbelastete nach 1945 schon unter den Alliierten leitende Funktionen in der Justiz.
Aktualisiert: 2019-10-09
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Jüdische Richter in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit 1933

Jüdische Richter in der Berliner Arbeitsgerichtsbarkeit 1933 von Bergemann,  Hans
Am 7. April 2013 jährt sich zum 80. Mal die Einleitung der in Gesetzesform gekleideten Zwangsmaßnahmen, mit denen die Nationalsozialisten ihnen unliebsame Beamte, Richter und andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes aus ihren Ämtern entfernten. Die hiervon ebenfalls betroffene Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin hatte die Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bereits 1987 zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht, verbunden mit der seinerzeit genutzten Möglichkeit, noch lebende Betroffene über ihre Erinnerungen zu befragen. Die damals unter zum Teil großer emotionaler Berührung geführten Interviews bilden den Grundstock der vorliegenden Untersuchung von Hans Bergemann. Dabei wird zum einen der Ausgrenzungs- und Verfolgungsprozess als solcher dargestellt; zum anderen werden die Einzelschicksale der betroffenen 14 jüdischen Richter nachgezeichnet. Denn wie so oft sind es auch hier gerade die Einzelschicksale, die einen historischen Zeitenverlauf für die Nachwelt erlebbar und nachvollziehbar machen.
Aktualisiert: 2021-11-14
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Beamtentum und Artikel 131 des Grundgesetzes

Beamtentum und Artikel 131 des Grundgesetzes von Langhorst,  Wolfgang
Vor dem Hintergrund der Debatte um Kontinuität, Restauration und Neubeginn im Nachkriegsdeutschland leistet die vorliegende Studie einen Beitrag zur Erhellung eines der spannendsten Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte: die Regelung der Rechtsverhältnisse der verdrängten Beamten. Das Buch untersucht die Frage, in welchem Maße der nationalsozialistisch geprägte Beamtenapparat aufgrund der Gesetzgebung zu Artikel 131 des Grundgesetzes erneut Eingang in die Bonner Ministerialbürokratie gefunden hat. Ausgehend von der Entnazifizierung werden Rahmenbedingungen aufgezeigt, Interessenslagen dargelegt und der parlamentarische Gesetzgebungsprozeß beleuchtet. Im Ergebnis begründet die Wiedereingliederung der Beamten eine personelle Kontinuität, deren Ausmaß in dieser Höhe nicht bekannt war.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Das Recht des öffentlichen Dienstes und die Fortentwicklungsklausel

Das Recht des öffentlichen Dienstes und die Fortentwicklungsklausel von Budjarek,  Lucia
Das Recht des öffentlichen Dienstes in Deutschland ist seit seiner Verankerung im Jahre 1949 von immerwährenden Diskussionen und Reformen begleitet. Zuletzt war das Berufsbeamtentum im Rahmen der Föderalismusreform des Jahres 2006 Gegenstand einer Veränderung. In deren Folge wurde in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes der Zusatz "und fortzuentwickeln" aufgenommen. Durch die sogenannte Fortentwicklungsklausel soll die Modernisierung und Anpassung des öffentlichen Dienstrechts an sich ändernde Rahmenbedingungen ermöglicht werden. Damit stehen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Berufsbeamtentums vollständig zur Überprüfung an. Denn eine Veränderung unter neuer Verfassungslage kann nur mit Blick auf die bisherige Struktur des Art. 33 Abs. 5 GG dargelegt werden. Dieser Aufgabe widmet sich die Autorin im ersten Abschnitt. Einen Schwerpunkt stellt hierbei die Überarbeitung der seit jeher problematischen Unterteilung der in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums durch das Bundesverfassungsgericht dar. Dieses unterscheidet entgegen dem Wortl der Vorschrift zwischen streng "zu beachtenden" und schlicht "zu berücksichtigenden" Grundsätzen. Mit Blick auf das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG und das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG stellt die Autorin die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Beamtentums auf ein neues Konzept. Unterstützt wird das Ergebnis durch einen Blick auf den europarechtlichen Begriff der öffentlichen Verwaltung i.S.d. Art. 39 Abs. 4 EGV. Gefolgt wird dieser Abschnitt von einer Darstellung der Reformbedürftigkeit des Berufsbeamtentums sowie des Art. 33 Abs. 5 GG und einer sorgfältigen Aufarbeitung der problematischen Entstehung der neuen Klausel. Der umfangreichste Teil beschäftigt sich mit den durch die Fortentwicklungsklausel bewirkten Veränderungen. Entgegen der herrschenden Ansicht der Literatur und Rechtsprechung entnimmt die Verfasserin der neuen Klausel eine eigene dogmatische Bedeutung. Hierbei spielt die im ersten Teil erfolgte Neukategorisierung der hergebrachten Grundsätze eine entscheidende Rolle. Der Schwerpunkt der Veränderungen wird durch eine Bindungslockerung des Gesetzgebers an die hergebrachten Grundsätze erzeugt. Die Verfasserin widmet sich zahlreichen aktuellen Fragestellungen wie beispielsweise der Problematik der Verlängerung der Wartezeit im letzten Amt, der antragslosen Teilzeitbeschäftigung sowie der Frage der Zulässigkeit von Führungspositionen auf Zeit. Weiterhin enthält sie eine Fülle von Einzelargumenten der Diskussion der vergangenen Jahre. Über die verbreiteten Diskussionsfelder des Beamtentums hinausgehend widmet sich die Verfasserin beispielsweise der Frage der Einführung eines eingeschränkten Streikrechts für Beamte, der Frage der Rückstufung bei Nichterfüllung der Leistungsanforderungen, der Veränderung des beamtenrechtlichen Beurteilungssystems sowie nicht zuletzt einer Abschaffung der hergebrachten Grundsätze.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das Beamtentum in der NS-Diktatur bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges

Das Beamtentum in der NS-Diktatur bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges von Mühl-Benninghaus,  Sigrun
26. Januar 1937. Hitler unterzeichnet das "Deutsche Beamtengesetz". "Ein […] von nationalsozialistischer Weltanschauung durchdrungenes Berufsbeamtentum, das dem Führer des Deutschen Reichs und Volkes, Adolf Hitler, in Treue verbunden ist, bildet einen Grundpfeiler des nationalsozialistischen Staates". Schon am 7. April 1933 war das berüchtigte "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" erlassen worden. Die deutsche Beamtenschaft in der NS-Diktatur: Im Mittelpunkt dieser Untersuchung stehen die beiden Gesetze, ihre Entstehung, Durchsetzung und Auswirkungen. Inzwischen zugängliche Quellen insbesondere aus DDR-Archiven bilden die Forschungsbasis.
Aktualisiert: 2022-07-25
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Berufsbeamtentum und Leistungsgesellschaft

Berufsbeamtentum und Leistungsgesellschaft von Zeh,  Sandra
Hat das Berufsbeamtentum in der heutigen Zeit noch eine Existenzberechtigung? Sind die Strukturen des Berufsbeamtentums mit einer leistungsorientierten Besoldung vereinbar? Vor dem Hintergrund, dass es in Bund, Ländern und Kommunen Bestrebungen gibt, die Arbeit von Verwaltungen und Behörden stärker wirtschaftlich auszurichten, gibt es immer mehr Stimmen, die das Berufsbeamtentum für verzichtbar erachten. Die Autorin nähert sich der ersten Fragestellung auf der Basis systematischer, funktionaler und rechtsvergleichender Überlegungen. Auf diese Weise gelingt es hinsichtlich der Bedeutung des Berufsbeamtentums in der heutigen Zeit zu einem differenzierten Ergebnis zu kommen. Die Frage hinsichtlich der leistungsorientierten Besoldung wird unter rechtsvergleichendem, rechtlichem, praktischem und historischem Blickwinkel betrachtet, um so eine umfassende Beantwortung dieser Fragestellung zu gewährleisten.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Republikprinzip und Berufsbeamtentum.

Republikprinzip und Berufsbeamtentum. von Balzer,  Ralph
In regelmäßigem Abstand taucht die Frage auf, ob das Berufsbeamtentum noch zeitgemäß sei. Ralph Balzer untersucht die Möglichkeit der Abschaffung des Beamtentums unter dem Grundgesetz. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Republikprinzip des Grundgesetzes, das der Autor in seinen historischen Bezügen und seinen staatsrechtlichen Auswirkungen auf die verfasste Gesellschaft beleuchtet. Das Grundgesetz sieht für das Berufsbeamtentum eine institutionelle Garantie vor. In Deutschland gilt das öffentliche Dienstrecht als integraler Bestandteil des Staatsrechts. Das historisch gewachsene Amtsprinzip, das einen Kernbestandteil der Republik darstellt, ist sinnvoll nur vorstellbar, wenn die Ämter von Beamten besetzt werden. Somit ist das Berufsbeamtentum wesentlicher Bestandteil des Republikprinzips und kann wegen Art. 79 Abs. 3 i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG vom verfassungsändernden Gesetzgeber nicht abgeschafft werden.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Laufbahnbewerber und Außenseiter.

Laufbahnbewerber und Außenseiter. von Güntner,  Michael
Das Beamtenrecht unterscheidet zwei Bewerbertypen bei der Einstellung in den Beamtendienst: den Laufbahnbewerber, der über eine gesetzlich definierte Vor- und Ausbildung verfügt, und den "anderen Bewerber", der statt dessen die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat und als Außenseiter den Zugang zum Berufsbeamtentum sucht. Die Existenz des "anderen Bewerbers" provoziert Kritik durch die Möglichkeit fehlender fachlicher Qualifikation, sachfremder Einflußnahme und einer Aushöhlung der Regelform des Laufbahnbewerbers. Dieser Kritik geht der Autor nach. Hierbei stellt Michael Güntner zunächst beide Bewerbertypen idealtypisch gegenüber und beleuchtet anschließend ihre gesetzlichen Voraussetzungen, Erscheinungsformen und Verwendungsarten. Sodann behandelt er das Laufbahnprinzip als verfassungsrechtliche Grundlage des Laufbahnbewerbers, dessen Herkommen, Inhalt, Zweck und Verhältnis zu anderen hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die verfassungsrechtliche Untersuchung des Außenseiters führt zu dem Befund, daß dieser selbst verfassungsrechtlich nicht abgesichert ist, sondern eine legitimationsbedürftige Ausnahme vom Regeltypus des Laufbahnbewerbers darstellt. Der Verfasser schließt mit rechtspolitischen Vorschlägen zur Neufassung der Vorschriften über den "anderen Bewerber".
Aktualisiert: 2023-04-15
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