Strafrechtlicher Schutz des Wettbewerbs?

Strafrechtlicher Schutz des Wettbewerbs? von Achenbach,  Matthias
Die Studie untersucht Sinn und Zweck der Straftatbestände zum Schutz des Wettbewerbs im 26. Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Zunächst wird die historische Entwicklung dieser Straftatbestände dargestellt und der Frage nachgegangen, was den Gesetzgeber zu ihrer Aufnahme in das Strafgesetzbuch veranlasst hat. Anschließend werden Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit dieser Delikte erörtert. Daneben wird geklärt, welchen Stellenwert die Wettbewerbsdelikte in der Praxis der Strafverfolgung haben und ob europäische Vorgaben die Wettbewerbsdelikte im Strafgesetzbuch legitimieren können. Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse arbeitet der Verfasser heraus, dass der freie Wettbewerb als solcher keinen strafrechtlichen Schutz genießen sollte, und dass die strafrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung – insbesondere aus rechtsstaatlicher Sicht – kein taugliches Instrument für den Schutz von wirtschaftlichen Allgemeininteressen sind.
Aktualisiert: 2023-06-14
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Individualstrafen im Kartellrecht

Individualstrafen im Kartellrecht von Rüdesheim,  Maren Laura
Die Frage, wie besonders schwerwiegende Kartellverstöße bekämpft werden sollen, beherrschte in den vergangenen Jahren angesichts spektakulärer Kartellfälle die rechtspolitische Diskussion. Bereits bei Einführung des GWB im Jahr 1958 und wieder in den 1970er und 1980er Jahren wurde die Einführung von Kriminalstrafen diskutiert. Bis heute ist der deutsche Gesetzgeber von seiner Entscheidung – Hardcore-Kartelle vornehmlich mit den Mitteln des Kartellordnungswidrigkeitenrechts zu verfolgen – nicht abgerückt. Dennoch mehren sich die Stimmen, die sich dafür aussprechen, Hardcore-Kartelle von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat zu erheben. Die Autorin greift die Diskussion auf und befasst sich vertiefend mit der Frage einer Strafbewehrung von Hardcore-Kartellen. Sie zeigt die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Regelung auf und stellt die mögliche Ausgestaltung eines Kartellstraftatbestandes dar.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Der Kartellbetrug

Der Kartellbetrug von Reims,  Raphael
Die Untersuchung widmet sich einerseits der Frage, inwieweit bereits gegenwärtig bestimmte Verhaltensweisen im Gefolge eines Hardcore-Kartells auch außerhalb von Vergabeverfahren strafbar sind. Zum anderen geht es darum, ob künftig ein neuer Kartellstraftatbestand normiert werden sollte. Dabei stellen sich vor allem Fragen der Strafwürdigkeit, der Strafbedürftigkeit, des Bestimmtheitsgrundsatzes, aber auch der praktischen Umsetzung. Als Resultat wird ein neuer Kartellstraftatbestand vorgeschlagen, der von bisherigen Anregungen abweicht und die Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen Rechtslage beheben kann.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Strafen „im Namen des Volkes“?

Strafen „im Namen des Volkes“? von Kaspar,  Johannes, Walter,  Tonio
Tag für Tag werden strafrechtliche Verurteilungen „im Namen des Volkes“ ausgesprochen. Was ist damit gemeint? Geht es (auch) um tatsächlich vorhandene Strafbedürfnisse und Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung? Kann man diese mit empirischen Methoden verlässlich ermitteln? Und lässt es sich theoretisch begründen, dass entsprechende Erkenntnisse vom Strafgesetzgeber oder von der Strafjustiz bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen sind? Die Beiträge im vorliegenden Tagungsband gehen diesen Fragen aus strafrechtlicher wie kriminologischer Sicht nach. Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist mit zwei Beiträgen auch Paul Robinson von der University of Pennsylvania Law School vertreten, der prominenteste US-amerikanische Vertreter einer an empirisch ermittelten Gerechtigkeitsintuitionen orientierten Straftheorie.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Verhaltenssteuerung als Mittel zur kartellrechtlichen Regulierung

Verhaltenssteuerung als Mittel zur kartellrechtlichen Regulierung von Jansen,  Kevin
Spätestens seit der letzten Finanzkrise ist der Ruf nach der persönlichen Inanspruchnahme der Unternehmensführung international agierender Konzerne laut geworden. In weiten Teilen der Öffentlichkeit hat sich der Eindruck verfestigt, dass die oberste Riege des leitenden Managements nicht für Fehlverhalten im Wirtschaftsverkehr zur Verantwortung gezogen werde. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Kevin Jansen mit sinnvollen Formen der Wirtschaftsregulierung. Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsfeld von Freiheit und Verantwortung im Kartellrecht herauszuarbeiten. Zu diesem Zweck untersucht er im Rahmen eines Rechtsvergleichs das deutsche, europäische und U.S.-amerikanische Recht. Er kommt zum Ergebnis, dass das deutsche Kartellrecht hinsichtlich seiner verhaltenssteuernden Wirkung noch verbesserungsbedürftig ist. Er plädiert daher vor allem für eine Kriminalisierung besonders schwerer Kartellrechtsverstöße.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Verhaltenssteuerung als Mittel zur kartellrechtlichen Regulierung

Verhaltenssteuerung als Mittel zur kartellrechtlichen Regulierung von Jansen,  Kevin
Spätestens seit der letzten Finanzkrise ist der Ruf nach der persönlichen Inanspruchnahme der Unternehmensführung international agierender Konzerne laut geworden. In weiten Teilen der Öffentlichkeit hat sich der Eindruck verfestigt, dass die oberste Riege des leitenden Managements nicht für Fehlverhalten im Wirtschaftsverkehr zur Verantwortung gezogen werde. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich Kevin Jansen mit sinnvollen Formen der Wirtschaftsregulierung. Ziel der Arbeit ist es, das Spannungsfeld von Freiheit und Verantwortung im Kartellrecht herauszuarbeiten. Zu diesem Zweck untersucht er im Rahmen eines Rechtsvergleichs das deutsche, europäische und U.S.-amerikanische Recht. Er kommt zum Ergebnis, dass das deutsche Kartellrecht hinsichtlich seiner verhaltenssteuernden Wirkung noch verbesserungsbedürftig ist. Er plädiert daher vor allem für eine Kriminalisierung besonders schwerer Kartellrechtsverstöße.
Aktualisiert: 2022-12-22
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Strafen „im Namen des Volkes“?

Strafen „im Namen des Volkes“? von Kaspar,  Johannes, Walter,  Tonio
Tag für Tag werden strafrechtliche Verurteilungen „im Namen des Volkes“ ausgesprochen. Was ist damit gemeint? Geht es (auch) um tatsächlich vorhandene Strafbedürfnisse und Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung? Kann man diese mit empirischen Methoden verlässlich ermitteln? Und lässt es sich theoretisch begründen, dass entsprechende Erkenntnisse vom Strafgesetzgeber oder von der Strafjustiz bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen sind? Die Beiträge im vorliegenden Tagungsband gehen diesen Fragen aus strafrechtlicher wie kriminologischer Sicht nach. Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist mit zwei Beiträgen auch Paul Robinson von der University of Pennsylvania Law School vertreten, der prominenteste US-amerikanische Vertreter einer an empirisch ermittelten Gerechtigkeitsintuitionen orientierten Straftheorie.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Insuffizienz des strafrechtlichen Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 UWG

Die Insuffizienz des strafrechtlichen Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 UWG von Föbus,  Nikolaus
Steigende Technisierung und Internationalisierung des geschäftlichen Verkehrs lassen alte Gefahren für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in einem neuen Licht erscheinen und neue Bedrohungen entstehen. Studien zufolge werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in ungeahnter Häufigkeit verraten, ausgespäht und weitergegeben. Indes verharrt die Zahl der Strafverfahren nach Angriffen auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse trotz der Existenz von § 17 UWG als Schutznorm konstant auf vernachlässigbar niedrigem Niveau. Diesem Widerspruch geht die Arbeit unter umfassender Analyse der Strafnorm auf den Grund und versucht, Verbesserungsvorschläge de lege ferenda zu erarbeiten.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Strafrechtlicher Schutz des Wettbewerbs?

Strafrechtlicher Schutz des Wettbewerbs? von Achenbach,  Matthias
Die Studie untersucht Sinn und Zweck der Straftatbestände zum Schutz des Wettbewerbs im 26. Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Zunächst wird die historische Entwicklung dieser Straftatbestände dargestellt und der Frage nachgegangen, was den Gesetzgeber zu ihrer Aufnahme in das Strafgesetzbuch veranlasst hat. Anschließend werden Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit dieser Delikte erörtert. Daneben wird geklärt, welchen Stellenwert die Wettbewerbsdelikte in der Praxis der Strafverfolgung haben und ob europäische Vorgaben die Wettbewerbsdelikte im Strafgesetzbuch legitimieren können. Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse arbeitet der Verfasser heraus, dass der freie Wettbewerb als solcher keinen strafrechtlichen Schutz genießen sollte, und dass die strafrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung – insbesondere aus rechtsstaatlicher Sicht – kein taugliches Instrument für den Schutz von wirtschaftlichen Allgemeininteressen sind.
Aktualisiert: 2020-09-01
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Strafrechtlicher Schutz des Wettbewerbs?

Strafrechtlicher Schutz des Wettbewerbs? von Achenbach,  Matthias
Die Studie untersucht Sinn und Zweck der Straftatbestände zum Schutz des Wettbewerbs im 26. Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Zunächst wird die historische Entwicklung dieser Straftatbestände dargestellt und der Frage nachgegangen, was den Gesetzgeber zu ihrer Aufnahme in das Strafgesetzbuch veranlasst hat. Anschließend werden Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit dieser Delikte erörtert. Daneben wird geklärt, welchen Stellenwert die Wettbewerbsdelikte in der Praxis der Strafverfolgung haben und ob europäische Vorgaben die Wettbewerbsdelikte im Strafgesetzbuch legitimieren können. Auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse arbeitet der Verfasser heraus, dass der freie Wettbewerb als solcher keinen strafrechtlichen Schutz genießen sollte, und dass die strafrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung – insbesondere aus rechtsstaatlicher Sicht – kein taugliches Instrument für den Schutz von wirtschaftlichen Allgemeininteressen sind.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Sinn und System des Absehens von Strafe

Sinn und System des Absehens von Strafe von Gräfe,  Jenny
Das Absehen von Strafe ist die mildeste Rechtsfolge, die das Strafgesetzbuch vorsieht. Hierbei wird der Angeklagte mit entsprechender Kostenfolge schuldig gesprochen, aber keine weitere Sanktion verhängt. Die zahlreichen Vorschriften, in denen diese ungewöhnliche Rechtsfolge vorgesehen ist, sind über den Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafgesetzbuchs verstreut. Wohl auch deshalb ist die praktische Bedeutung dieses Rechtsinstituts beschränkt. Bislang fehlte eine umfassende Untersuchung und Systematisierung der Grundgedanken, die das Absehen von Strafe in außergewöhnlichen Fällen rechtfertigen. Dem widmet sich diese Arbeit, die mit konkreten Vorschlägen für die Gesetzgebung schließt. Zunächst wird hierfür das Absehen von Strafe zu ähnlichen Erscheinungen abgegrenzt. Die folgende Untersuchung der vielen Vorschriften, die im Strafgesetzbuch das Absehen von Strafe vorsehen, zeigt übereinstimmende Gesichtspunkte, die sich systematisieren lassen. Die Systembildung setzt beim Sinn und Zweck des Rechtsinstituts an. Von Strafe abgesehen werden kann demnach, wenn alleine dadurch allen Strafzwecken Rechnung getragen wird. In bestimmten Ausnahmefällen sind Unrecht oder Schuld oder beides trotz des Verstoßes gegen ein Strafgesetz derart gemindert, dass die Rechtsgemeinschaft hierfür den eher symbolischen Akt des öffentlichen Schuldspruchs hinnimmt. Dies geschieht nicht nur, wenn die Folgen der Tat ausnahmsweise für den Täter so schwer sind, dass er "bestraft genug" erscheint, sondern auch, um Täter durch die Privilegierung von tätiger Reue, Wiedergutmachung oder von Aufklärungs- und Präventionshilfe zum Rechtsgüterschutz zu motivieren. Hinzu treten außergewöhnliche Fälle besonders geringer Normverletzung, bei denen zur Wahrung der Strafzwecke keine weiteren Sanktionen notwendig sind. Da diese Grundgedanken allgemeine Geltung für eine Vielzahl von Vorschriften haben, bietet sich die Ersetzung der unübersichtlich vielen Einzelnormen durch wenige allgemeine Regeln an. Deshalb endet die Arbeit mit einem Gesetzgebungsvorschlag, der dem Absehen von Strafe zu größerer praktischer Bedeutung verhelfen will.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Die Insuffizienz des strafrechtlichen Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 UWG

Die Insuffizienz des strafrechtlichen Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen nach § 17 UWG von Föbus,  Nikolaus
Steigende Technisierung und Internationalisierung des geschäftlichen Verkehrs lassen alte Gefahren für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in einem neuen Licht erscheinen und neue Bedrohungen entstehen. Studien zufolge werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in ungeahnter Häufigkeit verraten, ausgespäht und weitergegeben. Indes verharrt die Zahl der Strafverfahren nach Angriffen auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse trotz der Existenz von § 17 UWG als Schutznorm konstant auf vernachlässigbar niedrigem Niveau. Diesem Widerspruch geht die Arbeit unter umfassender Analyse der Strafnorm auf den Grund und versucht, Verbesserungsvorschläge de lege ferenda zu erarbeiten.
Aktualisiert: 2023-04-07
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Strafwürdigkeit und Straftatsystem

Strafwürdigkeit und Straftatsystem von Altpeter,  Frank
Der Autor weist nach, daß der Aspekt der «Strafwürdigkeit » ein dem Straftatsystem auf abstrakter Ebene vorgelagertes Leit- und Kontrollprinzip mit starker verfassungsrechtlicher Bindung ist. Diese Abstraktionshöhe führt dazu, daß das Strafwürdigkeitsurteil die Lösung strafrechtsdogmatischer Problemfälle zwar ideologisch leiten, nicht aber straftatsystematisch herbeiführen kann. Die «Strafwürdigkeit» kann als nichtdogmatischer Begriff keine selbständige straftatsystematische Einzelkategorie darstellen; vielmehr ist von ihrer Ubiquität im Straftatsystem und ihrer Relevanz für jegliche strafrechtliche Problemstellung auszugehen.
Aktualisiert: 2019-12-19
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