Sprache, Symbole und Symbolverwendungen in Ethnologie, Kulturanthropologie, Religion und Recht.

Sprache, Symbole und Symbolverwendungen in Ethnologie, Kulturanthropologie, Religion und Recht. von Krawietz,  Werner, Pospišil,  Leopold, Steinbrich,  Sabine
Wenigen anderen Ethnologen in der Bundesrepublik Deutschland war es vergönnt, so wie Rüdiger Schott durch eigene Aktivitäten als individuelle Forscherpersönlichkeit maßgebend zum Aufbau und Ausbau ihrer Disziplin beizutragen. Dieser Umstand verdankt sich einerseits den von ihm seit den 60er Jahren durchgeführten Feldforschungen bei den Bulsa in Nordghana und den in den 80er Jahren angestellten ethnographischen Erhebungen bei den Lyela in Burkina Faso (vormals: Obervolta), die ihm internationale Reputation und hohe wissenschaftliche Anerkennung eingetragen haben, andererseits der permanenten Umsetzung der erreichten Forschungsergebnisse in die akademische Lehre und in weitere Forschungen, die heute als beispielhaft gelten. Nicht von ungefähr gehört das Seminar für Völkerkunde der Universität Münster, das von Rüdiger Schott begründet wurde und im April 1990 auf sein 25jähriges Bestehen zurückblicken konnte, gegenwärtig zu den auch im Ausland wohlbekannten deutschen Forschungsstätten seines Fachgebiets. Dies ist nicht zuletzt deswegen der Fall, weil Schott von Anbeginn seine ethnologischen Forschungen in ständigem Austausch mit einer Reihe benachbarter Disziplinen, insbesondere mit den sozialen Handlungswissenschaften betrieben hat, wie beispielsweise mit den Wirtschaftswissenschaften und der Soziologie, der Rechtswissenschaft und den Religionswissenschaften. Seine Befähigung und bis auf den heutigen Tag praktizierte Bereitschaft zur Kooperation mit diesen Nachbardisziplinen basiert auf der Einsicht, daß die Ethnologie ihre eigene Identität nur gewinnen und fortentwickeln kann, wenn sie sich auch auf der Ebene der Ausbildung ihrer analytischen Denkansätze und Grundbegriffe hierfür hinreichend kontaktfähig hält. Was Person, Leben und Werk von Rüdiger Schott angeht, so sind die äußeren Rahmendaten seines bisherigen Forscher- und Universitätslebens rasch berichtet. Jedoch wird eine auf die Forschungsinhalte und die erzielten Ergebnisse gerichtete Analyse den von ihm vorgelegten Resultaten kaum gerecht, wenn sie sich nur auf deren Relevanz für die Ethnologie als solche beschränken wollte. Die unmittelbaren Auswirkungen seiner ethnologischen Forschungen auf die mit Politik und Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft, Religion, Recht und Moral befaßten sozialen Handlungswissenschaften sind schon heute beträchtlich und weitere Folge- und Fernwirkungen absehbar. Dies wird vor allem dann deutlich, wenn man sich vor Augen führt, in welchem Ausmaß der mit dieser Festgabe Geehrte die zeitgenössischen Konzeptionen und das Theoriedesign der Wirtschafts- und Rechtsethnologie, der Kultur- und Sozialanthropologie, aber auch der Religionsethnologie und der Entwicklungspolitik beeinflußt hat. Aus dem Vorwort der Herausgeber
Aktualisiert: 2023-06-15
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Konvergenz oder Konfrontation?

Konvergenz oder Konfrontation? von Krawietz,  Werner, Riechers,  Gert, Veddeler,  Klaus
An der Schwelle zum 21. Jahrhundert erscheinen alle sozialkulturell konstituierten normativen Systeme, vor allem diejenigen der Religion, der Moral und des Rechts, tiefgreifenden Transformationsprozessen unterworfen. Das vorliegende Sonderheft ist – bezogen auf die Rechtssysteme der modernen Gesellschaft – die erste rechtstheoretische Untersuchung von und kritische Auseinandersetzung mit Huntingtons provokanten Thesen von einem sich abzeichnenden Kampf der Kulturen (clash of civilizations). Sie stehen in konträrem Gegensatz zu den von manchen Autoren beobachteten (aber nicht hinreichend belegten!), vermeintlich äquifinalen Tendenzen einer Entwicklung oder gar Evolution der Gesellschaft und des Rechts, die angeblich in eine universale Welt›gesellschaft‹ mündet. Auch nach dem Wegfall des Ost-West-Konflikts und der ideologisch bedingten Teilung der Welt stellt sich jedoch die Frage, ob die neuen Kommunikationstechnologien, wie zum Beispiel die Satellitenkommunikation oder das Internet, die sozietalen Bedingtheiten und Beschränkungen in Raum und Zeit, die auch in einer strukturell vernetzten Weltgesellschaft wirksam bleiben, pro futuro zu überwinden vermögen, so daß eine hochintegrierte Welt›gemeinschaft‹ entstehen kann. Ferner geht es um die Klärung der Frage, ob und inwiefern die Formalisierung und Codierung von normativem Sinn mit Mitteln des Rechts eine einheitsstiftende Funktion zu gewährleisten vermag.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sprache, Performanz und Ontologie des Rechts.

Sprache, Performanz und Ontologie des Rechts. von Krawietz,  Werner, Wróblewski,  Jerzy
Der Beitrag, den die polnische Theorie und Philosophie des Rechts bei der Entwicklung der Rechtstheorie in diesem Jahrhundert geleistet hat, hat in den letzten beiden Jahrzehnten nicht nur hier, sondern in aller Welt in der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung eine ständig wachsende Bedeutung erlangt. Obwohl es in Polen Recht und Staat - ähnlich wie in benachbarten, vormals marxistischen bzw. sozialistischen Rechtssystemen - besonders schwer hatten, ihre eigene Identität zu gewinnen und zu behaupten, hat sich die Rechtswissenschaft hier schon früh mit den philosophischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der rechtstheoretischen Konzeptionen auseinandergesetzt. Mit der vorliegenden Festgabe für Prof. Dr. Dr. h. c. Kazimierz Opaƚek zu seinem 75. Geburtstag ehrt die internationale Wissenschaftsgemeinschaft einen weit über die Grenzen seines Landes hinaus bekannten, geachteten und geschätzten Gelehrten. Er gehört heute nicht nur zu den profiliertesten polnischen Rechtstheoretikern und Rechts- und Moralphilosophen, sondern nimmt auch international einen bedeutenden und bestimmenden Platz in der Gemeinschaft derjenigen ein, die auf diesen Gebieten forschen und lehren. Sein originärer Beitrag zur Normentheorie reicht weit über den Bereich des Forschungsfeldes hinaus, das durch die staatlich organisierten Rechtssysteme und die Positivität allen Rechts abgesteckt wird. Am 13. Juli 1918 geboren, studierte Kazimierz Opaƚek 1936-39 an der Juristischen Fakultät der Universität Kraków. Nach dem Magisterium 1945 und dem Doktorat 1947 erfolgte seine Habilitation im Jahre 1952. Von 1954-61 war er als außerordentlicher Professor, von 1962-88 als ordentlicher Professor - in der Rolle des Leiters des Lehrstuhls für Theorie des Staates und des Rechts - an der Universität Kraków tätig. Hier wurde er im Jahre 1988 emeritiert. Im Verlaufe seiner akademischen Laufbahn nahm er viele Ämter ein und erhielt zahlreiche Ehrungen. 1954-56 amtierte er als Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Kraków. 1956-62 war er Vize-Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft der Polnischen Akademie der Wissenschaften in Warszawa. 1962-64 war er als Prorektor der Universität Kraków tätig. 1972-83 amtierte er als Präsident des Komitees für Politikwissenschaft der Akademie; desgleichen seit 1975 als Vorsitzender der Kommission für Rechtswissenschaft der Abteilung der Akademie in Kraków. 1976 wurde er korrespondierendes Mitglied, 1986 ordentliches Mitglied der Polnischen Akademie der Wissenschaften. Zu diesen Tätigkeiten kamen eine Reihe von internationalen Ehrungen und Ehrenämtern. So ist er seit 1972 Präsident der polnischen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR) und seit 1991 Präsidiumsmitglied eben dieser Vereinigung. Als Vortragsreisender war er in fast allen Ländern Europas sowie den USA und Kanada zu Gast. Des weiteren unterhält er enge Kontakte nach Österreich, in die Schweiz und nach Deutschland. Es gibt gegenwärtig kaum einen ausländischen Rechtstheoretiker, der mit der zeitgenössischen Theorie und Philosophie des Rechts im deutschsprachigen Raum bis in kleinste Details vertraut und durch eigene, zum Teil auch bereits veröffentlichte Forschungen so eng verbunden ist, wie Kazimierz Opal((/ durch L))ek.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nach 20 Jahren Perestrojka – Wege zu einer Neuen Weltordnung.

Nach 20 Jahren Perestrojka – Wege zu einer Neuen Weltordnung. von Bergmann,  Wilfried, Krawietz,  Werner
Nicht von ungefähr konnte Michail S. Gorbatschow anläßlich der diesjährigen Feierlichkeiten, die zum 20. Jahrestag des Falls der Mauer am 9. November 2009 in Berlin stattfanden, bei seinem Zusammentreffen mit George Bush senior und Helmut Kohl darauf hinweisen, daß auch die Vereinigten Staaten von Amerika eine Perestrojka brauchen. Kein Zweifel, daß letztere – verstanden als normatives politisch rechtliches Prinzip – in Recht und Gesellschaft zur Modernisierung und Innovation der bereits existierenden staatlichen Ordnungsstrukturen geführt hat, an denen sich unter den Bedingungen der Modernität allen Rechts das menschliche Erleben und Handeln orientiert. Auch erscheint Perestrojka, demokratietheoretisch gesehen, geeignet, das bestehende Rechtssystem in Richtung Zivilgesellschaft auf eine breitere Basis zu stellen. Im Zentrum dieses Gorbatschow-Sonderhefts steht der heute schon historische Dialog zwischen Richard von Weizsäcker und Michail Gorbatschow, der vor einiger Zeit unter dem Thema »20 Jahre Perestrojka« auf dem Petersberg in Bonn stattfand. Die denkwürdigen Gespräche zwischen den beiden Staatsmännern als Zeitzeugen sowie mit deutschen und russischen Studierenden der inzwischen herangewachsenen Generation Perestrojka werden hier erstmals in vollem Umfang abgedruckt und damit einer weiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zu diesem Zweck wurden die russischsprachigen Tonbandmitschnitte der Originalbeiträge erneut ins Deutsche übertragen. Da das Dolmetschen fremdsprachiger Redebeiträge bzw. deren Übersetzung erfahrungsgemäß zwei ganz verschiedene Dinge sind, freuen sich die Herausgeber, daß jetzt – auch im Hinblick auf die wissenschaftliche Verwertbarkeit der Beiträge – die authentischen Redetexte in deutscher Sprache vorliegen. Im Band enthalten sind ferner Beiträge zur Würdigung von Person, Leben und Werk von Michail S. Gorbatschow, die aus Anlaß seiner Ehrenpromotion durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster auf dem Petersberg in Bonn abgegeben wurden. Unter den Bedingungen der Europäisierung und Globalisierung des Rechts geht es heute darum, fortlaufend die Konsequenzen zu reflektieren, die sich in politischer, kultureller, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht aus der immer weiter um sich greifenden sozietalen Bewegung der Perestrojka ergeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Konsens und Konsoziation in der politischen Theorie des frühen Föderalismus.

Konsens und Konsoziation in der politischen Theorie des frühen Föderalismus. von Duso,  Giuseppe, Krawietz,  Werner, Wyduckel,  Dieter
Ziel der in diesem Bande vereinigten Beiträge ist es, frühen Formen des Föderalismus in der konsensual und konsozial geprägten rechtlichen und politischen Theorie der Frühen Neuzeit nachzugehen und diese zugleich im Rahmen einer längerfristigen Zeitperspektive in Beziehung zu gegenwärtigen föderalen Vorstellungen zu setzen. Der Band umfaßt Beiträge von Juristen, Politologen, Historikern, Philosophen und Theologen aus Deutschland, Italien, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz, sowie aus den Vereinigten Staaten und Kanada, deren gemeinsames Forschungsinteresse darin liegt, den Föderalismus als ein grundlegendes Phänomen der Organisation rechtlicher und politischer Gemeinschaftsbildung aus unterschiedlichen Perspektiven in den Blick zu fassen. Dies kann heute nicht mehr nur aus einer staatszentrierten Sicht gesehen, die den Föderalismus auf die staatsorganisationsrechtliche Unterscheidung von Bundesstaat und Staatenbund zu reduzieren suchte. Der Blick richtet sich daher über den Staat hinaus auf den politisch-gesellschaftlichen Kontext föderaler Institutionalisierungen und die hierauf bezogenen reflexiven Strukturen. Die Überlegungen zum frühen Föderalismus werden schließlich in ein übergreifendes Framework rechts-, staats- und sozialtheoretischer Erwägungen eingebracht, die dem Verhältnis von Föderalismus und Demokratie, dem Zusammenhang von Autonomie, Regionalismus und gesellschaftlicher Selbstorganisation in föderalen Gemeinschaftsbildungen sowie der Legitimation des Föderalismus gewidmet sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Gesetzgebung und Rechtspolitik.

Gesetzgebung und Rechtspolitik. von Krawietz,  Werner, Narits,  Raul
Unter den drei baltischen Staaten hat sich die Republik Estland wohl am zielstrebigsten den vielfältigen Problemen eines strukturellen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandels in der modernen Wissens- und Kommunikationsgesellschaft gestellt. Daß dabei das Recht als eine normative Struktur der Gesellschaft, aber auch als Medium und Mittel tiefgreifender Reformen eine maßgebende und bestimmende Rolle spielte und auch weiterhin innehat, wird nur denjenigen wundern, der - fälschlicherweise - geneigt ist, den genuin normativen Funktionsprimat zu ignorieren, der dem Recht beim Aufbau und bei der Schaffung moderner sozialer Gemeinschafts- und Systembildungen zukommt. Die Rechtswissenschaft in Estland, so wie sie an der Rechtsfakultät in Tartu gepflegt wird, hat sich seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in ihren analytischen wie in ihren rechtspolitischen Bemühungen verstärkt nicht nur mit dem bereits geltenden Recht, sondern vor allem mit den notwendigen grundlegenden Rechtsreformen befaßt. Im Zentrum standen und stehen dabei, wie aus dem hier vorliegenden Band ersichtlich wird, nachhaltige Bestrebungen, große Bereiche des geltenden Rechts nicht bloß zu reformieren, sondern soweit wie irgend möglich zu kodifizieren. Diese Entwicklung ist gegenwärtig in vollem Gange. Dies geschieht auch und zugleich im Hinblick auf das Erfordernis, den Zugang zur Europäischen Union zu erleichtern und das estnische Rechtssystem - mit Blick auf die Entwicklung des nationalen und des europäischen Rechts! - hinreichend reagibel und responsiv zu halten. Aber nicht nur Challenge, sondern auch Response wollen rechtzeitig und hinreichend bedacht, reflektiert und dann ins Werk gesetzt werden. Eben dies ist der estnischen Rechtswissenschaft allem Anschein nach hervorragend gelungen. Auf Einladung der Estnischen Rechtsfakultät in Tartu fand vom 28.-30. September 2000 ein von ihr und der Estnischen Landessektion der IVR organisiertes und veranstaletes Symposium "Gesetzgebung und Rechtspolitik" statt. Die Referate dieser Tagung werden, zum Teil in überarbeiteter Fassung, mit diesem Band als SONDERHEFT ESTLAND vorgelegt. Aus dem Editorial
Aktualisiert: 2023-06-15
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System der Rechte, demokratischer Rechtsstaat und Diskurstheorie des Rechts nach Jürgen Habermas.

System der Rechte, demokratischer Rechtsstaat und Diskurstheorie des Rechts nach Jürgen Habermas. von Krawietz,  Werner, Preyer,  Gerhard
Dieses Habermas-Sonderheft ist die erste umfassende, rechts- und staatstheoretische, auch international vergleichende und vertiefte Auseinandersetzung mit der Diskurstheorie des Rechts. Bei dem Wort und Begriff Diskurstheorie handelt es sich, wie Normen- und Rechtstheoretiker besser als andere Sozialtheoretiker und Philosophen wissen, die es nur am Rande oder gar nicht mit dem Recht zu tun haben, um einen Kollektivsingular. Es gibt in der Tat, wie dieser Band belegt, nicht nur eine, sondern eine ganze Reihe von zum Teil höchst unterschiedlichen Diskurstheorien. Auch referieren die diversen Untersuchungen, wie schon der Titel, bewußt vieldeutig, zum Ausdruck bringt, auf die Diskurstheorie des Rechts "nach" Jürgen Habermas in dem doppeldeutigen Sinne, daß es (1) um den Diskurs und die Diskurstheorie von bzw. in Anlehnung an Habermas geht, aber auch (2) um andere, unabhängig von Habermas und nach ihm, d. h. später entwickelte Diskurstheorien des Rechts, die unter Umständen auch im Gegensatz zu Habermas' Konzeption entwickelt wurden und werden, freilich ohne sich ihr ganz entziehen zu können. Tatsächlich gibt es längst eine neue Theorie des juristischen Diskurses ohne Diskursphilosophie. All dies wirft zugleich ein neues Licht auf das in den jeweiligen Rechtsordnungen - seien sie staatlicher oder nichtstaatlicher Provenienz (non-State-legal-systems) - enthaltene System der Rechte und auf die demokratische Struktur heutiger Rechtsstaaten. In dem rechtspraktisch relevanten Dreieck zwischen den Einflußgrößen von Tradition, Anforderungen der Moderne und den Erfordernissen einer Informations- und Kommunikationsgesellschaft, denen auch politisch-rechtliche Systeme, insbesondere staatlich organisierte Rechtssysteme unterliegen, kann die zeitgenössische Rechtstheorie die durch leidvolle Erfahrungen im Umgang mit dem Recht immer wieder bestätigte Tatsache nicht ignorieren, daß auch demokratisch gewählte oder in Volksabstimmungen bestätigte Regime nicht selten die Grenzen mißachten, die ihrer Macht und aller staatlichen Autoritätsausübung von der jeweiligen Verfassung gezogen werden. Hier hilft jedoch nicht die bloße Option für und die Berufung auf die Idee eines Verfassungs- und Rechtsstaats oder auf die unter idealen Bedingungen ablaufenden politisch-rechtlichen Diskurse. Die philosophischen Voraussetzungen und Implikationen der zeitgenössischen Diskurstheorie, insbesondere einer Diskurstheorie von Demokratie, Staat und Recht sind bis auf den heutigen Tag weitgehend unaufgeklärt geblieben. Nicht von ungefähr spricht - etwas spitzzüngig - Enrique P. Haba in seiner Standortbestimmung der heutigen Rechtstheorie, diskurstheoretisch gewendet, von der "Heiligen (Rede-)Familie" von Rawls, Dworkin, Habermas und anderen, deren universale "Redevernunft" er in seinen amüsant zu lesenden Polemiken nicht ganz ohne Grund attackiert. Die Passagen über "Nichtwissen als Trumpfkarte" und sein "Lob der Ignoranz - vor allem, wenn man sie auf Englisch verkündet", erscheinen geeignet, den deutschsprachigen Leser mit der Leistungsfähigkeit seiner eigenen Wissenschaftssprache wieder zu versöhnen. Aus dem Editorial
Aktualisiert: 2023-06-15
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Verfassungsstaat, Stabilität und Variabilität des Rechts im modernen Rechtssystem.

Verfassungsstaat, Stabilität und Variabilität des Rechts im modernen Rechtssystem. von Krawietz,  Werner, Samu,  Mihály, Szilágyi,  Péter
Veränderung des Rechts ist heute nicht die Ausnahme, sondern eher die Regel. Moderne Verfassungen enthalten gewöhnlich auch Rechtsvorschriften, durch die das Normieren selbst normiert wird. Auf diese Weise wird der Verfassungsstaat in die Lage versetzt, nicht nur das von ihm selbst gesetzte Recht, insbesondere das Gesetzesrecht, fortlaufend zu ändern, sondern auch die Verfassung selbst. Auch die tiefgreifenden Prozesse einer "Systemumwandlung", die sich in Ungarn in jüngster Vergangenheit mit dem Übergang zur Demokratie vollzogen haben, sind im Rahmen des Verfassungsstaats als reguläre Veränderungen des Rechts bewältigt worden. Dies wirft naturgemäß die Frage auf, ob und wie unter den sozialen Bedingungen einer "Änderbarkeit allen Rechts", die in den staatlich organisierten Rechtssystemen fortlaufende Veränderungen der Rechtsordnung zur Folge hat, die normative "Identität der politisch-rechtlichen Ordnung des Gemeinwesens" gewahrt werden kann. Dieses Problem stellt sich vor allem als Frage nach der zu gewährleistenden "Einheit des Verfassungs- und Rechtsstaats", der bestimmter institutioneller, organisatorischer und prozeduraler Vorkehrungen bedarf, wenn er auf Dauer Bestand haben soll. Alle derartigen Veränderungen des Rechts betreffen gewöhnlich das Verhältnis von Text und Kontext eines Rechtssystems. Wenn sich die soziale Umwelt eines staatlich organisierten Rechtssystems, das heißt: sein politischer, wirtschaftlicher und sozialer Kontext verändert, dann muß sich auch das "Recht" selbst, letzteres hier verstanden als "eine" politische, von staatlicher Autorität und Macht gestützte, "normative Struktur der Gesellschaft", verändern können, d. h. hinreichend variabel sein. Ein Wechsel im Recht manifestiert sich in erster Linie in den Veränderungen, die an den Rechtstexten vorgenommen werden, oder in den Auffassungsunterschieden, die - ohne ausdrückliche Änderung des Rechtstextes - zunächst im Wege der Interpretation von Rechtsvorschriften ausgetragen werden, ohne jedoch die vorausliegenden Konflikte wirklich bereinigen zu können. Freilich sind - jedenfalls in demokratisch verfaßten politischen Systemen, die auf soziale Kompromisse angewiesen sind - die zur Verfügung stehenden Mehrheiten nicht immer so beschaffen, daß die "de lege ferenda" erforderlichen Anpassungsleistungen an den sich vollziehenden sozialen Wandel hinreichend rasch vorgenommen werden können. Es bleibt deshalb in den durch Selbstregulierung charakterisierten Rechtssystemen der modernen Gesellschaft ein stets prekäres Problem, die sich ereignenden Veränderungen des Rechts mit den Erfordernissen eines kontinuierlichen Fortbestehens und der Stabilität des Rechtssystems in Einklang zu bringen. Das vorliegende "Sonderheft Ungarn" mit den Referaten zu einem Internationalen Symposium "Verfassungsstaat und Veränderung des Rechts", das in der Budapester Juristischen Fakultät vom Lehrstuhl für Staats- und Rechtstheorie der Eötvös Lorand Universität (ELTE) veranstaltet wurde, vereinigt eine Reihe von - zum Teil überarbeiteten, zum Teil erst unter dem Eindruck der lebhaften Diskussionen nachträglich verfaßten - Beiträgen, die sich hauptsächlich mit den demokratischen Systemumwandlungen in Ungarn, aber am Rande auch mit denjenigen in Deutschland befassen. Veranstalter und Teilnehmer sehen nach wie vor den Trend ihrer Analysen als durch die politischen und rechtlichen Veränderungen bestätigt an. Dies gilt - neben dem Regierungswechsel und dem Arrangement auf der politischen Bühne - vor allem auch für die neue Phase des Systemwechsels, der mit den sogenannten Stabilisierungsmaßnahmen im März 1995 begann und dessen Hauptanliegen und Zentralproblem in dem gesellschaftspolitischen Anliegen zu erblicken ist, die großen Verteilungssysteme (Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Unterrichtswesen usf.) im marktwirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Sinne umzubauen. Ob derartige Maßnahmen den bestehenden Anforderungen an Rechtssicherheit und Gerechtigkeit zu genügen vermögen, steht auf einem anderen Blatt. Bestätigt hat sich auch die Einsicht, daß die Probleme der Systemumwandlung - auch jenseits der Grenzen Ungarns - alle angehen und für die gesamte Rechtswissenschaft in Europa von Interesse sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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