Zum Werk
Spätestens seit der Finanzkrise ist das Insolvenzrecht in das Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens wieder herzustellen oder aber diese Krise unter allen Beteiligten geordnet abzuwickeln.
Vorteile auf einen BlickVollkommentierung von EuInsVO + StaRUGeinschließlich aller Bezüge zum Arbeits- und Gesellschaftsrechtrechtvon der Praxis für die Praxis
Zur Neuauflage
Die 16. Auflage bringt die Kommentierung auf den Stand 9.11.2022 und enthält erstmalsdie Kommentierung des Gesetzes zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG), welches Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, neue außergerichtliche Wege für eine grundlegende Sanierung und Restrukturierung eröffnet unddie Kommentierung des Art. 102c EGInsO, der die deutschen Durchführungsbestimmungen zur EuInsVO enthält.Darüber hinaus berücksichtigt diese Auflage insbesondere die Änderungen durchdas zum 1.1.2021 in Kraft getretene SanInsFOG,das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens,das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht,das MoPeG,das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften unddie aktuellen Änderungen des SanInsKG (früher COVInsAG) durch das am 9.11.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes.Aus Aktualitätsgründen beginnt die neue Auflage deshalb mit Band 2.
Damit bleibt das Werk der bewährte Standardkommentar zur Lösung aller insolvenzrechtlichen Problemfälle.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Insolvenzverwaltung.
Aktualisiert: 2023-05-10
> findR *
Zu Band 2
Was als vorübergehende Krisen-Gesetzgebung begann, verstetigt sich immer mehr in ein "Kriseninsolvenzrecht". Dieser Tatsache wird mit den in Band 2 kommentierten Gesetzen, insbesondere EuInsVO, StaRUG und SanInsKG, Rechnung getragen.
Vorteile auf einen BlickVollkommentierung von EuInsVO + StaRUGeinschließlich aller Bezüge zum Arbeits- und Gesellschaftsrechtrechtvon der Praxis für die Praxis
Zur Neuauflage
Die 16. Auflage bringt die Kommentierung auf den Stand 9.11.2022 und enthält erstmalsdie Kommentierung des Gesetzes zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG), welches Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, neue außergerichtliche Wege für eine grundlegende Sanierung und Restrukturierung eröffnet unddie Kommentierung des Art. 102c EGInsO, der die deutschen Durchführungsbestimmungen zur EuInsVO enthält.Darüber hinaus berücksichtigt diese Auflage insbesondere die Änderungen durchdas zum 1.1.2021 in Kraft getretene SanInsFOG,das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens,das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht,das MoPeG,das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften unddie aktuellen Änderungen des SanInsKG (früher COVInsAG) durch das am 9.11.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes.Aus Aktualitätsgründen beginnt die neue Auflage deshalb mit Band 2.
Damit bleibt das Werk der bewährte Standardkommentar zur Lösung aller insolvenzrechtlichen Problemfälle.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Insolvenzverwaltung.
Aktualisiert: 2023-05-10
Autor:
Christine Borries,
Fabian Bürk,
Gunter Deppenkemper,
Friederike Gräfin von und zu Egloffstein,
Daniel Friedemann Fritz,
Heribert Hirte,
Hermann Hoffmann,
Béla Knof,
Georg Kuhn,
Franz Mentzel,
Christian Mikolajczak,
Sebastian Mock,
Christina Möllnitz-Dimick,
Dietmar Penzlin,
Martin Schmidt-Kessel,
Simone Schönen,
Georg Streit,
Wilhelm Uhlenbruck,
Heinz Vallender,
Dirk Wegener,
Maximilian Windorf,
Helmut Zipperer
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Zu Band 2
Was als vorübergehende Krisen-Gesetzgebung begann, verstetigt sich immer mehr in ein "Kriseninsolvenzrecht". Dieser Tatsache wird mit den in Band 2 kommentierten Gesetzen, insbesondere EuInsVO, StaRUG und SanInsKG, Rechnung getragen.
Vorteile auf einen BlickVollkommentierung von EuInsVO + StaRUGeinschließlich aller Bezüge zum Arbeits- und Gesellschaftsrechtrechtvon der Praxis für die Praxis
Zur Neuauflage
Die 16. Auflage bringt die Kommentierung auf den Stand 9.11.2022 und enthält erstmalsdie Kommentierung des Gesetzes zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG), welches Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, neue außergerichtliche Wege für eine grundlegende Sanierung und Restrukturierung eröffnet unddie Kommentierung des Art. 102c EGInsO, der die deutschen Durchführungsbestimmungen zur EuInsVO enthält.Darüber hinaus berücksichtigt diese Auflage insbesondere die Änderungen durchdas zum 1.1.2021 in Kraft getretene SanInsFOG,das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens,das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht,das MoPeG,das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften unddie aktuellen Änderungen des SanInsKG (früher COVInsAG) durch das am 9.11.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes.Aus Aktualitätsgründen beginnt die neue Auflage deshalb mit Band 2.
Damit bleibt das Werk der bewährte Standardkommentar zur Lösung aller insolvenzrechtlichen Problemfälle.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Insolvenzverwaltung.
Aktualisiert: 2023-05-08
Autor:
Christine Borries,
Fabian Bürk,
Gunter Deppenkemper,
Friederike Gräfin von und zu Egloffstein,
Daniel Friedemann Fritz,
Heribert Hirte,
Hermann Hoffmann,
Béla Knof,
Georg Kuhn,
Franz Mentzel,
Christian Mikolajczak,
Sebastian Mock,
Christina Möllnitz-Dimick,
Dietmar Penzlin,
Martin Schmidt-Kessel,
Simone Schönen,
Georg Streit,
Wilhelm Uhlenbruck,
Heinz Vallender,
Dirk Wegener,
Maximilian Windorf,
Helmut Zipperer
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Spätestens seit der Finanzkrise ist das Insolvenzrecht in das Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens wieder herzustellen oder aber diese Krise unter allen Beteiligten geordnet abzuwickeln.
Vorteile auf einen BlickVollkommentierung von EuInsVO + StaRUGeinschließlich aller Bezüge zum Arbeits- und Gesellschaftsrechtrechtvon der Praxis für die Praxis
Zur Neuauflage
Die 16. Auflage bringt die Kommentierung auf den Stand 9.11.2022 und enthält erstmalsdie Kommentierung des Gesetzes zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG), welches Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, neue außergerichtliche Wege für eine grundlegende Sanierung und Restrukturierung eröffnet unddie Kommentierung des Art. 102c EGInsO, der die deutschen Durchführungsbestimmungen zur EuInsVO enthält.Darüber hinaus berücksichtigt diese Auflage insbesondere die Änderungen durchdas zum 1.1.2021 in Kraft getretene SanInsFOG,das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens,das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht,das MoPeG,das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften unddie aktuellen Änderungen des SanInsKG (früher COVInsAG) durch das am 9.11.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes.Aus Aktualitätsgründen beginnt die neue Auflage deshalb mit Band 2.
Damit bleibt das Werk der bewährte Standardkommentar zur Lösung aller insolvenzrechtlichen Problemfälle.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Insolvenzverwaltung.
Aktualisiert: 2023-05-08
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Zu Band 2
Was als vorübergehende Krisen-Gesetzgebung begann, verstetigt sich immer mehr in ein "Kriseninsolvenzrecht". Dieser Tatsache wird mit den in Band 2 kommentierten Gesetzen, insbesondere EuInsVO, StaRUG und SanInsKG, Rechnung getragen.
Vorteile auf einen BlickVollkommentierung von EuInsVO + StaRUGeinschließlich aller Bezüge zum Arbeits- und Gesellschaftsrechtrechtvon der Praxis für die Praxis
Zur Neuauflage
Die 16. Auflage bringt die Kommentierung auf den Stand 9.11.2022 und enthält erstmalsdie Kommentierung des Gesetzes zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG), welches Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, neue außergerichtliche Wege für eine grundlegende Sanierung und Restrukturierung eröffnet unddie Kommentierung des Art. 102c EGInsO, der die deutschen Durchführungsbestimmungen zur EuInsVO enthält.Darüber hinaus berücksichtigt diese Auflage insbesondere die Änderungen durchdas zum 1.1.2021 in Kraft getretene SanInsFOG,das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens,das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht,das MoPeG,das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften unddie aktuellen Änderungen des SanInsKG (früher COVInsAG) durch das am 9.11.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes.Aus Aktualitätsgründen beginnt die neue Auflage deshalb mit Band 2.
Damit bleibt das Werk der bewährte Standardkommentar zur Lösung aller insolvenzrechtlichen Problemfälle.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Insolvenzverwaltung.
Aktualisiert: 2023-05-04
Autor:
Christine Borries,
Fabian Bürk,
Gunter Deppenkemper,
Friederike Gräfin von und zu Egloffstein,
Daniel Friedemann Fritz,
Heribert Hirte,
Hermann Hoffmann,
Béla Knof,
Georg Kuhn,
Franz Mentzel,
Christian Mikolajczak,
Sebastian Mock,
Christina Möllnitz-Dimick,
Dietmar Penzlin,
Martin Schmidt-Kessel,
Simone Schönen,
Georg Streit,
Wilhelm Uhlenbruck,
Heinz Vallender,
Dirk Wegener,
Maximilian Windorf,
Helmut Zipperer
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Die Abhandlung befasst sich mit dem supranationalen Schutz von dinglichen Rechten an außerhalb des Verfahrensstaats belegenen Gegenständen in grenzüberschreitenden Verfahren, insbesondere bei Beeinträchtigungen des dinglichen Rechts im Rahmen des deutschen Insolvenzplanes. Die Norm des Art. 8 Abs. 1 EuInsVO soll das Spannungsverhältnis der dinglichen Rechte zwischen einem universalen, einheitlichen Verfahren und den 26 unterschiedlichen Sachen- und Insolvenzrechten der Mitgliedstaaten lösen. Dies ist erheblich, da die Integrität der Sachenrechtsordnungen eine außerordentliche Bedeutung für das Kreditsicherungsrecht hat. Gleichwohl darf diese Regelung nicht zulasten der Effektivität und der ökonomischen Effizienz des Verfahrens gehen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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Die Abhandlung befasst sich mit dem supranationalen Schutz von dinglichen Rechten an außerhalb des Verfahrensstaats belegenen Gegenständen in grenzüberschreitenden Verfahren, insbesondere bei Beeinträchtigungen des dinglichen Rechts im Rahmen des deutschen Insolvenzplanes. Die Norm des Art. 8 Abs. 1 EuInsVO soll das Spannungsverhältnis der dinglichen Rechte zwischen einem universalen, einheitlichen Verfahren und den 26 unterschiedlichen Sachen- und Insolvenzrechten der Mitgliedstaaten lösen. Dies ist erheblich, da die Integrität der Sachenrechtsordnungen eine außerordentliche Bedeutung für das Kreditsicherungsrecht hat. Gleichwohl darf diese Regelung nicht zulasten der Effektivität und der ökonomischen Effizienz des Verfahrens gehen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Spätestens seit der Finanzkrise ist das Insolvenzrecht in das Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens wieder herzustellen oder aber diese Krise unter allen Beteiligten geordnet abzuwickeln.
Vorteile auf einen BlickVollkommentierung von EuInsVO + StaRUGeinschließlich aller Bezüge zum Arbeits- und Gesellschaftsrechtrechtvon der Praxis für die Praxis
Zur Neuauflage
Die 16. Auflage bringt die Kommentierung auf den Stand 9.11.2022 und enthält erstmalsdie Kommentierung des Gesetzes zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG), welches Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, neue außergerichtliche Wege für eine grundlegende Sanierung und Restrukturierung eröffnet unddie Kommentierung des Art. 102c EGInsO, der die deutschen Durchführungsbestimmungen zur EuInsVO enthält.Darüber hinaus berücksichtigt diese Auflage insbesondere die Änderungen durchdas zum 1.1.2021 in Kraft getretene SanInsFOG,das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens,das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht,das MoPeG,das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften unddie aktuellen Änderungen des SanInsKG (früher COVInsAG) durch das am 9.11.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes.Aus Aktualitätsgründen beginnt die neue Auflage deshalb mit Band 2.
Damit bleibt das Werk der bewährte Standardkommentar zur Lösung aller insolvenzrechtlichen Problemfälle.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Insolvenzverwaltung.
Aktualisiert: 2023-05-04
> findR *
Auch das Flaggschiff europäischer Insolvenzgesetzgebung, die EUInsVO, konnte sich den Bestrebungen des Unionsgesetzgebers zur Etablierung einer europäischen „Sanierungskultur“ nicht verschließen. Die Untersuchung beschäftigt sich mit der im Zuge dieser Entwicklung neu eingeführten Möglichkeit zur Abgabe einer Zusicherung gem. Art. 36 EUInsVO. Die Norm stellt eine Rechtsgrundlage zur Verfügung, aufgrund derer in Europa nun flächendeckend virtuelle Sekundärinsolvenzverfahren durchgeführt werden können. Die Idee besteht darin, Sekundärverfahren zu vermeiden, indem den Gläubigern vom Hauptinsolvenzverwalter zugesagt wird, dass sie so gestellt werden, wie wenn ein Sekundärverfahren im jeweiligen Mitgliedstaat durchgeführt worden wäre. Ziel der Arbeit ist es, durch Handlungsempfehlungen einen möglichen Weg aufzuzeigen, damit die europäische Zusicherung – trotz der vielfach geäußerten Kritik – tatsächlich einen sinnvollen Beitrag zur Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzen leisten kann.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Vorteile auf einen BlickVollkommentierung der EuInsVOeinschließlich aller Bezüge zum Arbeits- und Gesellschaftsrechtrechtvon Praktikern für Praktiker
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Insolvenzverwalter.
Aktualisiert: 2023-01-19
Autor:
Frank Bassermann,
Christine Borries,
Daniel Friedemann Fritz,
Ottmar Hermann,
Heribert Hirte,
Béla Knof,
Georg Kuhn,
Franz Mentzel,
Christina Möllnitz,
Martin Schmidt-Kessel,
Wilhelm Uhlenbruck,
Heinz Vallender
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Auch das Flaggschiff europäischer Insolvenzgesetzgebung, die EUInsVO, konnte sich den Bestrebungen des Unionsgesetzgebers zur Etablierung einer europäischen „Sanierungskultur“ nicht verschließen. Die Untersuchung beschäftigt sich mit der im Zuge dieser Entwicklung neu eingeführten Möglichkeit zur Abgabe einer Zusicherung gem. Art. 36 EUInsVO. Die Norm stellt eine Rechtsgrundlage zur Verfügung, aufgrund derer in Europa nun flächendeckend virtuelle Sekundärinsolvenzverfahren durchgeführt werden können. Die Idee besteht darin, Sekundärverfahren zu vermeiden, indem den Gläubigern vom Hauptinsolvenzverwalter zugesagt wird, dass sie so gestellt werden, wie wenn ein Sekundärverfahren im jeweiligen Mitgliedstaat durchgeführt worden wäre. Ziel der Arbeit ist es, durch Handlungsempfehlungen einen möglichen Weg aufzuzeigen, damit die europäische Zusicherung – trotz der vielfach geäußerten Kritik – tatsächlich einen sinnvollen Beitrag zur Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzen leisten kann.
Aktualisiert: 2023-04-28
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Das grenzüberschreitende Insolvenzrecht hat stark an theoretischer und praktischer Bedeutung gewonnen. Dies äußert sich nicht zuletzt durch harmonisierende Sekundärrechtsakte der Europäischen Union, insbesondere in Gestalt der Europäischen Insolvenzverordnung und ihrer Neufassung. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der "Zusicherung" nach Art. 36 EuInsVO. In Anlehnung an eine im englischen Recht für komplexe grenzüberschreitende Konzerninsolvenzen entwickelte Praxis dient die Zusicherung des Hauptinsolvenzverwalters, die betreffenden Gläubiger innerhalb des Hauptinsolvenzverfahrens so zu behandeln, als ob ein Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet worden wäre, der Vermeidung der Eröffnung von Sekundärinsolvenzverfahren. Unter der Prämisse, das viel kritisierte und zum Teil abgelehnte Instrument möglichst operabel zu machen, setzt sich Lukas Schmidt umfassend mit dem Regelungskomplex der Zusicherung auseinander.
Aktualisiert: 2022-12-22
> findR *
Das grenzüberschreitende Insolvenzrecht hat stark an theoretischer und praktischer Bedeutung gewonnen. Dies äußert sich nicht zuletzt durch harmonisierende Sekundärrechtsakte der Europäischen Union, insbesondere in Gestalt der Europäischen Insolvenzverordnung und ihrer Neufassung. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der "Zusicherung" nach Art. 36 EuInsVO. In Anlehnung an eine im englischen Recht für komplexe grenzüberschreitende Konzerninsolvenzen entwickelte Praxis dient die Zusicherung des Hauptinsolvenzverwalters, die betreffenden Gläubiger innerhalb des Hauptinsolvenzverfahrens so zu behandeln, als ob ein Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet worden wäre, der Vermeidung der Eröffnung von Sekundärinsolvenzverfahren. Unter der Prämisse, das viel kritisierte und zum Teil abgelehnte Instrument möglichst operabel zu machen, setzt sich Lukas Schmidt umfassend mit dem Regelungskomplex der Zusicherung auseinander.
Aktualisiert: 2022-12-22
> findR *
Aktualisiert: 2023-01-19
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