Das Böse behandeln

Das Böse behandeln von Saimeh,  Nahlah
Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher? Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit Sicherheit behandeln

Mit Sicherheit behandeln von Saimeh,  Nahlah
„Mit Sicherheit behandeln“ ist das Motto, das über der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie ebenso stehen könnte wie über den anderen Institutionen, die sich mit der Behandlung von Straftätern befassen. Sicherheit meint hier in erster Linie, die Legalprognose der zu Behandelnden nachhaltig zu verbessern. Nach den schweren Vorkommnissen in den späten 80er- und den 90er-Jahren wurde „Sicherheit“ mehr im Sinne formaler Rahmenbedingungen interpretiert. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Sicherheit, sondern um Sicherung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für Straftätertherapie, das Ziel liegt aber in der Erreichung von Sicherheit in Freiheit. Der massive Anstieg der Verweildauern, die erhebliche Erschwerung der Entlassung von Tätern, die sexuell grenzverletzende Delikte begangen haben, und die zunehmende Einweisung von Menschen mit geringfügiger Kriminalität sind die Schattenseiten des umfassenden Sicherheitsanspruches. So wird die Frage nach der Wirksamkeit von Therapiemethoden immer wichtiger. Wie sicher sind die Diagnosen überhaupt? Muss jeder Straftäter „behandelt“ werden? Muss er sich das gefallen lassen?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung

Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung von Falkai,  Peter, Habermeyer,  Elmar, Müller,  Jürgen L, Nedopil,  Norbert, Saimeh,  Nahlah
Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen. Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Mit Sicherheit behandeln

Mit Sicherheit behandeln von Saimeh,  Nahlah
„Mit Sicherheit behandeln“ ist das Motto, das über der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie ebenso stehen könnte wie über den anderen Institutionen, die sich mit der Behandlung von Straftätern befassen. Sicherheit meint hier in erster Linie, die Legalprognose der zu Behandelnden nachhaltig zu verbessern. Nach den schweren Vorkommnissen in den späten 80er- und den 90er-Jahren wurde „Sicherheit“ mehr im Sinne formaler Rahmenbedingungen interpretiert. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Sicherheit, sondern um Sicherung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für Straftätertherapie, das Ziel liegt aber in der Erreichung von Sicherheit in Freiheit. Der massive Anstieg der Verweildauern, die erhebliche Erschwerung der Entlassung von Tätern, die sexuell grenzverletzende Delikte begangen haben, und die zunehmende Einweisung von Menschen mit geringfügiger Kriminalität sind die Schattenseiten des umfassenden Sicherheitsanspruches. So wird die Frage nach der Wirksamkeit von Therapiemethoden immer wichtiger. Wie sicher sind die Diagnosen überhaupt? Muss jeder Straftäter „behandelt“ werden? Muss er sich das gefallen lassen?
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das Böse behandeln

Das Böse behandeln von Saimeh,  Nahlah
Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher? Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung

Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung von Falkai,  Peter, Habermeyer,  Elmar, Müller,  Jürgen L, Nedopil,  Norbert, Saimeh,  Nahlah
Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen. Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung

Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung von Falkai,  Peter, Habermeyer,  Elmar, Müller,  Jürgen L, Nedopil,  Norbert, Saimeh,  Nahlah
Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen. Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Böse behandeln von Saimeh,  Nahlah
Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher? Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Böse behandeln von Saimeh,  Nahlah
Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher? Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das Böse behandeln von Saimeh,  Nahlah
Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher? Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit Sicherheit behandeln

Mit Sicherheit behandeln von Saimeh,  Nahlah
„Mit Sicherheit behandeln“ ist das Motto, das über der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie ebenso stehen könnte wie über den anderen Institutionen, die sich mit der Behandlung von Straftätern befassen. Sicherheit meint hier in erster Linie, die Legalprognose der zu Behandelnden nachhaltig zu verbessern. Nach den schweren Vorkommnissen in den späten 80er- und den 90er-Jahren wurde „Sicherheit“ mehr im Sinne formaler Rahmenbedingungen interpretiert. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Sicherheit, sondern um Sicherung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für Straftätertherapie, das Ziel liegt aber in der Erreichung von Sicherheit in Freiheit. Der massive Anstieg der Verweildauern, die erhebliche Erschwerung der Entlassung von Tätern, die sexuell grenzverletzende Delikte begangen haben, und die zunehmende Einweisung von Menschen mit geringfügiger Kriminalität sind die Schattenseiten des umfassenden Sicherheitsanspruches. So wird die Frage nach der Wirksamkeit von Therapiemethoden immer wichtiger. Wie sicher sind die Diagnosen überhaupt? Muss jeder Straftäter „behandelt“ werden? Muss er sich das gefallen lassen?
Aktualisiert: 2023-05-15
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Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung

Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung von Falkai,  Peter, Habermeyer,  Elmar, Müller,  Jürgen L, Nedopil,  Norbert, Saimeh,  Nahlah
Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen. Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Mit Sicherheit behandeln von Saimeh,  Nahlah
„Mit Sicherheit behandeln“ ist das Motto, das über der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie ebenso stehen könnte wie über den anderen Institutionen, die sich mit der Behandlung von Straftätern befassen. Sicherheit meint hier in erster Linie, die Legalprognose der zu Behandelnden nachhaltig zu verbessern. Nach den schweren Vorkommnissen in den späten 80er- und den 90er-Jahren wurde „Sicherheit“ mehr im Sinne formaler Rahmenbedingungen interpretiert. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Sicherheit, sondern um Sicherung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für Straftätertherapie, das Ziel liegt aber in der Erreichung von Sicherheit in Freiheit. Der massive Anstieg der Verweildauern, die erhebliche Erschwerung der Entlassung von Tätern, die sexuell grenzverletzende Delikte begangen haben, und die zunehmende Einweisung von Menschen mit geringfügiger Kriminalität sind die Schattenseiten des umfassenden Sicherheitsanspruches. So wird die Frage nach der Wirksamkeit von Therapiemethoden immer wichtiger. Wie sicher sind die Diagnosen überhaupt? Muss jeder Straftäter „behandelt“ werden? Muss er sich das gefallen lassen?
Aktualisiert: 2023-05-15
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Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung

Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung von Falkai,  Peter, Habermeyer,  Elmar, Müller,  Jürgen L, Nedopil,  Norbert, Saimeh,  Nahlah
Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen. Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Mit Sicherheit behandeln von Saimeh,  Nahlah
„Mit Sicherheit behandeln“ ist das Motto, das über der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie ebenso stehen könnte wie über den anderen Institutionen, die sich mit der Behandlung von Straftätern befassen. Sicherheit meint hier in erster Linie, die Legalprognose der zu Behandelnden nachhaltig zu verbessern. Nach den schweren Vorkommnissen in den späten 80er- und den 90er-Jahren wurde „Sicherheit“ mehr im Sinne formaler Rahmenbedingungen interpretiert. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Sicherheit, sondern um Sicherung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für Straftätertherapie, das Ziel liegt aber in der Erreichung von Sicherheit in Freiheit. Der massive Anstieg der Verweildauern, die erhebliche Erschwerung der Entlassung von Tätern, die sexuell grenzverletzende Delikte begangen haben, und die zunehmende Einweisung von Menschen mit geringfügiger Kriminalität sind die Schattenseiten des umfassenden Sicherheitsanspruches. So wird die Frage nach der Wirksamkeit von Therapiemethoden immer wichtiger. Wie sicher sind die Diagnosen überhaupt? Muss jeder Straftäter „behandelt“ werden? Muss er sich das gefallen lassen?
Aktualisiert: 2023-04-17
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Das Böse behandeln von Saimeh,  Nahlah
Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher? Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
Aktualisiert: 2023-04-17
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Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung

Sicherungsverwahrung – wissenschaftliche Basis und Positionsbestimmung von Falkai,  Peter, Habermeyer,  Elmar, Müller,  Jürgen L, Nedopil,  Norbert, Saimeh,  Nahlah
Nach dem Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung, aber auch vor dem Hintergrund der lauter werdenden öffentlichen Diskussion, muss sich auch die Psychiatrie mit dem Thema sowie den Vorschlägen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung auseinandersetzen. Das Urteil fordert eine frühzeitige Therapie und Erprobung und rückt den Begriff der „psychischen Störung“ ins Zentrum für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung, die es als dritten Sanktionsweg zwischen Strafhaft und psychiatrischem Maßregelvollzug bezeichnet. Damit werden zentrale Inhalte der Psychiatrie berührt. Dem wurde auch auf dem Jahreskongress der DGPPN in zahlreichen Veranstaltungen Rechnung getragen. Dieses Werk präsentiert die fachliche und wissenschaftliche Basis wie auch die Position der (forensischen) Psychiatrie in diesem Kontext und ist so eine wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für alle, die in die Diskussion oder in die unmittelbare Gesetzgebung eingebunden sind.
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Mit Sicherheit behandeln von Saimeh,  Nahlah
„Mit Sicherheit behandeln“ ist das Motto, das über der psychiatrisch-psychotherapeutischen Arbeit in der Forensischen Psychiatrie ebenso stehen könnte wie über den anderen Institutionen, die sich mit der Behandlung von Straftätern befassen. Sicherheit meint hier in erster Linie, die Legalprognose der zu Behandelnden nachhaltig zu verbessern. Nach den schweren Vorkommnissen in den späten 80er- und den 90er-Jahren wurde „Sicherheit“ mehr im Sinne formaler Rahmenbedingungen interpretiert. Streng genommen handelt es sich dabei nicht um Sicherheit, sondern um Sicherung. Sie ist eine Grundvoraussetzung für Straftätertherapie, das Ziel liegt aber in der Erreichung von Sicherheit in Freiheit. Der massive Anstieg der Verweildauern, die erhebliche Erschwerung der Entlassung von Tätern, die sexuell grenzverletzende Delikte begangen haben, und die zunehmende Einweisung von Menschen mit geringfügiger Kriminalität sind die Schattenseiten des umfassenden Sicherheitsanspruches. So wird die Frage nach der Wirksamkeit von Therapiemethoden immer wichtiger. Wie sicher sind die Diagnosen überhaupt? Muss jeder Straftäter „behandelt“ werden? Muss er sich das gefallen lassen?
Aktualisiert: 2023-04-17
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Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im geltenden und künftigen Europäischen Strafrecht

Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im geltenden und künftigen Europäischen Strafrecht von Scheuermann,  Sandra
Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung ist eines der leitenden europäischen Strukturprinzipien. Seinen Wirkungskreis verlagerte es bereits durch mehrere Rechtsakte auf den Bereich des Europäischen Strafrechts. Im Zuge des Zusammenwachsens der europäischen Mitgliedstaaten sind weitere Umsetzungen des Prinzips auf diesem Gebiet geplant. Insbesondere soll es zu einem tragenden Prinzip für die Etablierung einer geplanten Europäischen Staatsanwaltschaft werden, die über umfassende Eingriffsbefugnisse verfügen soll. Die Autorin stellt zunächst die Herkunft des Prinzips aus dem freiheitserweiternden europäischen Kontext dar und untersucht, ob seine Ausdehnung auf den Bereich des Europäischen Strafrechts verhältnismäßig ist. Ein wesentlicher Teil des Werkes beschäftigt sich mit der untrennbar hiermit verbundenen Frage, ob die Etablierung einer Europäischen Staatsanwaltschaft derzeit notwendig ist. Hierbei werden u.a. rechtsvergleichend Verfahrensregeln sowie einige materiellrechtliche Regeln der Mitgliedstaaten dargestellt. Die Autorin zeigt verschiedene Lösungsmodelle auf, die das befürchtete Ungleichgewicht zuungunsten der Beschuldigtenrechte bei der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zu kompensieren versuchen und bietet sodann einen eigenen Lösungsansatz für die aufgeworfene Problematik.
Aktualisiert: 2019-12-20
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Das Böse behandeln

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Ist die Behandlung des Bösen die oberste Zielsetzung für den Bereich der Forensischen Psychiatrie oder eine von der Gesellschaft zur eigenen Entlastung vorgenommene Aufgabenzuschreibung an die Forensik? Was ist unter dem „Bösen“ überhaupt zu verstehen? Ist ein Begriff mit einer derart komplexen metaphysischen, religiösen und ethisch-moralischen Tradition geeignet, das Denken und Handeln der im Maßregelvollzug Arbeitenden anzuleiten? Wäre eine Aufgabenbeschreibung unter klarer diagnostischer Fassung von Störungsbildern, der Erstellung korrekter Risikoprofile bei Berücksichtigung neurobiologischer Erkenntnisse und der Beschreibung von daraus abzuleitenden Behandlungsstrategien nicht hilfreicher? Diesen und ähnlichen Fragen wenden sich namhafte Experten der Forensischen Psychiatrie, Psychotherapie und Pflegewissenschaften zu, wobei die Themen „Psychopathie“, „Gewaltdelikte“ und der Umgang mit Affekten im Vordergrund stehen, aber auch die juristischen Aspekte der Sicherungsverwahrung, die ökonomischen Rahmenbedingungen, die Sicht der Medien und neuere Entwicklungen bei der Nachsorge zur Sprache kommen.
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