Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht.

Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht. von Perkams,  Guido
Guido Perkams untersucht die Methode der Testamentsauslegung, wie sie in Deutschland und Spanien praktiziert wird. Er stellt den Meinungsstand zu beiden Rechtsordnungen dar und setzt sich mit den verschiedenen Ansichten auseinander. Im Mittelpunkt der Darstellung der Testamentsauslegung im deutschen Recht steht die Andeutungstheorie. Der Autor unterzieht diese schillernde Theorie einer kritischen Prüfung und arbeitet heraus, wie sich ihre Anhänger teilweise in Widersprüche verwickeln und dass die Theorie ihrem Anspruch, für Rechtssicherheit zu sorgen, nicht gerecht wird. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die vermeintliche Vereinbarkeit der Andeutungstheorie mit dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet". Hierzu lenkt der Autor den Blick unter anderem auf den in der Rechtslehre bislang wenig behandelten Fall des Inhaltsirrtums nach § 2078 Abs. 1 Alt. 1 BGB, in dem sich der Erblasser über die Bedeutung eines Wortes irrt. Perkams zeigt auf, dass das Gesetz auch im Testamentsrecht von einer objektiven Auslegung ausgeht. Er plädiert dafür, von vornherein auf einen rein subjektiven Standpunkt zu verzichten mit der Folge, dass das Auslegungsmaterial nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Im zweiten Teil wendet sich der Autor dem spanischen Recht zu. Hierbei analysiert er die maßgebliche Vorschrift im spanischen Zivilgesetzbuch (Art. 675 CC), die die methodischen Vorgaben für die Testamentsauslegung bereithält. Es wird deutlich, dass die Andeutungstheorie auch in Spanien Fuß gefasst hat und es, anders als in Deutschland, praktisch keine Verfechter einer Gegenansicht gibt, die den Ansatz einer vollkommen freien Auslegung vertreten. Dies erscheint bemerkenswert, da das spanische Testamentsrecht keine dem § 2078 Abs. 1 BGB vergleichbare Vorschrift kennt, zugleich aber die Regel von der falsa demonstratio ausdrücklich normiert.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht.

Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht. von Perkams,  Guido
Guido Perkams untersucht die Methode der Testamentsauslegung, wie sie in Deutschland und Spanien praktiziert wird. Er stellt den Meinungsstand zu beiden Rechtsordnungen dar und setzt sich mit den verschiedenen Ansichten auseinander. Im Mittelpunkt der Darstellung der Testamentsauslegung im deutschen Recht steht die Andeutungstheorie. Der Autor unterzieht diese schillernde Theorie einer kritischen Prüfung und arbeitet heraus, wie sich ihre Anhänger teilweise in Widersprüche verwickeln und dass die Theorie ihrem Anspruch, für Rechtssicherheit zu sorgen, nicht gerecht wird. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die vermeintliche Vereinbarkeit der Andeutungstheorie mit dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet". Hierzu lenkt der Autor den Blick unter anderem auf den in der Rechtslehre bislang wenig behandelten Fall des Inhaltsirrtums nach § 2078 Abs. 1 Alt. 1 BGB, in dem sich der Erblasser über die Bedeutung eines Wortes irrt. Perkams zeigt auf, dass das Gesetz auch im Testamentsrecht von einer objektiven Auslegung ausgeht. Er plädiert dafür, von vornherein auf einen rein subjektiven Standpunkt zu verzichten mit der Folge, dass das Auslegungsmaterial nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Im zweiten Teil wendet sich der Autor dem spanischen Recht zu. Hierbei analysiert er die maßgebliche Vorschrift im spanischen Zivilgesetzbuch (Art. 675 CC), die die methodischen Vorgaben für die Testamentsauslegung bereithält. Es wird deutlich, dass die Andeutungstheorie auch in Spanien Fuß gefasst hat und es, anders als in Deutschland, praktisch keine Verfechter einer Gegenansicht gibt, die den Ansatz einer vollkommen freien Auslegung vertreten. Dies erscheint bemerkenswert, da das spanische Testamentsrecht keine dem § 2078 Abs. 1 BGB vergleichbare Vorschrift kennt, zugleich aber die Regel von der falsa demonstratio ausdrücklich normiert.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht.

Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht. von Perkams,  Guido
Guido Perkams untersucht die Methode der Testamentsauslegung, wie sie in Deutschland und Spanien praktiziert wird. Er stellt den Meinungsstand zu beiden Rechtsordnungen dar und setzt sich mit den verschiedenen Ansichten auseinander. Im Mittelpunkt der Darstellung der Testamentsauslegung im deutschen Recht steht die Andeutungstheorie. Der Autor unterzieht diese schillernde Theorie einer kritischen Prüfung und arbeitet heraus, wie sich ihre Anhänger teilweise in Widersprüche verwickeln und dass die Theorie ihrem Anspruch, für Rechtssicherheit zu sorgen, nicht gerecht wird. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die vermeintliche Vereinbarkeit der Andeutungstheorie mit dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet". Hierzu lenkt der Autor den Blick unter anderem auf den in der Rechtslehre bislang wenig behandelten Fall des Inhaltsirrtums nach § 2078 Abs. 1 Alt. 1 BGB, in dem sich der Erblasser über die Bedeutung eines Wortes irrt. Perkams zeigt auf, dass das Gesetz auch im Testamentsrecht von einer objektiven Auslegung ausgeht. Er plädiert dafür, von vornherein auf einen rein subjektiven Standpunkt zu verzichten mit der Folge, dass das Auslegungsmaterial nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Im zweiten Teil wendet sich der Autor dem spanischen Recht zu. Hierbei analysiert er die maßgebliche Vorschrift im spanischen Zivilgesetzbuch (Art. 675 CC), die die methodischen Vorgaben für die Testamentsauslegung bereithält. Es wird deutlich, dass die Andeutungstheorie auch in Spanien Fuß gefasst hat und es, anders als in Deutschland, praktisch keine Verfechter einer Gegenansicht gibt, die den Ansatz einer vollkommen freien Auslegung vertreten. Dies erscheint bemerkenswert, da das spanische Testamentsrecht keine dem § 2078 Abs. 1 BGB vergleichbare Vorschrift kennt, zugleich aber die Regel von der falsa demonstratio ausdrücklich normiert.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Gewillkürte Erbfolge

Gewillkürte Erbfolge von Enzensberger,  Florian, Funke,  Birgit
Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2022-07-21
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Gewillkürte Erbfolge

Gewillkürte Erbfolge von Enzensberger,  Florian, Funke,  Birgit
Dieses Werk dient der Ausbildung von Fachanwälten an der Hagen Law School. Es ist Teil einer bewährten Reihe, die sich nicht nur an Experten richtet, sondern auch an Leser mit juristischer Vorbildung und einem besonderen praxisorientiertem Interesse. Themen und Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und stammen von erfahrenen Praktikern und Rechtswissenschaftlern. Alle Publikationen der Hagen Law School unterliegen einem Peer-Review-System.
Aktualisiert: 2022-09-06
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Gewillkürte Erbfolge

Gewillkürte Erbfolge von Becker,  Klaus, Enzensberger,  Florian
Dieser Band ist Teil einer Reihe, die die Hagen Law School in ihren Lehrgängen für Fachanwälte einsetzt. Alle Texte sind nach den Anforderungen der FAO konzipiert und werden unter wissenschaftlicher Begleitung von renommierten Rechtspraktikern verfasst. Die Publikationen der Hagen Law School eignen sich für Fachleute wie für Leser mit juristischer Vorbildung und besonders praxisorientiertem Interesse.
Aktualisiert: 2020-06-18
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Die mehrdeutige Bezeichnung des Bedachten

Die mehrdeutige Bezeichnung des Bedachten von Schauer,  Michael
In Fällen mehrdeutiger Bezeichnung des Bedachten bereitet die Ermittlung des Erblasserwillens oftmals Schwierigkeiten. Wer soll etwa erben, wenn der Erblasser "den Staat" bedacht hat. Oder wer soll erben, wenn der Erblasser den "Tierschutzverein in C" als Erben eingesetzt hat, es in C aber zwei Tierschutzvereine gibt. Hilft in diesen Fällen die in der Literatur z. T. als "salomonische Lösung" bezeichnete Regel des § 2073 BGB weiter? "Hat der Erblasser den Bedachten in einer Weise bezeichnet, die auf mehrere Personen passt, und lässt sich nicht ermitteln, wer von ihnen bedacht werden sollte, so gelten sie als zu gleichen Teilen bedacht." Der Autor klärt wie Fälle mehrdeutiger Bezeichnung des Bedachten zu lösen sind. Sie untersucht - in Abgrenzung zur Auslegung - Anwendungsbereich und Voraussetzungen des § 2073 BGB. Dabei wird u. a. erörtert, ob § 2073 BGB eine Auffangnorm darstellt, die dem Richter die Entscheidung beim Bestehen mehrerer Auslegungsmöglichkeiten erleichtert, oder ob es sich dabei um eine Spezialnorm handelt, die nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommt. Das Werk klärt ferner, ob sich § 2073 BGB in das System des BGB einfügt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere untersucht, ob § 2073 BGB das Willensdogma durchbricht, das im Erbrecht des BGB in weitem Umfang verwirklicht ist. Oberstes Ziel der Studie ist die Herstellung von Rechtssicherheit. Um diese zu gewährleisten, werden Abgrenzungskriterien für die Auslegung und den Anwendungsbereich des § 2073 BGB entwickeln. Das Buch richtet sich sowohl an den praktischen Rechtsanwender als auch an den historisch interessierten Rechtsdogmatiker. Sie berücksichtigt Rechtsprechung und Literatur bis ins Jahr 2011.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht.

Die Auslegung von Testamenten im deutschen und spanischen Recht. von Perkams,  Guido
Guido Perkams untersucht die Methode der Testamentsauslegung, wie sie in Deutschland und Spanien praktiziert wird. Er stellt den Meinungsstand zu beiden Rechtsordnungen dar und setzt sich mit den verschiedenen Ansichten auseinander. Im Mittelpunkt der Darstellung der Testamentsauslegung im deutschen Recht steht die Andeutungstheorie. Der Autor unterzieht diese schillernde Theorie einer kritischen Prüfung und arbeitet heraus, wie sich ihre Anhänger teilweise in Widersprüche verwickeln und dass die Theorie ihrem Anspruch, für Rechtssicherheit zu sorgen, nicht gerecht wird. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die vermeintliche Vereinbarkeit der Andeutungstheorie mit dem Grundsatz "falsa demonstratio non nocet". Hierzu lenkt der Autor den Blick unter anderem auf den in der Rechtslehre bislang wenig behandelten Fall des Inhaltsirrtums nach § 2078 Abs. 1 Alt. 1 BGB, in dem sich der Erblasser über die Bedeutung eines Wortes irrt. Perkams zeigt auf, dass das Gesetz auch im Testamentsrecht von einer objektiven Auslegung ausgeht. Er plädiert dafür, von vornherein auf einen rein subjektiven Standpunkt zu verzichten mit der Folge, dass das Auslegungsmaterial nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Im zweiten Teil wendet sich der Autor dem spanischen Recht zu. Hierbei analysiert er die maßgebliche Vorschrift im spanischen Zivilgesetzbuch (Art. 675 CC), die die methodischen Vorgaben für die Testamentsauslegung bereithält. Es wird deutlich, dass die Andeutungstheorie auch in Spanien Fuß gefasst hat und es, anders als in Deutschland, praktisch keine Verfechter einer Gegenansicht gibt, die den Ansatz einer vollkommen freien Auslegung vertreten. Dies erscheint bemerkenswert, da das spanische Testamentsrecht keine dem § 2078 Abs. 1 BGB vergleichbare Vorschrift kennt, zugleich aber die Regel von der falsa demonstratio ausdrücklich normiert.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Regel «falsa demonstratio non nocet» – unter besonderer Berücksichtigung der Testamentsauslegung

Die Regel «falsa demonstratio non nocet» – unter besonderer Berücksichtigung der Testamentsauslegung von Foer,  Reiner
Insbesondere bei der Auslegung formgebundener Rechtsgeschäfte stellt sich die Frage nach der Geltung der römischen Rechtsregel «falsa demonstratio non nocet». Durch strikte Trennung von zweiseitigen formbedürftigen Rechtsgeschäften und einseitigen Verfügungen von Todes wegen einerseits und von Auslegung und Form andererseits weist die vorliegende Untersuchung nach, dass die Regel von der falsa demonstratio zwar für zweiseitige Rechtsgeschäfte eine gültige Auslegungsmaxime darstellt, und insbesondere auch mit der vom BGH vertretenen, in der Literatur heftig umstrittenen Andeutungstheorie in Einklang steht. Andererseits zeigt die Abhandlung, dass auf dem Gebiet der Testamentsauslegung das Erfordernis der «Erklärung» des Erblasserwillens eine objektive Andeutung desselben im Testament verlangt, von der nur in den Fällen eines besonderen Erblassersprachgebrauchs abgesehen werden kann. Die falsa demonstratio-Regel gilt daher hier nicht.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Familien- und Erbrecht mit ausgewählten Verfahrensfragen

Familien- und Erbrecht mit ausgewählten Verfahrensfragen von Roth,  Andreas
Die Neuauflage: Für diese 5. Auflage wurde das Examinatorium gründlich überarbeitet. Die z.T. einschneidenden Reformen der letzten Zeit sind umfassend eingearbeitet. So insbesondere: - die Neuregelung des Familiengerichtsverfahrens nach dem FamFG - die Reform des Zugewinnausgleichs und des Vormundschaftsrechts - das neue Versorgungsausgleichsgesetz - das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts - die Änderung der Vaterschaftsanfechtung. - das am 1.1.2010 in Kraft tretende Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts. Die Konzeption: Das Examinatorium wendet sich an fortgeschrittene Studierende, die bereits über Grundkenntnisse im Familien- und Erbrecht verfügen, wobei der Schwierigkeitsgrad der Fälle an den Anforderungen des Staatsexamens bzw. der Prüfung im Schwerpunktfach ausgerichtet ist. Auch zur Vorbereitung auf das mündliche Prüfungsgespräch ist der Band bestens geeignet. Neben der am Klausuraufbau orientierten Lösung von 28 Fällen aus höchstrichterlicher Rechtsprechung und klassischem Fallfundus sind Abschnitte eingefügt, die das systematische Verständnis schulen und weiterführende Anmerkungen enthalten. Verfahrensfragen des neuen FamFG sind im Zusammenhang mit den familien- und erbrechtlichen Problemen und in vier schematischen Übersichten behandelt. Häufig in bestimmten familien- und erbrechtlichen Konstellationen vorkommende schuld- und sachenrechtliche Probleme sind an geeigneter Stelle in die Falllösungen einbezogen.
Aktualisiert: 2021-04-14
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