Responsibility to Protect und Wandel von Souveränität

Responsibility to Protect und Wandel von Souveränität von Schmeer,  Elis
Somalia, Ruanda, Srebrenica, Darfur – Bilder gehen um die Welt von Völkermord und Vertreibung, von Exekutionen und Massenvergewaltigungen, von Menschenrechtsverbrechen in unvorstellbarem Ausmaß. Staatssouveränität und Interventionsverbot sind noch immer wirksame völkerrechtliche Vorwände für die Tatenlosigkeit der internationalen Staatengemeinschaft angesichts offensichtlicher Menschenrechtsverletzungen und Schutzschilder für Barbarei – nicht nur in Darfur, sondern weltweit. Die UN-Charta schreibt einerseits staatliche Souveränität als zentrales Element internationaler Beziehungen und des Völkerrechts fest, andererseits aber soll laut Charta jeder Mensch in Würde leben und besitzt inhärente Menschenrechte. Diesem unauflösbar erscheinenden Dilemma zwischen staatlicher Souveränität einerseits und den allgemeinen Menschenrechten als Pfeiler der UN-C andererseits stellt sich seit Ende der 1990er Jahre ein neues Konzept entgegen: Die Responsibility to Protect (RTP) oder, im deutschen Sprachgebrauch, das Konzept der Schutzverantwortung. Die RTP versteht Souveränität als Verantwortung für den Schutz der eigenen Zivilbevölkerung und nicht mehr in der Tradition der westfälischen Ordnung als Schutz für innerstaatliche Willkür. Kommt es hierdurch zu einem Paradigmenwechsel des staatlichen Souveränitätsverständnisses? Existiert heute ein Konzept der „humanen Souveränität“? Ist die Schutzverantwortung gar schon geltende Norm des Völkerrechts? Am Fallbeispiel des Darfur-Konfliktes wird außerdem die operationelle Umsetzung der RTP untersucht und kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Responsibility to Protect und Wandel von Souveränität

Responsibility to Protect und Wandel von Souveränität von Schmeer,  Elis
Somalia, Ruanda, Srebrenica, Darfur – Bilder gehen um die Welt von Völkermord und Vertreibung, von Exekutionen und Massenvergewaltigungen, von Menschenrechtsverbrechen in unvorstellbarem Ausmaß. Staatssouveränität und Interventionsverbot sind noch immer wirksame völkerrechtliche Vorwände für die Tatenlosigkeit der internationalen Staatengemeinschaft angesichts offensichtlicher Menschenrechtsverletzungen und Schutzschilder für Barbarei – nicht nur in Darfur, sondern weltweit. Die UN-Charta schreibt einerseits staatliche Souveränität als zentrales Element internationaler Beziehungen und des Völkerrechts fest, andererseits aber soll laut Charta jeder Mensch in Würde leben und besitzt inhärente Menschenrechte. Diesem unauflösbar erscheinenden Dilemma zwischen staatlicher Souveränität einerseits und den allgemeinen Menschenrechten als Pfeiler der UN-C andererseits stellt sich seit Ende der 1990er Jahre ein neues Konzept entgegen: Die Responsibility to Protect (RTP) oder, im deutschen Sprachgebrauch, das Konzept der Schutzverantwortung. Die RTP versteht Souveränität als Verantwortung für den Schutz der eigenen Zivilbevölkerung und nicht mehr in der Tradition der westfälischen Ordnung als Schutz für innerstaatliche Willkür. Kommt es hierdurch zu einem Paradigmenwechsel des staatlichen Souveränitätsverständnisses? Existiert heute ein Konzept der „humanen Souveränität“? Ist die Schutzverantwortung gar schon geltende Norm des Völkerrechts? Am Fallbeispiel des Darfur-Konfliktes wird außerdem die operationelle Umsetzung der RTP untersucht und kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Die Bindung internationaler Organisationen an internationale Menschenrechtsstandards

Die Bindung internationaler Organisationen an internationale Menschenrechtsstandards von Janik,  Cornelia
Das internationale Menschenrechtsschutzsystem ist zunächst als Antwort auf Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg entstanden und richtet sich an Staaten als potenzielle Menschenrechtsverletzer. Internationale Organisationen, allen voran die UNO, sind nach ihrer historischen Konzeption mit der Aufgabe betraut, Allgemeinwohl und Menschenrechte zu fördern. An Menschenrechtsverträge sind sie selbst nicht gebunden. Die Vorstellung, dass nur Staaten Menschenrechte verletzen, ist indes obsolet, wie etwa die black listing -Aktivitäten des UN-Sicherheitsrates oder die Finanzierung menschenrechtsadverser Projekte durch Weltbank und IWF vor Augen führen. Cornelia Janik zeigt daher methodische Ansätze auf, um die klassischen, auf Staaten zugeschnittenen Völkerrechtsquellen derart weiterzuentwickeln, dass sie auch internationale Organisationen zur Einhaltung internationaler Menschenrechte verpflichten.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Völkerrecht – Schnell erfasst

Völkerrecht – Schnell erfasst von Lorenzmeier,  Stefan, Rohde,  Christian
Die Autoren vermitteln in kurzer und prägnanter Darstellung einen raschen Einstieg in das geltende Völkerrecht. Dabei erstrecken sich die Erläuterungen sowohl auf die gemeinen Lehren des Völkerrechts, wie z.B. die Völkerrechtssubjekte und die Völkerrechtsquellen, als auch die besonderen Gebiete, darunter u.a. das humanitäre Völkerrecht, das System der Vereinten Nationen, das Seerecht, das Strafrecht und das Diplomaten- und Konsularrecht. Besonderes Gewicht liegt auf dem problemorientierten Zuschnitt des Lehrstoffs. Der Abdruck der Normen im Volltext sowie die häufige Verwendung von Schemata unterstützen darüberhinaus ein leichtes Verständnis auch für den Anfänger.
Aktualisiert: 2022-03-11
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Responsibility to Protect und Wandel von Souveränität

Responsibility to Protect und Wandel von Souveränität von Schmeer,  Elis
Somalia, Ruanda, Srebrenica, Darfur – Bilder gehen um die Welt von Völkermord und Vertreibung, von Exekutionen und Massenvergewaltigungen, von Menschenrechtsverbrechen in unvorstellbarem Ausmaß. Staatssouveränität und Interventionsverbot sind noch immer wirksame völkerrechtliche Vorwände für die Tatenlosigkeit der internationalen Staatengemeinschaft angesichts offensichtlicher Menschenrechtsverletzungen und Schutzschilder für Barbarei – nicht nur in Darfur, sondern weltweit. Die UN-Charta schreibt einerseits staatliche Souveränität als zentrales Element internationaler Beziehungen und des Völkerrechts fest, andererseits aber soll laut Charta jeder Mensch in Würde leben und besitzt inhärente Menschenrechte. Diesem unauflösbar erscheinenden Dilemma zwischen staatlicher Souveränität einerseits und den allgemeinen Menschenrechten als Pfeiler der UN-C andererseits stellt sich seit Ende der 1990er Jahre ein neues Konzept entgegen: Die Responsibility to Protect (RTP) oder, im deutschen Sprachgebrauch, das Konzept der Schutzverantwortung. Die RTP versteht Souveränität als Verantwortung für den Schutz der eigenen Zivilbevölkerung und nicht mehr in der Tradition der westfälischen Ordnung als Schutz für innerstaatliche Willkür. Kommt es hierdurch zu einem Paradigmenwechsel des staatlichen Souveränitätsverständnisses? Existiert heute ein Konzept der „humanen Souveränität“? Ist die Schutzverantwortung gar schon geltende Norm des Völkerrechts? Am Fallbeispiel des Darfur-Konfliktes wird außerdem die operationelle Umsetzung der RTP untersucht und kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2023-04-25
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Konstitutive Anerkennung mit Aufnahme in die Vereinten Nationen

Konstitutive Anerkennung mit Aufnahme in die Vereinten Nationen von Krebs,  Andreas
Diese Arbeit untersucht die Auswirkungen der strukturellen Veränderungen des Völkerrechts auf die Staatlichkeit und das Instrument der Anerkennung. Nach vorherrschender Auffassung kommt der Anerkennung als einzelstaatliche Entscheidung deklaratorische Wirkung zu. Eine solche Annahme steht jedoch im Konflikt zu einer sich verdichtenden Völkerrechtsordnung. Ausgehend von der Nachzeichnung eines tiefgreifenden Wandels des Souveränitätsverständnisses und der zunehmenden Gemeinwohlorientierung des Völkerrechts hinterfragt der Autor das bisherige Verständnis der Anerkennung. Angesichts des gegenwärtigen Entwicklungsstands der Völkerrechtsordnung beinhalte die Aufnahme in die Vereinten Nationen nach Art. 4 UN-Charta zugleich eine kollektive Anerkennungsentscheidung.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Internationales Unternehmensstrafrecht

Internationales Unternehmensstrafrecht von Thurner,  Gabriel Wilhelm Bartalyos
Die vorliegende Monographie befasst sich primär mit der Frage, inwieweit multinationale Unternehmen in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen einer Verantwortlichkeit nach internationalem Strafrecht unterworfen werden könnten. Derzeit existieren lediglich nationale Strafrechte, Konzerne gegebenenfalls zur Verantwortung zu ziehen. Ein eigenes internationales Unternehmensstrafrecht gibt es noch nicht. Die zwei wesentlichen Fragen, die es in erster Linie zu klären gilt, lauten: Welche Unternehmen konkret wären einem völkerrechtlichen Haftungsregime zu unterwerfen? Und für welche Unternehmensstraftaten sollte eine supranationale Verantwortlichkeit bestehen bzw für die Verletzung welcher Menschenrechte sollten multinationale Unternehmen durch eine internationale Strafverfolgungsbehörde angeklagt werden können? Die Untersuchung zeigt, dass durch Unternehmen begangene Menschenrechtsverletzungen nur selten als Straftaten von Einzelpersonen zu qualifizieren sind, sondern dass corporate crime regelmäßig in systemisch-organisatorischen Missständen wurzelt, sodass eine Aburteilung eines involvierten Individuums allein unzureichend scheint. Dem transnationalen Charakter von Konzernunrecht kann zudem mit nationalen Strafrechtssystemen oftmals nicht adäquat begegnet werden.
Aktualisiert: 2020-02-19
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Ius Cogens als Basis für ein stabiles Völkerrecht

Ius Cogens als Basis für ein stabiles Völkerrecht von Schwarz,  Normann
Ius Cogens (Zwingendes Völkerrecht) ist ein Widerspruch in sich! Nach klassischem Völkerrechtsverständnis stehen sich alle Staaten gleich und souverän gegenüber – ohne Einwilligung eines Staates kann er zu nichts verbunden werden. Dennoch existieren seit geraumer Zeit zwingende Völkerrechtsnormen, die Staaten auch gegen ihre Willen verpflichten. Anhand von Urteilen internationaler Gerichtshöfe, Konventionen und einem Großteil der dazu erschienenen Literatur geht der Autor der Frage nach, wie dieser Selbstwiderspruch verstanden werden und ob Ius Cogens einen Beitrag zur Stabilisierung der internationalen Beziehungen und des Völkerrechts leisten kann. Im Ergebnis wird festgestellt, dass Ius Cogens die moralischen Werte der internationalen Gemeinschaft (z.B. Menschenrechte und Gewaltverbot) schützt und damit stabilisierend wirkt.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Responsibility to Protect und Wandel von Souveränität

Responsibility to Protect und Wandel von Souveränität von Schmeer,  Elis
Somalia, Ruanda, Srebrenica, Darfur – Bilder gehen um die Welt von Völkermord und Vertreibung, von Exekutionen und Massenvergewaltigungen, von Menschenrechtsverbrechen in unvorstellbarem Ausmaß. Staatssouveränität und Interventionsverbot sind noch immer wirksame völkerrechtliche Vorwände für die Tatenlosigkeit der internationalen Staatengemeinschaft angesichts offensichtlicher Menschenrechtsverletzungen und Schutzschilder für Barbarei – nicht nur in Darfur, sondern weltweit. Die UN-Charta schreibt einerseits staatliche Souveränität als zentrales Element internationaler Beziehungen und des Völkerrechts fest, andererseits aber soll laut Charta jeder Mensch in Würde leben und besitzt inhärente Menschenrechte. Diesem unauflösbar erscheinenden Dilemma zwischen staatlicher Souveränität einerseits und den allgemeinen Menschenrechten als Pfeiler der UN-C andererseits stellt sich seit Ende der 1990er Jahre ein neues Konzept entgegen: Die Responsibility to Protect (RTP) oder, im deutschen Sprachgebrauch, das Konzept der Schutzverantwortung. Die RTP versteht Souveränität als Verantwortung für den Schutz der eigenen Zivilbevölkerung und nicht mehr in der Tradition der westfälischen Ordnung als Schutz für innerstaatliche Willkür. Kommt es hierdurch zu einem Paradigmenwechsel des staatlichen Souveränitätsverständnisses? Existiert heute ein Konzept der „humanen Souveränität“? Ist die Schutzverantwortung gar schon geltende Norm des Völkerrechts? Am Fallbeispiel des Darfur-Konfliktes wird außerdem die operationelle Umsetzung der RTP untersucht und kritisch beleuchtet.
Aktualisiert: 2022-01-20
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Die Bindung internationaler Organisationen an internationale Menschenrechtsstandards

Die Bindung internationaler Organisationen an internationale Menschenrechtsstandards von Janik,  Cornelia
Das internationale Menschenrechtsschutzsystem ist zunächst als Antwort auf Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg entstanden und richtet sich an Staaten als potenzielle Menschenrechtsverletzer. Internationale Organisationen, allen voran die UNO, sind nach ihrer historischen Konzeption mit der Aufgabe betraut, Allgemeinwohl und Menschenrechte zu fördern. An Menschenrechtsverträge sind sie selbst nicht gebunden. Die Vorstellung, dass nur Staaten Menschenrechte verletzen, ist indes obsolet, wie etwa die black listing -Aktivitäten des UN-Sicherheitsrates oder die Finanzierung menschenrechtsadverser Projekte durch Weltbank und IWF vor Augen führen. Cornelia Janik zeigt daher methodische Ansätze auf, um die klassischen, auf Staaten zugeschnittenen Völkerrechtsquellen derart weiterzuentwickeln, dass sie auch internationale Organisationen zur Einhaltung internationaler Menschenrechte verpflichten.
Aktualisiert: 2022-12-22
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