Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-22
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Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen.

Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen. von Münder,  Matthias
Es ist anerkannt, dass Gesetze richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden sind. Ob auch Tarifverträge richtlinienkonform ausgelegt und fortgebildet werden müssen, ist jedoch ungeklärt. Tarifnormen wirken zwar ähnlich wie Gesetze. Zugleich sind Tarifverträge aber privatrechtliche Verträge. Die Arbeit beleuchtet sowohl eine auf das nationale Recht als auch eine auf Art. 288 Abs. 3 AEUV gestützte Pflicht zur richtlinienkonformen Tarifvertragsauslegung und -fortbildung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen.

Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen. von Münder,  Matthias
Es ist anerkannt, dass Gesetze richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden sind. Ob auch Tarifverträge richtlinienkonform ausgelegt und fortgebildet werden müssen, ist jedoch ungeklärt. Tarifnormen wirken zwar ähnlich wie Gesetze. Zugleich sind Tarifverträge aber privatrechtliche Verträge. Die Arbeit beleuchtet sowohl eine auf das nationale Recht als auch eine auf Art. 288 Abs. 3 AEUV gestützte Pflicht zur richtlinienkonformen Tarifvertragsauslegung und -fortbildung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Arbeitsrecht als Richterrecht?

Arbeitsrecht als Richterrecht? von Freyler,  Carmen, Gräf,  Stephan
Die 11. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht stand unter dem Generalthema „Arbeitsrecht als Richterrecht?“ Sie wurde vom 28.–30. Juli 2022 von Akad. Rätin a. Z. Dr. Carmen Freyler (Universität Augsburg) und Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf (Universität Konstanz) in Augsburg ausgerichtet. Der Tagungsband dokumentiert den Festvortrag von Frau Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und die zehn Referate aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Themen bringen die Vielfalt des Arbeitsrechts zum Ausdruck: Methodische Grundlagen, die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und europarechtliche Aspekte werden ebenso behandelt wie konkrete individual-, kollektiv- und arbeitsprozessrechtliche Fragestellungen. Mit Beiträgen von Dr. Jan Alexander Daum | Mag. Dr. Thomas Dullinger | Dr. Lorenz Lloyd Fischer | Präs‘inBAG Inken Gallner | Moritz Herrmann | Ansgar Kalle | Mag. Magdalena Lenglinger | Mag. Sascha Obrecht | Marie-Katrin Schaich | Jakob Schneck | Christoph Westenrieder
Aktualisiert: 2023-06-06
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Rücktritt von der Lebensversicherung

Rücktritt von der Lebensversicherung von Perner,  Stefan, Spitzer,  Martin
Gibt es ein ewiges Rücktrittsrecht? 2013 hat der EuGH in der Rs Endress/Allianz ausgesprochen, dass sich Versicherungsnehmer "ewig" von der Lebensversicherung lösen können, wenn sie über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft belehrt wurden. Der Rücktritt von der Lebensversicherung ist seitdem - auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Themas - ein Dauerbrenner in der versicherungsrechtlichen Diskussion, bei dem sich die Standpunkte von Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz auf den ersten Blick unversöhnlich gegenüberstehen. In seiner hochaktuellen Entscheidung Rust-Hackner aus Dezember 2019 hat der EuGH das Thema wieder aufgegriffen und genaue(re) Vorgaben für die Voraussetzungen und die Folgen des Rücktritts gemacht. Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass für eine umfassende Standortbestimmung: Wie lange kann ein Versicherungsnehmer bei Belehrungsfehlern von der Lebensversicherung zurücktreten? Welche Folgen hat eine allfällige Lösung vom Vertrag?
Aktualisiert: 2023-06-02
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Rücktritt von der Lebensversicherung

Rücktritt von der Lebensversicherung von Perner,  Stefan, Spitzer,  Martin
Gibt es ein ewiges Rücktrittsrecht? 2013 hat der EuGH in der Rs Endress/Allianz ausgesprochen, dass sich Versicherungsnehmer "ewig" von der Lebensversicherung lösen können, wenn sie über ihre Widerrufsmöglichkeit nicht oder fehlerhaft belehrt wurden. Der Rücktritt von der Lebensversicherung ist seitdem - auch aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Themas - ein Dauerbrenner in der versicherungsrechtlichen Diskussion, bei dem sich die Standpunkte von Versicherungswirtschaft und Verbraucherschutz auf den ersten Blick unversöhnlich gegenüberstehen. In seiner hochaktuellen Entscheidung Rust-Hackner aus Dezember 2019 hat der EuGH das Thema wieder aufgegriffen und genaue(re) Vorgaben für die Voraussetzungen und die Folgen des Rücktritts gemacht. Die Autoren nehmen diese Entscheidung zum Anlass für eine umfassende Standortbestimmung: Wie lange kann ein Versicherungsnehmer bei Belehrungsfehlern von der Lebensversicherung zurücktreten? Welche Folgen hat eine allfällige Lösung vom Vertrag?
Aktualisiert: 2023-06-02
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Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-05-22
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Arbeitsrecht als Richterrecht?

Arbeitsrecht als Richterrecht? von Freyler,  Carmen, Gräf,  Stephan
Die 11. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht stand unter dem Generalthema „Arbeitsrecht als Richterrecht?“ Sie wurde vom 28.–30. Juli 2022 von Akad. Rätin a. Z. Dr. Carmen Freyler (Universität Augsburg) und Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf (Universität Konstanz) in Augsburg ausgerichtet. Der Tagungsband dokumentiert den Festvortrag von Frau Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und die zehn Referate aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Themen bringen die Vielfalt des Arbeitsrechts zum Ausdruck: Methodische Grundlagen, die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und europarechtliche Aspekte werden ebenso behandelt wie konkrete individual-, kollektiv- und arbeitsprozessrechtliche Fragestellungen. Mit Beiträgen von Dr. Jan Alexander Daum | Mag. Dr. Thomas Dullinger | Dr. Lorenz Lloyd Fischer | Präs‘inBAG Inken Gallner | Moritz Herrmann | Ansgar Kalle | Mag. Magdalena Lenglinger | Mag. Sascha Obrecht | Marie-Katrin Schaich | Jakob Schneck | Christoph Westenrieder
Aktualisiert: 2023-05-19
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Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen.

Richtlinienkonforme Auslegung und Fortbildung von Tarifverträgen. von Münder,  Matthias
Es ist anerkannt, dass Gesetze richtlinienkonform auszulegen und fortzubilden sind. Ob auch Tarifverträge richtlinienkonform ausgelegt und fortgebildet werden müssen, ist jedoch ungeklärt. Tarifnormen wirken zwar ähnlich wie Gesetze. Zugleich sind Tarifverträge aber privatrechtliche Verträge. Die Arbeit beleuchtet sowohl eine auf das nationale Recht als auch eine auf Art. 288 Abs. 3 AEUV gestützte Pflicht zur richtlinienkonformen Tarifvertragsauslegung und -fortbildung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Arbeitsrecht als Richterrecht?

Arbeitsrecht als Richterrecht? von Freyler,  Carmen, Gräf,  Stephan
Die 11. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht stand unter dem Generalthema „Arbeitsrecht als Richterrecht?“ Sie wurde vom 28.–30. Juli 2022 von Akad. Rätin a. Z. Dr. Carmen Freyler (Universität Augsburg) und Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf (Universität Konstanz) in Augsburg ausgerichtet. Der Tagungsband dokumentiert den Festvortrag von Frau Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und die zehn Referate aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Themen bringen die Vielfalt des Arbeitsrechts zum Ausdruck: Methodische Grundlagen, die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und europarechtliche Aspekte werden ebenso behandelt wie konkrete individual-, kollektiv- und arbeitsprozessrechtliche Fragestellungen. Mit Beiträgen von Dr. Jan Alexander Daum | Mag. Dr. Thomas Dullinger | Dr. Lorenz Lloyd Fischer | Präs‘inBAG Inken Gallner | Moritz Herrmann | Ansgar Kalle | Mag. Magdalena Lenglinger | Mag. Sascha Obrecht | Marie-Katrin Schaich | Jakob Schneck | Christoph Westenrieder
Aktualisiert: 2023-05-12
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Juristische Methodenlehre

Juristische Methodenlehre von Reimer,  Franz
Juristische Methodenlehre galt lange als sprödes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschäft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten – Ist der Rechtsanwender ein „Pianist“, der Normen wie ein Künstler zu interpretieren hat? –, tritt ihre überragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezüge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschließung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verständnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllösungshinweise machen die Relevanz der Aussagen für Studium und Prüfung deutlich.
Aktualisiert: 2023-05-10
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Arbeitsrecht als Richterrecht?

Arbeitsrecht als Richterrecht? von Freyler,  Carmen, Gräf,  Stephan
Die 11. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht stand unter dem Generalthema „Arbeitsrecht als Richterrecht?“ Sie wurde vom 28.–30. Juli 2022 von Akad. Rätin a. Z. Dr. Carmen Freyler (Universität Augsburg) und Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf (Universität Konstanz) in Augsburg ausgerichtet. Der Tagungsband dokumentiert den Festvortrag von Frau Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und die zehn Referate aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Themen bringen die Vielfalt des Arbeitsrechts zum Ausdruck: Methodische Grundlagen, die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und europarechtliche Aspekte werden ebenso behandelt wie konkrete individual-, kollektiv- und arbeitsprozessrechtliche Fragestellungen. Mit Beiträgen von Dr. Jan Alexander Daum | Mag. Dr. Thomas Dullinger | Dr. Lorenz Lloyd Fischer | Präs‘inBAG Inken Gallner | Moritz Herrmann | Ansgar Kalle | Mag. Magdalena Lenglinger | Mag. Sascha Obrecht | Marie-Katrin Schaich | Jakob Schneck | Christoph Westenrieder
Aktualisiert: 2023-05-10
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Arbeitsrecht als Richterrecht?

Arbeitsrecht als Richterrecht? von Freyler,  Carmen, Gräf,  Stephan
Die 11. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht stand unter dem Generalthema „Arbeitsrecht als Richterrecht?“ Sie wurde vom 28.–30. Juli 2022 von Akad. Rätin a. Z. Dr. Carmen Freyler (Universität Augsburg) und Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf (Universität Konstanz) in Augsburg ausgerichtet. Der Tagungsband dokumentiert den Festvortrag von Frau Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und die zehn Referate aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Themen bringen die Vielfalt des Arbeitsrechts zum Ausdruck: Methodische Grundlagen, die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und europarechtliche Aspekte werden ebenso behandelt wie konkrete individual-, kollektiv- und arbeitsprozessrechtliche Fragestellungen. Mit Beiträgen von Dr. Jan Alexander Daum | Mag. Dr. Thomas Dullinger | Dr. Lorenz Lloyd Fischer | Präs‘inBAG Inken Gallner | Moritz Herrmann | Ansgar Kalle | Mag. Magdalena Lenglinger | Mag. Sascha Obrecht | Marie-Katrin Schaich | Jakob Schneck | Christoph Westenrieder
Aktualisiert: 2023-05-08
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Die Zumessung der Geldbuße gegen den Rechtsträger einer Unternehmensvereinigung

Die Zumessung der Geldbuße gegen den Rechtsträger einer Unternehmensvereinigung von Stegerer,  Julian
Mit der 10. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber Änderungen in den §§ 81 ff. GWB vorgenommen, welche insbesondere die Bußgeldbemessung betreffen, sich aber teils nur schwer in das wettbewerbsrechtliche Bußgeldrecht einfügen und Anwendungsprobleme provozieren. Es wird untersucht, wie sich die unionsrechtlich vorgezeichnete, speziell für die Sanktionierung des Rechtsträgers einer Unternehmensvereinigung geschaffene, Erweiterung des Bußgeldrahmens nach § 81c Abs. 4 GWB auf die Zumessung der Geldbuße auswirkt. Außerdem wird problematisiert, ob die in § 81d GWB neu normierten Zumessungskriterien, die teils nur Unternehmen in Bezug nehmen, bei der Sanktionierung des Rechtsträgers einer Unternehmensvereinigung angewandt werden können oder müssen.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Arbeitsrecht als Richterrecht?

Arbeitsrecht als Richterrecht? von Freyler,  Carmen, Gräf,  Stephan
Die 11. Assistentinnen- und Assistententagung im Arbeitsrecht stand unter dem Generalthema „Arbeitsrecht als Richterrecht?“ Sie wurde vom 28.–30. Juli 2022 von Akad. Rätin a. Z. Dr. Carmen Freyler (Universität Augsburg) und Jun.-Prof. Dr. Stephan Gräf (Universität Konstanz) in Augsburg ausgerichtet. Der Tagungsband dokumentiert den Festvortrag von Frau Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, und die zehn Referate aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs. Die Themen bringen die Vielfalt des Arbeitsrechts zum Ausdruck: Methodische Grundlagen, die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und europarechtliche Aspekte werden ebenso behandelt wie konkrete individual-, kollektiv- und arbeitsprozessrechtliche Fragestellungen. Mit Beiträgen von Dr. Jan Alexander Daum | Mag. Dr. Thomas Dullinger | Dr. Lorenz Lloyd Fischer | Präs‘inBAG Inken Gallner | Moritz Herrmann | Ansgar Kalle | Mag. Magdalena Lenglinger | Mag. Sascha Obrecht | Marie-Katrin Schaich | Jakob Schneck | Christoph Westenrieder
Aktualisiert: 2023-05-08
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Die Zumessung der Geldbuße gegen den Rechtsträger einer Unternehmensvereinigung

Die Zumessung der Geldbuße gegen den Rechtsträger einer Unternehmensvereinigung von Stegerer,  Julian
Mit der 10. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber Änderungen in den §§ 81 ff. GWB vorgenommen, welche insbesondere die Bußgeldbemessung betreffen, sich aber teils nur schwer in das wettbewerbsrechtliche Bußgeldrecht einfügen und Anwendungsprobleme provozieren. Es wird untersucht, wie sich die unionsrechtlich vorgezeichnete, speziell für die Sanktionierung des Rechtsträgers einer Unternehmensvereinigung geschaffene, Erweiterung des Bußgeldrahmens nach § 81c Abs. 4 GWB auf die Zumessung der Geldbuße auswirkt. Außerdem wird problematisiert, ob die in § 81d GWB neu normierten Zumessungskriterien, die teils nur Unternehmen in Bezug nehmen, bei der Sanktionierung des Rechtsträgers einer Unternehmensvereinigung angewandt werden können oder müssen.
Aktualisiert: 2023-04-21
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