Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bei Arbeitsaufgabe von Schulz,  Björn

Die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bei Arbeitsaufgabe

Ausgangspunkt der Untersuchung bildet der § 144 SGB III. Die im Rahmen der Studie untersuchten Problemfelder berühren sämtlich den Eintritt einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe, § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III. Diese Eingrenzung rechtfertigt sich daraus, dass der Sperrzeiteintritt wegen Arbeitsaufgabe den weitaus größten Anteil an alljährlich in der Bundesrepublik Deutschland verhängten Sperrzeiten ausmacht. Neben einer geschichtlichen Entwicklung des Sperrzeitrechts sowie einer Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Fragen widmet sich die Arbeit insbesondere dem Tatbestandsaufbau der Norm. Die in der Vorschrift enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe führten bereits zu Schwierigkeiten in der Rechtsanwendung. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat diesbezüglich in der Vergangenheit häufig eine „klare Linie“ vermissen lassen. Hervorzuheben sind dabei die Begriffe der „Lösung“ des Beschäftigungsverhältnisses und des Vorliegens eines „wichtigen Grundes“ für das Verhalten des Arbeitslosen. Anhand von in der Praxis kontrovers diskutierten Fallgestaltungen wird der Versuch unternommen, diese unbestimmten Rechtsbegriffe in ihrem Anwendungsbereich zu konturieren. Unter anderem wird im Rahmen der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses die Sperrzeitrelevanz bei Abschluss eines Abwicklungsvertrages nach Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung nähere Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere ein in der Literatur kontrovers diskutiertes Urteil des 11. Senats des Bundessozialgerichts vom 18.12.2003 zu beachten. Außerdem ergeben sich im Zusammenhang mit der Feststellung der zurechenbaren Kausalität grundsätzliche Probleme. Zu denken ist an die Fallgestaltung, dass ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis löst und direkt im Anschluss hieran ein lediglich befristetes Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, so dass erst nach Beendigung des Anschlussbeschäftigung die Arbeitslosigkeit eintritt. Eine Hauptfragestellung der Untersuchung ist weiterhin, was unter dem Begriff „wichtiger Grund“ zu verstehen ist. Unter anderem werden die Beurteilung der Freistellung von der Arbeitsleistung bei Lohnfortzahlung sowie ausgewählte Fallgestaltungen hinsichtlich der Arbeitsaufgabe wegen des Zuzugs zum Lebenspartner nähere Berücksichtigung finden. Eine weitere Problematik ergibt sich auf der Rechtsfolgenseite der Sperrzeit im Zusammenhang mit der Frage, ob die gesetzlich angeordnete Mindestdauer der Sperrzeit von drei Wochen auch in den Fällen verfassungsgemäß ist, in denen der Arbeitslose seine ohnehin eintretende Arbeitslosigkeit um einen Zeitraum von unter drei Wochen vorverlegt hat.

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