Das heutige positive und nationale Besitzrecht in seiner Unabhängigkeit von der römischen possessio
(Zugleich eine Denkschrift für die kommende Civilgesetzgebung)
Karl Joseph Seitz
Frontmatter — Inhalts-Verzeichniß — § 1. Einleitung — A. Allgemeiner Teil — I. Die wirklichen, geschichtlichen Grundlagen, nur welchen die bisher herrschende Besitzlehre construirt wurde — § 2. a) und b) — II. Die bisherigen „Auffassungen“ dieser geschichtlichen Grundlagen: Die bisher herrschende Besitztheorie — § 3. Die bisher herrschende Besitzlehre — § 4. Die Verwertung dieser herrschenden Besitzlehre durch die moderne Proceßgesetzgebung insbes. und deren Kritik im Allgemeinen — § 5. Unhaltbarkeit der bisher berührten Principien der modernen Proceß-Gesetzgebungen im Einzelnen — B. Specieller Teil. Beseitigung der bisherigen Possessorien — § 6. Ein praktisches Resultat, welches die bisherige Kritik der herrschenden Besitzlehre — § 7. Rückwirkungen einer richtigeren Besitzlehre auf die moderne, materielle Eigentumslehre. – Relatives Eigentum. Hand muß Hand wahren. Tradition oder Vertrag beim Eigentumsübergang — § 8. Rückwirkungen auf die Einheit des heutigen Eigentumsprocesses — § 9. Selbstständiger Ausbau -es heutigen materiellen Besitzrechtes und Casuistik desselben — § 10. Processuale Einheit der heutigen Besitzklage — § 11. Bisherige Anwendungen eines wirklichen heutigen Besitzrechtes in der modernen Gesetzgebung — C. Darstellung des Verhältnisses des heutigen absoluten und relativen Eigentums zum deutschen Besitzrecht in der Fassung eines Gesetzentwurfes — § 12. Bereits Bruns propouirt einen Gesetzestext für das Besitzrecht — Verbesserungen — Register