Rundfunkfreiheit und Funkanlagenmonopol.

Rundfunkfreiheit und Funkanlagenmonopol. von Oermann,  Carsten
Zu den die Rundfunklandschaft in Deutschland charakterisierenden Merkmalen gehört die Tatsache, daß die Rundfunkveranstalter teilweise ihre Sendeanlagen selbst betreiben, teilweise aber durch die Telekom AG (als Nachfolgerin der früheren Deutschen Bundespost bzw. Deutschen Bundespost Telekom) verbreiten, die entsprechende Anlagen errichtet und betreibt. Rundfunkveranstalter, die bisher aufgrund eines Funkanlagenmonopols der Telekom AG, welches auf dem Fernmeldeanlagengesetz aus dem Jahre 1928 beruht, die Funkleistungen der Post in Anspruch nehmen mußten, wollen diese selbst übernehmen. Diese Entwicklung gab Anlaß, das Funkanlagenmonopol auf seine Verfassungsmäßigkeit zu untersuchen. Sowohl aufgrund der normierten Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den jeweiligen Rundfunkgesetzen als auch des Unternehmenszwecks der privaten Rundfunkunternehmen gehört das Verbreiten von Hörfunk- und Fernsehprogrammen zur Programmveranstaltung, welches das Entscheidungsrecht einschließt, für die fernmeldetechnische Verbreitung der Programme eigene Funkanlagen oder Funkanlagen Dritter zu benutzen. Trotz der Liberalisierung durch die Postreform II bleibt die Errichtung und der Betrieb von Funkanlagen auch nach dem heute geltenden Recht Gegenstand eines Monopols des Nachfolgeunternehmens der DBP Telekom. Das Grundgesetz selbst enthält keine spezielle verfassungskräftige Anordnung oder Billigung des Funkanlagenmonopols, sondern das Monopolrecht findet seine Grundlage vielmehr im einfachen deutschen Recht. Es ist deshalb an den Grundrechten zu messen. Prüfungsmaßstab sind die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 5 Abs. 1 GG als Grundrechtspositionen der Rundfunkanstalten und Rundfunkunternehmen. Der durch das Monopol bewirkte Eingriff unterliegt daher dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Wendet man dieses Kriterium an, so ist nach Meinung des Autors das Fernmeldeanlagengesetz insofern verfassungswidrig, als hierin das Errichten und Betreiben von Funkanlagen Gegenstand eines Monopolrechts ist.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Europäische Transparenzrichtlinie und der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland

Die Europäische Transparenzrichtlinie und der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland von Lindner,  Nikolaus
Die Arbeit befasst sich mit der Anwendbarkeit der Transparenzrichtlinie auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Die von der Europäischen Kommission im Jahre 2000 neu gefasste Transparenzrichtlinie soll dafür sorgen, dass die EU-Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen der Daseinsvorsorge eine Pflicht zur transparenten Buchführung auferlegen. So sollen Unternehmen, die sowohl Gemeinwohlaufgaben wahrnehmen als auch im rein privatwirtschaftlichen Bereich tätig sind, für beide Bereiche getrennte Bücher führen. Ob auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland von der Transparenzrichtlinie erfasst sind, wurde und wird in der Wissenschaft ausgiebig diskutiert. Eine von der Kommission geplante erneute Änderung der Richtlinie sowie die strikte Weigerung der Bundesländer, die Richtlinie umzusetzen, zeigen die Brisanz des Themas für das Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk.
Aktualisiert: 2023-04-12
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Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Grenzen des Wachstums.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Grenzen des Wachstums. von Neun,  Andreas
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber ihrem Auftrag verselbständigen kann, zumal wenn dieser nur mit Hilfe amorpher Rechtsbegriffe (Grundversorgungs- bzw. Funktionsauftrag) umrissen wird. Expansion und Diversifizierung der öffentlich-rechtlichen Programm- und sonstigen Tätigkeit schreiten voran. Spartenprogramme und digitale Programmbouquets, Pay-TV- und spezielle Internet-Programme sowie neue Formen wirtschaftlicher Betätigung (Access-Providing, »ZDF-Medienpark« etc.) sind Beleg dafür. Gemeinsam ist diesen Bestrebungen, daß sie zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs führen und die ökonomische und publizistische Situation der privaten Wettbewerber beeinträchtigen. Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht fordern die Konkretisierung von Programm- und Angebotsumfang durch Parlamentsgesetz, um wettbewerbswidrige Verhaltensweisen und »ungebührliche« Belastungen der Rundfunkteilnehmer als solche erkennbar zu machen und zu verhindern. Der gesetzgeberische Spielraum wird dabei durch das Gebot der Staatsferne und die - nur noch als technisches Teilhaberecht zu verstehende - Entwicklungsgarantie begrenzt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung als «dritter Weg» ein Berufsleben lang

Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung als «dritter Weg» ein Berufsleben lang von Schwarzberg,  Friederike
Die Arbeit untersucht die Bedeutung und Auswirkung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf die gerichtliche Statusbeurteilung. Ausgehend von der gesetzlichen Dreiteilung der Beschäftigten in Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen und die dafür durch die Rechtsprechung des BAG entwickelten Abgrenzungskriterien wird überprüft, ob die tarifliche Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Personen bei den Rundfunkanstalten eine berufslebenslange Beschäftigung im Status der Arbeitnehmerähnlichkeit ermöglicht. Gerade diese langfristige, arbeitnehmerähnliche Beschäftigung unter einer starken sozialen Absicherung wird von den Tarifvertragsparteien durch die fortschreitende Ausgestaltung der Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen als «dritter Weg» neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern angestrebt.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Arbeitsrechtliche Aspekte der Arbeitnehmerähnlichen im Rundfunk

Arbeitsrechtliche Aspekte der Arbeitnehmerähnlichen im Rundfunk von Reitzel,  Johannes G.
Die Arbeit behandelt die arbeitnehmerähnlichen Personen, die in den Rundfunkunternehmen beschäftigt sind. Sie verdeutlicht, welche Umstände einen freien Mitarbeiter als arbeitnehmerähnlich qualifizieren. Es werden die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen aufgezeigt, die über den eigentlichen Dienst- oder Werkvertrag hinaus die Arbeitnehmerähnlichkeit begründen. Darauf arbeitet der Autor die Unterschiede heraus, die zwischen der Beschäftigung eines Arbeitnehmerähnlichen und der eines Arbeitnehmers bestehen. Unter Berücksichtigung bestehender Tarifverträge werden die beiden Modelle miteinander verglichen. Schließlich wird die Notwendigkeit der Unterschiede anhand des verfassungsrechtlichen Gebots der Rundfunkfreiheit gemessen und alternative Beschäftigungsformen diskutiert.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Rundfunkstaatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Rundfunkstaatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von Bornemann,  Roland, Cole,  Mark D., Dörr,  Dieter, Hartstein,  Reinhard, Jäger,  LL.M. Eur,  Manuel, Kreile,  Johannes, Matzneller,  Peter, Mellage,  Henning, Oster,  Jan, Petri,  LL.M. Eur,  Michael, Ring,  Wolf-Dieter, Schmieding,  Sabine, Schmiege,  Thorsten, Stettner,  Rupert, Wagner,  Eva Ellen
Aktualisiert: 2020-07-23
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Rundfunkstaatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Rundfunkstaatsvertrag Jugendmedienschutz-Staatsvertrag von Bornemann,  Roland, Cole,  Mark D., Dörr,  Dieter, Hartstein,  Reinhard, Jäger,  LL.M. Eur,  Manuel, Kreile,  Johannes, Matzneller,  LL.M. Eur,  Peter, Mellage,  Henning, Oster,  Jan, Petri,  LL.M. Eur,  Michael, Ring,  Wolf-Dieter, Schmieding,  Sabine, Schmiege,  Thorsten, Stettner,  Rupert, Wagner,  Eva Ellen
Aktualisiert: 2020-07-23
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Tendenzschutz in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Tendenzschutz in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von Brandt,  Birgit
In Medienunternehmen ist die Beteiligung der Interessenvertretung der Arbeitnehmer aufgrund des Tendenzschutzes vielfach eingeschränkt. Grund hierfür ist die besondere Stellung der Medienunternehmen bei der öffentlichen Meinungsbildung. Die geistig-ideelle Zielsetzung dieser Unternehmen darf nicht durch Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrats beeinflußt werden. Im Gegensatz zu privaten Medienunternehmen fehlt im öffentlich-rechtlichen Bereich eine einheitliche Tendenzschutzregelung. Die Arbeit befaßt sich mit den unterschiedlichen Tendenzschutzregelungen im rundfunkrechtlichen Personalvertretungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der Regelungen für die einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Daneben geht die Verfasserin auf die Grundlagen des rundfunkrechtlichen Tendenzschutzes, die einzelnen Voraussetzungen für sein Eingreifen und die historische Entwicklung ein.
Aktualisiert: 2019-12-19
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Die Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Die Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. von Frye,  Bernhard
Seit der Etablierung der privaten Rundfunkveranstalter stehen die – zumindest auch werbefinanzierten – öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter Wettbewerbsdruck. Im Kampf um Einschaltquoten und Werbeeinnahmen aber kommt und kann es weiterhin zu Verstößen gegen Programmbindungen (z. B. Werbebeschränkungen, Jugendschutzbestimmungen) kommen, zumal diese bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten – anders als bei den Privatveranstaltern – weitgehend sanktionslos verlaufen. Die Frage, wie der Staat diesen Gefahren mittels Aufsicht entgegentreten darf oder gar muß, ist Gegenstand der dreiteiligen Arbeit. Im ersten Teil wird für sämtliche Rundfunkanstalten untersucht, inwieweit überhaupt einfachgesetzliche Grundlagen bestehen, auf die eine staatliche Aufsicht gestützt werden kann. Der Rechtsbegriff und das Grundsystem der Staatsaufsicht im allgemeinen werden herausgearbeitet. Der zweite, verfassungsrechtliche Teil zeigt, daß staatliche Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten trotz des sog. Grundsatzes der »Staatsfreiheit des Rundfunks« prinzipiell verfassungsrechtlich zulässig ist. Die weitergehende Auffassung, daß das Grundgesetz sogar eine Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fordert, wird widerlegt. Der dritte und umfangreichste Teil widmet sich den Aufsichtsbefugnissen im einzelnen. Dabei wird insbesondere herausgearbeitet, inwieweit Rundfunkfreiheit Aufsichtsmaßstäbe beschränkt. Die unterschiedlichen Aufsichtsmittel sowie ihr Zusammenspiel – auch mit der anstaltsinternen Aufsicht – werden untersucht. Gegen die bislang einhellige Auffassung wird nachgewiesen, daß eine Vollstreckung der Aufsichtsakte im Verwaltungsweg nicht generell ausgeschlossen ist. Das Schlußkapitel beantwortet die Frage, welche weitergehenden Aufsichtsbefugnisse gegenüber den Rundfunkanstalten de lege ferenda zulässig wären. Alle drei Teile enden mit einer Zusammenfassung, und in einem Anhang findet sich eine Zusammenstellung aufsichtsrelevanter Vorschriften.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses nach erfolgreicher Statusklage im Rundfunk

Die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses nach erfolgreicher Statusklage im Rundfunk von Knorre,  Nina
Die Rundfunkunternehmen beschäftigen verhältnismäßig viele Personen auf Basis einer freien Mitarbeit. Während freie Mitarbeiter oft deutlich besser vergütet werden als ihre festangestellten Kollegen, genießen sie nicht den weitgehenden gesetzlichen Schutz eines Arbeitnehmers. Dies kann zu Situationen führen, in denen sich ein als freier Mitarbeiter eingestellter Beschäftigter auf seinen Status als Arbeitnehmer beruft. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Konsequenzen, die sich im Fall einer nachträglichen Feststellung der Arbeitnehmerschaft für beide Vertragsparteien ergeben und berücksichtigt dabei die fernsehrechtlichen Besonderheiten. Insbesondere zeigt die Arbeit, dass eine nachträgliche Statusklärung für den Mitarbeiter nicht nur Vorteile, sondern auch erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen kann.
Aktualisiert: 2023-04-19
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Die Stärkung der Regionalfensterprogramme im Privaten Rundfunk als Mittel zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Die Stärkung der Regionalfensterprogramme im Privaten Rundfunk als Mittel zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag von Niebler,  Julia
Die Novellierung des § 25 Abs. 4 RStV durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte eine Stärkung der Regionalfensterprogramme in ihrer vielfaltsichernden Funktion bewirken. Die Abhandlung stellt die Entwicklung regionaler Fensterprogramme dar, erläutert die Regelungsbestandteile des § 25 Abs. 4 RStV und ihre Ausgestaltung durch die Fernsehfensterrichtlinie der Landesmedienanstalten und befasst sich mit der Frage, ob Regionalfensterprogramme tatsächlich ein verfassungsrechtlich legitimiertes Instrument zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Privatrundfunk darstellen oder ob durch die in § 25 Abs. 4 RStV enthaltenen Verpflichtungen – insbesondere das Erfordernis der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung von Haupt- und Fensterprogrammveranstalter – die Programmfreiheit und unternehmerische Freiheit der betroffenen privaten Rundfunkveranstalter in verfassungswidriger Weise beschränkt werden.
Aktualisiert: 2023-04-08
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Die «prüfungsfreien Räume» in der Rechnungshofkontrolle

Die «prüfungsfreien Räume» in der Rechnungshofkontrolle von Kollyris,  Elias
Der Umfang und die Reichweite der Rechnungshofkontrolle sind immer wieder Gegenstand kontroverser Erörterungen in Fachliteratur und Rechtsprechung. Die Arbeit befasst sich mit der systematisierenden Klarstellung der verfassungsrechtlichen und einfach-gesetzlichen Normen, um herauszufinden, ob irgendwelche Räume von der Rechnungshofkontrolle nicht erfasst werden. Im Kern der Problematik der «prüfungsfreien Räume» steht, ob und inwieweit der Kontrollauftrag der Rechnungshöfe einer Einschränkung unterliegt oder sogar ausgeschlossen ist (Schranken der Rechnungsprüfung), sowie die Frage, ob und inwieweit die Stellen außerhalb der unmittelbaren staatlichen Verwaltung («autonome Einrichtungen») in die Rechnungsprüfung einzubeziehen sind. Durch die Anwendung des Instrumentariums des Verfassungsrechts wird versucht, eine vollständige, eindeutige, verfassungsrechtlich begründete Konstruktion hinsichtlich der eigentlichen Grenzen der Rechnungshofkontrolle zu bilden.
Aktualisiert: 2023-04-08
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