De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2023-06-22
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De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil II

De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil II von Bertelloni,  Francisco, Bogdandy,  Armin von, Brieskorn,  Norbert, Cruz Cruz,  Juan, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Höffe,  Otfried, Imbach,  Ruedi, Jansen,  Nils, Jussen,  Bernhard, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lessius,  Leonardus, Liebrand,  Konstantin, Lutz-Bachmann,  Matthias, Miethke ,  Jürgen, Niederberger,  Andreas, Nussbaum,  Martha, Pennington,  Ken, Repgen,  Tilman, Wille,  Klaus
Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral. In the second part of the edition of 'De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus' from 1605, Leonardus Lessius offers a detailed presentation of the late scholastic doctrine of 'restitution': the doctrine of the obligation to pay damages and to compensate for enrichment. According to Roman Catholic doctrine, a sin could only be forgiven if the liable party had paid compensation for the damage or returned someone else's property (restitution). Restitution thus transformed theological natural law into a genuine legal order, which determined the daily life of the faithful. Lessius casuistically explains a broad outlook on individual violations of law (for example, of life, body, property or honour) and the related offences. Overall, this part of the work offers a varied picture of early modern Catholic everyday morality.
Aktualisiert: 2022-05-18
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De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil II

De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus. Über die Gerechtigkeit und das Recht und die übrigen Kardinaltugenden. Teil II von Bertelloni,  Francisco, Bogdandy,  Armin von, Brieskorn,  Norbert, Cruz Cruz,  Juan, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Höffe,  Otfried, Imbach,  Ruedi, Jansen,  Nils, Jussen,  Bernhard, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lessius,  Leonardus, Liebrand,  Konstantin, Lutz-Bachmann,  Matthias, Miethke ,  Jürgen, Niederberger,  Andreas, Nussbaum,  Martha, Pennington,  Ken, Repgen,  Tilman, Wille,  Klaus
Im zweiten Teil der Ausgabe von ›De iustitia et iure caeterisque virtutibus cardinalibus‹ aus dem Jahr 1605 bietet Leonardus Lessius eine konzentrierte Darstellung der spätscholastischen Lehre von der Restitution: der Lehre von der Verpflichtung zum Schadensersatz und zum Bereicherungsausgleich. Nach römisch-katholischer Lehre durfte eine Sünde nur vergeben werden, wenn der Schädiger den Schaden wiedergutgemacht bzw. fremdes Gut zurückgegeben hatte (Restitution). Damit wurde die Restitution zum Angelpunkt, der das theologische Naturrecht in eine genuine Rechtsordnung transformierte, die das tägliche Leben der Gläubigen bestimmte. Lessius erläutert hier kasuistisch ein breites Panorama einzelner Rechtsverletzungen (etwa am Leben, Körper, Eigentum oder der Ehre) und der darauf bezogenen Delikte. Insgesamt bietet dieser Teil des Werks ein buntes Bild der frühneuzeitlichen katholischen Alltagsmoral.
Aktualisiert: 2022-07-07
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus.Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil II von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2022-10-27
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De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I

De legibus ac Deo legislatore. Liber quintus. Über die Gesetze und Gott den Gesetzgeber. Fünftes Buch. Teil I von Bach,  Oiver, Bach,  Oliver, Brieskorn,  Norbert, Duve,  Thomas, Fidora,  Alexander, Justenhoven,  Heinz-Gerhard, Lutz-Bachmann,  Matthias, Niederberger,  Andreas, Stiening,  Gideon, Suárez,  Francisco
Im fünften Buch seiner rechtstheologischen Summe ›De legibus ac Deo legislatore‹ aus dem Jahre 1612 entwickelt Francisco Suárez die Grundlagen und Grundzüge einer Theorie der Strafe. Dabei gelingt es dem Conimbricenser Theologen, Philosophen und Juristen, die Strafe in ihrem rechtstheoretischen Wesen und ihrer rechtspraktischen Funktion zu bestimmen und zu begründen, indem die poena als notwendiges Moment jeder Gesetzestheorie abgeleitet wird. Auch das komplexe Verhältnis von Strafe und Sünde wird präzise gefasst. Das hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegende Buch V von ›De legibus‹ dokumentiert die innovativen Konzeptionen einer Philosophie und Theologie der Strafe, die die frühneuzeitliche Entwicklung der politischen Theorie in Aufnahme und Kritik bis ins 18. Jahrhundert beeinflussen sollte.
Aktualisiert: 2022-12-15
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Politische Metaphysik

Politische Metaphysik von Kaufmann,  Matthias, Schnepf,  Robert
Dieser Band soll das Innovationspotential der Spanischen Scholastik offen legen und zugleich Argumentationsmuster rekonstruieren, die im Kontext theologisch zentrierten Philosophierens der Grundlegung moderner Freiheits- und Menschenrechte vorgearbeitet haben. Für die gegenwärtigen Auseinandersetzungen wäre damit eine Perspektive gewonnen, nicht einfach in der schlichten Entgegensetzung von Moderne und Mittelalter, von Glaube bzw. Dogma und Vernunft bzw. Säkularisierung zu verbleiben. Vielmehr zeigt sich, wie in scheinbar fundamentalistischem Denken ein Raum für die Genese von Rechten im modernen Sinn entstehen kann. Dies und der Umstand, dass in der Theologie jener Zeit das Bedürfnis nach einer vernünftigen Rechtfertigung zentraler Positionen zur Entwicklung einer der Theologie vorgeschalteten Metaphysik führt, gab den Ausschlag – statt von einer «Politischen Theologie» – von einer «Politischen Metaphysik» zu sprechen.
Aktualisiert: 2023-04-12
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