Demokratie, Freiheit, Gleichheit.

Demokratie, Freiheit, Gleichheit. von Brugger,  Winfried
Die Verfassung der USA ist die älteste und einflußreichste "moderne" Verfassung. Der U. S. Supreme Court hat die Rechtsprechung westlicher Verfassungsgerichte maßgeblich geprägt. In der weltweiten Konstitutionalisierungsbewegung seit dem Zusammenbruch des Kommunismus konkurriert das amerikanische Modell inzwischen mit anderen westlichen Verfassungsordnungen um Einfluß. Dazu zählt nicht zuletzt das Modell des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts. Der Autor informiert über die wichtigsten Legitimationskriterien und Strukturen der US-Verfassung und vergleicht an vielen Stellen den amerikanischen mit dem deutschen Konstitutionalismus. So kommen die Streitpunkte des modernen Konstitutionalismus und der Verfassungsgerichtsbarkeit zur Sprache: Demokratische Organisationsverfassung oder materiale Werteverfassung? Grundrechte nur als Abwehrrechte oder auch als objektive, pflichtenbegründende Werte? Begrenzung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Anwendung klaren Verfassungsrechts oder Optimierung der Verfassung durch Repräsentationsverstärkung oder gar Ergebniskontrolle aufgrund der Generalklauseln der Verfassung? Soll es eher Aufgabe der Politik oder der Gerichte sein, die Verfassung "auf dem laufenden" zu halten? Neben diesen konzeptionellen Hauptfragen des modernen Konstitutionalismus analysiert Winfried Brugger viele streitige Fälle: Abtreibung als Grundrecht oder als Unrecht; Umfang des Schutzes für Homosexualität; Grenzen der Redefreiheit etwa bei Haßrede; Gleichheitsrechte und Rassengleichberechtigung. Ein Rückblick auf die Federalist Papers erhellt konkurrierende Strategien politischer Einigung, die auch der europäischen Einigung zugrunde liegen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundrechte und Gestaltungsspielraum.

Grundrechte und Gestaltungsspielraum. von Simons,  Cornelius
Die Rechtsprechung des BVerfG zumal in Grundrechtsfragen ist geprägt von einer starren Fixierung auf die vom Zivilrecht bekannten Interpretationsmethoden. Das Verhältnis zwischen Gericht und Gesetzgeber spielt hierbei praktisch keine Rolle. Der amerikanischen Verfassungstheorie und vor allem -praxis ist diese materiellrechtliche Sichtweise fremd. Hier haben stattdessen funktionellrechtliche, also von den Aufgaben der beteiligten Institutionen her gedachte Interpretationsmethoden Konjunktur. »Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers« dienen dort demgemäß nicht nur als milderndes Regulativ bereits anderweitig gefundener Entscheidungen, sondern bilden den Ausgangspunkt jeder verfassungsrechtlichen Überlegung. Die vom Supreme Court hierzu entwickelten Anschauungen entfalten sich vor allem in den »Werkzeugen«, die das Gericht seiner Arbeit zugrundelegt. Die Analyse dieser Werkzeuge, insbesondere der gestaffelten Prüfungsmaßstäbe, der Vermutungs- und Beweislastregeln sowie der Modi der Tatsachen- und Prognoseprüfung, gewährt Einblick in eine von der deutschen grundsätzlich und auf überrraschende Weise verschiedene Verfassungspraxis: Verfassungskontrolle wird in den USA sehr viel stärker als in Deutschland als Mittel der Austarierung miteinander konkurrierender Kompetenzträger verstanden; materielle Wert- und Abwägungsentscheidungen bleiben demgegenüber weitgehend dem Gesetzgeber überlassen. Der Vergleich der deutschen Verfassungspraxis mit einer so nahen und zugleich entfernten Rechtskultur wie der amerikanischen soll der Einsicht Bahn brechen, daß ein Gericht mit der Festlegung verbindlicher Verfasssungswerte immer, also unabhängig vom materiellen Ergebnis seiner Entscheidungen, überfordert ist. Legitimität kann ein Verfassungsgericht nur dadurch erlangen, daß es sich seiner grundsätzlich subsidiären Funktion im demokratischen Rechtsstaat besinnt. Die Methode der Verfassungsinterpretation hat dem notwendig Rechnung zu tragen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Grundrechte und Gestaltungsspielraum.

Grundrechte und Gestaltungsspielraum. von Simons,  Cornelius
Die Rechtsprechung des BVerfG zumal in Grundrechtsfragen ist geprägt von einer starren Fixierung auf die vom Zivilrecht bekannten Interpretationsmethoden. Das Verhältnis zwischen Gericht und Gesetzgeber spielt hierbei praktisch keine Rolle. Der amerikanischen Verfassungstheorie und vor allem -praxis ist diese materiellrechtliche Sichtweise fremd. Hier haben stattdessen funktionellrechtliche, also von den Aufgaben der beteiligten Institutionen her gedachte Interpretationsmethoden Konjunktur. »Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers« dienen dort demgemäß nicht nur als milderndes Regulativ bereits anderweitig gefundener Entscheidungen, sondern bilden den Ausgangspunkt jeder verfassungsrechtlichen Überlegung. Die vom Supreme Court hierzu entwickelten Anschauungen entfalten sich vor allem in den »Werkzeugen«, die das Gericht seiner Arbeit zugrundelegt. Die Analyse dieser Werkzeuge, insbesondere der gestaffelten Prüfungsmaßstäbe, der Vermutungs- und Beweislastregeln sowie der Modi der Tatsachen- und Prognoseprüfung, gewährt Einblick in eine von der deutschen grundsätzlich und auf überrraschende Weise verschiedene Verfassungspraxis: Verfassungskontrolle wird in den USA sehr viel stärker als in Deutschland als Mittel der Austarierung miteinander konkurrierender Kompetenzträger verstanden; materielle Wert- und Abwägungsentscheidungen bleiben demgegenüber weitgehend dem Gesetzgeber überlassen. Der Vergleich der deutschen Verfassungspraxis mit einer so nahen und zugleich entfernten Rechtskultur wie der amerikanischen soll der Einsicht Bahn brechen, daß ein Gericht mit der Festlegung verbindlicher Verfasssungswerte immer, also unabhängig vom materiellen Ergebnis seiner Entscheidungen, überfordert ist. Legitimität kann ein Verfassungsgericht nur dadurch erlangen, daß es sich seiner grundsätzlich subsidiären Funktion im demokratischen Rechtsstaat besinnt. Die Methode der Verfassungsinterpretation hat dem notwendig Rechnung zu tragen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Demokratie, Freiheit, Gleichheit.

Demokratie, Freiheit, Gleichheit. von Brugger,  Winfried
Die Verfassung der USA ist die älteste und einflußreichste "moderne" Verfassung. Der U. S. Supreme Court hat die Rechtsprechung westlicher Verfassungsgerichte maßgeblich geprägt. In der weltweiten Konstitutionalisierungsbewegung seit dem Zusammenbruch des Kommunismus konkurriert das amerikanische Modell inzwischen mit anderen westlichen Verfassungsordnungen um Einfluß. Dazu zählt nicht zuletzt das Modell des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts. Der Autor informiert über die wichtigsten Legitimationskriterien und Strukturen der US-Verfassung und vergleicht an vielen Stellen den amerikanischen mit dem deutschen Konstitutionalismus. So kommen die Streitpunkte des modernen Konstitutionalismus und der Verfassungsgerichtsbarkeit zur Sprache: Demokratische Organisationsverfassung oder materiale Werteverfassung? Grundrechte nur als Abwehrrechte oder auch als objektive, pflichtenbegründende Werte? Begrenzung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Anwendung klaren Verfassungsrechts oder Optimierung der Verfassung durch Repräsentationsverstärkung oder gar Ergebniskontrolle aufgrund der Generalklauseln der Verfassung? Soll es eher Aufgabe der Politik oder der Gerichte sein, die Verfassung "auf dem laufenden" zu halten? Neben diesen konzeptionellen Hauptfragen des modernen Konstitutionalismus analysiert Winfried Brugger viele streitige Fälle: Abtreibung als Grundrecht oder als Unrecht; Umfang des Schutzes für Homosexualität; Grenzen der Redefreiheit etwa bei Haßrede; Gleichheitsrechte und Rassengleichberechtigung. Ein Rückblick auf die Federalist Papers erhellt konkurrierende Strategien politischer Einigung, die auch der europäischen Einigung zugrunde liegen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Demokratie, Freiheit, Gleichheit.

Demokratie, Freiheit, Gleichheit. von Brugger,  Winfried
Die Verfassung der USA ist die älteste und einflußreichste "moderne" Verfassung. Der U. S. Supreme Court hat die Rechtsprechung westlicher Verfassungsgerichte maßgeblich geprägt. In der weltweiten Konstitutionalisierungsbewegung seit dem Zusammenbruch des Kommunismus konkurriert das amerikanische Modell inzwischen mit anderen westlichen Verfassungsordnungen um Einfluß. Dazu zählt nicht zuletzt das Modell des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts. Der Autor informiert über die wichtigsten Legitimationskriterien und Strukturen der US-Verfassung und vergleicht an vielen Stellen den amerikanischen mit dem deutschen Konstitutionalismus. So kommen die Streitpunkte des modernen Konstitutionalismus und der Verfassungsgerichtsbarkeit zur Sprache: Demokratische Organisationsverfassung oder materiale Werteverfassung? Grundrechte nur als Abwehrrechte oder auch als objektive, pflichtenbegründende Werte? Begrenzung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Anwendung klaren Verfassungsrechts oder Optimierung der Verfassung durch Repräsentationsverstärkung oder gar Ergebniskontrolle aufgrund der Generalklauseln der Verfassung? Soll es eher Aufgabe der Politik oder der Gerichte sein, die Verfassung "auf dem laufenden" zu halten? Neben diesen konzeptionellen Hauptfragen des modernen Konstitutionalismus analysiert Winfried Brugger viele streitige Fälle: Abtreibung als Grundrecht oder als Unrecht; Umfang des Schutzes für Homosexualität; Grenzen der Redefreiheit etwa bei Haßrede; Gleichheitsrechte und Rassengleichberechtigung. Ein Rückblick auf die Federalist Papers erhellt konkurrierende Strategien politischer Einigung, die auch der europäischen Einigung zugrunde liegen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Grundrechte und Gestaltungsspielraum.

Grundrechte und Gestaltungsspielraum. von Simons,  Cornelius
Die Rechtsprechung des BVerfG zumal in Grundrechtsfragen ist geprägt von einer starren Fixierung auf die vom Zivilrecht bekannten Interpretationsmethoden. Das Verhältnis zwischen Gericht und Gesetzgeber spielt hierbei praktisch keine Rolle. Der amerikanischen Verfassungstheorie und vor allem -praxis ist diese materiellrechtliche Sichtweise fremd. Hier haben stattdessen funktionellrechtliche, also von den Aufgaben der beteiligten Institutionen her gedachte Interpretationsmethoden Konjunktur. »Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers« dienen dort demgemäß nicht nur als milderndes Regulativ bereits anderweitig gefundener Entscheidungen, sondern bilden den Ausgangspunkt jeder verfassungsrechtlichen Überlegung. Die vom Supreme Court hierzu entwickelten Anschauungen entfalten sich vor allem in den »Werkzeugen«, die das Gericht seiner Arbeit zugrundelegt. Die Analyse dieser Werkzeuge, insbesondere der gestaffelten Prüfungsmaßstäbe, der Vermutungs- und Beweislastregeln sowie der Modi der Tatsachen- und Prognoseprüfung, gewährt Einblick in eine von der deutschen grundsätzlich und auf überrraschende Weise verschiedene Verfassungspraxis: Verfassungskontrolle wird in den USA sehr viel stärker als in Deutschland als Mittel der Austarierung miteinander konkurrierender Kompetenzträger verstanden; materielle Wert- und Abwägungsentscheidungen bleiben demgegenüber weitgehend dem Gesetzgeber überlassen. Der Vergleich der deutschen Verfassungspraxis mit einer so nahen und zugleich entfernten Rechtskultur wie der amerikanischen soll der Einsicht Bahn brechen, daß ein Gericht mit der Festlegung verbindlicher Verfasssungswerte immer, also unabhängig vom materiellen Ergebnis seiner Entscheidungen, überfordert ist. Legitimität kann ein Verfassungsgericht nur dadurch erlangen, daß es sich seiner grundsätzlich subsidiären Funktion im demokratischen Rechtsstaat besinnt. Die Methode der Verfassungsinterpretation hat dem notwendig Rechnung zu tragen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Grundrechte und Gestaltungsspielraum.

Grundrechte und Gestaltungsspielraum. von Simons,  Cornelius
Die Rechtsprechung des BVerfG zumal in Grundrechtsfragen ist geprägt von einer starren Fixierung auf die vom Zivilrecht bekannten Interpretationsmethoden. Das Verhältnis zwischen Gericht und Gesetzgeber spielt hierbei praktisch keine Rolle. Der amerikanischen Verfassungstheorie und vor allem -praxis ist diese materiellrechtliche Sichtweise fremd. Hier haben stattdessen funktionellrechtliche, also von den Aufgaben der beteiligten Institutionen her gedachte Interpretationsmethoden Konjunktur. »Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers« dienen dort demgemäß nicht nur als milderndes Regulativ bereits anderweitig gefundener Entscheidungen, sondern bilden den Ausgangspunkt jeder verfassungsrechtlichen Überlegung. Die vom Supreme Court hierzu entwickelten Anschauungen entfalten sich vor allem in den »Werkzeugen«, die das Gericht seiner Arbeit zugrundelegt. Die Analyse dieser Werkzeuge, insbesondere der gestaffelten Prüfungsmaßstäbe, der Vermutungs- und Beweislastregeln sowie der Modi der Tatsachen- und Prognoseprüfung, gewährt Einblick in eine von der deutschen grundsätzlich und auf überrraschende Weise verschiedene Verfassungspraxis: Verfassungskontrolle wird in den USA sehr viel stärker als in Deutschland als Mittel der Austarierung miteinander konkurrierender Kompetenzträger verstanden; materielle Wert- und Abwägungsentscheidungen bleiben demgegenüber weitgehend dem Gesetzgeber überlassen. Der Vergleich der deutschen Verfassungspraxis mit einer so nahen und zugleich entfernten Rechtskultur wie der amerikanischen soll der Einsicht Bahn brechen, daß ein Gericht mit der Festlegung verbindlicher Verfasssungswerte immer, also unabhängig vom materiellen Ergebnis seiner Entscheidungen, überfordert ist. Legitimität kann ein Verfassungsgericht nur dadurch erlangen, daß es sich seiner grundsätzlich subsidiären Funktion im demokratischen Rechtsstaat besinnt. Die Methode der Verfassungsinterpretation hat dem notwendig Rechnung zu tragen.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Demokratie, Freiheit, Gleichheit.

Demokratie, Freiheit, Gleichheit. von Brugger,  Winfried
Die Verfassung der USA ist die älteste und einflußreichste "moderne" Verfassung. Der U. S. Supreme Court hat die Rechtsprechung westlicher Verfassungsgerichte maßgeblich geprägt. In der weltweiten Konstitutionalisierungsbewegung seit dem Zusammenbruch des Kommunismus konkurriert das amerikanische Modell inzwischen mit anderen westlichen Verfassungsordnungen um Einfluß. Dazu zählt nicht zuletzt das Modell des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts. Der Autor informiert über die wichtigsten Legitimationskriterien und Strukturen der US-Verfassung und vergleicht an vielen Stellen den amerikanischen mit dem deutschen Konstitutionalismus. So kommen die Streitpunkte des modernen Konstitutionalismus und der Verfassungsgerichtsbarkeit zur Sprache: Demokratische Organisationsverfassung oder materiale Werteverfassung? Grundrechte nur als Abwehrrechte oder auch als objektive, pflichtenbegründende Werte? Begrenzung der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Anwendung klaren Verfassungsrechts oder Optimierung der Verfassung durch Repräsentationsverstärkung oder gar Ergebniskontrolle aufgrund der Generalklauseln der Verfassung? Soll es eher Aufgabe der Politik oder der Gerichte sein, die Verfassung "auf dem laufenden" zu halten? Neben diesen konzeptionellen Hauptfragen des modernen Konstitutionalismus analysiert Winfried Brugger viele streitige Fälle: Abtreibung als Grundrecht oder als Unrecht; Umfang des Schutzes für Homosexualität; Grenzen der Redefreiheit etwa bei Haßrede; Gleichheitsrechte und Rassengleichberechtigung. Ein Rückblick auf die Federalist Papers erhellt konkurrierende Strategien politischer Einigung, die auch der europäischen Einigung zugrunde liegen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Grundrechte und Gestaltungsspielraum.

Grundrechte und Gestaltungsspielraum. von Simons,  Cornelius
Die Rechtsprechung des BVerfG zumal in Grundrechtsfragen ist geprägt von einer starren Fixierung auf die vom Zivilrecht bekannten Interpretationsmethoden. Das Verhältnis zwischen Gericht und Gesetzgeber spielt hierbei praktisch keine Rolle. Der amerikanischen Verfassungstheorie und vor allem -praxis ist diese materiellrechtliche Sichtweise fremd. Hier haben stattdessen funktionellrechtliche, also von den Aufgaben der beteiligten Institutionen her gedachte Interpretationsmethoden Konjunktur. »Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers« dienen dort demgemäß nicht nur als milderndes Regulativ bereits anderweitig gefundener Entscheidungen, sondern bilden den Ausgangspunkt jeder verfassungsrechtlichen Überlegung. Die vom Supreme Court hierzu entwickelten Anschauungen entfalten sich vor allem in den »Werkzeugen«, die das Gericht seiner Arbeit zugrundelegt. Die Analyse dieser Werkzeuge, insbesondere der gestaffelten Prüfungsmaßstäbe, der Vermutungs- und Beweislastregeln sowie der Modi der Tatsachen- und Prognoseprüfung, gewährt Einblick in eine von der deutschen grundsätzlich und auf überrraschende Weise verschiedene Verfassungspraxis: Verfassungskontrolle wird in den USA sehr viel stärker als in Deutschland als Mittel der Austarierung miteinander konkurrierender Kompetenzträger verstanden; materielle Wert- und Abwägungsentscheidungen bleiben demgegenüber weitgehend dem Gesetzgeber überlassen. Der Vergleich der deutschen Verfassungspraxis mit einer so nahen und zugleich entfernten Rechtskultur wie der amerikanischen soll der Einsicht Bahn brechen, daß ein Gericht mit der Festlegung verbindlicher Verfasssungswerte immer, also unabhängig vom materiellen Ergebnis seiner Entscheidungen, überfordert ist. Legitimität kann ein Verfassungsgericht nur dadurch erlangen, daß es sich seiner grundsätzlich subsidiären Funktion im demokratischen Rechtsstaat besinnt. Die Methode der Verfassungsinterpretation hat dem notwendig Rechnung zu tragen.
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