Die Parität der Vertragsparteien auf dem Arbeitsmarkt

Die Parität der Vertragsparteien auf dem Arbeitsmarkt von Gutsche,  Thomas
Der Ausgleich der Imparität zwischen zwei Vertragsparteien ist ein häufig herangezogenes Argument bei Eingriffen des Staates in die Vertragsfreiheit. Im Arbeitsrecht wird insbesondere die in Art. 9 Abs. 3 GG geschützte und gewährleistete Tarifautonomie als Mittel zum Ausgleich der Imparität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verstanden. Die Herstellung von Vertragsparität soll der Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt dienen. Als Gebot zur Sicherung eines dynamischen Gleichgewichts der Tarifpartner hat das Paritätsgebot sogar unmittelbaren Eingang in die Dogmatik des Arbeitskampfrechts gefunden. Herkömmlicherweise werden die Angebots- und Nachfragekurven auf dem Arbeitsmarkt als verzerrte Kurven beschrieben, die durch die «Kartellierung» der Angebotsseite und Nachfrageseite sozusagen «geglättet» werden. Der Arbeitsmarkt weist aus dieser Sicht die Besonderheit auf, dass die Preise nicht frei, sondern in der Marktform des bipolaren Monopols ermittelt werden. Diese Beschreibung des Arbeitsmarktes ist unvollständig, weil sie den freien Arbeitsmarkt nicht überzeugend miteinbezieht. Die Suche nach besseren Beschreibungen bildet den Gegenstand der Abhandlung.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Die Parität der Vertragsparteien auf dem Arbeitsmarkt

Die Parität der Vertragsparteien auf dem Arbeitsmarkt von Gutsche,  Thomas
Der Ausgleich der Imparität zwischen zwei Vertragsparteien ist ein häufig herangezogenes Argument bei Eingriffen des Staates in die Vertragsfreiheit. Im Arbeitsrecht wird insbesondere die in Art. 9 Abs. 3 GG geschützte und gewährleistete Tarifautonomie als Mittel zum Ausgleich der Imparität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verstanden. Die Herstellung von Vertragsparität soll der Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt dienen. Als Gebot zur Sicherung eines dynamischen Gleichgewichts der Tarifpartner hat das Paritätsgebot sogar unmittelbaren Eingang in die Dogmatik des Arbeitskampfrechts gefunden. Herkömmlicherweise werden die Angebots- und Nachfragekurven auf dem Arbeitsmarkt als verzerrte Kurven beschrieben, die durch die «Kartellierung» der Angebotsseite und Nachfrageseite sozusagen «geglättet» werden. Der Arbeitsmarkt weist aus dieser Sicht die Besonderheit auf, dass die Preise nicht frei, sondern in der Marktform des bipolaren Monopols ermittelt werden. Diese Beschreibung des Arbeitsmarktes ist unvollständig, weil sie den freien Arbeitsmarkt nicht überzeugend miteinbezieht. Die Suche nach besseren Beschreibungen bildet den Gegenstand der Abhandlung.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Historische Anthropologie

Historische Anthropologie von Landsteiner,  Erich, Lanzinger,  Margareth
Verträge zielen darauf ab, Beziehungen verbindlich zu regeln, Konflikte und Unwägbarkeiten zu vermeiden. Ein Vertrag ist eine rechtliche und zugleich soziale Institution. Verträge werden ausgehandelt oder folgen Mustern. Sie können ausgewogen sein, aber auch einseitige Abhängigkeit begründen. Das Spektrum möglicher Vertragsparteien reicht von Staaten bis zu Ehepaaren. Aus historisch-anthropologischer Sicht interessieren Verträge vor allem als Instrumentarium, das gegenseitige Verpflichtungen festschreibt, divergierende Interessen befriedet, aber auch Scheitern impliziert. Die Beiträge analysieren Vertragssituationen in unterschiedlichen Personen- und Machtkonstellationen mit Schwerpunkten auf Arbeit, Grund und Boden, Vermögen, Handel und Frieden.
Aktualisiert: 2022-07-01
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Internet-Access-Providing-Verträge mit geschäftlichen und privaten Endkunden

Internet-Access-Providing-Verträge mit geschäftlichen und privaten Endkunden von Fercsik-Schneider,  Orsolya
Die Arbeit geht der vertragsrechtlichen Qualifikation der Internet-Access-Providing-Verträge nach und untersucht die vertragsrechtlichen Einzelfragen dieser Rechtsverhältnisse. Schwerpunkte bilden dabei die Feststellung des anzuwendenden Rechts sowie der Pflichten und Verantwortlichkeiten der Vertragsparteien. Dies ergänzend wird auch der technische Hintergrund des Internet-Access-Providing dargestellt. Eine Neugruppierung der Internet-Service-Providing-Tätigkeiten klärt deren Zusammenhänge. In einem Gesetzesentwurf wird zudem eine mögliche Regelung der Internet-Access-Providing-Verträge mit Konsumenten ausgearbeitet. Von der Publikation können sowohl Fachanwälte für Internet- und Telekommunikationsrecht, als auch die Providing-Branche, Kunden von Internet-Service-Providern sowie interessierte Drittpersonen profitieren.
Aktualisiert: 2019-01-04
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Die Parität der Vertragsparteien auf dem Arbeitsmarkt

Die Parität der Vertragsparteien auf dem Arbeitsmarkt von Gutsche,  Thomas
Der Ausgleich der Imparität zwischen zwei Vertragsparteien ist ein häufig herangezogenes Argument bei Eingriffen des Staates in die Vertragsfreiheit. Im Arbeitsrecht wird insbesondere die in Art. 9 Abs. 3 GG geschützte und gewährleistete Tarifautonomie als Mittel zum Ausgleich der Imparität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verstanden. Die Herstellung von Vertragsparität soll der Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt dienen. Als Gebot zur Sicherung eines dynamischen Gleichgewichts der Tarifpartner hat das Paritätsgebot sogar unmittelbaren Eingang in die Dogmatik des Arbeitskampfrechts gefunden. Herkömmlicherweise werden die Angebots- und Nachfragekurven auf dem Arbeitsmarkt als verzerrte Kurven beschrieben, die durch die «Kartellierung» der Angebotsseite und Nachfrageseite sozusagen «geglättet» werden. Der Arbeitsmarkt weist aus dieser Sicht die Besonderheit auf, dass die Preise nicht frei, sondern in der Marktform des bipolaren Monopols ermittelt werden. Diese Beschreibung des Arbeitsmarktes ist unvollständig, weil sie den freien Arbeitsmarkt nicht überzeugend miteinbezieht. Die Suche nach besseren Beschreibungen bildet den Gegenstand der Abhandlung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Interessengerechte Rechtswahl im Kaufrecht

Interessengerechte Rechtswahl im Kaufrecht von Giesecke,  Cordula
Vertragsparteien versäumen es oft, durch geschickte Rechtswahl im Wege der Parteiautonomie die Anwendbarkeit des für sie günstigsten Rechts zu sichern. Stattdessen wählen sie stets ihr Heimatrecht als bekanntestes Recht, ein neutral geltendes Recht wie das Schweizer Recht als vermeintlich gerechtestes Recht oder orientieren ihre Rechtswahl an verbreiteten Gepflogenheiten und wählen zum Beispiel das UN-Kaufrecht pauschal ab. Die Studie vergleicht das UN-Kaufrecht, das deutsche, das französische und das schweizerische Recht im Bereich der Vertragswidrigkeit, der Mängelrüge und der Vertragsaufhebung und zeigt die Vor- und Nachteile für Käufer und Verkäufer auf, um das aus materiell-rechtlicher Sicht für die jeweilige Partei beste Recht vorzuschlagen.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Grenzenlose Spaltungsfreiheit?

Grenzenlose Spaltungsfreiheit? von Weihmann,  Torben
Der Transfer von Vertragsverhältnissen durch eine Spaltung im Sinne des Umwandlungsgesetzes führt zu einem Konflikt zwischen den Interessen des übertragenden Rechtsträgers und denjenigen des nicht an der Spaltung beteiligten Vertragspartners. Bei einer Spaltung genießen die Initiatoren der Umwandlungsmaßnahme eine weitgehende Umstrukturierungsfreiheit. Diese ermöglicht es ihnen, nahezu frei zu entscheiden, wie das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers aufgeteilt werden soll. Dabei werden regelmäßig auch Vertragsverhältnisse transferiert, ohne dass eine Zustimmung des Vertragspartners erforderlich wäre. Dem Umstrukturierungsinteresse des übertragenden Rechtsträgers stehen hierbei die Interessen des Vertragspartners gegenüber. Dieser möchte regelmäßig seinen ursprünglich gewählten Vertragspartner behalten sowie das Vertragsverhältnis in dem bisherigen rechtlichen und tatsächlichen Umfeld belassen. Zur Förderung der Umstrukturierungsfreiheit hob der Gesetzgeber im Jahre 2007 durch das zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes die oftmals als "Spaltungsbremse" bezeichnete Vorschrift des § 132 UmwG a.F. auf. Die Untersuchung stellt sich der Frage, ob und wie der Interessenkonflikt nach der Aufhebung des § 132 interessengerecht gelöst werden kann. Dazu werden die Regelung des § 132 UmwG a.F. dargestellt und die Folgen der Aufhebung der Vorschrift näher untersucht. Im Anschluss werden anhand einer differenzierten Betrachtung verschiedener Vertragstypen die von der Vertragsüberleitung jeweils betroffenen Interessen erörtert. In diesem Kontext werden sodann die Grenzen der Umstrukturierungsfreiheit im Hinblick auf gegenseitige Verträge herausgearbeitet.
Aktualisiert: 2019-12-20
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