Der Europäischen Union eine nichtfinanzielle Seele geben

Der Europäischen Union eine nichtfinanzielle Seele geben von Hochhuth,  Martin
Ernst Cassirer war der europäischste Philosoph.°°Das aufgeklärte Weltbürgertum, für das er sein Leben lang sprach und schrieb, steht im Mittelpunkt dieses Tagungsbandes. So ist Cassirers Kampf gegen Nationalismus und Rassismus mit der Weltkriegsepoche nicht erledigt: Die Begriffe des Deutschen und des Jüdischen, die er als Kulturphilosoph entfaltete, zeigen der Europäischen Union heute, was das Europäische sein könnte.°°Die Beiträge erinnern darüber hinaus an die kolossale Bedeutung dieses Denkers für die Philosophie überhaupt. Das gilt selbst dort, wo die Autoren ihm ausdrücklich widersprechen. Als der Philosophieprofessor Ernst Cassirer am 13. April 1945 in New York mit siebzig Jahren starb, war er weltberühmt. Dass sein Rang bis heute noch nicht wieder erkannt wird, liegt, wie bei Felix Mendelssohn in der Musik, noch immer an den zwölf Jahren des Hitlerismus.°°Politisch streitet der Band für eine freiheitliche und vollständig demokratische Republik ohne Mythos, aber mit Gerechtigkeitsidee.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Nachdenken über Staat und Recht.

Nachdenken über Staat und Recht. von Hochhuth,  Martin
Der Band dokumentiert ein Kolloquium, das so breit angelegt war, wie die Interessen des Wissenschaftlers, den es ehrte. Und typisch für diesen Hochschullehrer ist, dass mindestens ein Beitrag entschieden gegen das ficht, was Murswiek selbst vertritt: So der Münchener Ordinarius Jens Kersten zur Konkurrenz der Inschriften am und im Reichstag, am Westgiebel und im wuchernden Grün des Kunst-Troges im Hof: Muss es "Dem Deutschen Volke" heißen? - Oder geht auch "Der Bevölkerung"? Rainer Wahl umreißt das Verfassungsdenken jenseits des Staates, die Konstitutionalisierung, und Christian Hillgruber die Integration Deutschlands in das zusammenwachsende Europa: Hintergrundfolien zu dem vielschichtigen Lissabon-Urteil, das Dietrich Murswiek in den Wochen der Tagung gerade erstritt. Von zahlreichen Rechtstatsachen schreiben Dieter Dörr und Heinrich Wilms. Dörr stellt die blutige Geschichte des derzeitigen Selbstbestimmungsrechts der US-Indianer und seine Verschlechterungen unter George Bush jr. dar und hofft auf Barack Obamas neue Politik. Die Überlegungen von Wilms über den Persönlichkeitsschutz im Zeitalter des Internet berühren drei Ebenen. Zunächst veranschaulichen sie Bedrohungen oder Schädigungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet. Sodann folgern sie dogmatisch und strukturieren das - möglicherweise angesichts seines Entwicklungstempos niemals gänzlich zu beherrschende - Gebiet, das vom Polizei- bis zum Welthandelsrecht reicht. Drittens erhebt Wilms rechtspolitische Forderungen aus seiner Anwaltserfahrung. Ebenfalls aus ihrer eigenen Praxis heraus durchleuchtet die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff die immer zahlreicheren Unstimmigkeiten zwischen "Straßburg" und "Karlsruhe", d. h. zwischen dem EGMR und BVerfG. Sie klärt sie mit Hilfe eines Korridor-Modells, das sie in der neuesten Rechtsprechung des BVerfG zu den Caroline-Fällen, ähnlich wie auch in der neuesten Rechtsprechung des EGMR, nachweist. Philosophisch sind die Artikel von Kurt Seelmann und Hartmut Schiedermair sowie die kurze Einführung des Herausgebers Martin Hochhuth. Auch bietet Schiedermair zwar, wie seine Schüler Wilms und Dörr, anschauliche und dramatische Rechtsfälle. So nimmt er etwa zum Folterstreit, zum Dissens um die Abschießbarkeit entführter Flugzeuge oder zur immer umfangreicheren technischen Überwachung durch polizeiliche Institutionen Stellung. Doch ist all dies staatsphilosophisch nicht etwa nur garniert, sondern tief durchdrungen. Aristoteles, Hobbes und Bodin, Leibniz, Pufendorf und Kant werden in Schiedermairs Überlegungen zur Totalität des Staates fruchtbar. Seelmann schreibt über "Hegel und den Staat als Vertrag", weil die Vertragstheorien seit Rawls wieder mehr beachtet werden, ohne dass die von Hume und Hegel vorgebrachten Einwände umfassend abgearbeitet wären. Hochhuth schließlich behauptet eine Nähe zwischen Juristenhandwerk und Postmoderne. Beide hätten es mit den Oberflächen zu tun, und blendeten die Frage nach dem "Eigentlichen" aus. Das Recht sei die Benutzeroberfläche, die dem reibungslosen Funktionieren gerade dort diene, wo letzte Fragen, etwa weil sie strittig sind, offenblieben. Während das Recht also in mancher Hinsicht durchaus "postmodern" sei, dürfe es die Wissenschaft - auch die des Rechts - niemals sein. Wissenschaft bleibe vielmehr der aufklärerischen Gründlichkeit der Moderne verpflichtet. Der Jubilar stehe für diese im guten Sinne nunmehr "altmodische" Universitätskultur.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Europäischen Union eine nichtfinanzielle Seele geben

Der Europäischen Union eine nichtfinanzielle Seele geben von Hochhuth,  Martin
Ernst Cassirer war der europäischste Philosoph.°°Das aufgeklärte Weltbürgertum, für das er sein Leben lang sprach und schrieb, steht im Mittelpunkt dieses Tagungsbandes. So ist Cassirers Kampf gegen Nationalismus und Rassismus mit der Weltkriegsepoche nicht erledigt: Die Begriffe des Deutschen und des Jüdischen, die er als Kulturphilosoph entfaltete, zeigen der Europäischen Union heute, was das Europäische sein könnte.°°Die Beiträge erinnern darüber hinaus an die kolossale Bedeutung dieses Denkers für die Philosophie überhaupt. Das gilt selbst dort, wo die Autoren ihm ausdrücklich widersprechen. Als der Philosophieprofessor Ernst Cassirer am 13. April 1945 in New York mit siebzig Jahren starb, war er weltberühmt. Dass sein Rang bis heute noch nicht wieder erkannt wird, liegt, wie bei Felix Mendelssohn in der Musik, noch immer an den zwölf Jahren des Hitlerismus.°°Politisch streitet der Band für eine freiheitliche und vollständig demokratische Republik ohne Mythos, aber mit Gerechtigkeitsidee.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Der Europäischen Union eine nichtfinanzielle Seele geben

Der Europäischen Union eine nichtfinanzielle Seele geben von Hochhuth,  Martin
Ernst Cassirer war der europäischste Philosoph.°°Das aufgeklärte Weltbürgertum, für das er sein Leben lang sprach und schrieb, steht im Mittelpunkt dieses Tagungsbandes. So ist Cassirers Kampf gegen Nationalismus und Rassismus mit der Weltkriegsepoche nicht erledigt: Die Begriffe des Deutschen und des Jüdischen, die er als Kulturphilosoph entfaltete, zeigen der Europäischen Union heute, was das Europäische sein könnte.°°Die Beiträge erinnern darüber hinaus an die kolossale Bedeutung dieses Denkers für die Philosophie überhaupt. Das gilt selbst dort, wo die Autoren ihm ausdrücklich widersprechen. Als der Philosophieprofessor Ernst Cassirer am 13. April 1945 in New York mit siebzig Jahren starb, war er weltberühmt. Dass sein Rang bis heute noch nicht wieder erkannt wird, liegt, wie bei Felix Mendelssohn in der Musik, noch immer an den zwölf Jahren des Hitlerismus.°°Politisch streitet der Band für eine freiheitliche und vollständig demokratische Republik ohne Mythos, aber mit Gerechtigkeitsidee.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Nachdenken über Staat und Recht.

Nachdenken über Staat und Recht. von Hochhuth,  Martin
Der Band dokumentiert ein Kolloquium, das so breit angelegt war, wie die Interessen des Wissenschaftlers, den es ehrte. Und typisch für diesen Hochschullehrer ist, dass mindestens ein Beitrag entschieden gegen das ficht, was Murswiek selbst vertritt: So der Münchener Ordinarius Jens Kersten zur Konkurrenz der Inschriften am und im Reichstag, am Westgiebel und im wuchernden Grün des Kunst-Troges im Hof: Muss es "Dem Deutschen Volke" heißen? - Oder geht auch "Der Bevölkerung"? Rainer Wahl umreißt das Verfassungsdenken jenseits des Staates, die Konstitutionalisierung, und Christian Hillgruber die Integration Deutschlands in das zusammenwachsende Europa: Hintergrundfolien zu dem vielschichtigen Lissabon-Urteil, das Dietrich Murswiek in den Wochen der Tagung gerade erstritt. Von zahlreichen Rechtstatsachen schreiben Dieter Dörr und Heinrich Wilms. Dörr stellt die blutige Geschichte des derzeitigen Selbstbestimmungsrechts der US-Indianer und seine Verschlechterungen unter George Bush jr. dar und hofft auf Barack Obamas neue Politik. Die Überlegungen von Wilms über den Persönlichkeitsschutz im Zeitalter des Internet berühren drei Ebenen. Zunächst veranschaulichen sie Bedrohungen oder Schädigungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet. Sodann folgern sie dogmatisch und strukturieren das - möglicherweise angesichts seines Entwicklungstempos niemals gänzlich zu beherrschende - Gebiet, das vom Polizei- bis zum Welthandelsrecht reicht. Drittens erhebt Wilms rechtspolitische Forderungen aus seiner Anwaltserfahrung. Ebenfalls aus ihrer eigenen Praxis heraus durchleuchtet die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff die immer zahlreicheren Unstimmigkeiten zwischen "Straßburg" und "Karlsruhe", d. h. zwischen dem EGMR und BVerfG. Sie klärt sie mit Hilfe eines Korridor-Modells, das sie in der neuesten Rechtsprechung des BVerfG zu den Caroline-Fällen, ähnlich wie auch in der neuesten Rechtsprechung des EGMR, nachweist. Philosophisch sind die Artikel von Kurt Seelmann und Hartmut Schiedermair sowie die kurze Einführung des Herausgebers Martin Hochhuth. Auch bietet Schiedermair zwar, wie seine Schüler Wilms und Dörr, anschauliche und dramatische Rechtsfälle. So nimmt er etwa zum Folterstreit, zum Dissens um die Abschießbarkeit entführter Flugzeuge oder zur immer umfangreicheren technischen Überwachung durch polizeiliche Institutionen Stellung. Doch ist all dies staatsphilosophisch nicht etwa nur garniert, sondern tief durchdrungen. Aristoteles, Hobbes und Bodin, Leibniz, Pufendorf und Kant werden in Schiedermairs Überlegungen zur Totalität des Staates fruchtbar. Seelmann schreibt über "Hegel und den Staat als Vertrag", weil die Vertragstheorien seit Rawls wieder mehr beachtet werden, ohne dass die von Hume und Hegel vorgebrachten Einwände umfassend abgearbeitet wären. Hochhuth schließlich behauptet eine Nähe zwischen Juristenhandwerk und Postmoderne. Beide hätten es mit den Oberflächen zu tun, und blendeten die Frage nach dem "Eigentlichen" aus. Das Recht sei die Benutzeroberfläche, die dem reibungslosen Funktionieren gerade dort diene, wo letzte Fragen, etwa weil sie strittig sind, offenblieben. Während das Recht also in mancher Hinsicht durchaus "postmodern" sei, dürfe es die Wissenschaft - auch die des Rechts - niemals sein. Wissenschaft bleibe vielmehr der aufklärerischen Gründlichkeit der Moderne verpflichtet. Der Jubilar stehe für diese im guten Sinne nunmehr "altmodische" Universitätskultur.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen.

Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen. von Hochhuth,  Martin
Der Staat privatisiert Universitätskliniken, Schwimmbäder, Kraftwerke, Häfen, Bus, Bahn und Straße. – Aber wem nützt dieser Rückzug der politisch verantwortlichen Verwaltung wirklich? Und belegt vielleicht auch das deregulierte Finanzwesen, das bereits mehrere demokratische Regierungen gestürzt hat, die Gefährlichkeit der Marktideologie? Praktiker aus Recht und Ökonomie, Professoren verschiedener Fakultäten untersuchen die herrschende Praxis mit Schwerpunkten u.a. auf der Finanzkrise, den Eisenbahnen und der sozialen Sicherheit.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen.

Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen. von Hochhuth,  Martin
Der Staat privatisiert Universitätskliniken, Schwimmbäder, Kraftwerke, Häfen, Bus, Bahn und Straße. – Aber wem nützt dieser Rückzug der politisch verantwortlichen Verwaltung wirklich? Und belegt vielleicht auch das deregulierte Finanzwesen, das bereits mehrere demokratische Regierungen gestürzt hat, die Gefährlichkeit der Marktideologie? Praktiker aus Recht und Ökonomie, Professoren verschiedener Fakultäten untersuchen die herrschende Praxis mit Schwerpunkten u.a. auf der Finanzkrise, den Eisenbahnen und der sozialen Sicherheit.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen.

Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen. von Hochhuth,  Martin
Der Staat privatisiert Universitätskliniken, Schwimmbäder, Kraftwerke, Häfen, Bus, Bahn und Straße. – Aber wem nützt dieser Rückzug der politisch verantwortlichen Verwaltung wirklich? Und belegt vielleicht auch das deregulierte Finanzwesen, das bereits mehrere demokratische Regierungen gestürzt hat, die Gefährlichkeit der Marktideologie? Praktiker aus Recht und Ökonomie, Professoren verschiedener Fakultäten untersuchen die herrschende Praxis mit Schwerpunkten u.a. auf der Finanzkrise, den Eisenbahnen und der sozialen Sicherheit.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Nachdenken über Staat und Recht.

Nachdenken über Staat und Recht. von Hochhuth,  Martin
Der Band dokumentiert ein Kolloquium, das so breit angelegt war, wie die Interessen des Wissenschaftlers, den es ehrte. Und typisch für diesen Hochschullehrer ist, dass mindestens ein Beitrag entschieden gegen das ficht, was Murswiek selbst vertritt: So der Münchener Ordinarius Jens Kersten zur Konkurrenz der Inschriften am und im Reichstag, am Westgiebel und im wuchernden Grün des Kunst-Troges im Hof: Muss es "Dem Deutschen Volke" heißen? - Oder geht auch "Der Bevölkerung"? Rainer Wahl umreißt das Verfassungsdenken jenseits des Staates, die Konstitutionalisierung, und Christian Hillgruber die Integration Deutschlands in das zusammenwachsende Europa: Hintergrundfolien zu dem vielschichtigen Lissabon-Urteil, das Dietrich Murswiek in den Wochen der Tagung gerade erstritt. Von zahlreichen Rechtstatsachen schreiben Dieter Dörr und Heinrich Wilms. Dörr stellt die blutige Geschichte des derzeitigen Selbstbestimmungsrechts der US-Indianer und seine Verschlechterungen unter George Bush jr. dar und hofft auf Barack Obamas neue Politik. Die Überlegungen von Wilms über den Persönlichkeitsschutz im Zeitalter des Internet berühren drei Ebenen. Zunächst veranschaulichen sie Bedrohungen oder Schädigungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet. Sodann folgern sie dogmatisch und strukturieren das - möglicherweise angesichts seines Entwicklungstempos niemals gänzlich zu beherrschende - Gebiet, das vom Polizei- bis zum Welthandelsrecht reicht. Drittens erhebt Wilms rechtspolitische Forderungen aus seiner Anwaltserfahrung. Ebenfalls aus ihrer eigenen Praxis heraus durchleuchtet die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff die immer zahlreicheren Unstimmigkeiten zwischen "Straßburg" und "Karlsruhe", d. h. zwischen dem EGMR und BVerfG. Sie klärt sie mit Hilfe eines Korridor-Modells, das sie in der neuesten Rechtsprechung des BVerfG zu den Caroline-Fällen, ähnlich wie auch in der neuesten Rechtsprechung des EGMR, nachweist. Philosophisch sind die Artikel von Kurt Seelmann und Hartmut Schiedermair sowie die kurze Einführung des Herausgebers Martin Hochhuth. Auch bietet Schiedermair zwar, wie seine Schüler Wilms und Dörr, anschauliche und dramatische Rechtsfälle. So nimmt er etwa zum Folterstreit, zum Dissens um die Abschießbarkeit entführter Flugzeuge oder zur immer umfangreicheren technischen Überwachung durch polizeiliche Institutionen Stellung. Doch ist all dies staatsphilosophisch nicht etwa nur garniert, sondern tief durchdrungen. Aristoteles, Hobbes und Bodin, Leibniz, Pufendorf und Kant werden in Schiedermairs Überlegungen zur Totalität des Staates fruchtbar. Seelmann schreibt über "Hegel und den Staat als Vertrag", weil die Vertragstheorien seit Rawls wieder mehr beachtet werden, ohne dass die von Hume und Hegel vorgebrachten Einwände umfassend abgearbeitet wären. Hochhuth schließlich behauptet eine Nähe zwischen Juristenhandwerk und Postmoderne. Beide hätten es mit den Oberflächen zu tun, und blendeten die Frage nach dem "Eigentlichen" aus. Das Recht sei die Benutzeroberfläche, die dem reibungslosen Funktionieren gerade dort diene, wo letzte Fragen, etwa weil sie strittig sind, offenblieben. Während das Recht also in mancher Hinsicht durchaus "postmodern" sei, dürfe es die Wissenschaft - auch die des Rechts - niemals sein. Wissenschaft bleibe vielmehr der aufklärerischen Gründlichkeit der Moderne verpflichtet. Der Jubilar stehe für diese im guten Sinne nunmehr "altmodische" Universitätskultur.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Der Europäischen Union eine nichtfinanzielle Seele geben

Der Europäischen Union eine nichtfinanzielle Seele geben von Hochhuth,  Martin
Ernst Cassirer war der europäischste Philosoph.°°Das aufgeklärte Weltbürgertum, für das er sein Leben lang sprach und schrieb, steht im Mittelpunkt dieses Tagungsbandes. So ist Cassirers Kampf gegen Nationalismus und Rassismus mit der Weltkriegsepoche nicht erledigt: Die Begriffe des Deutschen und des Jüdischen, die er als Kulturphilosoph entfaltete, zeigen der Europäischen Union heute, was das Europäische sein könnte.°°Die Beiträge erinnern darüber hinaus an die kolossale Bedeutung dieses Denkers für die Philosophie überhaupt. Das gilt selbst dort, wo die Autoren ihm ausdrücklich widersprechen. Als der Philosophieprofessor Ernst Cassirer am 13. April 1945 in New York mit siebzig Jahren starb, war er weltberühmt. Dass sein Rang bis heute noch nicht wieder erkannt wird, liegt, wie bei Felix Mendelssohn in der Musik, noch immer an den zwölf Jahren des Hitlerismus.°°Politisch streitet der Band für eine freiheitliche und vollständig demokratische Republik ohne Mythos, aber mit Gerechtigkeitsidee.
Aktualisiert: 2023-03-29
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Der Europäischen Union eine nichtfinanzielle Seele geben

Der Europäischen Union eine nichtfinanzielle Seele geben von Hochhuth,  Martin
Ernst Cassirer war der europäischste Philosoph.°°Das aufgeklärte Weltbürgertum, für das er sein Leben lang sprach und schrieb, steht im Mittelpunkt dieses Tagungsbandes. So ist Cassirers Kampf gegen Nationalismus und Rassismus mit der Weltkriegsepoche nicht erledigt: Die Begriffe des Deutschen und des Jüdischen, die er als Kulturphilosoph entfaltete, zeigen der Europäischen Union heute, was das Europäische sein könnte.°°Die Beiträge erinnern darüber hinaus an die kolossale Bedeutung dieses Denkers für die Philosophie überhaupt. Das gilt selbst dort, wo die Autoren ihm ausdrücklich widersprechen. Als der Philosophieprofessor Ernst Cassirer am 13. April 1945 in New York mit siebzig Jahren starb, war er weltberühmt. Dass sein Rang bis heute noch nicht wieder erkannt wird, liegt, wie bei Felix Mendelssohn in der Musik, noch immer an den zwölf Jahren des Hitlerismus.°°Politisch streitet der Band für eine freiheitliche und vollständig demokratische Republik ohne Mythos, aber mit Gerechtigkeitsidee.
Aktualisiert: 2023-03-21
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Die Meinungsfreiheit im System des Grundgesetzes

Die Meinungsfreiheit im System des Grundgesetzes von Hochhuth,  Martin
Wie sind die modernen, nachdiktatorischen Verfassungen zu handhaben, für die das Grundgesetz ein besonders erfolgreiches Beispiel ist? Wieviel demokratische Politik ist angesichts der großen Richtermacht noch möglich? Martin Hochhuth entwickelt ein neues Verfassungsverständnis. Danach ist das Grundgesetz ein System, bei dessen Interpretation stets die Gesamtarchitektur im Blick bleiben muß. Zu dieser Gesamtarchitektur gehört die starke Dynamik bestimmter Freiheitsrechte, insbesondere der geistigen Freiheiten. Sie gelten zwar nicht schrankenlos, aber sie sind schwerer zu begrenzen als die bloß wirtschaftlichen Freiheiten. An der Meinungsfreiheit wird gezeigt, wie jenes am 23. Mai 1949 qualitativ gewandelte Verfassungsrecht sich einer bereits vorgefundenen, ihrerseits ebenfalls schon kodifizierten Rechtsordnung überstülpt. Die wettbewerbsrechtliche Reklamerechtsprechung und die Ehrschutzproblematik spiegeln die Wandlung durch Konstitutionalisierung. Eigenständige Systeme sinken zu Subsystemen der Verfassungsordnung ab, indem sie der neue Anspruch eines klagbaren Freiheitsrechts durchdringt. Aus dem neuartigen Verfassungssystem folgen Kriterien, durch die manche der bei Art. 5 Abs. 1 und 2 GG aufgebrochenen Verwerfungen unvermeidlich erscheinen, andere aber als richterliche Anmaßung erkennbar werden. Die "Lüth"-Rechtsprechung, aber auch "Elfes", "Abtreibung 1" und "Apothekenurteil" markieren den neuen, aber eben unvermeidlichen Anspruch dieses Verfassungstyps. Der Streit um die Fälle "Stolpe" oder "Benetton" wird von diesem neuen Konzept aus verständlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Die Meinungsfreiheit im System des Grundgesetzes

Die Meinungsfreiheit im System des Grundgesetzes von Hochhuth,  Martin
Wie sind die modernen, nachdiktatorischen Verfassungen zu handhaben, für die das Grundgesetz ein besonders erfolgreiches Beispiel ist? Wieviel demokratische Politik ist angesichts der großen Richtermacht noch möglich? Martin Hochhuth entwickelt ein neues Verfassungsverständnis. Danach ist das Grundgesetz ein System, bei dessen Interpretation stets die Gesamtarchitektur im Blick bleiben muß. Zu dieser Gesamtarchitektur gehört die starke Dynamik bestimmter Freiheitsrechte, insbesondere der geistigen Freiheiten. Sie gelten zwar nicht schrankenlos, aber sie sind schwerer zu begrenzen als die bloß wirtschaftlichen Freiheiten. An der Meinungsfreiheit wird gezeigt, wie jenes am 23. Mai 1949 qualitativ gewandelte Verfassungsrecht sich einer bereits vorgefundenen, ihrerseits ebenfalls schon kodifizierten Rechtsordnung überstülpt. Die wettbewerbsrechtliche Reklamerechtsprechung und die Ehrschutzproblematik spiegeln die Wandlung durch Konstitutionalisierung. Eigenständige Systeme sinken zu Subsystemen der Verfassungsordnung ab, indem sie der neue Anspruch eines klagbaren Freiheitsrechts durchdringt. Aus dem neuartigen Verfassungssystem folgen Kriterien, durch die manche der bei Art. 5 Abs. 1 und 2 GG aufgebrochenen Verwerfungen unvermeidlich erscheinen, andere aber als richterliche Anmaßung erkennbar werden. Die "Lüth"-Rechtsprechung, aber auch "Elfes", "Abtreibung 1" und "Apothekenurteil" markieren den neuen, aber eben unvermeidlichen Anspruch dieses Verfassungstyps. Der Streit um die Fälle "Stolpe" oder "Benetton" wird von diesem neuen Konzept aus verständlich.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen.

Rückzug des Staates und Freiheit des Einzelnen. von Hochhuth,  Martin
Der Staat privatisiert Universitätskliniken, Schwimmbäder, Kraftwerke, Häfen, Bus, Bahn und Straße. – Aber wem nützt dieser Rückzug der politisch verantwortlichen Verwaltung wirklich? Und belegt vielleicht auch das deregulierte Finanzwesen, das bereits mehrere demokratische Regierungen gestürzt hat, die Gefährlichkeit der Marktideologie? Praktiker aus Recht und Ökonomie, Professoren verschiedener Fakultäten untersuchen die herrschende Praxis mit Schwerpunkten u.a. auf der Finanzkrise, den Eisenbahnen und der sozialen Sicherheit.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Nachdenken über Staat und Recht.

Nachdenken über Staat und Recht. von Hochhuth,  Martin
Der Band dokumentiert ein Kolloquium, das so breit angelegt war, wie die Interessen des Wissenschaftlers, den es ehrte. Und typisch für diesen Hochschullehrer ist, dass mindestens ein Beitrag entschieden gegen das ficht, was Murswiek selbst vertritt: So der Münchener Ordinarius Jens Kersten zur Konkurrenz der Inschriften am und im Reichstag, am Westgiebel und im wuchernden Grün des Kunst-Troges im Hof: Muss es "Dem Deutschen Volke" heißen? - Oder geht auch "Der Bevölkerung"? Rainer Wahl umreißt das Verfassungsdenken jenseits des Staates, die Konstitutionalisierung, und Christian Hillgruber die Integration Deutschlands in das zusammenwachsende Europa: Hintergrundfolien zu dem vielschichtigen Lissabon-Urteil, das Dietrich Murswiek in den Wochen der Tagung gerade erstritt. Von zahlreichen Rechtstatsachen schreiben Dieter Dörr und Heinrich Wilms. Dörr stellt die blutige Geschichte des derzeitigen Selbstbestimmungsrechts der US-Indianer und seine Verschlechterungen unter George Bush jr. dar und hofft auf Barack Obamas neue Politik. Die Überlegungen von Wilms über den Persönlichkeitsschutz im Zeitalter des Internet berühren drei Ebenen. Zunächst veranschaulichen sie Bedrohungen oder Schädigungen des Persönlichkeitsschutzes im Internet. Sodann folgern sie dogmatisch und strukturieren das - möglicherweise angesichts seines Entwicklungstempos niemals gänzlich zu beherrschende - Gebiet, das vom Polizei- bis zum Welthandelsrecht reicht. Drittens erhebt Wilms rechtspolitische Forderungen aus seiner Anwaltserfahrung. Ebenfalls aus ihrer eigenen Praxis heraus durchleuchtet die Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff die immer zahlreicheren Unstimmigkeiten zwischen "Straßburg" und "Karlsruhe", d. h. zwischen dem EGMR und BVerfG. Sie klärt sie mit Hilfe eines Korridor-Modells, das sie in der neuesten Rechtsprechung des BVerfG zu den Caroline-Fällen, ähnlich wie auch in der neuesten Rechtsprechung des EGMR, nachweist. Philosophisch sind die Artikel von Kurt Seelmann und Hartmut Schiedermair sowie die kurze Einführung des Herausgebers Martin Hochhuth. Auch bietet Schiedermair zwar, wie seine Schüler Wilms und Dörr, anschauliche und dramatische Rechtsfälle. So nimmt er etwa zum Folterstreit, zum Dissens um die Abschießbarkeit entführter Flugzeuge oder zur immer umfangreicheren technischen Überwachung durch polizeiliche Institutionen Stellung. Doch ist all dies staatsphilosophisch nicht etwa nur garniert, sondern tief durchdrungen. Aristoteles, Hobbes und Bodin, Leibniz, Pufendorf und Kant werden in Schiedermairs Überlegungen zur Totalität des Staates fruchtbar. Seelmann schreibt über "Hegel und den Staat als Vertrag", weil die Vertragstheorien seit Rawls wieder mehr beachtet werden, ohne dass die von Hume und Hegel vorgebrachten Einwände umfassend abgearbeitet wären. Hochhuth schließlich behauptet eine Nähe zwischen Juristenhandwerk und Postmoderne. Beide hätten es mit den Oberflächen zu tun, und blendeten die Frage nach dem "Eigentlichen" aus. Das Recht sei die Benutzeroberfläche, die dem reibungslosen Funktionieren gerade dort diene, wo letzte Fragen, etwa weil sie strittig sind, offenblieben. Während das Recht also in mancher Hinsicht durchaus "postmodern" sei, dürfe es die Wissenschaft - auch die des Rechts - niemals sein. Wissenschaft bleibe vielmehr der aufklärerischen Gründlichkeit der Moderne verpflichtet. Der Jubilar stehe für diese im guten Sinne nunmehr "altmodische" Universitätskultur.
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