Die Landgemeinde-Ordnung der Provinz Westphalen vom 19. März 1856 von Steffenhagen,  H.

Die Landgemeinde-Ordnung der Provinz Westphalen vom 19. März 1856

mit den aus späteren Gesetzen, insbesondere der Kreisordnung vom 31. Juli 1886 und dem Zuständigkeitsgesetze vom 1. August 1883 sich ergebenden Aenderungen und Zusätzen

Frontmatter — Vorwort — Inhalts-Verzeichniß — § 1. Geltungsbereich des Gesetzes — § 2. Begriff der Gemeinde-Rechte und Pflichten der Einwohner — § 3. Bildung von Gutsbezirken, Abtrennung eines Guts von dem Gemeindebezirke und Vereinigung eines Guts mit solchem Bezirke — § 4. Bildung von Verwaltungsbezirken (Aemter) — § 5. Bildung des Amts, als Kommunalverband für gemeinschaftliche Angelegenheiten mehrerer Gemeinden — § 6. Vereinigung und Abtrennung einzelner Grundstücke mit linem Gemeinde- od. Gutsbez — § 7. Veränderung u. Auflösung eines Amtsbez. bezw. Bildung eines Amtes aus einer Gemeinde od. mehr. Gemeinden u. Gütern — § 8. Mitth. d. Kreistagsbeschl. i. d. Fäll. d. §§ 3 u — § 9. Verfahr, für Auseinandersetz, bei Veränderungen v. Gemeinde-, Guts- od. Amtsbez — § 10. Bekanntmachung der Bildung neuer Gemeinde-, Guts- und Amtsbezirke, sowie der Veränderung solcher Bezirke — § 11. Veränderungen der Gemeinde- und Gutsbezirke bei Gemeinheitstheilungen — § 12. Das statut. Rechtler Gemeinden im Allgem — §13. Die Befugniß zu statutarischen Anordnungen — §14. Gemeindemitgliedschaft — § 15. Erwerbung des Gemeinderechts — §16. Wahl- und Stimmrecht der höchstbefteuerten Forensen und der juristischen Personen — § 17. Begriff d selbstständigen Gemeindeeinwohner — § 18. Berechnung der Dauer des Wohnsitzes oder der Ansässigkeit für Wohnhausbesitzer — § 19 Ausnahmsweise Verleihung des Gemeinderechts bei Verlegung des Wohnsitzes — § 20 Ausübung d. Gemeinderechts d. Stellvertr — § 21 Aufheb. d. Vorrechts d.Ritlerg (Mtergutsbes.) — § 22 Verlust des Gemeinderechts — § 23 Vertretung der Gemeinde im Allgemeinen — § 24 Zusammensetzung der Gemeindeversammlung — § 25 Verkeilung des Stimmrechts rücksichtlich der Gutsbesitzer und der mit einem Wohnhause nicht angesessenen Einwohner — § 26 Zahl der Gemeindeverordneten — § 27 Bildung der Wahlabtheilungen — § 28 Wahlleitung und Wahlverfahren — § 29 Vertretung der Klassensteuerpflichtigen, mit einem Wohnhause nicht angesessenen Einwohner in der Gemeindeversammlung — § 30 Passive Wahlfähigkeit d. Gemeindeverordnet — § 31 Gemeindeversammlung — Vorsitz und Stimmrecht des Gemeindevorstehers und des Amtmanns. Verpflichtungen des Amtmanns und Recht der Beanstandung desselben hinsichtlich der Gemeindebeschlüsse — § 32 Competenz der Gemeindeversammlung — § 33 Verf. b. collid. Interessen d. Gem.-Verordn — § 34 Beschlußfähigkeit der Gemeindeversammlung — § 35 Fassung der Gemeindebeschlüsse — § 36 Protocollirung der Gemeindebeschlüsse und der dabei anwesend. Gemeindeverordnet — § 37 Beanstandung der Gemeindebeschlüsse Seitens des Gemeindevorstehers u.des Amtmanns — § 38. Wahlper. d.Gem.-Vorstehers u. dess Stellvertr — § 39 Die von der Wahl zum Gemeindevorsteher ausgeschlossenen Personen — § 40 Dienstunkosten-Entschädigung des Vorstehers — § 41 Pflichten des Vorstehers — § 42. Bestellung v. Dorfs- u. Bauerschaftsvorsteher — § 43. Anstell, d. Gemeinde-Unterbeamten u. Diener — § 44. Bestallung, Remuneration und Kaution des Gemeindeeinnehmers — § 45. Gemeindeeinkünfte und Gemeindekasse — § 46. Feststellung des Haushaltsetat — § 47. Außeretatsmäßige Ausgaben — § 48. Legung und Prüfung der Jahresrechnung — § 49. Verwaltung der Gemeindeeinkünfte — § 50. Zwangsweise Eintragung gesetzlicher Leistungen in den Etat — § 51. Benutzung des Gemeindevermögens — § 52. Verwaltung und Verwendung des Vermögens von Korporationen und der Stiftungen; Theilnahme der einzelnen Gemeindeglieder an den Nutzungen des Gemeindevermögens und die entsprechenden Lasten — § 53. Genehmigung der Aufsichtsbehörden hinsichtlich einzelner Gemeindebeschlüsse. Freiw. Veräußerung von Grundstücken — § 54. Verpacht, von Grundstücken u. Gerechtsamen — § 55 Behandlung der Gemeindewaldungen — § 56. Einzugs-, Eintritts- und Hausstandsgeld — § 57. Beschlüsse über Aufbring, von Gem.-Steuern — § 58. Beschl

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