Laufbahnbewerber und Außenseiter.

Laufbahnbewerber und Außenseiter. von Güntner,  Michael
Das Beamtenrecht unterscheidet zwei Bewerbertypen bei der Einstellung in den Beamtendienst: den Laufbahnbewerber, der über eine gesetzlich definierte Vor- und Ausbildung verfügt, und den "anderen Bewerber", der statt dessen die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat und als Außenseiter den Zugang zum Berufsbeamtentum sucht. Die Existenz des "anderen Bewerbers" provoziert Kritik durch die Möglichkeit fehlender fachlicher Qualifikation, sachfremder Einflußnahme und einer Aushöhlung der Regelform des Laufbahnbewerbers. Dieser Kritik geht der Autor nach. Hierbei stellt Michael Güntner zunächst beide Bewerbertypen idealtypisch gegenüber und beleuchtet anschließend ihre gesetzlichen Voraussetzungen, Erscheinungsformen und Verwendungsarten. Sodann behandelt er das Laufbahnprinzip als verfassungsrechtliche Grundlage des Laufbahnbewerbers, dessen Herkommen, Inhalt, Zweck und Verhältnis zu anderen hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die verfassungsrechtliche Untersuchung des Außenseiters führt zu dem Befund, daß dieser selbst verfassungsrechtlich nicht abgesichert ist, sondern eine legitimationsbedürftige Ausnahme vom Regeltypus des Laufbahnbewerbers darstellt. Der Verfasser schließt mit rechtspolitischen Vorschlägen zur Neufassung der Vorschriften über den "anderen Bewerber".
Aktualisiert: 2023-06-15
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Republikprinzip und Berufsbeamtentum.

Republikprinzip und Berufsbeamtentum. von Balzer,  Ralph
In regelmäßigem Abstand taucht die Frage auf, ob das Berufsbeamtentum noch zeitgemäß sei. Ralph Balzer untersucht die Möglichkeit der Abschaffung des Beamtentums unter dem Grundgesetz. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Republikprinzip des Grundgesetzes, das der Autor in seinen historischen Bezügen und seinen staatsrechtlichen Auswirkungen auf die verfasste Gesellschaft beleuchtet. Das Grundgesetz sieht für das Berufsbeamtentum eine institutionelle Garantie vor. In Deutschland gilt das öffentliche Dienstrecht als integraler Bestandteil des Staatsrechts. Das historisch gewachsene Amtsprinzip, das einen Kernbestandteil der Republik darstellt, ist sinnvoll nur vorstellbar, wenn die Ämter von Beamten besetzt werden. Somit ist das Berufsbeamtentum wesentlicher Bestandteil des Republikprinzips und kann wegen Art. 79 Abs. 3 i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG vom verfassungsändernden Gesetzgeber nicht abgeschafft werden.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland

Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland von Becker,  Michael
Auf welchen Grundstrukturen basiert das politische System der Bundesrepublik Deutschland? Wer sind die zentralen Akteure? Wie sind die wichtigsten Prozesse und Institutionen beschaffen? Das Buch baut auf den Grundbegriffen – Staat, Verfassung, Demokratie – auf, führt über die politische Geschichte der Bundesrepublik hin zum Grundgesetz, zur gesellschaftlichen Willensbildung und schließlich zu den Grundzügen der parlamentarischen Demokratie mit den politischen Organen. Die umfassend aktualisierte Neuauflage enthält Vertiefungen zu aktuellen Problemlagen, u. a. zu den Themen EU, Meinungs- und Pressefreiheit sowie Rechtsextremismus.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Republikprinzip und Berufsbeamtentum.

Republikprinzip und Berufsbeamtentum. von Balzer,  Ralph
In regelmäßigem Abstand taucht die Frage auf, ob das Berufsbeamtentum noch zeitgemäß sei. Ralph Balzer untersucht die Möglichkeit der Abschaffung des Beamtentums unter dem Grundgesetz. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Republikprinzip des Grundgesetzes, das der Autor in seinen historischen Bezügen und seinen staatsrechtlichen Auswirkungen auf die verfasste Gesellschaft beleuchtet. Das Grundgesetz sieht für das Berufsbeamtentum eine institutionelle Garantie vor. In Deutschland gilt das öffentliche Dienstrecht als integraler Bestandteil des Staatsrechts. Das historisch gewachsene Amtsprinzip, das einen Kernbestandteil der Republik darstellt, ist sinnvoll nur vorstellbar, wenn die Ämter von Beamten besetzt werden. Somit ist das Berufsbeamtentum wesentlicher Bestandteil des Republikprinzips und kann wegen Art. 79 Abs. 3 i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG vom verfassungsändernden Gesetzgeber nicht abgeschafft werden.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Laufbahnbewerber und Außenseiter.

Laufbahnbewerber und Außenseiter. von Güntner,  Michael
Das Beamtenrecht unterscheidet zwei Bewerbertypen bei der Einstellung in den Beamtendienst: den Laufbahnbewerber, der über eine gesetzlich definierte Vor- und Ausbildung verfügt, und den "anderen Bewerber", der statt dessen die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat und als Außenseiter den Zugang zum Berufsbeamtentum sucht. Die Existenz des "anderen Bewerbers" provoziert Kritik durch die Möglichkeit fehlender fachlicher Qualifikation, sachfremder Einflußnahme und einer Aushöhlung der Regelform des Laufbahnbewerbers. Dieser Kritik geht der Autor nach. Hierbei stellt Michael Güntner zunächst beide Bewerbertypen idealtypisch gegenüber und beleuchtet anschließend ihre gesetzlichen Voraussetzungen, Erscheinungsformen und Verwendungsarten. Sodann behandelt er das Laufbahnprinzip als verfassungsrechtliche Grundlage des Laufbahnbewerbers, dessen Herkommen, Inhalt, Zweck und Verhältnis zu anderen hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die verfassungsrechtliche Untersuchung des Außenseiters führt zu dem Befund, daß dieser selbst verfassungsrechtlich nicht abgesichert ist, sondern eine legitimationsbedürftige Ausnahme vom Regeltypus des Laufbahnbewerbers darstellt. Der Verfasser schließt mit rechtspolitischen Vorschlägen zur Neufassung der Vorschriften über den "anderen Bewerber".
Aktualisiert: 2023-05-15
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Republikprinzip und Berufsbeamtentum.

Republikprinzip und Berufsbeamtentum. von Balzer,  Ralph
In regelmäßigem Abstand taucht die Frage auf, ob das Berufsbeamtentum noch zeitgemäß sei. Ralph Balzer untersucht die Möglichkeit der Abschaffung des Beamtentums unter dem Grundgesetz. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Republikprinzip des Grundgesetzes, das der Autor in seinen historischen Bezügen und seinen staatsrechtlichen Auswirkungen auf die verfasste Gesellschaft beleuchtet. Das Grundgesetz sieht für das Berufsbeamtentum eine institutionelle Garantie vor. In Deutschland gilt das öffentliche Dienstrecht als integraler Bestandteil des Staatsrechts. Das historisch gewachsene Amtsprinzip, das einen Kernbestandteil der Republik darstellt, ist sinnvoll nur vorstellbar, wenn die Ämter von Beamten besetzt werden. Somit ist das Berufsbeamtentum wesentlicher Bestandteil des Republikprinzips und kann wegen Art. 79 Abs. 3 i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG vom verfassungsändernden Gesetzgeber nicht abgeschafft werden.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Laufbahnbewerber und Außenseiter.

Laufbahnbewerber und Außenseiter. von Güntner,  Michael
Das Beamtenrecht unterscheidet zwei Bewerbertypen bei der Einstellung in den Beamtendienst: den Laufbahnbewerber, der über eine gesetzlich definierte Vor- und Ausbildung verfügt, und den "anderen Bewerber", der statt dessen die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung erworben hat und als Außenseiter den Zugang zum Berufsbeamtentum sucht. Die Existenz des "anderen Bewerbers" provoziert Kritik durch die Möglichkeit fehlender fachlicher Qualifikation, sachfremder Einflußnahme und einer Aushöhlung der Regelform des Laufbahnbewerbers. Dieser Kritik geht der Autor nach. Hierbei stellt Michael Güntner zunächst beide Bewerbertypen idealtypisch gegenüber und beleuchtet anschließend ihre gesetzlichen Voraussetzungen, Erscheinungsformen und Verwendungsarten. Sodann behandelt er das Laufbahnprinzip als verfassungsrechtliche Grundlage des Laufbahnbewerbers, dessen Herkommen, Inhalt, Zweck und Verhältnis zu anderen hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die verfassungsrechtliche Untersuchung des Außenseiters führt zu dem Befund, daß dieser selbst verfassungsrechtlich nicht abgesichert ist, sondern eine legitimationsbedürftige Ausnahme vom Regeltypus des Laufbahnbewerbers darstellt. Der Verfasser schließt mit rechtspolitischen Vorschlägen zur Neufassung der Vorschriften über den "anderen Bewerber".
Aktualisiert: 2023-05-11
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Beamtenrecht

Beamtenrecht von Behrens,  Thomas, Brüggenhorst,  Sven, Sommer,  Peter
Kaum ein anderes Rechtsgebiet des besonderen Verwaltungsrechts hat sich in den zurückliegenden Jahren so dynamisch entwickelt wie der Bereich des Beamtenrechts. Das hier vorliegende, ausbildungsorientierte Lehrbuch spiegelt den aktuellen Stand der Gesetzgebung wider. Für den Aufbau des Werks wurden die jüngsten Stoffverteilungspläne der Verwaltungsfachangestellten, des Verwaltungslehrgangs I und des Laufbahnlehrgangs für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, als Orientierung herangezogen. Neben der zielgruppenorientierten Darstellung der rechtlichen Grundlagen enthält das Lehrbuch auch zahlreiche Fallbeispiele, Übungsfälle und Prüfungsschemata. So können die im Präsenzunterricht erworbenen Kenntnisse wiederholt und vertieft werden, um eine optimale Klausur- und Prüfungsvorbereitung zu erreichen. Auch als niedrigschwellige Arbeitshilfe für angehende Praktiker in der Personalsachbearbeitung eignet sich das Lehrbuch.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Zur Geschichte der Dienstrechtspolitik im Innenministerium

Zur Geschichte der Dienstrechtspolitik im Innenministerium von Hollah,  Ansgar
Die Brüche und Kontinuitäten in der Beamtenpolitik werden in den Beiträgen von Andreas Wirsching und Frieder Günther zur Geschichte der heutigen Abteilung D "Öffentlicher Dienst" im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eindrucksvoll beschrieben. Anknüpfungspunkt für diese verwaltungshistorische Darstellung ist die Tradition des Berufsbeamtentums. Seit 1949 hat es eine durchgängig, beileibe aber nicht konfliktfreie Entwicklung gegeben. Das Aufgabenspektrum der Abteilung unterlag dabei über die Jahrzehnte hinweg erheblichen Schwankungen. Ansgar Hollah wirft vor diesem Hintergrund einen Blick auf die künftigen Ziele der Dienstrechtspolitik. Mit Beiträgen von Dr. Frieder Günther, Ansgar Hollah und Prof. Dr. Andreas Wirsching.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland

Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland von Becker,  Michael
Auf welchen Grundstrukturen basiert das politische System der Bundesrepublik Deutschland? Wer sind die zentralen Akteure? Wie sind die wichtigsten Prozesse und Institutionen beschaffen? Das Buch baut auf den Grundbegriffen – Staat, Verfassung, Demokratie – auf, führt über die politische Geschichte der Bundesrepublik hin zum Grundgesetz, zur gesellschaftlichen Willensbildung und schließlich zu den Grundzügen der parlamentarischen Demokratie mit den politischen Organen. Die umfassend aktualisierte Neuauflage enthält Vertiefungen zu aktuellen Problemlagen, u. a. zu den Themen EU, Meinungs- und Pressefreiheit sowie Rechtsextremismus.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Zur Geschichte der Dienstrechtspolitik im Innenministerium

Zur Geschichte der Dienstrechtspolitik im Innenministerium von Hollah,  Ansgar
Die Brüche und Kontinuitäten in der Beamtenpolitik werden in den Beiträgen von Andreas Wirsching und Frieder Günther zur Geschichte der heutigen Abteilung D „Öffentlicher Dienst“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eindrucksvoll beschrieben. Anknüpfungspunkt für diese verwaltungshistorische Darstellung ist die Tradition des Berufsbeamtentums. Seit 1949 hat es eine durchgängig, beileibe aber nicht konfliktfreie Entwicklung gegeben. Das Aufgabenspektrum der Abteilung unterlag dabei über die Jahrzehnte hinweg erheblichen Schwankungen. Ansgar Hollah wirft vor diesem Hintergrund einen Blick auf die künftigen Ziele der Dienstrechtspolitik. Mit Beiträgen von Dr. Frieder Günther, Ansgar Hollah und Prof. Dr. Andreas Wirsching.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Ein Recht, das die Gesellschaft braucht

Ein Recht, das die Gesellschaft braucht von Bodendieck-Engels,  Hildegard, Kühling,  Jürgen
Jürgen Kühling, Bundesverfassungsrichter in der Zeit von 1989 bis 2001, hat sich in engagierten Beiträgen für das Recht, das die Gesellschaft braucht, eingesetzt und dabei die juristische Ausbildung, das Berufsbeamtentum und das Verhältnis von Kirche und Staat radikal in Frage gestellt. Das Buch richtet sich an alle, die fundierte Kenntnisse zum Funktionieren eines Rechtsstaats suchen und verstehen wollen, was die Grundrechte im praktischen Leben bedeuten. Die glasklare Sprache macht Recht, wie selten, verständlich. Es geht im Einzelnen um Interna von Justiz und Justizpolitik, um die Konkretisierung der Grundrechte in der Rechtsprechung, um Probleme und Herausforderungen durch die Sicherheitsbedürfnisse unserer Gesellschaft.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Ein Recht, das die Gesellschaft braucht

Ein Recht, das die Gesellschaft braucht von Bodendieck-Engels,  Hildegard, Kühling,  Jürgen
Jürgen Kühling, Bundesverfassungsrichter in der Zeit von 1989 bis 2001, hat sich in engagierten Beiträgen für das Recht, das die Gesellschaft braucht, eingesetzt und dabei die juristische Ausbildung, das Berufsbeamtentum und das Verhältnis von Kirche und Staat radikal in Frage gestellt. Das Buch richtet sich an alle, die fundierte Kenntnisse zum Funktionieren eines Rechtsstaats suchen und verstehen wollen, was die Grundrechte im praktischen Leben bedeuten. Die glasklare Sprache macht Recht, wie selten, verständlich. Es geht im Einzelnen um Interna von Justiz und Justizpolitik, um die Konkretisierung der Grundrechte in der Rechtsprechung, um Probleme und Herausforderungen durch die Sicherheitsbedürfnisse unserer Gesellschaft.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Beamtenrecht

Beamtenrecht von Behrens,  Thomas, Brüggenhorst,  Sven, Sommer,  Peter
Kaum ein anderes Rechtsgebiet des besonderen Verwaltungsrechts hat sich in den zurückliegenden Jahren so dynamisch entwickelt wie der Bereich des Beamtenrechts. Das hier vorliegende, ausbildungsorientierte Lehrbuch spiegelt den aktuellen Stand der Gesetzgebung wider. Für den Aufbau des Werks wurden die jüngsten Stoffverteilungspläne der Verwaltungsfachangestellten, des Verwaltungslehrgangs I und des Laufbahnlehrgangs für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, als Orientierung herangezogen. Neben der zielgruppenorientierten Darstellung der rechtlichen Grundlagen enthält das Lehrbuch auch zahlreiche Fallbeispiele, Übungsfälle und Prüfungsschemata. So können die im Präsenzunterricht erworbenen Kenntnisse wiederholt und vertieft werden, um eine optimale Klausur- und Prüfungsvorbereitung zu erreichen. Auch als niedrigschwellige Arbeitshilfe für angehende Praktiker in der Personalsachbearbeitung eignet sich das Lehrbuch.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Krankenversicherungspflicht versus Vorsorgefreiheit

Krankenversicherungspflicht versus Vorsorgefreiheit von Hübner,  Steffen
Bislang ist nicht abschließend geklärt, ob es ein verfassungsrechtliches Prinzip der Vorsorgefreiheit für Beamte gibt, woraus es sich ableiten ließe und wie weit es reicht. Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob die Vorsorgefreiheit ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist. In der verfassungs- und beamtenrechtlichen Literatur ist die Vorsorgefreiheit noch nicht umfassend behandelt worden. Die Arbeit leitet ein solches Prinzip sowohl individuell-grundrechtlich aus Art. 2 Abs. 1 GG als auch institutionell-beamtenrechtlich aus Art. 33 Abs. 5 GG her. An diesem Maßstab wird sodann die allgemeine Krankenversicherungspflicht gemessen, die seit 2009 in § 193 Abs. 3 VVG normiert ist. Danach sind Beamte verpflichtet, für denjenigen Teil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe erfasst wird, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dies erweist sich als unverhältnismäßiger Eingriff in die Vorsorgefreiheit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Krankenversicherungspflicht versus Vorsorgefreiheit

Krankenversicherungspflicht versus Vorsorgefreiheit von Hübner,  Steffen
Bislang ist nicht abschließend geklärt, ob es ein verfassungsrechtliches Prinzip der Vorsorgefreiheit für Beamte gibt, woraus es sich ableiten ließe und wie weit es reicht. Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob die Vorsorgefreiheit ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist. In der verfassungs- und beamtenrechtlichen Literatur ist die Vorsorgefreiheit noch nicht umfassend behandelt worden. Die Arbeit leitet ein solches Prinzip sowohl individuell-grundrechtlich aus Art. 2 Abs. 1 GG als auch institutionell-beamtenrechtlich aus Art. 33 Abs. 5 GG her. An diesem Maßstab wird sodann die allgemeine Krankenversicherungspflicht gemessen, die seit 2009 in § 193 Abs. 3 VVG normiert ist. Danach sind Beamte verpflichtet, für denjenigen Teil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe erfasst wird, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dies erweist sich als unverhältnismäßiger Eingriff in die Vorsorgefreiheit.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Disziplinarrecht

Disziplinarrecht von Keller,  Christoph
Ob eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten oder ein Verhalten außerhalb des Dienstes vorliegt, das das Vertrauen in das Amt oder das Ansehen des Beamtentums in bedeutsamer Weise beeinträchtigt – dies zu klären, ist das Ziel des Disziplinarverfahrens. Dabei können Ermittlungen disziplinarrechtlicher Art jeden Beamten treffen. Einerseits kann er selbst Betroffener eines Verfahrens sein, andererseits mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt werden. Das vorliegende Buch führt den Leser von der "Einleitung" bis zum Abschluss durch den gesamten Verlauf eines Disziplinarverfahrens. Im Mittelpunkt steht dabei das formelle Disziplinarrecht. Das behördliche Disziplinarverfahren und die Bemessung von Disziplinarmaßnahmen bilden dabei die thematischen Schwerpunkte. Zugrunde gelegt wird das nordrhein-westfälische Landesrecht und Bundesrecht (LDG NRW/BDG). Die Parallelvorschriften der anderen Bundesländer werden in Zusammenhang mit den behandelten Vorschriften des LDG NRW/BDG genannt, auf landesrechtliche Besonderheiten wird bei Bedarf eingegangen. Für die 3. Auflage wurde das Buch auf den aktuellen Stand gebracht und in wesentlichen Punkten ergänzt. Änderungen in der Rechtsprechung – insbesondere zur Wahrheitspflicht betroffener Beamter – wurden berücksichtigt. Auch von der Rechtsprechung zutage geförderte "neue" Probleme, z. B. zur (Un-)Zulässigkeit von – gesetzlich nicht geregelten – Observationsmaßnahmen im Disziplinarverfahren, finden in diesem Buch ihren Niederschlag. Eine tabellarische Übersicht einzelner Disziplinarmaßnahmen, die der schnellen Orientierung dient, schließt das Buch ab.
Aktualisiert: 2021-01-04
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Disziplinarrecht

Disziplinarrecht von Keller,  Christoph
Ob eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten oder ein Verhalten außerhalb des Dienstes vorliegt, das das Vertrauen in das Amt oder das Ansehen des Beamtentums in bedeutsamer Weise beeinträchtigt – dies zu klären, ist das Ziel des Disziplinarverfahrens. Dabei können Ermittlungen disziplinarrechtlicher Art jeden Beamten treffen. Einerseits kann er selbst Betroffener eines Verfahrens sein, andererseits mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt werden. Das vorliegende Buch führt den Leser von der "Einleitung" bis zum Abschluss durch den gesamten Verlauf eines Disziplinarverfahrens. Im Mittelpunkt steht dabei das formelle Disziplinarrecht. Das behördliche Disziplinarverfahren und die Bemessung von Disziplinarmaßnahmen bilden dabei die thematischen Schwerpunkte. Zugrunde gelegt wird das nordrhein-westfälische Landesrecht und Bundesrecht (LDG NRW/BDG). Die Parallelvorschriften der anderen Bundesländer werden in Zusammenhang mit den behandelten Vorschriften des LDG NRW/BDG genannt, auf landesrechtliche Besonderheiten wird bei Bedarf eingegangen. Für die 3. Auflage wurde das Buch auf den aktuellen Stand gebracht und in wesentlichen Punkten ergänzt. Änderungen in der Rechtsprechung – insbesondere zur Wahrheitspflicht betroffener Beamter – wurden berücksichtigt. Auch von der Rechtsprechung zutage geförderte "neue" Probleme, z. B. zur (Un-)Zulässigkeit von – gesetzlich nicht geregelten – Observationsmaßnahmen im Disziplinarverfahren, finden in diesem Buch ihren Niederschlag. Eine tabellarische Übersicht einzelner Disziplinarmaßnahmen, die der schnellen Orientierung dient, schließt das Buch ab.
Aktualisiert: 2021-01-04
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Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich

Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich von Stegerer,  Eberhard
Die regionalgeschichtliche Untersuchung der Biografien aller 28 (29) sich häufig abwechselnden Leiter der zwei Polizeipräsidien (ab 1942: drei) und vier -direktionen (ab 1942: drei) in Baden für die Zeit zwischen 1933 und 1945 führte zu dem Ergebnis, dass es in der polizeilichen Führungselite sowohl 1933 als auch 1945 einen personellen Umbruch gegeben hat und beim jeweiligen Regierungswechsel die polizeilichen Führungsakteure ausgetauscht worden sind. Nur der bis 1933 in Mannheim amtierende, bei der Bevölkerung beliebte und im Ersten Weltkrieg hoch dekorierte Polizeipräsident, Dr. Jakob Bader, stellt in dieser Hinsicht eine Ausnahme dar. Der nationalsozialistische badische Innenminister, Karl Pflaumer, welcher 1929 aufgrund seiner NSDAP-Aktivitäten als Polizeioberleutnant in Heidelberg aus dem Dienst entlassen worden war, holte 1933 Dr. Jakob Bader als Ministerialdirektor und den radikalen NSDAP-Anhänger Dr. Kurt Bader, ebenfalls aus Mannheim, als Ministerialrat und Leiter der Polizeiabteilung zu seiner eigenen Machtabsicherung, auch gegenüber dem Reichsstatthalter und Gauleiter Robert Wagner, in sein Ministerium. In der überwiegenden Mehrheit kamen die 1933 vom Dienst suspendierten polizeilichen Amtsinhaber aber bis Kriegsende in anderen Behörden der badischen inneren Verwaltung wieder unter, in der Regel ohne finanzielle Einbußen. Eine ähnliche Verfahrensweise wurde auch nach dem Ende der NS-Herrschaft trotz der nachfolgenden Entnazifizierungsmaßnahmen spätestens 1951 nach der „G 131-Regelung“ wieder praktiziert, sodass die personelle Kontinuität in der inneren Verwaltung Badens auch nach 1945 gewahrt blieb, wenn auch nicht im polizeilichen Führungsbereich. Die vier badischen Landeskommissäre, u.a. vorgesetzte Behörde des badischen Innenministeriums für die Polizei vor Ort, welche alle bereits in der Zeit der Weimarer Republik durch den langjährigen SPD-Innenminister Remmele ernannt worden waren, blieben auch beim Übergang in die NS-Diktatur in ihren Ämtern, zwei von ihnen bis zur Auflösung des Instituts der Landeskommissäre 1946 durch die Besatzungsbehörden. Der Karlsruher Landeskommissär wurde 1933 altersbedingt in den Ruhestand versetzt, ihm folgte der regimetreue kommissarisch eingesetzte Freiburger Polizeidirektor Karl Dold nach. Der 1938 durch Suicid aus dem Leben geschiedene Mannheimer Landeskommissär wurde nach Kompetenzkämpfen zwischen dem RMI, badischen IM und der Gauleitung durch den Bruchsaler Landrat und Nicht-NSDAP-Mitglied Dr. Gustav Bechtold ersetzt, wobei sich die Reichsebene durchsetzte.
Aktualisiert: 2020-05-27
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