Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Textliche Gegenüberstellung der alten Richtlinie 98/37/EG mit der neuen Richtlinie 2006/42/EG - Entsprechungstabelle, Annex XII.
Es wird Zeit, sich auf neue Rahmenbedingungen im Maschinenbau einzustellen: Europäisches Parlament und Rat haben die neue Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) verabschiedet. Mit 29. Juni 2006 ist sie in Kraft getreten und muss ab 29. Dezember 2009 lückenlos angewendet werden.
Die Maschinenrichtlinie regelt ein einheitliches Schutzniveau für Maschinen, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht werden. So wie alle Richtlinien auf Grundlage des EG-Vertrags hat sie keine unmittelbare Wirkung, muss aber bis 29. Juni 2008 in nationales Recht umgesetzt werden (in Österreich z.B. durch die Maschinensicherheits-Verordnung). Achtzehn Monate später ist sie dann verpflichtend anzuwenden, also ab dem 29. Dezember 2009.
Diese Publikation enthält den
• Anhang XII (Entsprechungstabelle) der Richtlinie 2006/42/EG und zusätzlich eine
• Gegenüberstellung mit den jeweiligen Textstellen der Richtlinie 98/37/EG
Damit können die Änderungen praxisorientiert und auf einfache Weise nachvollzogen werden.